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KeinGast
Anmeldungsdatum: 09.01.2006 Beiträge: 80 Wohnort: Unter der Erde
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Verfasst am: So Jan 22, 2006 6:31 pm Titel: Re: EINSPRUCH |
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admin hat folgendes geschrieben: | Auf Anraten von Experten des Medienrechts wird der "Meidlinger" noch heute eine Fleißaufgabe machen und per Telefax offiziell Einspruch gegen den sogenannten Gerichtsbeschluß einlegen, um Herrn Kurt Kuch keine Gesetzeslücke offen zu lassen, um einen Gerichtsbeschluß dessen Rechtsgültigkeit in Zweifel gestellt werden muß durch Versäumnisse rechtsgültig werden zu lassen.
Folgender Einspruch wird noch heute dem Gericht per Telefax gesendet:
An das
Landesgericht für Strafsachen Wien
Abtlg. 286
AZ: 286 Ur 326/05 y
Hier: Rechtsmittel des Rekurses bzw. Einspruch
Hiermit wird fristgerecht das Rechtsmittel des Rekurses bzw. Einspruch gegen den Beschluß mit AZ: 286 Ur 326/05 y eingelegt aufgrund der Datenschutzgesetze.
Es wird übrigens die Rechtsgültigkeit des sogenannten Beschluß in Zweifel gestellt, da das Gericht wie auch Herr Kuch offensichtlich verabsäumt bzw. vergessen haben, dem Beschluß eine Präzisierung der angeblichen Verstösse gegen § 111 Abs. 1 und 2 StGB, § 115 Abs. 1 StGB und § 152 StGB beizufügen.
Hochachtungsvoll
Ernst Polley |
Richtig!
Was unser "möchtegern-Jurist" in seiner unsäglichen Blauäugigkeit übersieht, ist folgende Tatsache - Auch Gerichte können vom Bürger nicht Wahl- und Grundlos die Herausgabe von Daten verlangen.
Erst muss der Tatbestand, welcher hier behauptet und vorgeworfen wird, wasserdicht bewiesen sein!
Und DAS ist hier absolut nicht der Fall!!
Ich gebe Deinem Einspruch beste Chancen auf Erfolg. Erst muss dieser "Herr" Kuch Beweis führen, dass die § 111 Abs. 1 und 2 StGB, § 115 Abs. 1 StGB und § 152 StGB auf die hier gegebenen Antworten, der beklagten Parteien anzuwenden sind.
Rechtsschutz (Anwalt) würde ich dem Meidlinger allerdings anraten. _________________ Lieber im Sumpf übernachten, als über Nacht versumpfen! |
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meidlinger
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 1404
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Verfasst am: So Jan 22, 2006 6:42 pm Titel: Re: EINSPRUCH |
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KeinGast hat folgendes geschrieben: | admin hat folgendes geschrieben: | Auf Anraten von Experten des Medienrechts wird der "Meidlinger" noch heute eine Fleißaufgabe machen und per Telefax offiziell Einspruch gegen den sogenannten Gerichtsbeschluß einlegen, um Herrn Kurt Kuch keine Gesetzeslücke offen zu lassen, um einen Gerichtsbeschluß dessen Rechtsgültigkeit in Zweifel gestellt werden muß durch Versäumnisse rechtsgültig werden zu lassen.
Folgender Einspruch wird noch heute dem Gericht per Telefax gesendet:
An das
Landesgericht für Strafsachen Wien
Abtlg. 286
AZ: 286 Ur 326/05 y
Hier: Rechtsmittel des Rekurses bzw. Einspruch
Hiermit wird fristgerecht das Rechtsmittel des Rekurses bzw. Einspruch gegen den Beschluß mit AZ: 286 Ur 326/05 y eingelegt aufgrund der Datenschutzgesetze.
Es wird übrigens die Rechtsgültigkeit des sogenannten Beschluß in Zweifel gestellt, da das Gericht wie auch Herr Kuch offensichtlich verabsäumt bzw. vergessen haben, dem Beschluß eine Präzisierung der angeblichen Verstösse gegen § 111 Abs. 1 und 2 StGB, § 115 Abs. 1 StGB und § 152 StGB beizufügen.
Hochachtungsvoll
Ernst Polley |
Richtig!
Was unser "möchtegern-Jurist" in seiner unsäglichen Blauäugigkeit übersieht, ist folgende Tatsache - Auch Gerichte können vom Bürger nicht Wahl- und Grundlos die Herausgabe von Daten verlangen.
