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Wunsiedel bleibt VERBOTEN!

 
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Störtebeker



Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 1256

BeitragVerfasst am: Fr Aug 08, 2008 2:43 pm    Titel: Wunsiedel bleibt VERBOTEN! Antworten mit Zitat



Das juristische Tauziehen um den Hess-Marsch in Wunsiedel hat ein Ende. Die Veranstaltung bleibt verboten, das entschied jetzt der bayerische Verwaltungsgerichtshof. Jetzt bliebe als letzte Instanz nur noch das Bundesverfassungsgericht!

Nach Ansicht der Richter ist die »von der Gedenkveranstaltung unmittelbar drohende Gefahr« durch ein Versammlungsverbot abzuwehren. Dabei verstecken sich die Richter hinter dem Strafparagraphen 130, auch bekannt als Volksverhetzung. Demnach sei es strafbar, „den öffentlichen Frieden zu stören, indem die nationalsozialistische Gewalt- und Willkürherrschaft gebilligt oder verherrlicht werde“.


Rudolf Hess

Einen Präzedenzfall der diese Theorie untermauern würde, gibt es bislang allerdings noch nicht. Laut Auffassung bundesdeutscher Richter ist der „öffentliche Friede“ grundsätzlich in Gefahr wenn es zu missliebigen Äußerungen kommt, die insbesondere eine auserwählte Minderheit betreffen. Einen Nachweis für die sonst so gründliche Justiz bedarf es nicht.

Veranstaltungen trotz Verbot?


In den letzten Jahren haben Aktivisten auf Demonstrationsverbote recht flexibel reagiert. Wenn der Staat meint, mit absurden Begründungen eine Veranstaltung zu verbieten, dann gibt es eben nicht eine sondern gleich mehrere solcher, auch bekannt als Spontandemonstrationen. Beispielsweise Anfang Juni 2007, als in mehreren deutschen Städten eine Reihe spontaner Veranstaltungen stattfanden, nachdem die Anti-G8-Demonstration der NPD in Schwerin verboten worden war. Oder zuletzt mit mehr als 500 Teilnehmern in Dresden, als Antwort auf den verbotenen Sachsentag.

Nicht unwahrscheinlich, dass zahlreiche Nationalisten sich jetzt kurzfristig umorientieren werden oder es schon längst getan haben. War von einem Verbot ohnehin auszugehen, so dass die richterliche Entscheidung jetzt lediglich die Bestätigung dessen ist.


Jürgen Rieger

Von einer weiteren Option, sprach der Hamburger Rechtsanwalt Jürgen Rieger Anfang Juli:
„Falls das Verfassungsgericht negativ entscheidet, wird diese Veranstaltung als nicht öffentliche Veranstaltung durchgeführt. Es ist eine Gastwirtschaft mit Saal und mehreren Hektar Freigelände im Umkreis um 30 Kilometer von Wunsiedel gefunden worden. Anreisende Besucher werden vom Veranstalter daraufhin geprüft, ob sie dem Anliegen der Veranstaltung gerecht werden (Linke, Systempresse usw. wird mithin nicht zugelassen). Solche Besucher werden in einen Rudolf-Heß-Gedenkverein aufgenommen, wobei für den Mitgliedsbeitrag von 2 Euro im Jahr als Kennzeichen der Mitgliedschaft eine Plakette ausgegeben wird.“

So oder so, da sind wir uns ziemlich sicher, wird es am nächsten Sonnabend Hess-Veranstaltungen geben.

Siehe auch
Linie1-Magazin
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In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)
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