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Ho£o€au$tdiktatur

 
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Störtebeker



Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 1256

BeitragVerfasst am: So Mai 25, 2008 9:50 pm    Titel: Ho£o€au$tdiktatur Antworten mit Zitat

Britischer Astronom das nächste Opfer!


Politisch „unkorrekt“ – Dr. Kollerstrom am Set eines
TV-Interviews, mit der bekannten britischen Revisionistin Michele
Renouf


LONDON – Dr. Nicholas Kollerstrom, angesehener britischer Astronom und Autor wissenschaftlicher Sachbücher, ist der nächste Universitätsgelehrte, der ein Opfer der „Freiheit der Wissenschaft“ und der „Freiheit der Meinungsäußerung“ im demokratischen Westen wurde.

Dr. Kollerstrom ist Mitglied des Londoner Universitätskollegiums. Seine Ansichten als wissenschaftlicher Historiker sind für Wissenschaftsjournale ebenso wie für Medienanstalten gefragt, wie z.B. in diesem Artikel der BBC, über eine Kontroverse bezüglich Entdeckung des Neptun, die aufgrund neuer Dokumentenfunde entbrannt war.

Dennoch beendete die Universität am 22. April abrupt die Mitgliedschaft Dr. Kollerstroms, ohne ihn zu hören, oder auch nur Einspruch erheben zu lassen. Das „Verbrechen“, dessen sich Dr. Kollerstrom schuldig gemacht hat? Er hat ein kleines Mädchen vergewaltigt und ermordet. Natürlich nicht, denn in einem solchen Fall würde es einen Prozeß geben, bei dem er seine Unschuld beweisen dürfte.

Dr. Kollerstroms „Verbrechen“ war viel schlimmer als jede Bestialität: der Wissenschafter hat eine Meinung. Noch dazu eine abweichende. Und so hat er kritische Anmerkungen zu Aspekten der dogmatisch behaupteten Holocaustthese auf der CODOH-Seite unter seinem Namen veröffentlicht.

Als Terrorist und Mörder hätte er es bis zum Friedensnobelpreis bringen können, aber eine andere Meinung über das Holocaustdogma zu äußern? Und diese auch noch mit Fakten zu begründen? „Also das geht ja gar nicht!“, um es mit Margarete Schreinemakers wunderbaren musterdemokratischen Worten zu sagen. Übrigens: zu keiner Zeit hat Dr. Kollerstrom diese Ansichten in der Universität verbreitet. Für gewöhnlich nennt der Westen politische Systeme, die so vorgehen, totalitäre Diktaturen. Wie sollte man sonst ein solches Regime nennen? Eine rechtsstaatliche Demokratie mit Meinungsfreiheit natürlich! Was haben Sie denn gedacht.

Der in London erscheinende „Jewish-Chronicle“, immer ein allzu typisches jüdisches Sprachrohr für „Offenheit und Toleranz“, hat in seiner Ausgabe vom 25. April die Verfolgung des Wissenschafters gleich auf der Titelseite gebührend gerühmt.
_________________
In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)
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Bukittimah



Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 140
Wohnort: Maynooth

BeitragVerfasst am: Mo Mai 26, 2008 8:20 am    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist doch vollkommen verstaendlich, dass “Beweis”antraege abgelehnt werden. Wenn man eine Frau erschlaegt, weil man meint, sie haette den Teufel in sich gehabt, werden ja auch keine Beweisantraege zugelassen. Gerichte sind doch keine Comedy-Veranstaltung.

Ueberdies duenkt es mich, dass der Herr Doktor Nachhilfe in Sachen Geschichte dringend braucht:

Zitat:
“Dass die Juden tatsächlich liquidiert werden würden, ist bisher kaum bekanntgeworden, würde auch nach den bisherigen Erfahrungen kaum auf Ablehnung stoßen.”


