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Wieder einmal nur Bewährung für den türkischen Koma-Schläger

 
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Störtebeker



Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 1256

BeitragVerfasst am: Sa Dez 13, 2008 12:42 pm    Titel: Wieder einmal nur Bewährung für den türkischen Koma-Schläger Antworten mit Zitat

Wieder einmal nur Bewährung für den türkischen Koma-Schläger Erdin Hayriye


Der Kölner Skandalrichter Hans-Werner Riehe

Was muß man als türkischer Jungverbrecher eigentlich alles anstellen, um in der BRD eine Haftstrafe zu erhalten, die nicht zur Bewährung ausgesetzt wird?
Diese Frage muß man sich spätestens seit den diversen Gerichtsverfahren gegen den Gewohnheitsverbrecher Erdin Hayriye (19) aus Köln-Ostheim stellen, der bisher immer wieder ohne eine echte Strafe davonkam. Vermutlich muß er erst in aller Öffentlichkeit einen Deutschen mit Vorankündigung abschlachten, daß wenigstens ein paar Jahre Jugendhaft herauskommen. Und selbst danach würde dieses Goldschätzchen der „multikulturellen Gesellschaft“ gewiß nicht abgeschoben, denn die BRD braucht ja solche Gewaltfachkräfte, um die Deutschen zu drangsalieren.

Wir erinnern uns: Erdin Hayriye, der aus Gründen des pseudo-gutmenschlichen Täterschutzes in den Medien namentlich verfälscht als Erdinc S. auftaucht, sorgte zum ersten Male für Schlagzeilen, nachdem er nach einer völlig grundlosen Prügelattacke den Familienvater Waldemar W. vor den Augen seiner kleinen Kinder zum Krüppel schlug und von Skandalrichter Hans-Werner Riehe nicht nur nicht bestraft wurde, sondern auch keinerlei „schädliche Neigungen“ festgestellt wurden. Riehe ordnete seinerzeit lediglich ein Anti-Aggressionstraining an.


Ein gemeingefaehrlicher Psychopath - Erdin Hayriye

Am 23. Juni 2008, vier Wochen nach diesem skandalösen Richterspruch, langte der Türke an genau derselben Stelle wieder zu, wo er Waldemar W. zum Krüppel schlug. Auch diesmal schlug er grundlos auf einen Passanten ein, der an der Telephonzelle in unmittelbarer Nähe der KVB-Haltestelle in Ostheim telephonieren wollte. Mit den Worten „Ich werde dich umbringen und kaputtschlagen” fiel er über den Mann her und verletzte in so sehr, daß eine Platzwunde am Auge genäht werden mußte.
Das war noch nicht alles, am 10. August 2008 lief Erdin Hayriye ein homosexuelles Pärchen über den Weg. Mit für Ghetto-Türken typischen Beschimpfungen attackierte er die beiden Deutschen, fügte ihnen Platzwunden zu und biß einem der Männer in den Oberarm, daß das Blut nur so spritzte.

Am 12. Dezember 2008 gab es nun ein Urteil im Berufungsverfahren gegen Hayriye wegen der Attacke auf Waldemar W., da der Staatsanwaltschaft das Urteil des Skandalrichters Hans-Werner Riehe zu milde war. Allerdings ging auch die Staatsanwaltschaft nicht davon aus, daß der türkische Möchtegern-Totschläger die Verletzungsfolgen für Waldemar W. (44) vorsätzlich herbeigeführt hatte. Die Ausführungen Riehes in erster Instanz, Erdin Hayriye sei für die Hirnverletzungen seines Opfers nur „fahrlässig“ verantwortlich gewesen, sind damit rechtskräftig.
Damit war natürlich von vornherein klar, daß der Türke auch von Richterin Ulrike Grave-Herkenrath keine angemessene Strafe zu erwarten hatte.
Im Gegensatz zu Hans-Werner Riehe sah Grave-Herkenrath bei Erdinc wenigstens die schädlichen Neigungen als gegeben, was eine Jugendstrafe nötig machte. Und weil es angeblich „positive Tendenzen“ zu berücksichtigen gebe, kam Hayriye mit einer Haftstrafe von 21 Monaten auf Bewährung davon.


Gutmenschin Richterin Ulrike Grave-Herkenrath

Die nach der Attacke auf Waldemar W. verübten Verbrechen wurden bei diesem Urteil nicht berücksichtigt. Am 21. Januar 2009 wartet auf Erdin Hayriye der nächste Prozess wegen Körperverletzung. Aber auch, wenn es dann keine Bewährung mehr geben sollte, wird diese Type wohl kaum länger als ein Jahr einsitzen. Während Staat und Justiz die eigenen Bürger immer mehr unter Druck setzen, indem sie die Deutschen im Rahmen der Umvolkung ausländischen Verbrechern ausliefern, genießen diese, sofern sie unter 21 Jahren sind, absolute Narrenfreiheit. Und entsprechend verhalten sich die hyperaggressiven orientalisch-moslemischen Unterschichtler wie Erdin Hayriye.

Dabei sind Typen wie Erdin Hayriye völlig unbelehrbar und auch nicht resozialisierbar, weil sie auf Grund eigenen Unvermögens und Unwillens nie sozialisiert waren. Verständnis, Milde und Bewährungsstrafen werden von solchen gemeingefährlichen Gewohnheitsverbrechern nur als Schwäche und als Ansporn zu noch dreisteren Gewalttaten ausgelegt, wie man am Beispiel des türkischen Möchtegern-Totschlägers Hayriye unschwer erkennen kann.
Es ist zu befürchten, daß Hayriye seinen Weg bis zum vollendeten Totschlag weitergehen wird, wenn man ihn nicht dauerhaft entsorgt.
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In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)
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