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Überraschende Holocaust-Freisprüche in Wien

 
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Spitfire



Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 402
Wohnort: L.A., California

BeitragVerfasst am: Di Aug 01, 2006 5:34 pm    Titel: Überraschende Holocaust-Freisprüche in Wien Antworten mit Zitat

Richterliche Belehrung nicht verstanden? -Überraschende Holocaust-Freisprüche in Wien


Wien / Österreich: Für Aufsehen sorgte in der ersten Juliwoche vor dem Wiener Schwurgericht ein Gerichtsurteil, nachdem die beiden österreichischen Revisionisten Herbert Pitlik und Karl Steinhauser freigesprochen wurden, obwohl sie wegen sogenannter Leugnung des „Holocaustes“ sowie der Gaskammern des KZ Mauthausen angeklagt worden waren. In einer Zusammenfassung gibt das NATIONAL-JOURNAL die Geschehnisse wie folgt wieder:



„Der Buchautor Herbert Pitlik und sein Verleger Karl Steinhauser wurden von den Laienrichtern des Schwurgerichts Wien vom Vorwurf der Holocaust- und Gaskammerleugnung freigesprochen. Die Holocaust-Lobby war entsetzt, Minutenlang erstarrt. Der Vorsitzende Richter muß in den Augen der Laienrichter Unheil erblickt haben und erinnerte sie vor dem Rückzug in die Beratung an “ihre Verantwortung”. Verantwortung gegenüber wem, der Holocaust-Industrie?

Dann kam der Kracher als die Geschworenen zurückkamen. “Mit einem völlig unerwarteten Ergebnis”, so die Medien, “ist der Prozess gegen den in Revisionistenkreisen anerkannten Buchautor Herbert Pitlik und seinen Verleger Karl Steinhauser am Freitag zu Ende gegangen. Pitlik wurde von dem Vorwurf, mit seinen beiden Büchern gegen das Verbotsgesetz verstoßen zu haben, freigesprochen. Seinen Verleger sprachen die Geschworenen mit 6:2 Stimmen frei.” (Kurier, 7.7.2006)

Selbst in ihren Schlußworten hielten die Angeklagten nicht mit ihrem Wissen hinter dem Berg, was ihnen von den Hetzmedien später als “antisemitische Äußerungen” ausgelegt wurde. Dennoch, die Laienrichter entschieden auf Freispruch. Denn sie waren erzürnt darüber, daß die Angeklagten ihre Behauptungen nicht mit angebotenem Beweismaterial in diesem Prozeß belegen durften.

Man kann von einer wirklichen Sensation sprechen, daß es Laienrichter gewagt haben, in Sachen Holocaust ihrem Gewissen und den Menschenrechten zu folgen. In der BRD wäre derzeit so etwas noch völlig undenkbar.

“Staatsanwalt Karl Schober hielt den Wahrspruch für verfehlt und meldete gegen die Freisprüche Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.” (Kurier, 7.7.2006) Damit sind die Freisprüche nicht rechtskräftig. Selbstverständlich waren die Berufsrichter mit der Entscheidung der Geschworenen nicht einverstanden, setzten das Urteil aber nicht aus.

Die Anklage hatte dem Autor Pitlik zur Last gelegt, mit seinen Büchern “Die Protokolle der Weisen von Zion nach 100 Jahren” und “Eine Spur zur Wahrheit? Der Nürnberger Prozess” nationalsozialistische “Wiederbetätigung” betrieben zu haben. Der 78-jährige Autor verwies auf das seinem Buch zugrunde liegende Dokumentenmaterial, weshalb er unmöglich schuldig sein könne. Wer die Wahrheit schreibt, kann sich nicht strafbar machen, erklärte der Angeklagte. Pitlik, dem man wie seinem Mitangeklagten jede Beweiserhebung untersagte, referierte mehr als zwei Stunden lang im Rahmen seines Schlußwortes. Seine Ausführungen waren plausibel und überzeugten offenbar die mutigen Geschworen, die sich von der Macht der Holocaust-Industrie offensichtlich nicht haben beeindrucken lassen.

Ohne auf die von Pitlik erwähnten Dokumente sachlich einzugehen, schrie Staatsanwalt Karl Schober: “Hier wird versucht, den Nationalsozialismus zu relativieren und zu verharmlosen.” (Kurier, 7.7.2006)

Mauthausen als “technische Unmöglichkeit”

“Als während des Prozesses die Sprache auf sein zweites Buch kam, wollte Pitlik den Geschworenen alle möglichen Unterlagen nahe bringen, ‘damit Sie nicht vier Jahre die Akten durcharbeiten oder ein Studium beginnen müssen und es dann doch nicht verstehen’. Schließlich kam Pitlik aufs Dritte Reich zu sprechen. Er habe Mauthausen besichtigt. Als Folge davon habe er die Art und Weise der in Konzentrationslagern betriebenen Vernichtung in Zweifel gezogen. In Bezug auf das Lager Mauthausen habe er ‘die technische Unmöglichkeit aufgezeigt’, sagte Pitlik.”
(Kurier, 7.7.2006)