Bericht der Einsatzgruppe C

Zitat:
“Der kollektive Massenmord gegen ganze Völker ist aber doch das allergrauenvollste; und Dolfi ist dessen schuldig, und zwar gegen die Juden (…) Hier gab es nur die demütige Bekennung einer Schuld am Mord von einigen Millionen unschuldiger Menschen, die auf Grund eines gräßlichen Kollektivurteils getötet worden sind.”


Generalgouverneur Hans Frank

Zitat:
“Wir haben das moralische Recht, wir haben die Pflicht unserem Volk gegenüber, das zu tun, dieses Volk, das uns umbringen wollte, umzubringen.”


Heinrich Himmler am 4.10.1943 in Posen

Zitat:
“Über die Frage von Juden und Kommunisten war den Einsatzgruppen und den Einsatzkommandoführern vor dem Abmarsch mündliche Weisung erteilt (…) Es war die Weisung erteilt, daß in dem Arbeitsraum der Einsatzgruppen im russischen Territorium die Juden zu liquidieren seien, ebenso wie die politischen Kommissare der Sowjets.”


Vernehmung des Otto Ohlendorf am 3. Januar 1946 in Nuernberg

Zitat:
“Die jüdische Bevölkerung ist im unmittelbaren Anschluß an die Kampfhandlungen zunächst unbehelligt geblieben. Erst Wochen, z. T. Monate später wurde eine planmäßige Erschießung der Juden durch dazu eigens abgestellte Formationen der Ordnungspolizei durchgeführt. Diese Aktion ging im wesentlichen von Osten nach Westen. Sie erfolgte durchaus öffentlich unter Hinzuziehung ukrainischer Miliz, vielfach leider auch unter freiwilliger Beteiligung von Wehrmachtsangehörigen. Die Art der Durchführung der Aktionen, die sich auf Männer und Greise, Frauen und Kinder, jedes Alter erstreckte, war grauenhaft. Die Aktion ist in der Massenhaftigkeit der Hinrichtungen so gigantisch wie bisher keine in der Sowjetunion vorgenommene gleichartige Maßnahme. Insgesamt dürften bisher etwa 150 000 bis 200 000 Juden in dem zum RK. gehörigen Teil der Ukraine exekutiert sein.”


Bericht eines Ruestungsinspekteurs in der Ukraine
an General Thomas vom 2. Dezember 1941

Zitat:
“Die systematische Säuberungsarbeit im Ostland umfaßte gemäß den grundsätzlichen Befehlen die möglichst restlose Beseitigung des Judentums. Dieses Ziel ist mit Ausnahme von Weißruthenien im wesentlichen durch die Exekutionen von bislang 229 052 Juden (s. Anlage) erreicht.”


Bericht der Einsatzgruppe A

Zitat:
“Wirth sagte uns, daß in Belzec ‘alle Juden umgelegt werden sollten’. Zu diesem Zweck wurden die Baracken als Gaskammern eingerichtet. Ich habe in den Gaskammern Brausedüsen angebracht. Die Düsen wurden nicht an eine Wasserleitung angeschlossen, weil sie nur zur Tarnung der Gaskammern dienen sollten. Den zu vergasenden Juden wurde vorgespiegelt, daß sie gebadet und desinfiziert werden sollten.”


Aussage des SS-Scharfuehrers Erich Fuchs

Zitat:
“Während bei der ersten Versuchsreihe und bei den ersten Transporten der zweiten Versuchsreihe noch mit Flaschengas vergast wurde, wurden die Juden der letzten Transporte der zweiten Versuchsreihe bereits mit dem Abgas aus einem Panzermotor oder Lkw-Motor, den Hackenholt bediente, getötet. ”


Aussage des Josef Oberhauser, Adjutant des Lagerkommandanten Belzec

Das duerfte reichen (die Liste kann aber so weiter fortgesetzt werden, es gibt immerhin zehntausende Fakten, die den industriellen und systematischen Massenmord an den Juden belegen).


