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Winfried Sobottka - politisch verfolgt von der BRD
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Winfried Sobottka kreuzigen?
Natürlich, so grausam, wie möglich!
0%
 0%  [ 0 ]
Erschiessen reicht.
33%
 33%  [ 1 ]
Nein, warum auch?
66%
 66%  [ 2 ]
Stimmen insgesamt : 3

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Winfried Sobottka



Anmeldungsdatum: 15.01.2009
Beiträge: 54
Wohnort: 44536 Lünen

BeitragVerfasst am: So Jan 18, 2009 6:10 pm    Titel: Winfried Sobottka - politisch verfolgt von der BRD Antworten mit Zitat

Ich kämpfe mutig und unbezahlt gegen die schlimmsten Verbrechen in Deutschland, während das meiste Geld von den schlimmsten Verbrechern "verdient" wird.

Angeklagt mit nachweislich falschen Anschuldigungen, das kann man unter dem Link nachlesen:

http://freegermany.forumandco.com/landgericht-dortmund-f1/anklageschrift-die-selbst-eine-straftat-darstellt-t2.htm

So nachweislich falsch, dass es dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, aber auch der Pflichtverteidigerin Henriette Lyndian klar sein musste.

Es hat mich gerettet, dass rechtzeitig noch ein Verteidiger meiner Wahl eingesprungen ist, sonst wäre ich von einer verbrecherisch agierenden Bande aus Gericht, Staatsanwaltschaft, Pflichtverteidigung und Gerichtsgutachter zweifellos unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit falschen Zeugenaussagen für gemeingefährlich erklärt und sofort weggesperrt worden.

http://www.freegermany.de/expose.html

http://www.freegermany.de/index-lyndian.html

http://www.freegermany.de/claus-plantiko.de

Googeln unter:

Richter Helmut Hackmann

Richterin Brigitte Brütting

Staatsanwalt Volker Bittner

OSta Petra Hermes

Dr. med. Bernd Roggenwallner

Rechtsanwältin Henriette Lyndian
_________________
Der Versuch, mit psychisch verdrehten Idioten zu diskutieren, wäre reine Zeitverschwendung.


http://tagebuch.freegermany.de
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Staatsanwalt



Anmeldungsdatum: 08.12.2007
Beiträge: 56
Wohnort: Villach

BeitragVerfasst am: So Jan 18, 2009 7:03 pm    Titel: Re: Winfried Sobottka - politisch verfolgt von der BRD Antworten mit Zitat

Ich kämpfe mutig und unbezahlt gegen die schlimmsten Verbrechen in Deutschland, während das meiste Geld von den schlimmsten Verbrechern "verdient" wird.

Angeklagt mit nachweislich falschen Anschuldigungen, das kann man unter dem Link nachlesen:

http://freegermany.forumandco.com/landgericht-dortmund-f1/anklageschrift-die-selbst-eine-straftat-darstellt-t2.htm

So nachweislich falsch, dass es dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, aber auch der Pflichtverteidigerin Henriette Lyndian klar sein musste.

Es hat mich gerettet, dass rechtzeitig noch ein Verteidiger meiner Wahl eingesprungen ist, sonst wäre ich von einer verbrecherisch agierenden Bande aus Gericht, Staatsanwaltschaft, Pflichtverteidigung und Gerichtsgutachter zweifellos unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit falschen Zeugenaussagen für gemeingefährlich erklärt und sofort weggesperrt worden.

http://www.freegermany.de/expose.html

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Dr. med. Bernd Roggenwallner

Rechtsanwältin Henriette Lyndian

Bevor ich von meiner Seite eine Beurteilung abgebe ersuche ich um Fakten womit nachgewiesen wird, daß die Anklageschrift selbst eine Straftat darstellen soll.

So wie ich diese Angelegenheit sehe kann in der Anklageschrift

Punkt 1.) nicht bestritten werden.

Punkt 2.) Widerstand gegen die Staatsgewalt ist immer eine Sache der Auslegung.

Punkt 3.) ist pure Dummheit in Erwartung einer Hausdurchsuchung betreffend Punkt 1.)

