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admin
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 2347
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Verfasst am: Di Okt 19, 2010 7:43 pm Titel: Nachsitzen für Elsner, Bandion-Ortner & Co ? |
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BAWAG-Prozess soll neu aufgerollt werden
Der BAWAG-Prozess droht zu platzen. Die Generalprokuratur empfiehlt die teilweise Wiederholung des Prozesses gegen die früheren BAWAG-Manager und Verantwortlichen. Damit droht den Urteilen des Schöffensenats unter Vorsitz von Richterin Bandion-Ortner, heute Justizministerin, die Aufhebung. Das geht aus der bekanntgewordenen Stellungnahme der Generalprokuratur hervor.
Ex-BAWAG-Chef Elsner war am 4. Juli 2008 in sämtlichen Anklagepunkten für schuldig befunden worden, wobei ihm das Gericht eine Schadenssumme von 1,72 Mrd. Euro zulasten der BAWAG ankreidete. Dafür wurden neuneinhalb Jahre Haft verhängt. Gegen das Urteil meldete Elsner Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
Neben Elsner wurden auch dessen Nachfolger an der BAWAG-Spitze, Johann Zwettler (fünf Jahre Haft), Ex-BAWAG-Generalsekretär Peter Nakowitz (vier Jahre), Investmentbanker Wolfgang Flöttl (zweieinhalb Jahre teilbedingt) sowie die ehemaligen BAWAG-Vorstände Christian Büttner, Josef Schwarzecker und Hubert Kreuch verurteilt. Als einziger der Angeklagten befindet sich Elsner in U-Haft.
Feststellungen zu Flöttl mangelhaft
Laut dem Cocquis, der dem Obersten Gerichtshof (OGH) als "Rechtswahrer" beigeordneten Behörde, kommt den Nichtigkeitsbeschwerden von Helmut Elsner, Johann Zwettler und Peter Nakowitz "teilweise Berechtigung" zu. Besonders mangelhaft sind nach Ansicht der Generalprokuratur die von der ersten Instanz getroffenen Feststellungen in Bezug auf den Investmentbanker Wolfgang Flöttl, die Ex-BAWAG Vorstände Hubert Kreuch, Josef Schwarzecker, Christian Büttner, den Ex-BAWAG-Aufsichtsratspräsidenten Günter Weninger und den Wirtschaftsprüfer Robert Reiter. Deren Urteile wären nach Ansicht der Generalprokuratur bereits in nichtöffentlicher Sitzung aufzuheben, gegen die Betroffenen müsste - sollte der OGH dieser Rechtsmeinung folgen - zur Gänze neu verhandelt werden.
Elsner-Anwalt von Urteilsaufhebung überzeugt
Elsner-Anwalt Karl Bernhauser zeigte sich überzeugt, dass der OGH das über den ehemaligen BAWAG-Generaldirektor Helmut Elsner gefällte Urteil aufheben wird. Der Verteidiger verwies im Gespräch mit der APA auf die Stellungnahme der Generalprokuratur und kündigte an: "Wir werden weiterkämpfen."
Das Croquis der Generalprokuratur, das Feststellungsmängel am schriftlichen BAWAG-Urteil aufzeigt und eine zumindest teilweise Neudurchführung des BAWAG-Prozesses empfiehlt, was für sämtliche Angeklagte die Aufhebung der über sie verhängten Strafen zur Folge hätte, ist in Juristenkreisen Gesprächsthema Nummer eins. Ranghohe Vertreter aus der Richter- und Anwaltschaft orteten ein "Fiasko für die Justizministerin". Selbst an ihrer vormaligen Arbeitsstätte am Wiener Straflandesgericht sprachen ehemalige Arbeitskollegen von "peinlichen Schnitzern, die in so einem Fall nicht passieren hätten dürfen".
Justizministerin wehrt sich
Claudia Bandion-Ortner nimmt die Kritik nur teilweise hin. "Es liegt in der Natur der Sache, dass es in einem Großverfahren verschiedene Rechtsansichten gibt", bemerkte Bandion-Ortner. Die Generalprokuratur habe jedenfalls "wesentliche Teile des Urteils bestätigt, vor allem was die Hauptangeklagten Elsner, Zwettler und Nakowitz betrifft". Sie hält es auf jeden Fall für möglich "dass das BAWAG-Urteil in Teilen aufgehoben wird". Aber selbst wenn die Höchstrichter der Generalprokuratur folgen sollten, wäre das für die Ministerin "kein Justizskandal".
Die Oppositionsparteien FPÖ, Grüne und BZÖ fordern wie mit einer Stimme den Rücktritt der Justizministerin. VP-Chef und Vizekanzler Josef Pröll erklärte jedoch, er sehe keinen Grund die Justizministerin infrage zu stellen. Die ÖVP verweist auf den Empfehlungscharakter der Stellungnahme der Generalprokuratur. In den wesentlichen Bereichen werde das Urteil der heutigen Ministerin anerkannt, nur in manchen Bereichen gebe es eine andere Rechtsansicht, heißt es in einer Aussendung von ÖVP-Justizsprecher Heribert Donnerbauer.
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