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Verstoß gegen die Meinungsfreiheit

 
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Störtebeker



Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 1256

BeitragVerfasst am: Mi Mai 07, 2008 9:03 am    Titel: Verstoß gegen die Meinungsfreiheit Antworten mit Zitat

Gerd Honsik
Jetzt drohen 20 Jahre Haft!

Der Schauprozess gegen den österreichischen Dissidenten Gerd Honsik könnte bald beginnen. Die Wiener Staatsanwaltschaft hat Anklage erhoben. Für Honsik könnten die Richter zugleich Henker werden, denn dem 67-Jährigen drohen bis zu 20 Jahre Haft!

Honsik wird vorgeworfen, von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung Gebrauch gemacht zu haben.
Im Juristendeutsch: „in seinen Schriften regelmäßig NS-Gedankengut verbreitet zu haben. Der Tatzeitraum erstreckt sich von 1987 bis 2007. Der Staatsanwalt hat nur jene Passagen mit dem höchsten Unrechtsgehalt zur Anklage gebracht“ – sonst so Staatsanwalt Michael Klackl “hätte dies den Rahmen der Hauptverhandlung gesprengt”.

Honsik befand sich seit 1992 im spanischen Exil, nachdem er in Österreich von einem Gericht, wegen seines Buches „Freispruch für Dolfi?“ zu anderthalb Jahren Gefängnis verurteilt worden war. In dem Buch behandelte Honsik das Thema „Holocau$t“ anhand von Aussagen von Zeitzeugen verschiedener politischer Richtungen.

Zwei frühere österreichische Auslieferungsersuchen an Spanien waren in der Vergangenheit abgelehnt worden, dass jüngste nun unternahm man mit Hinblick auf den sogenannten „Europäischen Haftbefehl“, der es ermöglicht, Meinungsdissidenten aus allen Teilen Europas an die von ihnen kritisierten Heimatregime auszuliefern. Die Auslieferung Honsiks demonstriert, dass dieser Haftbefehl keineswegs so sehr der Bekämpfung von grenzübergreifender Kriminalität dient, sondern in der Hauptsache, der Bekämpfung politisch missliebiger Meinungen. Der Europäische Haftbefehl erinnert in seiner Anlage an Repressalien zu Zeiten der Heiligen Allianz im frühen 19. Jahrhundert, als man mit ähnlichen Maßnahmen jeden freiheitlichen nationalen und demokratischen Gedanken zu ersticken gedachte. Es entbehrt daher nicht einer gewissen Ironie, daß ausgerechnet Demokratien, die sich soviel auf ihre angeblichen Freiheiten zugute halten, letztlich ebenso handeln wie frühere absolutistische Potentaten von Anno Krug.

Der mittlerweile 67-jährige Honsik hatte in seiner Berufung, im Hinblick auf sein vorgerücktes Alter und schwere Erkrankungen auf Milde plädiert. Dies lehnte das Oberlandesgericht mit der Begründung, das Erstgericht hätte Honsik „tat und schulangemessen bestraft“ ab. Ebenso lehnte das Gericht auch die vom Berufungssenat geforderte Straferhöhung ab.

Dass es bei diesen 18 Monaten jedoch nicht bleiben wird, offenbart nun die neuerliche Anklage. Bislang hatten die Behörden auf Zustimmung aus Spanien gewartet. Von seinem spanischen Exil aus hatte er sich weiter übers Internet publizistisch betätigt, die laut „Rechtsexperten“ im Gegensatz zum Verbotsgesetz (stellt Leugnen, Verharmlosen und Hinterfragen sogenannter nationalsozialistischer Verbrechen unter Strafe) stehen.

Siehe auch
Wiener Zeitung
_________________
In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)
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Monstranz



Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 392

BeitragVerfasst am: Mi Mai 07, 2008 10:25 am    Titel: Antworten mit Zitat

…und für Vergewaltigungen gibt es Bewährungsstrafen.
Herzlich willkommen in der westlichen Wertegesellschaft.
_________________
Möge die helle Flamme unserer Begeisterung niemals zum Erlöschen kommen.
Krieger aus dem hohen Norden, gefürchtet, geachtet, verbannt.
Krieger aus dem hohen Norden, Blut und Kampf für ihr Heimatland.
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Bukittimah



Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 140
Wohnort: Maynooth

BeitragVerfasst am: Mi Mai 07, 2008 10:30 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wie heißt’s von Euch doch immer?
“Einsperren und den Schlüssel wegwerfen!” oder
“Auf der Flucht erschießen!”

Also ich wünsche dem Wirrkopf einen fairen Prozess nach rechtsstaatlichen Prinzipien.
Wäre ich dessen Anwalt, plädierte ich allerdings auf “nicht zurechnungsfähig”.