Mich würden u.a. auch selbst verfaßte Schriftsätze zur Verteidigung interessieren. Ich ersuche höflichst die Fakten und Schriftsätze nachzureichen.
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Blunzenstricker



Anmeldungsdatum: 27.03.2004
Beiträge: 181
Wohnort: Stein an der Donau

BeitragVerfasst am: So Jan 18, 2009 7:52 pm    Titel: Re: Winfried Sobottka - politisch verfolgt von der BRD Antworten mit Zitat

Ich kämpfe mutig und unbezahlt gegen die schlimmsten Verbrechen in Deutschland, während das meiste Geld von den schlimmsten Verbrechern "verdient" wird.

Angeklagt mit nachweislich falschen Anschuldigungen, das kann man unter dem Link nachlesen:

http://freegermany.forumandco.com/landgericht-dortmund-f1/anklageschrift-die-selbst-eine-straftat-darstellt-t2.htm

So nachweislich falsch, dass es dem Gericht und der Staatsanwaltschaft, aber auch der Pflichtverteidigerin Henriette Lyndian klar sein musste.

Es hat mich gerettet, dass rechtzeitig noch ein Verteidiger meiner Wahl eingesprungen ist, sonst wäre ich von einer verbrecherisch agierenden Bande aus Gericht, Staatsanwaltschaft, Pflichtverteidigung und Gerichtsgutachter zweifellos unter Ausschluss der Öffentlichkeit mit falschen Zeugenaussagen für gemeingefährlich erklärt und sofort weggesperrt worden.

http://www.freegermany.de/expose.html

http://www.freegermany.de/index-lyndian.html

http://www.freegermany.de/claus-plantiko.de

Googeln unter:

Richter Helmut Hackmann

Richterin Brigitte Brütting

Staatsanwalt Volker Bittner

OSta Petra Hermes

Dr. med. Bernd Roggenwallner

Rechtsanwältin Henriette Lyndian

Ich habe hier im Häf´n Stein an der Donau mit ein paar Züchtlinge die Anklageschrift studiert und wir auch darüber diskutiert. Wenn das was in der Anklageschrift steht nur zu 50 % stimmt, dann fragen wir uns wie blöd muß jemand sein, daß es zu dieser Anklage überhaupt kommt.

Die Versendung der Telefaxe kannst Du nicht bestreiten so wie wir die Sache sehen. Versendungen von Telefaxgeräten ist jederzeit beweisbar. Die Telefaxe mit Aufruf an das "Deutsche Volk" sich mit Leichen Gehör zu beschaffen ist pure Dummheit, überhaupt dann, wenn die Telefaxe mit Namen vom eigenen Faxgerät abgeschickt wurden. Wie die deutsche Justiz die Sache sieht hat für uns keinen Belang.

Wir kommen zu dem Schluß, daß die Aktion fast an Wiederbetätigung grenzt und das "Deutsche Volk" für eigene Zwecke mißbraucht werden sollte.

Widerstand gegen die Staatsgewalt ist nach unseren Erfahrungen sowieso nur ein Gummi-Paragraph.

Aber Cannabis in der eigenen Wohnung anzubauen und vor allen Dingen in der Wohnung stehen zu lassen wenn eine Hausdurchsuchung zu erwarten ist, das würde nicht einmal einen debilen Lehrling unserer Kriminellenzünfte einfallen. Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen, schon gar nicht Cannabis.

Dummheit wird eben bestraft und wir von den Kriminellenzünften würden sogar eine Bestrafung zur Marktbereinigung begrüßen, damit wir etwas ruhiger unseren kriminellen Geschäften nachgehen können als Züchtlinge mit Ehrenkodex.

_________________
I bin und bleib a Häfnbruader
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Knacker



Anmeldungsdatum: 12.02.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Meistens im Häfn

BeitragVerfasst am: So Jan 18, 2009 8:13 pm    Titel: Re: Winfried Sobottka - politisch verfolgt von der BRD Antworten mit Zitat

Ich habe hier im Häf´n Stein an der Donau mit ein paar Züchtlinge die Anklageschrift studiert und wir auch darüber diskutiert. Wenn das was in der Anklageschrift steht nur zu 50 % stimmt, dann fragen wir uns wie blöd muß jemand sein, daß es zu dieser Anklage überhaupt kommt.

