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Innenminister vertagen NPD-Mittelstreichung

 
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Störtebeker



Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 1256

BeitragVerfasst am: Sa Nov 22, 2008 12:45 pm    Titel: Innenminister vertagen NPD-Mittelstreichung Antworten mit Zitat

Widerstand gegen Schünemann-Plan

Berliner Zeitung:

Das könnte sonst ja

auch die Linke treffen!



Niedersachsens IM Uwe Schünemann

Auf der Herbsttagung der Innenminister aus Bund und Ländern wurde im vergangenen Jahr ein neues NPD-Verbotsverfahren diskutiert. Ein Jahr später bäckt man kleinere Brötchen – ein Verbot ist Illusion, jetzt sollte es an die Finanzen gehen.

Niedersachsens CDU-Innenminister Uwe Schünemann hatte deswegen die glorreiche Idee, einfach das Grundgesetz und Parteiengesetz so zu ändern, dass die NPD aus der staatlichen Parteienfinanzierung ausgeschlossen werden kann. Ein 85-seitiges Gutachten plus Gutachter sollte auf der diesjährigen Konferenz in Potsdam belegen wie einfach das sei. Womit Schünemann aber nicht gerechnet haben dürfte: Der „niedersächsische Vorstoß“ stieß auf Skepsis bis Ablehnung.



So schreibt unter anderem die Journalistin Katja Tichomirowa von der Berliner Zeitung: „Künftig könnte also der Bundestagspräsident Parteien von der Parteienfinanzierung ausschließen. Rechtsmittel sind zulässig. Entscheiden würde das Bundesverwaltungsgericht. Die Verfassungsänderung, die dieser Winkelzug voraussetzen würde, soll die NPD treffen. Niemand aber könnte ausschließen, dass sie in einem nächsten Fall auf andere Parteien angewandt werden würde - sagen wir, auf die Linke, die ja bereits vom Verfassungsschutz beobachtet wird. Dieser Gedanke ist gar nicht so abwegig. Schon jetzt ist die Linkspartei ähnlich wie die NPD eine Art bundespolitisches Schmuddelkind. Würde man der NPD die wirtschaftliche Grundlage durch die staatliche Parteienfinanzierung entziehen, wäre das langfristig auch das Ende der Partei. Dass diese Nische dann auch mal jemand anderes ausfüllt und wer käme dafür anderes in Frage als die SED-Nachfolgepartei, liegt in der Natur der Sache.

Vom Tisch ist das Schünemann-Gutachten zwar noch nicht, aber Aussicht auf Erfolg dürfte dem Papier -aus dem jeder Verfassungsrechtler Konfetti machen würde- nicht beschieden sein. Die Innenminister wollen zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal darüber befinden.

Der von der Berliner Zeitung erwähnte Artikel der Journalistin Katja Tichomirowa ist übrigens durchaus seine Lektüre wert, den wir an dieser Stelle auch unseren Lesern nicht vorenthalten möchten:

Eine Zumutung


Katja Tichomirowa

Die NPD ist rassistisch, antisemitisch und verfassungsfeindlich. Kurz, sie ist eine Zumutung. Sie ist es für ihre politischen Gegner in den Landtagen von Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen und neuerdings offenbar selbst für einige ihrer eigenen Anhänger.

Eine wirkliche Gefahr aber ist die NPD für alle, die Außenseiter sind in deren Ideologie vom völkischen Staat und einer in ihm organisierten überlegenen Rasse. Diese Außenseiter fallen dem Pöbel anheim, der die Parteiparolen als Aufforderung begreift und gewaltsam auf den Straße umsetzt.

Der niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann hat also recht, wenn er sagt, es sei unerträglich, dass sich die NPD zu 40 Prozent aus Steuermitteln finanziere. Und es ist nur ein schwacher Trost, dass von den 1,45 Millionen Euro, die die NPD in den vergangenen Jahren aus Mitteln der staatlichen Parteienfinanzierung erhielt, mindestens 700 000 Euro vom eigenen Schatzmeister veruntreut wurden und weitere 870 000 Euro der Staatskasse wegen fehlerhafter Rechenschaftsberichte und gefälschter Spendenquittungen zurückerstattet werden müssen.

Schünemann hat indes unrecht, wenn er sagt, es könne nicht angehen, dass die Demokratie diejenigen finanziere, die offen ihre Abschaffung betrieben. Es geht an, denn nach geltendem Recht werden die politischen Parteien mit staatlichen Zuschüssen unterstützt, wenn sie bei einer Bundestags- oder Europawahl mindesten 0,5 Prozent der Stimmen und bei einer Landtagswahl mindestens ein Prozent der Stimmen erhalten. Diese staatliche Bezuschussung steht jeder Partei zu, also auch der NPD, so lange sie eine anerkannte politische Partei ist. Erst wenn das Bundesverfassungsgericht mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit seiner Senatsmitglieder die Verfassungsfeindlichkeit der Partei feststellt und ihr Verbot beschließt, hört die NPD als Partei auf zu existieren und ist folglich auch von staatlichen Finanzmitteln abgeschnitten.