*
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Schörner
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Mai 26, 2008 8:53 am    Titel: Antworten mit Zitat

@Bukittimah,
was faseln sie Dumpfbacke von Beweisanträgen, wenn es gar kein Gerichtsverfahren gibt?

Zitat:
"Wenn man eine Frau erschlägt, weil man meint, sie hätte den Teufel in sich gehabt, werden ja auch keine Beweisanträge zugelassen."


Wie, sie dürfen nicht beweisen, daß sie gar nicht ermordet wurde? Oder daß sie sie gar nicht ermodet haben? Und wie ist das gleich nochmal gewesen? Ohne Leiche und ohne Tatwerkzeug wird man ihnen auch kaum einen Mord anhängen können?

Erzählen sie mal, sie Schlaumeier. Wie ist die Gewichtung von:
Zeugenaussagen, Originaldokumenten und Sachbeweisen vor Gericht?
Warum ist das so?
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: Mo Mai 26, 2008 8:56 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man den Ausführungen unserer ausgebleichten und -gefransten Lustmatratze Glauben schenken darf, dann müßte seiner Senilität, dem geschätzten "Anm.O.T.@Eberndorfer vulgo GOTTVATER" ein gewaltiger Stein vom Herzen fallen.

Weil die im Beitrag der Lustmatratze angeführten Leutchen haben ihm ja einen nicht unbeträchtlichen Teil seiner geplanten Arbeit abgenommen. Somit kann er sich wieder mehr auf seine wissenschaftlich, theoretischen Ausführungen zurückziehen und aus sicherer Entfernung heraus gegen die schrecklichen Juden kläffen.

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Stinker



Anmeldungsdatum: 19.02.2006
Beiträge: 60
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BeitragVerfasst am: Mo Mai 26, 2008 9:21 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ein neuer Märtyrer! Halleluja!
Nicht die Klingelbüchse vergessen!

@Buki
Ich glaube, dass ist wie mit den Perlen vor die Säue schmeißen.
Smile
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: Mo Mai 26, 2008 10:35 am    Titel: Antworten mit Zitat

Stinker hat folgendes geschrieben:
Ein neuer Märtyrer! Halleluja!
Nicht die Klingelbüchse vergessen!

@Buki
Ich glaube, dass ist wie mit den Perlen vor die Säue schmeißen.
Smile


Geruchsmäßig der erste Anwärter, wenn ich micht irre!
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: Mo Mai 26, 2008 10:42 am    Titel: Antworten mit Zitat

Schörner hat folgendes geschrieben:
@Bukittimah,
was faseln sie Dumpfbacke von Beweisanträgen, wenn es gar kein Gerichtsverfahren gibt?

Zitat:
"Wenn man eine Frau erschlägt, weil man meint, sie hätte den Teufel in sich gehabt, werden ja auch keine Beweisanträge zugelassen."


Wie, sie dürfen nicht beweisen, daß sie gar nicht ermordet wurde? Oder daß sie sie gar nicht ermodet haben? Und wie ist das gleich nochmal gewesen? Ohne Leiche und ohne Tatwerkzeug wird man ihnen auch kaum einen Mord anhängen können?

Erzählen sie mal, sie Schlaumeier. Wie ist die Gewichtung von:
Zeugenaussagen, Originaldokumenten und Sachbeweisen vor Gericht?
Warum ist das so?


Daß der Trampel oben herum leichtgewichtig ist kann durch die geblökten Blödsinne ja unschwer erkannt werden. Sowas von blöd ist doch keiner Logik zugänglich! Das einzige Positive dabei ist lediglich, daß wir zwecks unserer Erheiterung einige dieser Kakerlaken in der Idiotenecke pflegen dürfen.
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Eichenholz



