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Schnellfahr-Aktion des Kärntner Slowenenrates!

 
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Eberndorfer



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 2267

BeitragVerfasst am: Mo Okt 29, 2007 7:11 pm    Titel: Schnellfahr-Aktion des Kärntner Slowenenrates! Antworten mit Zitat

Schnellfahr-Aktion des Kärntner Slowenenrates

Kam Ender der Neunziger erstmals zum Einsatz - Bisher 25 Selbstanzeigen zur Erzwingung weiterer VfGH-Urteile

Klagenfurt - Der Rat der Kärntner Slowenen hat, wie angekündigt, seine Schnellfahr-Aktionen durch Ortschaften in Südkärnten fortgesetzt, um mit Hilfe von Verfassungsgerichtshof-Erkenntnissen die Aufstellung weiterer zweisprachiger Ortstafeln zu erzwingen. Einen Tag nach dem Nationalfeiertag seien insgesamt 25 Selbstanzeigen wegen derartiger Geschwindigkeitsübertretungen erfolgt, erklärte Ratsobmann Joze Wakounig am Montag vor Journalisten.

Ende der 90er Jahre erstmals praktiziert

Die Taktik, mittels Selbstanzeigen und der nachfolgenden Beeinspruchung der jeweiligen Strafbescheide den Gang bis zum Höchstgericht anzutreten, war vom stellvertretenden Obmann des Rates und Rechtsanwalt Rudi Vouk Ende der 1990er Jahre erstmals praktiziert worden. Der VfGH nahm eine derartige Causa zum Anlass, um im Jahre 2001 die Topographieverordnung 1977 teilweise zu kippen, in der Folge ergingen mehrere Urteile zur Aufstellung weiterer zweisprachiger Ortstafeln.

Laut Wakounig sei diesmal der - mittlerweile von Teilen der Bevölkerung und insbesondere von Landeshauptmann Jörg Haider angefeindete - Vouk nicht dabei gewesen. Die Selbstanzeigen hätten mehrere andere Personen erstattet. Der Ratsobmann betonte, dass niemand gefährdet worden sei.

"Prinzipiell absurd"

Prinzipiell seien konzertierte Schnellfahr-Aktionen absurd, räumte der Zentralsekretär des Rates, Marjan Pipp, ein. Doch die Bundesregierung müsse sich fragen, ob man den Kärntner Slowenen weiter keine andere Möglichkeit lassen wolle, zu ihrem Recht zu kommen. Eine Möglichkeit wäre es laut Pipp, den Vertretungsorganisationen der Volksgruppe ein Verbandsklagerecht einzuräumen, um "auf zivilisiertem Weg" eine Beschwerde und eine Überprüfung einer Situation vor dem VfGH erreichen zu können.(APA)

http://derstandard.at/?url=/?id=3091783
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