Niedersachsens Innenminister findet das unerträglich - und sicher nicht nur er. Gemeinsam mit dem Staatsrechtler Volker Epping hat er deshalb seinen Innenminister-Kollegen einen Vorschlag unterbreitet. Er sieht eine Verfassungsänderung vor, die es erlaubt, die NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung auszuschließen ohne sie zuvor verbieten zu müssen. Ein De-facto-Verbot also, dass ohne einen entsprechenden Beschluss des Bundesverfassungsgerichts auskäme.

Das klingt nach einem Winkelzug und es ist auch einer. Ein Ausschluss der NPD von der staatlichen Finanzierung verstieße gegen das Gleichbehandlungsgebot in Artikel 21 des Grundgesetzes. Die Hürde, die genommen werden muss, um dieses Gebot außer Kraft zu setzen, haben die Urheber des Grundgesetzes hoch gesetzt, sehr hoch sogar. Das Parteienprivileg sieht vor, dass eine Partei wegen ihrer inhaltlichen Ausrichtung erst dann anderen Parteien gegenüber ungleich behandelt werden darf, wenn das Verfassungsgericht ihre Verfassungswidrigkeit festgestellt hat. Dem Verfassungsgericht obliegt also nicht nur das Entscheidungsmonopol, es muss zudem mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit entscheiden.

Dem Vorschlag Schünemanns folgend soll es dagegen künftig ausreichen, einer Partei - in diesem Fall der NPD - verfassungsfeindliche Bestrebungen nachzuweisen. Entscheiden soll das der Bundestagspräsident und zwar nach einer Sachlage, die sich aus “offenen Quellen” ergibt, also etwa dem Verfassungsschutzbericht. Der Verbotsantrag gegen die NPD war 2003 bekanntlich daran gescheitert, dass er sich auf nicht offene, nachrichtendienstliche Quellen berief.

Künftig könnte also der Bundestagspräsident Parteien von der Parteienfinanzierung ausschließen. Rechtsmittel sind zulässig. Entscheiden würde das Bundesverwaltungsgericht. Die Verfassungsänderung, die dieser Winkelzug voraussetzen würde, soll die NPD treffen. Niemand aber könnte ausschließen, dass sie in einem nächsten Fall auf andere Parteien angewandt werden würde - sagen wir, auf die Linke, die ja bereits vom Verfassungsschutz beobachtet wird.

Verfassungsrechtlern sollte dieser Vorschlag eine Zumutung bedeuten. Als Mitglied einer Partei ist der Bundestagspräsident keine überparteiliche Instanz, die über Maßnahmen befinden könnte, die de facto einem Parteiverbot gleichkämen. Der Vorschlag Schünemanns stieß vermutlich deshalb auf wenig Gegenliebe. Die SPD-regierten Länder wollen ein Verbot der NPD erreichen, übrigens ebenfalls mit zweifelhaften Mitteln.

Inzwischen mündet das Unbehagen der Parteien an der NPD im Ersinnen immer neuer Finten und Kunstgriffe, mit denen das Grundgesetz zu umgehen wäre. Über diese geistige Anstrengung ist den demokratischen Parteien offenbar entgangen, dass ihr Gegner dort den größten Zulauf hat, wo sie gar nicht mehr vertreten sind. In Mecklenburg-Vorpommern etwa ist die NPD in einigen ländlichen Gegenden ohne Konkurrenz.


Berliner Zeitung 21.11.08
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In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)
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Eichenholz



Anmeldungsdatum: 01.07.2006
Beiträge: 203
Wohnort: Großdeutschland

BeitragVerfasst am: Sa Nov 22, 2008 1:10 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn für die feinen Parteien die NPD weg muß, dann muß die LINKE erst recht aus der Parteienlandschaft verschwinden. Die LINKE ist wirklich das Allertletzte was diese OMF aufzubieten hat.
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Monstranz



Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 392

BeitragVerfasst am: Sa Nov 22, 2008 1:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Katja Tichomirowa= Katja “Stiller Frieden” von Ticho (still, leise) und Mir= Frieden.

soviel zum Namen der Gutsten.

Warum werden Parteien überhaupt finanziert?
Die haben doch Mitglieder die Beiträge bezahlen.

Kein Wunder das keiner diese “Demokratie” begreift.

In einem ordentlichen Staat gibt es einen Führer und viele viele Unterführer und einen Generalstab. Da gibt es einen Auftrag der dann ohne zu Mucken ausgeführt wird und dafür stehen die Verantwortlichen mit ihrem Leben… ….oh ich vergass, im Artikel geht es um die OMF-brd.
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Möge die helle Flamme unserer Begeisterung niemals zum Erlöschen kommen.
Krieger aus dem hohen Norden, gefürchtet, geachtet, verbannt.
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