Anmeldungsdatum: 01.07.2006
Beiträge: 203
Wohnort: Großdeutschland

BeitragVerfasst am: Mo Mai 26, 2008 2:49 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist gut das es noch studierte Menschen gibt wie dieser Astronom der Zweifel hat. Ohne Zweifel die weltweite Holo-Industrie und das die Deutschen 60 Jahre das Opfer dieser Industrie sind und in die Deutschland alles andere herrscht als eine Demokratie sondern DDR2 mit Staatsräson Holo€au$t-Holocash. Dieses System will Ferkel ja allen lateinamerikanischen Staaten verkaufen, weil so erfolgreich. Ja kann man nur lachen.
Eine Story die strafbewehrt ist und per GG festgeschrieben ist auf 6 Mio. und jede forensiche Untersuchung durch unabhängige Forscher verboten ist stinkt vor Lügen.
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Lichterketten helfen wenig, wenn sie nicht aus Leuchtspurmunition bestehen!
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Bukittimah



Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 140
Wohnort: Maynooth

BeitragVerfasst am: Mo Mai 26, 2008 3:01 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Der oesterreichische Rechtsanwalt Matuschek führt überzeugend aus, warum Holocaustleugnung strafbar ist:

Von der Leugnung des Holocaust

Sehr verehrte Volksverhetzer

Die Verantwortlichen in Oxford haben der Meinungsfreiheit einen Bärendienst erwiesen: Es gibt Wahrheiten, über die man nicht diskutieren kann. Die Wahrheit über den Holocaust ist strafrechtlich zu schützen.

Die EU sucht seit ihrer Gründung nach einem tragenden Mythos und damit nach einer kollektiven Identität. Geht es nach dem Politologen Peter Graf Kielmannsegg, dann ist die Union mit diesem Vorhaben zum Scheitern verurteilt: Sie sei aufgrund ihrer Sprachvielfalt “keine Kommunikationsgemeinschaft, zu wenig Erfahrungsgemeinschaft und kaum Erinnerungsgemeinschaft”.

Doch immerhin zeigt nicht zuletzt der aktuelle Versuch der EU, das Leugnen des Holocaust in ganz Europa unter Strafe zu stellen, eine essentielle Gemeinsamkeit. Denn damit würde für alle Länder Europas gelten, was schon für Adorno und viele andere Intellektuelle die moralische Identität Nachkriegsdeutschlands kennzeichnete: die Aufarbeitung von Auschwitz.

Erinnerungskultur manifestiert sich häufig in weichen Ausdrucksformen wie Feiertagen, Reden und Denkmälern. Spanien hat unlängst beschlossen, einer Verklärung des Franco-Regimes entgegenzuwirken, indem es die noch bestehenden Monumente und Statuen dieser Ära beseitigt.

Vom Köder der Freiheit
In Frankreich werden historischen Ereignissen wie der französischen Kolonialherrschaft, Sklaverei und dem Genozid der Türken an den Armeniern mehr Aufmerksamkeit in Schule und Universität verordnet. In den letzten Jahren zeigte sich aber auch eine Tendenz zu drastischeren Mitteln: Zahlreiche Länder, darunter Deutschland, Polen, Frankreich, Belgien, die Schweiz und Österreich, bestrafen inzwischen das Leugnen des Holocaust - im Fall Deutschlands mit bis zu fünf Jahren Gefängnis.

Strafrechtliche Erinnerungsgesetze können in Demokratien nie ohne Probleme bestehen. Sie stehen verfassungsrechtlich in einem Spannungsverhältnis zur Meinungs- und Wissenschaftsfreiheit und verlangen auch der Strafrechtsdogmatik einiges an Begründungsvirtuosität ab. Nach deutschem Verfassungsrecht fällt zwar das Leugnen des Holocaust als unwahre Tatsachenbehauptung von vornherein aus dem Schutzbereich der Meinungsfreiheit heraus, in Frankreich fürchtet man jedoch trotz ähnlicher Gesetze um die Forschungsfreiheit. In England hat das noch stärker freiheitsorientierte Straf- und Verfassungsrecht bisher die Einführung von Erinnerungsgesetzen gänzlich verhindert.

