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Politically Incorrect: Notwehr wird zum versuchten Totschlag

 
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Störtebeker



Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 1256

BeitragVerfasst am: Fr Dez 12, 2008 1:15 pm    Titel: Politically Incorrect: Notwehr wird zum versuchten Totschlag Antworten mit Zitat

München / Bayern: Gewalt gegen Ausländer, vorgebliche oder tatsächliche, wird nahezu tagtäglich thematisiert und zu einem regelrechten Popanz gegen politische Gruppierungen ausgebaut, deren Standort rechts von der CDU und weiter liegt. Betrachtet man jedoch die Kriminalstatistiken, so wird man sich kaum des Eindrucks erwehren können, daß Ausländergewalt gegen Deutsche einen weitaus höheren Platz einnimmt, als umgekehrt. Tatsächlich aber werden solche Fakten für gewöhnlich unter den Tisch gekehrt, ja mehr noch, in Polizeiberichten achtet man häufig peinlich drauf, daß die Bezeichnungen für ausländische Straftäter möglichst kaschiert werden, um solchen Delikten einen eher allgemeinen Rang zu geben.

Was passieren kann, wenn man sich gegen ausländische Gewalttäter zur Wehr setzt, beleuchtet folgender Fall, der heute von der Internetseite POLITICALLY INCORRECT thematisiert wurde:
Wir alle erfahren fast jeden Tag, wie Gewalttäter von der Justiz mit Verständnis erneut auf die Menschheit losgelassen werden. Selbst Vielfachtäter, vor allem, wenn sie einen Migrationshintergrund vorweisen, können für übelste Taten wohlwollender Rechtfertigung durch den Richter sicher sein. Gefängnis droht ihnen fast nie. Nicht so wird es bei ihren Opfern gesehen. Die haben sich nur “angemessen” zu wehren, besser gar nicht.

Diese Erfahrung macht jetzt der 30-jährige Informatikstudent Sven G. (Foto) in München. Als fünf Serben auf in und seinen Freund losgingen, zog er ein kleines Messer und stach einem von ihnen in den Hals, statt sich vorschriftsmäßig wie sein Freund zusammenschlagen zu lassen. Promt findet sich das Opfer als Täter auf der Anklagebank wieder. Der Vorwurf: Versuchter Totschlag.

Hätte er sich doch zusammenschlagen lassen, so wie es Sekunden zuvor seinem Freund passiert ist. Dann wäre Sven G. (30) zwar vielleicht im Krankenhaus aufgewacht, aber er säße nicht im Gefängnis.
Doch der Informatik-Student machte in dieser brenzligen Situation einen verheerenden Fehler: Er zog ein Messer, rammte dies in den Hals seines Widersachers Mergim S. (17). Der wäre beinahe verblutet. Vor dem Schwurgericht sahen sich am Mittwoch beide wieder.

Das Unheil nahm am späten Abend des 14. März in Garching seinen Lauf: Sven G. hatte den Geburtstag seines Bruders gefeiert und wollte, schon stark angetrunken, mit drei Freunden in einem Wirtshaus noch einen draufmachen. Unweit der U-Bahn kam ihnen eine Gruppe von fünf Serben entgegen, auch besoffen und äußerst aggressiv. Die Serben waren gerade aus einem Freizeitheim rausgeflogen, wo sie herumgeschlägert hatten.

Vor allem Mergim suchte Streit. Er verpasste Svens Freund einen heftigen Faustschlag, der sofort zu Boden stürzte. Nun knöpfte er sich Sven vor, schubste ihn. „Ich habe in meinem Leben noch nie so viel Angst gehabt“, beteuerte Sven G., der sich wegen versuchten Totschlags vor Gericht verantworten muss. Er habe die damals aktuellen Bilder der U-Bahn-Schläger vor Augen gehabt: „Ich habe den Eindruck gehabt, er und seine Freunde treten mich zusammen.“

Sven G. führte ein kleines Messer an einem Halsband (Neck-Knife) mit sich. Dieses zog er hervor. Ohne jede Vorwarnung rammte er das Mini-Messer seinem Widersacher in den Hals. Der sei zurückgewichen, habe die Jacke ausgezogen und gesagt: „Jetzt reicht’s!“ Da habe er in Panik die Flucht ergriffen.


Der arme Angreifer kann nun kein Profi-Fußballer werden und verlangt Schmerzensgeld. Dabei stößt er auf volles richterliches und staatsanwaltliches Verständnis.

Sven G. spricht von Notwehr. Eine bloße Drohung mit dem Messer habe er nicht in Betracht gezogen: „Ich glaube nicht, dass das kleine Messerchen abschreckend wirkt. Die hätten mich dann erst recht zusammengeschlagen.“
Der Verteidiger des Angeklagten ging in einem Schriftsatz sogar so weit: „Es ist tragisch, dass hier Täter und Opfer vertauscht werden.“ Auf die Frage, ob er hinter diesen Worten seines Anwalts stehe, sagte Sven G.: „Ich teile die Meinung.“ „Eine drastische Formulierung“, empörte sich Vorsitzender Richter Manfred Götzl. „So etwas habe ich hier noch nicht erlebt.“ Staatsanwalt Laurent Lafleur geht davon aus, dass keine Situation vorlag, die den fast tödlichen Messerstich gerechtfertigt hätte.


Sven G. hätte also in dieser Ausnahmesituation erst einmal in Ruhe überlegen und mit den Angreifern ausdiskutieren müssen, welche Notwehrmaßnahme jetzt angemessen wäre.


Auffällig in diesem Zusammenhang ist es allerdings, daß der Name “Mergim” nicht eben gerade serbisch, sondern eher albanisch klingt, so daß es nicht ausgeschlossen ist, daß die Nationalitätenbezeichnung aus politischen Gründen etwas manipuliert wurde, um mögliche, aus der Tat resultierende, Islamphobien im Vorfeld zu verhindern, indem man politisch korrektere Feindbilder bedient.

Siehe auch
Politically Incorrect 11.12.08

Ist es verwunderlich, wenn mehr und mehr Deutsche angesichts solcher Justiz es vorziehen, zur Selbsthilfe zu greifen, gegebenenfalls auch präventiv?
Wehret den Anfängen? – Wehret den Anfängen!
_________________
In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)
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Conner2



Anmeldungsdatum: 10.05.2013
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: Fr Mai 10, 2013 12:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Also eine angemessene Reaktion auf solch einen Angriff....Ich möchte das jetzt nicht hier groß und breit erklären. Nur eins dazu : Hart und kurz niederkämpfen ! Wer bettelt der will und muss mit allen Konsequenzen rechnen. Meistens langt es den Anführer einer solchen Gruppe mit ALLER Härte auszuschalten...dann ist Ruhe.
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