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Spektakuläre Wende im Halberstadt-Prozess

 
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Störtebeker



Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 1256

BeitragVerfasst am: Fr Dez 07, 2007 3:10 pm    Titel: Spektakuläre Wende im Halberstadt-Prozess Antworten mit Zitat

Spektakuläre Wende im Halberstadt-Prozess – „Tatverdächtige“ aus der Untersuchungshaft entlassen


Nach handfester Theaterkritik in
Halberstadt


Halberstadt/ Sachsen Anhalt: Das Magdeburger Amtsgericht hob gestern die Haftbefehle gegen die vier Tatverdächtigen im Halberstadt-Prozeß auf. Diese stehen im Tatverdacht am 9. Juni 14 Schauspieler des Nordharzer Städtebundtheaters überfallen zu haben. Grund für die überraschende Wende: Es bestehe kein dringender Tatverdacht mehr!

Offensichtlich ist man im Juni am Amtsgericht Magdeburg, als die Haftbefehle gegen die vier jungen Männer erlassen worden sind, der inzwischen hinlänglich bekannten Masche gefolgt, die Fakten weniger aus den Ermittlungsakten, dafür aber um so mehr der Presse zu entnehmen. Demnach ist die Theatergruppe am 9. Juni nach einem Trinkgelage, unvermittelt und ohne ersichtlichen Grund von einer „rechtsextremen“ Gruppe angegriffen und vereinzelt übel zugerichtet worden. Eine gewisse Mitschuld trug dabei einer der Darsteller mit roten Irokesenschnitt, den man irrtümlich für einen politischen Gegner gehalten hatte – was sicher auch ohne Irokese nicht ganz falsch war. Aufgrund des daraufhin einsetzenden Blitzlichtgewitters bundesdeutscher Medien in Halberstadt, sind vier Männer im Alter von 22 bis 29 Jahren inhaftiert worden.


Reuiger Sünder von Halberstadt: Hauptangeklagter
Christian W.


Anfang Oktober sorgte dann der Hauptangeklagte Christian W. mit einer ziemlich erbärmlichen Vorstellung vor dem Magdeburger Amtsgericht für Schlagzeilen. W. beteuerte damals, dem rechten Spektrum abgeschworen zu haben und belastete nicht nur sich sondern auch seine „Mittäter“. Offenbar nicht glaubhaft genug. „Das Gericht hat festgestellt, dass kein dringender Tatverdacht vorliegt.”, verlautbarten gestern Medien, die Staatsanwaltschaft hatte keine Einwände.

Auch wenn der Prozeß damit keineswegs beendet ist, darf man wohl dennoch davon ausgehen, daß eine Verurteilung nach dem üblichen Schema, in diesem Fall kaum noch denkbar ist. Lediglich im Fall des Hauptangeklagten W. wird man wohl mit einer höheren Strafe rechnen müssen. Ob diese aber dennoch in eine Haftstrafe ohne Bewährung mündet ist ebenso unwahrscheinlich. Dessen Gang nach Canossa ist es ja überhaupt nur geschuldet, daß das Amtsgericht Magdeburg überhaupt belastendes Material gegen einen der Angeklagten hat.

Daß die anderen drei vermeintlichen Mittäter sich in Schweigen hüllten, macht sich eben jetzt bezahlt und ist wieder mal ein gutes Beispiel dafür, wie naiv es ist zu glauben, sich selbst damit einen Gefallen zu tun vor deutschen Strafgerichten den reuigen Sünder zu spielen. Hätte statt dessen auch der Hauptangeklagte W. von vornherein Stillschweigen bewahrt, so wäre der Prozeß vermutlich längst geplatzt. Denn unterschiedlichen Medienangaben zufolge, haben die vom 9. Juni stark alkoholisierten Opfer keine der Täter wirklich belasten können, sondern nur den Hauptangeklagten – ob das auch mit Aussage des W. möglich gewesen wäre, ist wohl eher unwahrscheinlich. Aber wer den Schaden hat, braucht für den Spott bekanntermaßen nicht zu sorgen.

Der Prozeß wird am 19. Dezember fortgesetzt.

Siehe auch
Spiegel Online
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,521742,00.html
_________________
In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)
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Monstranz



Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 392

BeitragVerfasst am: Mo Dez 10, 2007 10:42 pm    Titel: Antworten mit Zitat

In Chemnitz sieht es für die Behörde nicht besser aus:
Prozess gegen mutmaßlichen Neonazi-Rädelsführer erneut unterbrochen
Chemnitz. Im Prozess gegen den mutmaßlichen Rädelsführer der verbotenen Neonazi-Kameradschaft „Sturm 34“ ist derzeit kein Ende abzusehen. Der Verhandlung vor dem Amtsgericht Chemnitz ist am Freitag erneut unterbrochen worden. Staatsanwaltschaft und Verteidigung stellten weitere Beweisanträge. Der 19 Jahre alte Angeklagte muss sich wegen eines Angriffs auf eine Schülergruppe im Februar 2006 in Mittweida verantworten. Dabei waren zwei junge Männer verletzt worden. Ein Fortsetzungstermin stand am Freitag noch nicht fest.

Am nächsten Verhandlungstag soll auf Antrag der Verteidigung der Leiter des polizeilichen Staatsschutzes der Polizeidirektion Chemnitz- Erzgebirge gehört werden. Er soll Auskunft über generelle Anweisungen für die Ermittlungsarbeit geben. Die Staatsanwaltschaft will einen Zeugen laden, der über die Zusammenstellung von Lichtbildvorlagen informiert. Anhand einer solchen Fotovorlage hatten Zeugen den Angeklagten identifiziert. Die Verteidigung ist der Auffassung, dass die Bilder fehlerhaft zusammengestellt wurden. Diesen Vorwurf will die Anklage nun entkräften.
Drei zunächst vom Amtsgericht abgetrennte und an die Staatsschutzkammer beim Landgericht Dresden verwiesene Anklagepunkte könnten unterdessen wieder Teil des Verfahrens werden. Das Dresdner Gericht hatte sich in dieser Woche für nicht zuständig erklärt. Nun muss das Oberlandesgericht in Dresden über die Zuständigkeit entscheiden. Es geht unter anderem um Überfälle auf einen Kameruner in Mittweida und das Café Courage in Döbeln zu Jahresbeginn.

Das Amtsgericht Chemnitz hatte die Punkte an die Staatsschutzkammer in der Annahme verwiesen, dass das dort im September eröffnete Verfahren gegen den 19-Jährigen wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung eine sogenannte Klammerwirkung hat. Dieser Auffassung schlossen sich die Richter am Landgericht nicht an.
Quelle: http://www.lvz.de/aktuell/content/48772.html
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