Das geistige Erbe des großen Liberalen John Stuart Mill wirft weite Schatten: Strafgesetze dürfe es nur geben, um direkte Schädigungen anderer zu vermeiden, besagt sein “harm principle”. Die Meinungsfreiheit ist, so will es sein Konzept des “Marktplatzes der Ideen”, grundsätzlich schrankenlos zu gewährleisten.

So fortschrittlich die Thesen großer Denker damals klangen, so leicht sind sie heute instrumentalisierbar. Das moderne Strafrecht bestraft jedoch nicht die falsche Gesinnung. Mit der Strafbarkeit des Auschwitzleugnens soll vielmehr verhindert werden, dass ein Nährboden für Übergriffe auf jüdische Mitbürger bereitet wird: Man bekämpft also eine Gefährdung des öffentlichen Friedens.

Viele Kritiker bieten dagegen eine radikale “Die-Gedanken-sind-frei”-Rhetorik auf - doch um sie geht es gar nicht. Abgesehen davon steht dahinter ein falsch verstandener Liberalismus, den die großen Aufklärer, auf die sich die Gegner der Erinnerungsgesetze so gerne beziehen, gar nicht im Sinn hatten. Gleichwohl will man mit ihrer Hilfe die Befürworter als unmodern und autoritätsgläubig hinstellen.

Doch strafrechtliche Erinnerungsgesetze laufen den Errungenschaften der Aufklärung keineswegs zuwider. Das Verbot der Holocaustleugnung ist mit Ketzer- und Hexenprozessen nicht vergleichbar. Gegen letztere agierten zu Recht und erfolgreich Aufklärer wie Beccaria, Voltaire und Thomasius. Mills “Marktplatz der Ideen” macht aber nur für Meinungen Sinn, nicht für Tatsachenbehauptungen wie die Auschwitzleugnung.

Meinungen sind durch ein persönliches Dafür- oder Dagegenhalten gekennzeichnet und Beweisen nicht zugänglich. Sie sind stets Medaillen mit zwei Seiten. Anders ist es bei historischen Tatsachen. Wer mit Mill so argumentiert, als sei der Tatsache des Holocaust dessen mögliche Nichtexistenz gleichwertig zur Seite zu stellen, ist kein freier Geist, sondern missbraucht den Gedanken “audiatur et altera pars!” und lockt seine Opfer mit dem Köder des Liberalismus in die Falle, in der die Volksverhetzung lauert.

Nun gehören Mills Prinzipien zur angelsächsischen Rechtskultur. Der jüngst verstorbene Historiker Raul Hilberg (”Die Vernichtung der europäischen Juden”) lehnte derartige Verbote ab. Der renommierte Sprachforscher Noam Chomsky ist dem Charme eines “Alles-ist-erlaubt”-Geredes erlegen und ließ sich zu einem Vorwort für ein Buch Robert Faurissons (”Es gab keine Gaskammern”) hinreißen, worin er diesen als “apolitischen Liberalen” in Schutz nimmt. Volksverhetzer werden so zu sympathischen “intellektuellen Außenseitern” und “Freigeistern” verklärt.

Das jüngste Beispiel für die Perversion demokratischer Errungenschaften war die Einladung des einschlägig vorbestraften Holocaustleugners und Antisemiten David Irving durch den Debattierclub der Universität Oxford zu einer Diskussion am letzten Montag. Doch zum Umgang mit Holocaustleugnern gilt, was die Antisemitismusforscherin Deborah Lipstadt gesagt hat: Es gibt Debatten, die man besser nicht führt, da sie Schein-Debatten sind. Kein seriöser Astronom würde mit einem Astrologen darüber debattieren, ob der Mond aus blauem Roquefort-Käse besteht oder nicht.

Vulgär-postmodernes Weltbild
Wer mit Holocaustleugnern debattiert, bestätigt das vulgär-postmoderne und relativistische Weltbild, dass es keine absoluten Wahrheiten gebe und alles zwei Seiten habe. Die Verantwortlichen in Oxford haben der Meinungsfreiheit einen Bärendienst erwiesen.

