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Störtebeker
Anmeldungsdatum: 14.05.2006 Beiträge: 1256
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Verfasst am: So Dez 14, 2008 2:00 pm Titel: Verbotsgesetzverstöße in Österreich |
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Eisenstadt / Burgenland: Gegen zwei Jugendliche aus dem Südburgenland ermittelt man derzeit wegen Verstosses gegen das NS-Verbotsgesetz sowie Sachbeschädigung. Ihnen wird vorgeworfen, im vergangenen Monat in Stegersbach (Bezirk Güssing) fünf Hakenkreuze auf ein Verkehrsschild, ein Wartehäuschen und auf die Fahrbahn gesprayt zu haben. Allerdings beschränkte man sich bei den Schmierereien keineswegs auf NS-Symbole, sondern fügte auch Symbole der Rapperszene hinzu, so daß sich die Polizei letztlich zu der Feststellung genötigt sah, daß in diesem Fall kein rechtsextremes Motiv vorliegt, sondern lediglich gewöhnliches Rowdytum.
Sinnigerweise beließ man die Hakenkreuze noch einige Wochen an ihrem Platz – weil sie von der Versicherung noch begutachtet werden mussten. Dies soll zu einzelnen Beschwerden in der Bevölkerung geführt haben.
Wegen Verstosses gegen das Verbotsgesetz wurden außerdem zwei Personen denunziert die bei einer Gedenkveranstaltung des österreichischen Kameradschaftsbundes auf dem Geschriebenenstein für die Gefallenen des 2. Weltkrieges einen Kranz niedergelegt hatten, der die Aufschrift „Seine Ehre hieß Treue“ abgelegt hatten. Dies wird ihnen als Wiederbetätigung im Sinne des Verbotsgesetzes ausgelegt, da besagter Spruch dem SS-Motto „Unsere Ehre heißt Treue“ ähnelt.
Wie es heißt, gehören die Denunzierten der „Kameradschaft IV-Steiermark, Südburgenland“ an, die vom sogenannten Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes als „rechtsextrem“ eingestuft wird, was angesichts des linksextremen Hintergrundes dieses Dokumentationsarchivs besonders erheiternd wirkt, könnte man die Extremismusvorwürfe an diese Adresse doch getrost zurückgeben.
Siehe auch
IKG News 12.12.08
Verbotsgesetz - Wikipedia _________________ In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell) |
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Gastschreiber
Anmeldungsdatum: 03.01.2006 Beiträge: 193 Wohnort: Bin in allen Foren zuhause
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Verfasst am: So Dez 14, 2008 2:04 pm Titel: |
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Das Denunziationsarchiv des österreichischen Würschtlstandes(DÖW):
Dem Gerichtsurteil vom 4. Mai 1998 Oberlandesgericht Wien ist folgendes zu entnehmen: Es kann ab sofort straffrei behauptet werden (weil es ja ein Werturteil ist und vor allem aber, weil es detailliert belegbar ist:
Es ist zulässig zu behaupten:
1. das DÖW ist eine Art Privat- Stasi
2. das DÖW ist eine kommunistische Tarnorganisation
3. das DÖW ist eine polypenartige Institution
4. das DÖW betreibt linksextreme Subversion vor allem im Kulturbereich
5. das DÖW betreibt gesinnungsterroristische Kampagnen vor allem gegen Haider und die FPÖ
6. das DÖW schafft dabei ein Klima des Gesinnungs- und Meinungsterrors
7. das DÖW würde sich an erster Stelle finden, gäbe es in Österreich so etwas wie den jährlichen Verfassungsschutzbericht subversiven und terroristischer Organisationen
8. das DÖW erscheint in pseudo-wissenschaftlicher Aufmachung
9. das DÖW betreibt Geschichtsfälschungen und Geschichtsverdrehungen
10. das DÖW arbeitet mit einem Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation. |
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