Die Versendung der Telefaxe kannst Du nicht bestreiten so wie wir die Sache sehen. Versendungen von Telefaxgeräten ist jederzeit beweisbar. Die Telefaxe mit Aufruf an das "Deutsche Volk" sich mit Leichen Gehör zu beschaffen ist pure Dummheit, überhaupt dann, wenn die Telefaxe mit Namen vom eigenen Faxgerät abgeschickt wurden. Wie die deutsche Justiz die Sache sieht hat für uns keinen Belang.

Wir kommen zu dem Schluß, daß die Aktion fast an Wiederbetätigung grenzt und das "Deutsche Volk" für eigene Zwecke mißbraucht werden sollte.

Widerstand gegen die Staatsgewalt ist nach unseren Erfahrungen sowieso nur ein Gummi-Paragraph.

Aber Cannabis in der eigenen Wohnung anzubauen und vor allen Dingen in der Wohnung stehen zu lassen wenn eine Hausdurchsuchung zu erwarten ist, das würde nicht einmal einen debilen Lehrling unserer Kriminellenzünfte einfallen. Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen, schon gar nicht Cannabis.

Dummheit wird eben bestraft und wir von den Kriminellenzünften würden sogar eine Bestrafung zur Marktbereinigung begrüßen, damit wir etwas ruhiger unseren kriminellen Geschäften nachgehen können als Züchtlinge mit Ehrenkodex.


Servas Blunzenstricker oida Spezi. Ein Jammer was ich da lese über einen Ichauch-Züchtling. Wenn wir genau so blöd wären, dann würden wir nie mehr aus dem Häf´n rauskommen.

Vielleicht treffen wir uns ja einmal wieder in trauter Zweisamkeit in einer Zelle irgendwo. angelevil
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Staatsanwalt



Anmeldungsdatum: 08.12.2007
Beiträge: 56
Wohnort: Villach

BeitragVerfasst am: So Jan 18, 2009 8:17 pm    Titel: Re: Winfried Sobottka - politisch verfolgt von der BRD Antworten mit Zitat

Ich habe hier im Häf´n Stein an der Donau mit ein paar Züchtlinge die Anklageschrift studiert und wir auch darüber diskutiert. Wenn das was in der Anklageschrift steht nur zu 50 % stimmt, dann fragen wir uns wie blöd muß jemand sein, daß es zu dieser Anklage überhaupt kommt.

Die Versendung der Telefaxe kannst Du nicht bestreiten so wie wir die Sache sehen. Versendungen von Telefaxgeräten ist jederzeit beweisbar. Die Telefaxe mit Aufruf an das "Deutsche Volk" sich mit Leichen Gehör zu beschaffen ist pure Dummheit, überhaupt dann, wenn die Telefaxe mit Namen vom eigenen Faxgerät abgeschickt wurden. Wie die deutsche Justiz die Sache sieht hat für uns keinen Belang.

Wir kommen zu dem Schluß, daß die Aktion fast an Wiederbetätigung grenzt und das "Deutsche Volk" für eigene Zwecke mißbraucht werden sollte.

Widerstand gegen die Staatsgewalt ist nach unseren Erfahrungen sowieso nur ein Gummi-Paragraph.

Aber Cannabis in der eigenen Wohnung anzubauen und vor allen Dingen in der Wohnung stehen zu lassen wenn eine Hausdurchsuchung zu erwarten ist, das würde nicht einmal einen debilen Lehrling unserer Kriminellenzünfte einfallen. Gegen Dummheit ist kein Kraut gewachsen, schon gar nicht Cannabis.

Dummheit wird eben bestraft und wir von den Kriminellenzünften würden sogar eine Bestrafung zur Marktbereinigung begrüßen, damit wir etwas ruhiger unseren kriminellen Geschäften nachgehen können als Züchtlinge mit Ehrenkodex.


Servas Blunzenstricker oida Spezi. Ein Jammer was ich da lese über einen Ichauch-Züchtling. Wenn wir genau so blöd wären, dann würden wir nie mehr aus dem Häf´n rauskommen.