Der Holocaust ist das wohl am intensivsten erforschte Ereignis der Menschheitsgeschichte. Die Leugner sind nicht deswegen keine Wissenschaftler, weil sie absurde Thesen vertreten, sondern weil sie mit unlauteren Methoden arbeiten, die mit ernsthafter Wahrheitssuche nichts zu tun haben. Ihnen geht es um rechtsradikale Propaganda im Mantel vermeintlicher Forschung. Ein Teil der Propaganda besteht darin, unter der Flagge vermeintlich verletzter Grundrechte zu segeln und sich als Märtyrer für die Meinungsfreiheit zu gerieren.

Dabei sprechen die Pamphlete der Leugner schon allen wissenschaftlichen Gepflogenheiten Hohn: Gegenmeinungen von anerkannten Historikern werden ausgeblendet, verwiesen wird lieber auf Publikationen, die teilweise selbst unter Pseudonymen geschrieben wurden oder auf andere Leugner verweisen, die wiederum in ihren Fußnoten auf den ursprünglichen Autor zurückverweisen. Irreführung, nicht Aufklärung ist das Ziel, von fehlender Kompetenz ganz zu schweigen.

David Irving hat nie ein Studium abgeschlossen, sondern lediglich einige umstrittene Bücher über das Dritte Reich geschrieben, was manchen Medien aber genügt, um ihn zum Historiker zu adeln. Fred Leuchter, der als “Experte für Gaskammern” vor kanadischen Gerichten deren Nichtexistenz beweisen wollte, machte sich lächerlich, als herauskam, dass er kein einschlägiges Studium vorweisen konnte.

Natürlich ist Inkompetenz kein Grund für strafrechtliche Vorwürfe, sondern hier nur Indiz für die unsachlichen und eben strafwürdigen Absichten. Die Fragen, die Erinnerungsgesetze nach wie vor aufwerfen, sind jedoch nicht mehr grundsätzlicher Art, sondern, wenn überhaupt, ein Fall für den Reparaturbetrieb der Rechtsdogmatik. Erinnerungsgesetze helfen, Inhalt und Grenzen von Freiheitsrechten zu bestimmen. Sie enthalten den Grundrechtsschutz denen vor, die ihn in Anspruch nehmen, um die Freiheitsordnung selbst zu gefährden.

Längst war überfällig, dass sich die Justizminister der EU-Staaten auf ein gemeinsames Vorgehen für einen Beschluss zum Verbot der Holocaustleugnung einigen. Eine europäische Identität mag dadurch noch nicht gewonnen sein. Aber die EU könnte ihrem Ziel zumindest näher kommen und neben Wirtschafts-, Währungs- und Wertegemeinschaft auch zu einer Erinnerungsgemeinschaft werden.

http://www.sueddeutsche.de/kultur/artikel/972/145639/4/print.html


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Miraculi
Gast





BeitragVerfasst am: Mo Mai 26, 2008 3:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bukittimah hat folgendes geschrieben:
“Das duerfte reichen (die Liste kann aber so weiter fortgesetzt werden, es gibt immerhin zehntausende FAKTEN, die den industriellen und systematischen Massenmord an den Juden belegen).”




Das sollen FAKTEN sein: Irgendwelche “fälschungssicheren” Ereignismeldungen, oder Aussagen “nach Vernehmung” vor dem IMT?
Das Nachfolgende sind allerdings tatsächlich FAKTEN und diese werden von einem “ordentlichen” Gericht auch stets entsprechend gewertet:



Zitat:
In der Rechtssprechung gibt es eine allgemein anerkannte Hierarchie der Beweismittel.

Danach ist der SACHBEWEIS, also die Ermittlung der materiellen Spuren eines Verbrechens
(Leiche(n), Tatort(e), Tatwaffe(n), DNA- / Bluttest, Fingerabdrücke usw.) am höchsten einzustufen;
den zweithöchsten Rang nimmt der Dokumenten-Beweis und den niedrigsten der (Augen-)Zeugenbeweis ein.

