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BfJ-Schauprozess in Österreich

 
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Störtebeker



Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 1256

BeitragVerfasst am: Fr Jul 18, 2008 10:32 am    Titel: BfJ-Schauprozess in Österreich Antworten mit Zitat

Gestern zweiter Verhandlungstag - - - Heute Fortsetzung

Erste Aussagen der Angeklagten:

„Nicht

schuldig!“


Der “BfJ-Prozess” gegen die fünf jungen Österreicher in Wels, wird mehr und mehr zu einer Justizfarce. Im Mai mussten die Aktivisten sich erstmals vor Gericht verantworten, gestern ist die Verhandlung vor dem Kreisgericht fortgesetzt worden. Gleich zu Beginn wurde den Anwesenden demonstriert, dass es sich nicht um einen ganz normalen Prozess handelt. Recht auf Akteneinsicht, eigentlich ein vollkommen legitimer Vorgang in Strafprozessen. Gestern bedurfte es dafür, auf Antrag der Verteidigung erst eines richterlichen Beschlusses. Der “Chef-Ankläger” hatte der Verteidigung keine Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt - Nürnberg lässt grüßen!


Das sind vier der Angeklagten

Die Staatsanwaltschaft wirft den jungen Männern vor, gegen das Wiederbetätigungsgesetz verstoßen zu haben. Ihnen drohen zwischen zehn und zwanzig Jahren Haft. Vorwurf: Den Bund freier Jugend (BfJ) im Zeitraum von Oktober 2001 bis Januar 2003 “auf Basis von NS-Gedankengut” geschaffen und ihn als Leiter, dessen Stellvertreter und “Propagandachef” geleitet haben. Staatsanwalt Franz Haas will darin den Strafbestand “der dauerhaften Wiederbetätigung und Propaganda die verfassungsmäßige Struktur der Republik Österreich durch eine Volksgemeinschaft nationalsozialistischer Prägung ersetzen zu wollen” ausfindig gemacht haben.

Das war es dann aber auch schon, was die Staatsanwaltschaft den Männern vorwirft. Konkreter Schaden am Bestand der Republik Österreich ist dabei nicht entstanden. Aber das ist bekanntermaßen laut österreichischem NS-Verbotsgesetz auch gar nicht notwendig. Es reicht aus, wenn der Verdacht besteht, dass Schaden entstehen könnte. Ähnlich wie mit dem Paragraphen 130 des deutschen Strafgesetzbuches in denen es ausreicht, dass eine Handlung geeignet sein könnte den öffentlichen Frieden zu stören.

Gestern äußerten sich erstmals auch die Angeklagten. Um 10 Uhr erteilte das Gericht den Beschuldigten Rene Hönig das Wort. Hönig verteidigte den BfJ und betonte, dass es sich bei dieser Organisation mitnichten um eine NS-Nachfolgeorganisation handeln würde. Vielmehr wollten die jungen Männer „nicht nur reden, sondern etwas tun gegen die Drogen-, Sauf-, und Spaßgesellschaft“. Alle Aktionen die vom BfJ ausingen so Hönig, haben im „legalen Rahmen“ stattgefunden. Ein Vertreter des Staates soll ihm einmal ganz offen gesagt haben: “Rechtlich kann man gegen euch nichts machen, aber finanziell werdet ihr ruiniert.”

Dieser Ankündigung folgten im Übrigen auch Taten, als ihm wenig später eine Zahlungsaufforderung über 6.000 Euro für Polizeikosten und Veranstaltungsüberwachung zugestellt worden sind. Einer rechtlichen Prüfung hielt diese Forderung allerdings nicht Stand.

Neben Hönig äußerte sich gestern auch der Angeklagte Stefan Magnet. Er verwies darauf, dass vom BfJ zu keiner Zeit Gewalt, Drohungen, Einschüchterungen oder ähnliches ausgingen. Auch nicht als eine Politikerin der Grünen sich als potentielle Interessenten ausgegeben hat und die Gruppe zu Gewalt provozieren wollte. In einer E-Mail schrieb sie “Mein Bruder ist von Kanaken verdroschen worden! Könnt ihr was dagegen tun?”