Vielleicht treffen wir uns ja einmal wieder in trauter Zweisamkeit in einer Zelle irgendwo. angelevil


Grüße euch ihr zwei Strizzi. Ihr beide als ehrliche Gauner seid mir beim Arsch lieber als so viel Blödheit auf einem Fleck. Bis zum nächsten Mal im Land´l.
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Winfried Sobottka



Anmeldungsdatum: 15.01.2009
Beiträge: 54
Wohnort: 44536 Lünen

BeitragVerfasst am: So Jan 18, 2009 8:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Güte, offenbar hat niemand hier irgendetwas begriffen. Vermutlich kennt niemand den § 46 StGB, die Bedeutung von Rechtfertigungsgründen, wenn ein Strafverfahren auf der rechtsstaatlichen Ebene abgehandelt werden kann, die Bedeutung politischer Prozesse und Urteile...

O Baby, Baby, balla-balla......
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Staatsanwalt



Anmeldungsdatum: 08.12.2007
Beiträge: 56
Wohnort: Villach

BeitragVerfasst am: So Jan 18, 2009 9:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Meine Güte, offenbar hat niemand hier irgendetwas begriffen. Vermutlich kennt niemand den § 46 StGB, die Bedeutung von Rechtfertigungsgründen, wenn ein Strafverfahren auf der rechtsstaatlichen Ebene abgehandelt werden kann, die Bedeutung politischer Prozesse und Urteile...

O Baby, Baby, balla-balla......

Bitte erkläre mir inwiefern § 46 StGB in Deiner Angelegenheit zutreffend sein sollte. Der Ordnung halber habe ich auch gleich § 46a und § 49 StGB hinzu gefügt:

§ 46
Grundsätze der Strafzumessung
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wieder gut zu machen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.

§ 46a
Täter-Opfer-Ausgleich, Schadenswiedergutmachung
Hat der Täter
1. in dem Bemühen, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen (Täter-Opfer-Ausgleich), seine Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut gemacht oder deren Wiedergutmachung ernsthaft erstrebt oder
2. in einem Fall, in welchem die Schadenswiedergutmachung von ihm erhebliche persönliche Leistungen oder persönlichen Verzicht erfordert hat, das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt,
so kann das Gericht die Strafe nach § 49 Abs. 1 mildern oder, wenn keine höhere Strafe als Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bis zu dreihundertsechzig Tagessätzen verwirkt ist, von Strafe absehen.

§ 49
Besondere gesetzliche Milderungsgründe
(1) Ist eine Milderung nach dieser Vorschrift vorgeschrieben oder zugelassen, so gilt für die Milderung folgendes:
1. An die Stelle von lebenslanger Freiheitsstrafe tritt Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
2. Bei zeitiger Freiheitsstrafe darf höchstens auf drei Viertel des angedrohten Höchstmaßes erkannt werden. Bei Geldstrafe gilt dasselbe für die Höchstzahl der Tagessätze.
3. Das erhöhte Mindestmaß einer Freiheitsstrafe ermäßigt sich
im Falle eines Mindestmaßes von zehn oder fünf Jahren auf zwei Jahre,
im Falle eines Mindestmaßes von drei oder zwei Jahren auf sechs Monate,
im Falle eines Mindestmaßes von einem Jahr auf drei Monate,
im übrigen auf das gesetzliche Mindestmaß.
(2) Darf das Gericht nach einem Gesetz, das auf diese Vorschrift verweist, die Strafe nach seinem Ermessen mildern, so kann es bis zum gesetzlichen Mindestmaß der angedrohten Strafe herabgehen oder statt auf Freiheitsstrafe auf Geldstrafe erkennen.
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Winfried Sobottka



Anmeldungsdatum: 15.01.2009
Beiträge: 54
Wohnort: 44536 Lünen

BeitragVerfasst am: So Jan 18, 2009 10:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke z.B. an § 46 Satz 2. Aber auch an übergesetzlichen Notstand gegen einen Staat, der mordet und absichtlich mitverfälschten Beweismitteln wegen Mordes verurteilt und wegsperrt.

