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Eberndorfer
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 2267
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Verfasst am: So Nov 25, 2007 2:24 am Titel: Günter Grass verklagt Juden-Verlag Goldmann! |
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Grass klagt gegen Verlag seines Biografen Michael Jürgs
Berlin/München (ddp). Der Schriftsteller Günter Grass wehrt sich juristisch gegen die Behauptung, er habe sich freiwillig zur Waffen-SS gemeldet. Der Literatur-Nobelpreisträger klagt gegen den Verlag seines Biografen Michael Jürgs. Grass wolle dagegen vorgehen, dass Jürgs in der Neuausgabe der Biografie «Bürger Grass: Biografie eines deutschen Dichters» behauptet, dass er sich als junger Mann freiwillig zur Waffen-SS gemeldet hatte, sagte Grass-Anwalt Paul Hertin am Freitag in Berlin. Vielmehr sei Grass zur Waffen-SS einberufen worden. Im Münchener Goldmann Verlag ging die Klage bis Freitag nicht ein, wie Justiziar Rainer Dresen sagte.
Die Klage gegen den Goldmann-Verlag, der zur Verlagsgruppe Random House des Bertelsmann-Konzerns gehört, sei Anfang der Woche am Landgericht Berlin eingereicht worden, sagte Hertin. Die Behauptung Jürgs nannte er «unter der Gürtellinie». Grass wolle das nun «endgültig geklärt haben». Zusammen mit der Klageschrift sei eine eidesstattliche Versicherung abgegeben worden, in der Grass die Richtigkeit seiner Angaben beteuere. Hertin rechnet nach eigener Einschätzung nicht mit einer Terminierung des Prozesses vor dem Landgericht vor März kommenden Jahres.
Nach Informationen von «Spiegel Online» erklärt Grass in der eidesstattlichen Versicherung: «Ich habe mich als 15-Jähriger in Gotenhafen freiwillig zur Wehrmacht gemeldet, und zwar zum Dienst bei der U-Boot-Waffe, ersatzweise zur Panzerwaffe. Mit einer Meldung zur Waffen-SS hatte das weder direkt noch indirekt irgendetwas zu tun. Die Einberufung zur Waffen-SS erfolgte ohne mein aktives Zutun erst im Zuge der Zustellung des Einberufungsbefehls im Herbst 1944.»
Goldmann-Justiziar Dresen sagte, der Verlag habe am 5. Oktober eine Abmahnung mit Frist 11. Oktober erhalten, die mit einem dreiseitigen Antwortschreiben zurückgewiesen worden sei. Jürgs´ Formulierung sei als Wertung zu verstehen, und zwar «dahingehend, dass Grass die Einberufung zur Waffen-SS keineswegs als unfreiwillig erscheinen musste», sagte Dresen. Dies werde anhand von Grass´ damaligem großen Interesse an und seiner Kenntnis von Waffenverbänden und Technik deutlich. Daraus habe Grass schlussfolgern müssen, «dass ihn die Freiwilligenmeldung zur Panzerwaffe unter Nennung des modernsten Modells Tiger in die Nähe der Waffen-SS führen würde», sagte Dresen.
Dieser Zusammenhang sei offenbar nicht über eine einstweilige Verfügung widerlegbar gewesen, sagte der Justiziar. Deswegen habe Grass wohl den Klageweg beschritten, weil damit eine stärkere historische Erörterung möglich sei. Im Gegensatz zu einer einstweiligen Verfügung, die sofort vollstreckbar gewesen wäre, könne nun allerdings das Buch bis zum Abschluss des Verfahrens weiter vertrieben werden. Dessen Dauer veranschlagt Dresen auf «bestimmt ein Jahr bis zum rechtskräftigen Abschluss in zweiter Instanz».
http://de.news.yahoo.com/ddp/20071123/ten-grass-klagt-gegen-verlag-seines-biog-bea3593_1.html
Zuletzt bearbeitet von Eberndorfer am So Nov 25, 2007 10:11 pm, insgesamt einmal bearbeitet |
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gladius
Anmeldungsdatum: 21.03.2004 Beiträge: 4408 Wohnort: Famagusta
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Verfasst am: So Nov 25, 2007 9:32 am Titel: |
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Die Guttiguttis sind halt auch draufgekommen, daß mit dem Grass nix mehr rechtes anzufangen ist. Der SS-ler ist ihnen halt zu alt geworden und für kein Skispringen mehr tauglich!
Jetzt geben sie ihm halt noch einen festen Tritt in den Arsch, wie unter Gutti-gutti-Brüdern üblich und damit ist die Sache gegessen!
Ob der alte SS-ler jetzt noch plärrt oder nicht plärrt lockt doch keinen Hund hinter dem Ofen hervor!
_________________ Das DÖW arbeitet mit einem Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation
Das DÖW erscheint in pseudowissenschaftlicher Aufmachung
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