Verteidiger Herbert
Schaller


Verteidiger Herbert Schaller, der das Verfahren schon im Mai als „Politprozess“ bezeichnete, forderte vom Staatsanwalt, klare Beweise für die angebliche Wiederbetätigung seiner Mandanten. Etwa das Eintreten für Judenverfolgung, für die Abschaffung anderer Parteien oder die Errichtung von Konzentrationslagern. Ansonsten sei die Anklage nur der Versuch, Andersdenkende zum Thema Zuwanderung mit Hilfe des Strafrechtes auszuschalten. Seine Mandanten hätten sich nur mit diesem Thema beschäftigt und das werde ihnen nun als nationalsozialistisch vorgeworfen.

Genau genommen wirft die Staatsanwaltschaft den fünf jungen Männern eigentlich nur ihr „Anderssein“ vor. Der BfJ ist als „Alternative zur Spaßgesellschaft“ gegründet worden. Jungen Menschen sollte eine Freizeitbeschäftigung ohne Alkohol und Drogen geboten werden. Dazu zählten unter anderem kulturelle Veranstaltungen wie Wanderungen oder Sonnenwendfeiern. Sicher alles Dinge, die auch im Nationalsozialismus stattgefunden haben, aber keineswegs von den Nationalsozialisten erfunden worden sind.

Der Staatsanwaltschaft konstruiert daraus eine Art Nachfolge-HJ, weswegen die jungen Männern seiner Ansicht nach, wenigstens zehn, aber nicht mehr als zwanzig Jahre in den Knast sollen. Das würde also konkret bedeuten, dass es ausreicht sich nicht der geistigen Verrohung sowie der Alkohol- und Drogensucht zu unterwerfen, um als „potentiell verdächtig“ eingestuft zu werden. Das ist jedenfalls das Resümee der gestrigen Verhandlung. Neue Vorwürfe, von Beweisen mal ganz zu schweigen, konnte der Staatsanwalt auch gestern nicht präsentieren. Dafür feierte er es schon als eine Art Erfolg, dass die beiden Angeklagten eingeräumt haben, zumindest an der Organisation genannter Veranstaltungen beteiligt gewesen zu sein.

Heute wird der Prozess fortgesetzt, bei dem auch die Aussagen der anderen Angeklagten erwartet werden. Bereits gestern plädierten Hönig und Magnet auf „Nicht schuldig“.

Siehe auch
Der Standard 17.07.08

www.patrioten-prozess.net
_________________
In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)
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Odinskriegerin



Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 107

BeitragVerfasst am: Fr Jul 18, 2008 9:21 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es kann nicht sein, daß Leute wie dieser Erdinc S. (der “Komaschläger von Köln”) von den für ihnen zuständigen Richtern (trotz der Schwere ihrer Taten) freigesprochen werden, gleichzeitig aber Leute wie die im Ausgangsbeitrag genannten für ein Meinungsdelikt (und noch dazu ein relativ “weichgekocht” dargebotenes) bis zu 20 Jahre in den Bau wandern sollen.

Selbst ein politisch neuraler Beobachter muß sich da doch empört zeigen…
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Kieberer



Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 409
Wohnort: Rossauerkaserne

BeitragVerfasst am: Fr Jul 18, 2008 9:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Odinskriegerin hat folgendes geschrieben:
“Selbst ein politisch neuraler Beobachter muß sich da doch empört zeigen…”


Vergessen Sie es. Oder haben sie schon mal erlebt daß ein “politisch Neutraler” (was das genau sein soll ist mir nicht ganz klar, so was existiert in den beiden Nachfolgestaaten des Großdeutschen Reiches praktisch nicht) sich darüber aufregt, daß 92 jahre alte “NS-Kriegsverbrecher” weiter gejagt werden aber nicht ein EINZIGER alliierter Kriegsverbrecher jemals vor Gericht gestellt wurde?
Genau so wenig wird es die dumme Masse oder eben auch “neutrale” Beobachter interessieren, daß Deutsche (egal ob BRD oder BRÖ) wegen politischer Delikte mit jahrelangen Haftstrafen eingekerkert werden während migrattische Schwerverbrecher mit Ermahnungen davon kommen nachdem sie jemanden zum Krüppel geschlagen oder totgefahren haben.
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