Wobei eine Sonderform des (Augen-)Zeugenbeweises, die Partei-Aussage - also die Aussage
eines vom betreffenden Ereignis direkt Berührten - als besonders unzuverlässig gilt (20).



In der Regel verhält es sich bei den Veröffentlichungen über den Nationalsozialismus / Holokaust jedoch GENAU UMGEKEHRT:
Der (Augen-)Zeugen-Beweis und insbesondere die Partei-Aussage steht in der Hierarchie am höchsten, gefolgt vom Dokumenten-Beweis.
Der Sachbeweis schließlich kommt bei den Meisten schlicht und einfach ÜBERHAUPT NICHT VOR.

Steht ein Dokument im WIDERSPRUCH zu den Zeugenaussagen, entscheidet man sich regelmäßig für letztere, sofern dadurch die Vernichtungstheorie gestützt wird.
Dabei weiß jeder ernst zunehmende Geschichtsforscher bzw. Historiker, dass bei einem Konflikt zwischen Dokument und (Augen-)Zeugen ersteres den Ausschlag zu geben hat.

Der - ANTI-revisionistische - französische Historiker Jacques Baynac bemerkt sehr treffend:
Für den wissenschaftlichen Historiker stellt eine Zeugenaussage nicht wirkliche Geschichte dar.
Sie ist ein Objekt der Geschichte.
Eine Zeugenaussage wiegt NICHT schwer, viele Zeugenaussagen wiegen NICHT schwerer, wenn kein solides Dokument sie abstützt.

Das Postulat der wissenschaftlichen Geschichtsschreibung, so könnte man ohne große Übertreibung sagen, lautet:
KEIN(e) Papier(e), KEINE nachgewiesenen Tatsachen. (Anm.: Wie dies vor einem deutschen u.a. Gerichten die Regel ist!)

Quelle: (20) Zur Hierarchie der Beweismittel siehe Manfred Köhler, Prof. Ernst Nolte:
Auch Holocaust-Lügen haben kurze Beine, Cromwell Press, London 1993

_________________

Der Wert des Zeugenbeweises allgemein

In der Wissenschaft wie in der rechtsstaatlichen Justiz gibt es eine Hierarchie der Beweismittel bezüglich ihrer Beweiskraft.

Danach ist jeder Sach- und Urkundenbeweis einer Zeugenaussage an Beweiskraft überlegen.
Der Zeugenbeweis gilt somit in der Wissenschaft wie in der Justiz als der unsicherste Beweis, da das menschliche Erinnerungsvermögen unzuverlässig und leicht zu manipulieren ist.
Der Zeugenbeweis ist wegen seiner Unzuverlässigkeit nur ein Indizienbeweis, also kein unmittelbarer Beweis.

Welche Anforderungen müssen gegeben sein, damit eine Zeugenaussage gerichtlich verwertbar ist?

1. Der Zeuge muss glaubwürdig sein.

Ohne Anspruch auf Vollzähligkeit zu erheben, seien einige Bewertungskriterien der Glaubwürdigkeit aufgezählt:

a. Emotionale Verwicklung.
Sind Zeugen in den zu untersuchenden Fällen zu stark emotional verwickelt, so kann dies die Aussage
in die eine oder andere Richtung verfälschen, ohne dass dies bewusst geschehen muss.

b. Wahrheitsliebe.
Zeigt sich, dass es ein Zeuge mit der Wahrheit nicht so genau hält, so erschüttert dies seine weitere Glaubwürdigkeit.

c. Aussage unter Zwang.
Ein Zeuge kann in seiner Aussagefreiheit eingeschränkt sein, wenn er mittelbarem oder unmittelbarem
Druck ausgesetzt ist, der es ihm ratsam erscheinen lässt, seine Aussage danach auszurichten.