Der damalige polnische Ministerpräsident Kaczynski klagte das bereits 2007, von mir sehr gut über die Vorgänge im Mordfall Nadine O. Wetter/Ruhr (August 2006) informiert, öffentlich an. Er sagte, was auch im deutschen Fernsehen gemeldet wurde:

"In Deutschland geschieht zur Zeit sehr ungutes. Und wie schon in den 30-ger Jahren wagen die europäischen Länder es nicht, dagegen etwas zu sagen."




Hier ist ein Urteil, gegen das ich unverzüglich Berufung eingelegt und auch begründet hatte, im Grunde ging es um das selbe. Das Urteil ist bis heute übrigens nicht rechtskräftig und über die Berufung nicht entschieden.


Kannst Du mir erklären, wo hier ein Hinweis darauf zu finden ist, dass der Lüner Richter Jan Knappmann auf meine Bewegungsgründe einging?










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Staatsanwalt



Anmeldungsdatum: 08.12.2007
Beiträge: 56
Wohnort: Villach

BeitragVerfasst am: So Jan 18, 2009 11:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke z.B. an § 46 Satz 2. Aber auch an übergesetzlichen Notstand gegen einen Staat, der mordet und absichtlich mitverfälschten Beweismitteln wegen Mordes verurteilt und wegsperrt.

Der damalige polnische Ministerpräsident Kaczynski klagte das bereits 2007, von mir sehr gut über die Vorgänge im Mordfall Nadine O. Wetter/Ruhr (August 2006) informiert, öffentlich an. Er sagte, was auch im deutschen Fernsehen gemeldet wurde:

"In Deutschland geschieht zur Zeit sehr ungutes. Und wie schon in den 30-ger Jahren wagen die europäischen Länder es nicht, dagegen etwas zu sagen."

Hier ist ein Urteil, gegen das ich unverzüglich Berufung eingelegt und auch begründet hatte, im Grunde ging es um das selbe. Das Urteil ist bis heute übrigens nicht rechtskräftig und über die Berufung nicht entschieden.

Kannst Du mir erklären, wo hier ein Hinweis darauf zu finden ist, dass der Lüner Richter Jan Knappmann auf meine Bewegungsgründe einging?

Das Statement des polnischen Ministerpräsidenten ist nicht von Belang, denn die Ressentiments zwischen Deutschland und Polen sind hinlänglich bekannt und jedermann weiß auch, daß diesbezüglich alles verwendet wird was zu Ohren kommt ohne den Wahrheitsgehalt zu prüfen.

Unter uns gesagt finde ich das Urteil äußerst human und ich hätte keine Berufung eingelegt.
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Das_Gewissen



Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 39
Wohnort: Offenbach am Main

BeitragVerfasst am: So Jan 18, 2009 11:19 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wahnfried hat folgendes geschrieben:
Hier ist ein Urteil, gegen das ich unverzüglich Berufung eingelegt und auch begründet hatte, im Grunde ging es um das selbe. Das Urteil ist bis heute übrigens nicht rechtskräftig und über die Berufung nicht entschieden.


Und wieder spinnt Wahnfried. Seine Berufung wurde abgeschmettert, wobei hingegen die Berufung der Staatsanwaltschaft Gültigkeit hat. Somit liegen Wahnfried 3 Anklageschriften vor. Gegen keine kann er etwas unternehmen.
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Staatsanwalt



Anmeldungsdatum: 08.12.2007
Beiträge: 56
Wohnort: Villach

BeitragVerfasst am: So Jan 18, 2009 11:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Hier ist ein Urteil, gegen das ich unverzüglich Berufung eingelegt und auch begründet hatte, im Grunde ging es um das selbe. Das Urteil ist bis heute übrigens nicht rechtskräftig und über die Berufung nicht entschieden.

Und wieder spinnt Wahnfried. Seine Berufung wurde abgeschmettert, wobei hingegen die Berufung der Staatsanwaltschaft Gültigkeit hat. Somit liegen Wahnfried 3 Anklageschriften vor. Gegen keine kann er etwas unternehmen.

Aufgrund des Sachverhalts würde mich das keineswegs wundern. Ich an seiner Stelle hätte gegen das obige Urteil keine Berufung eingelegt, aber mich wundert keineswegs, wenn die Staatsanwaltschaft ihrerseits wegen des humanen Urteils Berufung eingelegt hat.
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Das_Gewissen



Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 39
Wohnort: Offenbach am Main

BeitragVerfasst am: So Jan 18, 2009 11:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Staatsanwalt hat folgendes geschrieben:
Unter uns gesagt finde ich das Urteil äußerst human und ich hätte keine Berufung eingelegt.