*
_________________
Menschenrechtserklaerung
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fran



Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 133
Wohnort: Im Freilebendem Traum 14, Schlaraffenland

BeitragVerfasst am: Mi Mai 07, 2008 11:55 am    Titel: Antworten mit Zitat

Vorgeführt in Handschellen! Das muß ein außerordentlich gefährlicher Mann sein. Vermutlich wird er härter bestraft werden als der perverse Inzest-Vater.
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Blücher
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Mai 07, 2008 12:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

fran hat folgendes geschrieben:
“Vorgeführt in Handschellen! Das muß ein außerordentlich gefährlicher Mann sein. Vermutlich wird er härter bestraft werden als der perverse Inzest-Vater.”


Ganz sicher. Die angelegten Handschellen sprechen für sich. Dem Inzest-Opa hat man noch keine angelegt.
Naja, wenigstens wird nicht mehr auf dem Scheiterhaufen verbrannt.
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dazu eine APA-Meldung :
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Mai 07, 2008 12:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wiederbetätigungs-Anklage gegen Gerd Honsik eingebracht

Tatzeitraum umfasst 21 Jahre - Bei Schuldspruch drohen bis zu 20 Jahre Haft

Wien - Die Staatsanwaltschaft Wien hat gegen den Holocaust-Leugner Gerd Honsik Anklage wegen nationalsozialistischer Wiederbetätigung nach § 3 g Verbotsgesetz (VG) erhoben. Staatsanwalt Michael Klackl wirft dem 67-Jährigen auf 90 Seiten vor, in seinen Schriften und im Internet regelmäßig nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet zu haben. Der Tatzeitraum erstreckt sich von 1987 bis 2007 und umfasst damit fast 21 Jahre.
Die Anklage ist noch nicht rechtskräftig, Verteidiger Herbert Schaller kann diese noch beeinspruchen. Der Akt - Geschäftszahl 412 HV 2/08b - liegt allerdings schon am Schreibtisch von Richter Andreas Böhm, der im Wiener Straflandesgericht das Geschworenenverfahren leiten wird. Im Fall eines Schuldspruchs im Sinn der Anklage drohen Honsik bis zu 20 Jahre Haft, da der Staatsanwalt von einer “besonderen Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung” ausgeht.

15 Jahre unbehelligt
Honsik ist in Wien bereits im Jahr 1992 auf Basis seines Buchs “Freispruch für Dolfi?” wegen Wiederbetätigung zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Statt die Strafe anzutreten, setzte er sich während des Rechtsmittelverfahrens nach Spanien ab, wo er 15 Jahre unbehelligt blieb und - so jedenfalls die Anklagebehörde - weiter seinen Ruf als erstrangiger Publizist der rechtsextremen Szene festigte.
Auf Basis eines Europäischen Haftbefehls wurde der 67-Jährige im vergangenen August bei Malaga festgenommen und ausgeliefert. Das Wiener Oberlandesgericht bestätigte im Dezember die 1992 verhängte Strafe, die der gesundheitlich angeblich angeschlagene Honsik derzeit verbüßt.
“Unnötige Überfrachtung des Verfahrens”
Die Staatsanwaltschaft hat nur die schwerwiegendsten Passagen mit dem höchsten Unrechtsgehalt zur Anklage gebracht, hieß es seitens der Behörde. Wären sämtliche tatbestandsmäßigen Zitate in die Anklageschrift eingeflossen, “hätte dies den Rahmen der Hauptverhandlung gesprengt”, sagte Kurti Jarosch, der Sprecher der Staatsanwaltschaft, zur APA. Man habe den Geschworenen “eine unnötige Überfrachtung des Verfahrens” ersparen wollen.
Offiziellen Prozesstermin gibt es noch keinen. Sollte Honsiks Rechtsbeistand auf ein Rechtsmittel gegen die Anklage verzichten, könnte möglicherweise schon im Juli verhandelt werden. (APA)
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: Mi Mai 07, 2008 2:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bukittimah hat folgendes geschrieben:
Wie heißt’s von Euch doch immer?
“Einsperren und den Schlüssel wegwerfen!” oder
“Auf der Flucht erschießen!”

Also ich wünsche dem Wirrkopf einen fairen Prozess nach rechtsstaatlichen Prinzipien.
Wäre ich dessen Anwalt, plädierte ich allerdings auf “nicht zurechnungsfähig”.


*


Die vergilbte Lustmatratze hat heute im Witzkisterl was gefunden:

Sie wünscht "..........einen fairen Prozess nach rechtsstaatlichen Prinzipien"

Die Alte ist lustig, was? Oder meint sie etwa die nach ihrem perversen Hirn gestrickten Verfahrensmuster? Dann würde ich dem Honsik empfehlen, folgendes zu gestehen, egal ob getan oder nicht getan: jemanden zu erschlagen, zu vergewaltigen oder dem nächsten Büttel die Zähne auzuschlagen. Dies würde zu seiner sofortigen Entlastung im Strafverfahren beitragen und ihm einen Haufen Besucher von der Psychiatrie bringen.

