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Strafverfahren gegen frühere Zündel-Anwältin Sylvia Stolz
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Eberndorfer



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 2267

BeitragVerfasst am: Sa Nov 17, 2007 5:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Eberndorfer hat folgendes geschrieben:
Sowohl Martin Luther als auch Adolf Dolfi lebten spaeter gut davon.


Ja, beide, spaeter. Mehr behaupte ich ueber diese beiden nicht.

Prediger hat folgendes geschrieben:
Wissen Sie von was Sie reden, wenn Sie den Alltag im Knast als bequem und ungestört bezeichnen?


Wenn wir die 'dichterische Freiheit' meiner Ausdrucksweise wegnehmen, bleibt in deutschen Gefaengnissen immer noch einiges zuruck, wie, stichwoetlich: Schlaf, Nahrung, Bleistift, Papier, klassische und belletristische Literatur. Hatte nicht Horst Mahler im Zast etwa soetwas wie einen 'Beruf' erlernt?

Zumindest in Nordamerika, nach guter Fuehrung: Radio, TV, Zeitungen, Uni-Studium.


Prediger hat folgendes geschrieben:
Haben die beiden ihr mutiges Verhalten daran ausgelegt, daß es ihnen “gut” gehen möge?


Laut zivilisatorischem Gesetz, damals auch in Bayern bestehend, hat Dolfi seine "mutige" Strafe ehrlich verdient. Durch "Mein Kampf" hat er spaeter viel Geld verdient, wenn auch nicht soviel wie durch Thyssen und Krupp, obwohl er den Mann (Dr., Schullehrer oder Prof.?), der sein Geschreibsel grammatikalisch und syntaktisch lesewuerdig zusammenstellte, spaeter ermorden liess.

Ob "die beiden ihr mutiges Verhalten daran ... etc.", steht nicht zur Diskussion, wennauch Luther, nachdem die Gefahr seiner Gefangennahme schnell vorbei war, daraufhin in der "Meissener Kanzlei(?)", leider, und nicht irgendwo in Oesterreich, bequem und ungestoert uebersetzen konnte.

Prediger hat folgendes geschrieben:
Einer der beiden letztgenannten hat vor seinen sogenannten Richtern bekannt: Wie klein doch kleine Menschen denken!


Keine Ahnung. Luther hatte anderes zu sagen. Denn jene die ihn bedrohten wahrlich keine "kleinen Menschen". Dolfi, andererseits, hatte fast nur mit "kleinen Menschen" zu tun. Denn andere duldete er nicht um sich, und "Grosse" benuetzten ihn nur.
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Prediger



Anmeldungsdatum: 14.02.2006
Beiträge: 172

BeitragVerfasst am: Sa Nov 17, 2007 11:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Jemanden verurteilen zu wollen, nur weil er einen Brief mit “Nudelauge Dolfi” unterschrieben habe, wobei der Beweis - also der Brief selbst - meines Wissens noch nirgendwo veröffentlicht wurde, ist doch vollkommen idiotisch.
Denn durch diesen Ausruf ändert sich ja ebenso wenig am Verlauf der Geschichte etwas, wie ja auch z. B. Alexander der Große nicht mitsamt seinen makedonischen Armeen aus dem Grabe auferstehen und gegen das Perserreich marschieren würde, wenn jemand einen Brief mit “Nudelauge Alexander!” unterzeichnen würde.
Wenn aber alleine das Zitieren des bekannten Führergrußes schon zu einem Strafverfahren führt, dann müßten folgerichtig auch alle anderen Zitierenden, wie STERN, SPIEGEL, BILD u. v. a. mehr vor Gericht gezogen und angeklagt werden. Denn das Zitieren des Zitierens eines “verbotenen Aufrufes”, in diesem Fall “Nudelauge Dolfi!” muß dann natürlich konsequenterweise überall in der BRD, ja sogar überall auf der Welt, verfolgt werden.

Juristischer Wahnsinn, Dein Name ist BRD!
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Eberndorfer



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 2267

BeitragVerfasst am: So Nov 18, 2007 1:11 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich ging davon aus, dass Sylvia Stolz mit ihrem "Nudelauge Dolfi" das Gericht nur provozieren wollte. Das muss aber nicht so gewesen sein. Ich kenne ja nur den ersten Beitrag darueber ganz oben.

Sollte Sylvia Stolz mit ihrer Aktion jedoch eine bestimmte Absicht verfolgt haben, z. B. die deutsche Gerichtsbarkeit blosszustellen und dafuer die Konsequenzen tragen wollen, dann ist das etwas ganz Anderes und natuerlich zu respektieren.
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: So Nov 18, 2007 9:08 am    Titel: Antworten mit Zitat

Eberndorfer hat folgendes geschrieben:
Ich ging davon aus, dass Sylvia Stolz mit ihrem "Nudelauge Dolfi" das Gericht nur provozieren wollte. Das muss aber nicht so gewesen sein. Ich kenne ja nur den ersten Beitrag darueber ganz oben.

Sollte Sylvia Stolz mit ihrer Aktion jedoch eine bestimmte Absicht verfolgt haben, z. B. die deutsche Gerichtsbarkeit blosszustellen und dafuer die Konsequenzen tragen wollen, dann ist das etwas ganz Anderes und natuerlich zu respektieren.


Gott, wie diese Einsicht guttut! Rolling Eyes
_________________
Das DÖW arbeitet mit einem Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation
Das DÖW erscheint in pseudowissenschaftlicher Aufmachung
Ich fordere: Der Gesinnungs-Freiheit eine Gasse
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Prediger



Anmeldungsdatum: 14.02.2006
Beiträge: 172

BeitragVerfasst am: So Nov 18, 2007 10:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

SS beruft sich auf die Grundsatzrede von Prof. Dr. Carlo Schmid vor dem Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948 und den Artikel 146 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland. Sie zeigt logisch zwingend auf, daß die BRD kein Staat ist, sondern nur eine „Organisationsform [in] einer Modalität der Fremdherrschaft“ (OMF). Und daß diese andauernde Fremdherrschaft als Verletzung von Artikel 43 der Haager Landkriegsordnung ein Völkerrechtsverbrechen darstellt.
Sylvia Stolz entlarvt das politische Straf“recht“ der OMF-BRD als Ausdruck des Willens der Fremden Herren, ihre Herrschaft gegen den erwachenden Widerstand des Deutschen Volkes zu schützen.
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Mitzerl



Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 92

BeitragVerfasst am: Mo Nov 19, 2007 9:52 am    Titel: Antworten mit Zitat

*

...mir stockt der Atem mit ansehen zu dürfen, wie vor unseren Augen Freiheitskämpfer/in sich zu wahrer , guter, deutscher Heldenkraft erheben….

Meine Hochachtung an Silvia Solz und Horst Mahler.

Hoffentlich finden wir alle zu diesem klaren Verstand und Aufrichtigkeit zurück, um uns mit einzureihen.
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