Pitlik erging sich außerdem wortreich in Äußerungen über das Beweismittelverbot, das der Oberste Gerichtshof für das “Leugnen der Holocaust-Verbrechen” ausgesprochen hat. “Für den 78-jährigen Autor ein ‘Verbrechen’, da er so keine Gelegenheit habe, nachzuweisen, dass die im KZ Mauthausen überlieferten Verbrechen nicht wie behauptet abgelaufen wären.” (Kurier, 7.7.2006)

Ohne Angst auf Erkenntnisse verwiesen

Der zweite Angeklagte, der Verleger Karl Steinhauser, war in seinem Schlußvortrag trotz mehrmaligen Warnungen des Gerichtsvorsitzenden nicht zu stoppen, seine Erkenntnisse vorzutragen. “Er werde ‘weiter kämpfen’, selbst wenn er verurteilt werde, kündigte Steinhauser an. Der Staatsanwalt könne nicht ‘zwischen anständigen Bürgern und Ganoven unterscheiden’.” (Kurier, 7.7.2006)

Steinhauser prangerte auch den Obersten Gerichtshof, die Freimaurer, die Politiker und die Jugend an, “die nichts anderes als Sex, Saufen, und Fressen im Kopf hat.”

Gerade wegen dieser trotzig-offenen Beweisreferate kam dann der Ausgang des Verfahrens für die Holocaust-Lobby mehr als überraschend. “Eine Staatsanwältin meinte nach Schluss des Verfahrens, die Laienrichter hätten womöglich die Belehrung durch den Vorsitzenden ‘nicht verstanden’.” (Kurier, 7.7.2006) Die Laienrichter verstanden die Belehrungen sehr wohl. Sie wußten, daß damit gemeint war, an die politische Tragweite zu denken, weil den Interessen der Holocaust-Industrie am besten mit einem Schuldspruch gedient gewesen wäre. Doch die Geschworenen folgten ihrem Gewissen, der juristischen Sachlage und machten die Verweigerung der Menschenrechte im Zusammenhang mit dem Beweismittelverbot gegenüber den Angeklagten zur Maxime ihrer Freispruchentscheidung.“

Quelle: National-Journal Juli 2006
http://globalfire.tv/nj/06de/verfolgungen/wien.htm
_________________
“Wenn ein Volk seit 3000 Jahren verfolgt und geächtet wird, dann muss dass wohl irgend einen Grund haben”.
Henry Kissinger
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Kieberer



Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 409
Wohnort: Rossauerkaserne

BeitragVerfasst am: Di Aug 01, 2006 10:41 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ein hervorragendes, richtiges und mutiges Urteil der Schöffen! Allerdings befürchte ich, dass eine Revsion dieses Verfahrens durch linientreue Berufsrichter eine harte Strafe zur Folge haben wird. In der Ostmark steht auf “Wiederbetätigung” doch immer noch lebenslanger Freiheitsentzug, oder? Ich drücke den mutigen Kameraden die Daumen! Kein Unrecht kann ewig bestehen!
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Servas



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: Di Aug 01, 2006 10:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Kieberer hat folgendes geschrieben:
Ein hervorragendes, richtiges und mutiges Urteil der Schöffen! Allerdings befürchte ich, dass eine Revsion dieses Verfahrens durch linientreue Berufsrichter eine harte Strafe zur Folge haben wird. In der Ostmark steht auf “Wiederbetätigung” doch immer noch lebenslanger Freiheitsentzug, oder? Ich drücke den mutigen Kameraden die Daumen! Kein Unrecht kann ewig bestehen!

Nein, auch in der Ostmark hat es vor längerer Zeit eine Strafrechtsreform gegeben, wegen “Wiederbetätigung” können nun wesentlich geringere Haftstrafen oder sogar Geldstrafen ausgesprochen werden.

Diese humanitär anmutende “Entschärfung” hatte allerdings nicht die Spur von Menschenfreundlichkeit zur Grundlage. Vielmehr war es so, daß es zu fast keiner Verurteilung wegen “Wiederbetätigung” mehr gekommen war, weil selbst die abgebrühtesten Richter davor zurückschreckten, einen Angeklagten wegen des Klebens eines einzigen Hakenkreuzaufklebers für den Rest seines Lebens in den Knast zu stecken. Also gab man der Justiz mehr “Spielraum” und schon purzelten wieder die Urteile, denn jemanden für zwei, drei Jahre einzuknasten, weil er was Falsches verklebt hat, davor schreckt kein gestandener österreichischer Richter zurück.

“Naa, i waaß ned, des paßt scho, sans fesch, gemma, gemma, gemma…!”
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
Rolf
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