d. Beeinflussung durch Dritte.
Das Gedächtnis eines Menschen ist leicht manipulierbar. Ereignisse, die von Bekannten oder von den Medien berichtet werden, können leicht als eigenes Erleben interpretiert werden.
Ist also ein Zeuge vor seiner Aussage intensiv mit der Materie der Verhandlung in einer bestimmten, einseitigen Weise konfrontiert worden, so kann dies leicht seine Aussage im Sinne dieser Eindrücke verändern.

e. Zeitlicher Abstand zum zu bezeugenden Ereignis.
Es ist allgemein anerkannt, dass Zeugenaussagen bereits nach wenigen Tagen an Zuverlässigkeit stark verlieren und bereits nach einigen Monaten so stark durch den Ersatz von Vergessenem durch nachträglich Aufgenommenes beeinflusst sind, dass sie kaum mehr einen Beweiswert besitzen.

2. Die Zeugenaussage muss glaubhaft sein.

a. Innere Schlüssigkeit.
Die Zeugenaussage muss widerspruchsfrei und in Übereinstimmung mit den Regeln der Logik sein.

b. Richtigkeit des historischen Kontextes.
Eine Zeugenaussage muss in Übereinstimmung zu bringen sein mit dem durch höhere
Beweismittel (Dokumente, Sachbeweise) gesicherten historischen Kontext.

c. Technische und naturwissenschaftliche Realität.
Eine Zeugenaussage muss Dinge berichten, die mit dem zur bezeugten Zeit technisch Möglichen
und mit den naturwissenschaftlichen Gesetzen in Übereinstimmung zu bringen sind.

Während die unter 2. aufgeführten Punkte leicht überprüfbar sind, sind die unter 1. aufgeführten Umstände häufig nur schwer oder gar nicht aufzuklären und ziehen daher in der Beweislehre den meisten Aufwand nach sich.
Zudem muss man bedenken, dass jeder Zeuge einen Vorgang anders, nämlich immer rein subjektiv von seinem Standpunkt aus, erlebt hat, dass er ihn je nach physischer und psychischer Verfassung anders in sein Bewusstsein aufgenommen hat und das er sein Erlebnis schließlich immer rein subjektiv entsprechend seinen Möglichkeiten und entsprechend der Gegebenheit wiedergeben wird.

Selbst wenn also zwei Zeugen völlig neutral und glaubwürdig und ihre Aussagen glaubhaft sind, müssen sie dennoch nicht dasselbe berichten.

Aussagen vor Gericht streitender Parteien, also Aussagen der Ankläger und der Angeklagten, sind naturgemäß besonders kritisch zu betrachten, da die Parteien ein Interesse daran haben, die Gegenpartei zu belasten und sich zu entlasten.

Aber auch unparteiische Zeugen sind häufig sehr weit von der objektiven Wahrheit entfernt, und die Tatsache, dass trotz dieses seit Jahrhunderten bekannten Sachverhalts auch heute noch der Zeugenbeweis vor Gericht ein unzulässig hohes Gewicht besitzt, wird immer wieder von kompetenter Seite kritisiert und hat schon oft zu krassen Fehlurteilen geführt.

Gerichtliche wie außergerichtliche Geständnisse gelten juristisch gesehen generell nur als Indiz, da man aus Erfahrung weiß, dass ein Großteil aller abgelegten Geständnisse falsch ist.

Dies kann zum Beispiel geschehen,

· um dritte Personen zu decken;
· um sich mit einer Tat zu schmücken;
· um sich in einer ausweglosen Verhör-Situation Erleichterung zu verschaffen;
· um durch Reue und Bußfertigkeit Strafmilderung zu erhalten;
· aufgrund psychischer Störungen etc…




Nach diesem recht ausführlichen Zitat, überlasse ich es jedem selbst, eine Wertung DEINER hier zitierten “FAKTEN” entsprechen zu würdigen.
Dazu dürfte der ganz normale Menschenverstand bereits völlig ausreichend sein, denke ich.
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