_________________
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UnRATelba



Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 131

BeitragVerfasst am: Mi Mai 07, 2008 2:32 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Nun, damit der Gerechtigkeit Genüge getan wird, muss Honsik eine spürbare Haftstrafe erfahren. Dieser Holocaustleugner, der nicht etwa nach historischer Genauigkeit strebt, sondern danach, durch Vertuschung der NS-Verbrechen, insbesondere des millionenfachen Mordes an Juden und anderen unschuldigen verfolgten Gruppen, eine mörderische Weltanschauung wieder salonfähig zu machen. Auch darf nicht vergessen, dass seine Geschichtslügen und haltlosen Behauptungen, die keiner wissenschaftlichen Prüfung stand halten, das Andenken Toter verunglimpfen. Honsik ist demzufolge ein gefährlicher antisemitischer Brandredner, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft und sich nun völlig zurecht für diese Verbrechen vor Gericht verantworten muss.

Im Übrigen halte ich es bezüglich der strafrechtlichen Relevanz von Holocaustleugnung mit dem Historiker Prof. Hans-Ulrich Wehler:

Zitat:

“Die Leugnung eines so unvorstellbaren Mordes an Millionen – ein Drittel aller Ermordeten waren Kinder unter 14 Jahren – kann man nicht so einfach hinnehmen als etwas, was durch die freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Es sollte schon eine Rechtszone geben, in der diese Lüge verfolgt wird. Bei einer Güterabwägung finde ich – so sehr ich für das Recht auf Meinungsfreiheit bin –, kann man die Leugnung des Holocausts nicht mit einem Übermaß an Generösität hinter freier Meinungsäußerung verstecken. […] Dass das Thema in Anatolien, Brasilien oder China so weit weg ist und deshalb nicht viele interessiert, kann kein Grund für uns sein, auf die Strafverfolgung zu verzichten. Die universelle Gültigkeit dieser Kritik und der Strafverfolgung kann nicht der Maßstab dafür sein, ob man sie unternimmt oder sein lässt. ”


Dem ist nichts hinzuzufügen. Auf die ideologisch verbrämten Unkenrufe der hiesigen rechtsextremistischen Umtriebe werde ich - das sei der Vollständigkeit halber angemerkt - aufgrund Unbelehrbarkeit und kindisch-konspirationistischen Weltbilds derselbigen nicht eingehen.
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Kieberer



Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 409
Wohnort: Rossauerkaserne

BeitragVerfasst am: Mi Mai 07, 2008 4:27 pm    Titel: Antworten mit Zitat

UnRATelba hat folgendes geschrieben:
“Im Übrigen halte ich es bezüglich der strafrechtlichen Relevanz von Holocaustleugnung mit dem Historiker Prof. Hans-Ulrich Wehler


Ja natürlich, der Doyen der 68er-Geschichtsumschreibung, der Generalankläger und Umschreiber der deutschen Geschichte im Dienst der Siegermächte und erklärte Feind jeder Historisierung des NS und eines nationalen Denkens ist sicher ein würdiger Zeitgenosse wenn es um fundamentale Freiheiten geht. Zumal dann, wenn gleichzeitig die Hekatomben von Opfern des Kommunismus oder auch der Siegermächte je nach Belieben beleidigt, verhöhnt, negiert, gebilligt oder sogar gerechtfertigt werden dürfen. Ganz zu schweigen von der Tatsache, daß viele Thesen der Revisionisten alles andere sind als paranoide Hirngespinste und im gegensatz zu den Exterminationisten auf Quellenkritik basieren und nicht auf dem jahrzehntelangen, RESTLOS unkritischen Nachplappern der absurden, ja manchmal grotesk unglaubwürdigen, Behauptungen angeblicher und tatsächlicher Augenzeugen wie Filip Müller, Jan Karski, Miklos Nyszli, Rudolf Wrba, Elie Wiesel und wie die Lügner alle heißen.
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: Mi Mai 07, 2008 6:59 pm    Titel: Antworten mit Zitat

UnRATelba hat folgendes geschrieben:
Nun, damit der Gerechtigkeit Genüge getan wird, muss Honsik eine spürbare Haftstrafe erfahren. Dieser Holocaustleugner, der nicht etwa nach historischer Genauigkeit strebt, sondern danach, durch Vertuschung der NS-Verbrechen, insbesondere des millionenfachen Mordes an Juden und anderen unschuldigen verfolgten Gruppen, eine mörderische Weltanschauung wieder salonfähig zu machen. Auch darf nicht vergessen, dass seine Geschichtslügen und haltlosen Behauptungen, die keiner wissenschaftlichen Prüfung stand halten, das Andenken Toter verunglimpfen. Honsik ist demzufolge ein gefährlicher antisemitischer Brandredner, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft und sich nun völlig zurecht für diese Verbrechen vor Gericht verantworten muss.

