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NS-"Verräter" werden rehabilitiert

 
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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2347

BeitragVerfasst am: Sa Jul 04, 2009 5:18 pm    Titel: NS-"Verräter" werden rehabilitiert Antworten mit Zitat

Es hat lange gedauert. 64 Jahre nach Kriegsende will die Große Koalition nun ein Gesetz zur Aufhebung der NS-Urteile gegen sogenannte Kriegsverräter beschließen.

Wie die SPD-Abgeordnete Christine Lambrecht gegenüber n-tv.de bestätigte, verständigten sich die Koalitionspartner nach langem Ringen auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf, der noch vor der Bundestagswahl verabschiedet werden soll. "Das Gesetz bedeutet nichts anderes, als dass den Opfern endlich ihre Würde zurückgegeben wird", so Lambrecht. Eine Entschädigung für die Opfer soll es allerdings nicht geben.

Der Weg zu dieser Rückgabe der Würde war lang. Noch in den 1950er Jahren wurde ein Standgerichtsverfahren gegen den Kommandeur der Düsseldorfer Schutzpolizei, Oberstleutnant Franz Jürgens, der Düsseldorf zum Schutz der Zivilbevölkerung kampflos an die alliierten Truppen übergeben wollte, als rechtsverbindlich anerkannt. Konservative Politiker wie Norbert Geis von der CSU argumentieren regelmäßig damit, "dass nicht alle Gesetze, nur weil sie in der Nazizeit erlassen wurden, ohne Prüfung ihres Inhaltes pauschal als rechtsunwirksam aufgehoben werden dürfen". Das Argument von Geis und anderen Konservativen, mit dem sie sich seit Jahrzehnten einer Rehabilitierung entgegenstellen: Bei einer pauschalen Rehabilitierung könne nicht ausgeschlossen werden, dass es Fälle gibt, in denen ein Verräter eben doch anderen geschadet hat.

Diese These ist jedoch inzwischen unhaltbar geworden. Minutiös weist dies der Militärhistoriker Wolfram Wette in seinem Buch "Das letzte Tabu. NS-Militärjustiz und Kriegsverrat" aus dem Jahr 2007 nach. Gemeinsam mit Detlef Vogel zeigte er, wie der Begriff des "Kriegsverrats" höchst großzügig gehandhabt wurde. Egal, ob Soldaten wie der Grenadier Michael Fries mit serbischen Kriegsgefangenen Karten spielten oder andere versuchten, Jüdinnen und Juden das Leben zu retten - am Ende stand das Todesurteil. Insgesamt wurden über 30.000 Todesurteile und zehntausende Zuchthausurteile verhängt. 20.000 Todesurteile wurden vollstreckt.

Auch der Christdemokrat und Ex-Verfassungsrichter Hugo Klein kommt in einem juristischen Gutachten zu dem Ergebnis, dass die NS-Urteile nichts mit rechtsstaatlichen Grundsätzen zu tun hatten. Zu einem ähnlichen Ergebnis gelangt eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages. "Es gibt keinen einzigen belegbaren Fall davon, dass Verräter anderen geschadet hätten", so Lambrecht gegenüber n-tv.de.

Im Jahr 2002 sah man das in der SPD noch anders. Damals hob die rot-grüne Koalition zwar die Urteile gegen Deserteure und Kriegsdienstverweigerer auf, die sogenannten Kriegsverräter blieben aber ausgespart. 2006 legte die Linke einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, dem die SPD aber nicht zustimmen mochte. Erst die jüngsten Gutachten, so Lambrecht, hätten zu einem Umdenken geführt, als klar geworden sei, dass tatsächlich niemand durch Kriegsverräter geschädigt worden sei. Sie initiierte gemeinsam mit Jan Korte von den Linken und dem Grünen Wolfgang Wieland einen fraktionsübergreifenden Gruppenantrag, der Mitte Juni auf den Weg gebracht wurde. Sein Ziel: "Den letzten, bisher vernachlässigten Opfern der NS-Justiz posthum Gerechtigkeit widerfahren zu lassen." Innerhalb kürzester Zeit schlossen sich rund 160 Politiker aus allen Fraktionen dem Antrag an, Dutzende alleine aus der SPD.

Damit wuchs der Druck auf die SPD-Spitze, am Dienstag lenkte sie schließlich ein. Fraktionschef Peter Struck erklärte, dass die SPD-Fraktion geschlossen den Gruppenantrag unterstütze. Hintergrund sind die an dem Tag beschlossenen Sondersitzungen des Bundestages, die es dem Gruppenantrag möglich machen, noch vor der Bundestagswahl durchzukommen. Die CDU, die zunächst nur zu einem unverbindlichen Entschließungsantrag zu dem Thema bereit gewesen war, geriet plötzlich in die Zwickmühle. Hatten sich doch bereits einzelne Unions-Abgeordnete dem Antrag angeschlossen. Und selbst Verteidigungsminister Franz Josef Jung deutete ein Entgegenkommen an. In einem Brief an SPD-Justizministerin Brigitte Zypries schrieb Jung, dass es in Sachen Gesetzesänderung in rechtlicher Hinsicht "von hier aus keine Vorbehalte dagegen gibt".

Wohl um einer Blamage im Bundestag vorzubeugen, hat sich die Union darum doch noch mit der SPD auf ein eigenes Gesetz zur Rehabilitierung geeinigt. Fast ein wenig trotzig klingt es, wenn nun Unionsfraktionschef Wolfgang Kauder verkündet, es sei nicht nötig, dass die SPD dem Gruppenantrag mit der Linken folge. "Wir brauchen dazu die PDS/Linke nicht."

Der Gesetzentwurf der Großen Koalition soll schon an diesem Donnerstag von SPD und Union ohne Aussprache ins Parlament eingebracht werden. Gleiches gilt für den Gruppenantrag. Beide Texte sind laut Korte identisch, lediglich in den Begründungen gibt es Unterschiede. Korte ist egal, welcher Antrag damit am Ende durchkommt, "wenn es denn dem Anliegen dient". Bei der Sondersitzung des Bundestages am 26. August soll das Gesetz verabschiedet werden. Die Rehabilitierung kommt damit noch vor den Wahlen.

Aber es ist, wie auch Lambrecht und Korte eingestehen, "eine rein deklaratorische Maßnahme". Wichtig für die Angehörigen der zu Rehabilitierenden. Für die Opfern selbst kommt das Gesetz zu spät. Korte kennt keinen einzigen noch lebenden "Kriegsverräter".

www.n-tv.de
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: Sa Jul 04, 2009 6:14 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das so weitergehen sollte, wird man bald die Namen der Gefallenen der Deutschen Wehrmacht von den Kriegerdenkmälern entfernen und diese, wie es die Sippenhaftung verlangt, samt ihren Nachkommen unter Anklage stellen. Als Ersatz wird man dann die Namen der - siehe oben - NS-"Verräter" (Anführungszeichen wie sinnig) anbringen, da sie doch den Befreiern den Weg für Bomben und Vergewaltigern an der deutschen Zivilbevölkerung frei gemacht haben.
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