Wahnfried sieht sich derzeit 3 Anklagen gegenüber. Hätte er das damals recht milde Urteil angenommen, wäre die Angelegenheit erledigt gewesen. Nun liegt ihm eine 17seitige Anklageschrift vor, welche 20 Einzelstraftaten beinhaltet.

Wem kann ich diese Anklageschrift mal per Mail zuschicken?
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Staatsanwalt



Anmeldungsdatum: 08.12.2007
Beiträge: 56
Wohnort: Villach

BeitragVerfasst am: So Jan 18, 2009 11:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Unter uns gesagt finde ich das Urteil äußerst human und ich hätte keine Berufung eingelegt.

Wahnfried sieht sich derzeit 3 Anklagen gegenüber. Hätte er das damals recht milde Urteil angenommen, wäre die Angelegenheit erledigt gewesen. Nun liegt ihm eine 17seitige Anklageschrift vor, welche 20 Einzelstraftaten beinhaltet.

Wem kann ich diese Anklageschrift mal per Mail zuschicken?

Genau so habe ich mir das vorgestellt. Wäre ich selbst an seiner Stelle gewesen hätte ich mich sogar noch beim Richter bedankt und dem Staatsanwalt in der Kantine eine Tasse Kaffee gezahlt. angelevil
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Das_Gewissen



Anmeldungsdatum: 16.01.2009
Beiträge: 39
Wohnort: Offenbach am Main

BeitragVerfasst am: So Jan 18, 2009 11:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Staatsanwalt hat folgendes geschrieben:
Aufgrund des Sachverhalts würde mich das keineswegs wundern. Ich an seiner Stelle hätte gegen das obige Urteil keine Berufung eingelegt, aber mich wundert keineswegs, wenn die Staatsanwaltschaft ihrerseits wegen des humanen Urteils Berufung eingelegt hat.


So sehe ich das auch.

Aber es kommt noch schlimmer. Bei seiner Wohnungsdurchsuchung griff er eine Polizistin an. Die Polizei hätte diesen Zwischenfall sicher unter den Tisch fallen lassen, weil keiner zu Schaden kam. Nur musste Wahnfried Anzeige gegen die Polizei erstatten, was eine Gegenklage der Polizei zur Folge hatte.

Aus der Klemme kommt Wahnfried nicht mehr ungeschoren heraus.
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Staatsanwalt



Anmeldungsdatum: 08.12.2007
Beiträge: 56
Wohnort: Villach

BeitragVerfasst am: Mo Jan 19, 2009 12:07 am    Titel: Antworten mit Zitat

Aufgrund des Sachverhalts würde mich das keineswegs wundern. Ich an seiner Stelle hätte gegen das obige Urteil keine Berufung eingelegt, aber mich wundert keineswegs, wenn die Staatsanwaltschaft ihrerseits wegen des humanen Urteils Berufung eingelegt hat.

So sehe ich das auch.

Aber es kommt noch schlimmer. Bei seiner Wohnungsdurchsuchung griff er eine Polizistin an. Die Polizei hätte diesen Zwischenfall sicher unter den Tisch fallen lassen, weil keiner zu Schaden kam. Nur musste Wahnfried Anzeige gegen die Polizei erstatten, was eine Gegenklage der Polizei zur Folge hatte.

Aus der Klemme kommt Wahnfried nicht mehr ungeschoren heraus.

Ich habe während meiner langjährigen Amtszeit schon viel Dummheit kennengelernt, aber noch nicht so eine Dummheit in der Wohnung Cannabis anzubauen und zu belassen, wenn eine Hausdurchsuchung zu erwarten ist. Dieser Umstand läßt sehr tiefgründige Schlüsse zulässig erscheinen und wenn es nicht so traurig wäre müßte jeder darüber herzlich lachen bis zum Lachkrampf.

Es ist ein alter Erfahrenswert daß eine Anzeige gegen die Exekutive immer eine Gegenanzeige nach sich zieht.
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