Im Übrigen halte ich es bezüglich der strafrechtlichen Relevanz von Holocaustleugnung mit dem Historiker Prof. Hans-Ulrich Wehler:

Zitat:

“Die Leugnung eines so unvorstellbaren Mordes an Millionen – ein Drittel aller Ermordeten waren Kinder unter 14 Jahren – kann man nicht so einfach hinnehmen als etwas, was durch die freie Meinungsäußerung gedeckt ist. Es sollte schon eine Rechtszone geben, in der diese Lüge verfolgt wird. Bei einer Güterabwägung finde ich – so sehr ich für das Recht auf Meinungsfreiheit bin –, kann man die Leugnung des Holocausts nicht mit einem Übermaß an Generösität hinter freier Meinungsäußerung verstecken. […] Dass das Thema in Anatolien, Brasilien oder China so weit weg ist und deshalb nicht viele interessiert, kann kein Grund für uns sein, auf die Strafverfolgung zu verzichten. Die universelle Gültigkeit dieser Kritik und der Strafverfolgung kann nicht der Maßstab dafür sein, ob man sie unternimmt oder sein lässt. ”


Dem ist nichts hinzuzufügen. Auf die ideologisch verbrämten Unkenrufe der hiesigen rechtsextremistischen Umtriebe werde ich - das sei der Vollständigkeit halber angemerkt - aufgrund Unbelehrbarkeit und kindisch-konspirationistischen Weltbilds derselbigen nicht eingehen.


Wäre sicher nicht schlecht, wenn der Idiotenkappler samt seinem Staberl, wie oben erwähnt, doch eingehen würde.

Das würde die Clique der Demokraturexperten um einen Schädel (bitte nicht Hirn!) verkleinern! Beachtlich ist bei diesen Kreaturen jedenfalls die Präpotenz mit der sie glauben die Wahrheit gepachtet zu haben. Um nicht dauernd auf ihre Dummheit und geistlose Kriecherei hingewiesen zu werden, haben sie ja bekanntlich einen Zaun von Verbotsgesetzen errichtet!

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Le Bor
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Mai 07, 2008 7:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke, ihr erfaßt jetzt endlich die zunehmende Gefährlichkeit jeder neuen BRD-Regierung seit Kohl, diesem Verbrecher am deutschen Volk. Schröder hat Kohl ja noch übertroffen, was aber das Merkel dem deutschen Volk für Schaden zufügt, ist nicht mehr zu reparieren.
Merkel ist halt eine Frau, ehrgeizig, ohne Skrupel und Gewissen, zumindest nicht für das deutsche Volk und ohne Kind - was ist da für Deutschland zu erwarten.
Man kann die Menschen nach ihrer Nützlichkeit für die Gesellschaft in 4 Gruppen einteilen:
1. in die intelligenten und fleißigen - davon gibt es wenige, sind am nützlichsten,
2. in die intelligenten und faulen - es gibt etwas mehr, aber immer noch nützlich,
3. in die dummen und fleißigen - die große Masse, aber das Fundament für die Gesellschaft,
4. in die dummen und ehrgeizigen - die sind immer gefährlich für eine Gesellschaft.
Zur letzten gehört unsere FDJ-Sekretärin:
Dumm, ehrgeizig und hörig(ebenso der größte Teil unserer MdB, höchsten Beamten, Regierungsmitglieder - ihr könnt schauen, wohin ihr wollt, nur noch ein Klüngel von gekauften Raffkes und Intressenvertretern).
Die setzt durch, was ihre Hintermänner sagen, ohne mit der Wimper zu zucken.
“Wir wollen das Haus Europa wohnlich gestalten” - mit diesem kindhaft blöden FDJ-Sekretärsgewäsch tritt diese Frau während der Verleihung des Judenordens an die Weltöffenlichkeit - gleichzeitig setzt sie aber gegen den Willen der Bevölkerung den EU-Vertrag von Lissabon durch, der die völlige Auslieferung der Völker der EU unter die Herrschaft der Plutokraten besiegelt!
Schaut auf Honsik - Demokratie?
Wir brauchten eine Volksdemokratie, nicht die Demokratie einer herrschenden Oberschicht über die Menschen(demos - das Volk, kratein - beherrschen, über etwas herrschen), diese Demokratie gehört begraben, aber nicht ohne dieses Gesindel vorher einem Volkstribunal zu überstellen.
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