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Soll es ein Bleiberecht für Asylwerber geben? |
JA |
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2% |
[ 1 ] |
NEIN |
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87% |
[ 34 ] |
götünü sik tir lan (LECK MICH AM ARSCH) |
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10% |
[ 4 ] |
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Stimmen insgesamt : 39 |
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Autor |
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UnRATelba
Anmeldungsdatum: 13.05.2006 Beiträge: 131
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Verfasst am: Fr Okt 26, 2007 9:43 pm Titel: Bleiberecht für Asylwerber? |
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Bundespräsident Fischer will ein Bleiberecht für gut intregierte Asylwerber nach sieben Jahren, die Grünen fordern ein Bleiberecht nach fünf Jahren - für Asylwerber und andere, die kein Aufenthaltsrecht in unserem Land haben.
Derzeit gibt es für sie nur eine Möglichkeit: Der Innenminister kann in Einzelfällen eine humanitäre Aufenthaltsgenehmigung erteilen. Im Vorjahr ist das 206 Mal geschehen. Derzeit sind 35.000 Asylverfahren in unserem Land offen. |
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Mitzerl
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 92
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Verfasst am: Fr Okt 26, 2007 10:03 pm Titel: |
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Nein, man muss die Konseqenzen bedenken. Das würde heißen, dass man über den Titel Asyl zuwandern kann. Man muss nur schauen, dass man ein paar Jahre im Land bleibt. Das ist eben diese ganz besonders verderbliche Vermischung. Denn Asyl ist Schutz, dazu gewähren wir das Recht, das ist Schutz auf Zeit. Wenn die Schutzbedürftigkeit Gottseidank wieder vorbei ist, wenn die Fluchtgründe wegfallen, wenn etwa der Krieg aus ist, dann muss davon ausgegangen werden, dass die Menschen wieder in ihre Heimat zurückkehren. Asyl ist das Recht, vorübergehend Schutz zu finden. Das andere ist Einwanderung. Da kann es natürlich überhaupt kein Recht auf Einwanderung geben. Sondern bei der Einwanderung bestimmen ausschließlich die Interessen des Einwanderungslandes. Diese Vermischung von Asyl und Einwanderung führt dazu, dass unter dem Titel Asyl jedem das Recht auf Einwanderung gewährt wird. Das ist absurd. Ein Bleiberecht wäre ein irrsinniger Anreiz. Jeder, der sich verändern möchte, nicht flüchten - es handelt sich ja nicht um Flüchtlinge, denn sonst hätten sie Asyl bekommen - sagt, wir machen es so. |
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Eberndorfer
Anmeldungsdatum: 10.09.2006 Beiträge: 2267
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Verfasst am: Sa Okt 27, 2007 9:59 pm Titel: Re: Bleiberecht für Asylwerber? |
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UnRATelba hat folgendes geschrieben: | Derzeit gibt es für sie nur eine Möglichkeit: Der Innenminister kann in Einzelfällen eine humanitäre Aufenthaltsgenehmigung erteilen. Im Vorjahr ist das 206 Mal geschehen.
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Das sind balkanesische Un-Gesetze, die mittels behoerdlichem, sprich, persoenlichem Gutduenken Gesetze ersetzen.
Warum greift die EU nicht dagegen ein?
Selbst-Antwort: Diese und ihre judophilen Medien weinen ja humanitaere Freudenstraenen darueber. |
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