Erst muss der Tatbestand, welcher hier behauptet und vorgeworfen wird, wasserdicht bewiesen sein!
Und DAS ist hier absolut nicht der Fall!!
Ich gebe Deinem Einspruch beste Chancen auf Erfolg. Erst muss dieser "Herr" Kuch Beweis führen, dass die § 111 Abs. 1 und 2 StGB, § 115 Abs. 1 StGB und § 152 StGB auf die hier gegebenen Antworten, der beklagten Parteien anzuwenden sind.
Rechtsschutz (Anwalt) würde ich dem Meidlinger allerdings anraten. |
Servas "KeinGast", im Gegensatz zum "Jurist" hast Du genau erkannt, was an dem sogenannten Beschluß zu bemängeln ist. Nicht nur das Gericht sondern auch der Privatkläger Kurt Kuch hat verabsäumt eindeutige Beweise von Verstössen anzuführen.
Brauche keinen Rechtsschutz, habe einen guten, wenn nicht den besten Medienrechtler an meiner Seite.
Keine Sorge, es wurden bereits Vorbereitungen getroffen, daß wesentlich mehr ins Rollen kommt als die weltbewegende Sache mit dem Kuch Kurti. Die Sache Kuch läuft nur nebenbei als Auslöser. |
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KeinGast
Anmeldungsdatum: 09.01.2006 Beiträge: 80 Wohnort: Unter der Erde
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Verfasst am: So Jan 22, 2006 6:47 pm Titel: |
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Servus Meidlinger.
Na, dann halte uns auf dem Laufenden... _________________ Lieber im Sumpf übernachten, als über Nacht versumpfen! |
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Jurist Gast
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Verfasst am: So Jan 22, 2006 7:03 pm Titel: |
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Großmäulige Heißluftankündigungen des Steinmeißlers wie immer. Stein wartet auf dich Quatschinger.
Du solltest übrigens dein Outfit ändern. Das 50er-Proloquandl ist wirklich nimmer zeitgemäß.
TSCHÜSSLI
PS: Pass auf, dass du am Hundsturm nicht einmal auf dein hohles Birnderl fallst. |
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meidlinger
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 1404
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Verfasst am: So Jan 22, 2006 7:06 pm Titel: |
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KeinGast hat folgendes geschrieben: | Servus Meidlinger.
Na, dann halte uns auf dem Laufenden... |
Keine Sorge, es wird mir sogar ein Bedürfnis sein, überhaupt wenn die anderen Dinge ins Rollen kommen. |
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Jurist Gast
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Verfasst am: So Jan 22, 2006 7:08 pm Titel: |
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meidlinger hat folgendes geschrieben: | KeinGast hat folgendes geschrieben: | Servus Meidlinger.
Na, dann halte uns auf dem Laufenden... |
Keine Sorge, es wird mir sogar ein Bedürfnis sein:angelevil: |
Bist ja eine richtige Bedürfnisanstalt.
TSCHÜSSLI |
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meidlinger
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 1404
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Verfasst am: So Jan 22, 2006 7:08 pm Titel: |
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Jurist hat folgendes geschrieben: | Großmäulige Heißluftankündigungen des Steinmeißlers wie immer. Stein wartet auf dich Quatschinger.
Du solltest übrigens dein Outfit ändern. Das 50er-Proloquandl ist wirklich nimmer zeitgemäß.
TSCHÜSSLI
PS: Pass auf, dass du am Hundsturm nicht einmal auf dein hohles Birnderl fallst. |
Lieber "Jurist", Du hast vollkommen recht, Stein wartet überall auf den "Meidlinger", sogar auch in Italien. |
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Gast
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Verfasst am: So Jan 22, 2006 9:05 pm Titel: |
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Mein lieber Schwan, nach Durchlesen etlicher deiner Beiträge frag ich mich schon, was du für ein größenwahnsinniges Würschtl bist!
Grußlos,
XX |
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meidlinger
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 1404
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Verfasst am: So Jan 22, 2006 9:08 pm Titel: |
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Anonymous hat folgendes geschrieben: | Mein lieber Schwan, nach Durchlesen etlicher deiner Beiträge frag ich mich schon, was du für ein größenwahnsinniges Würschtl bist!
Grußlos,
XX |
Da stimme ich Dir voll zu, denn genau dasselbe haben wir den Jurist auch gewsagt. |
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Gast
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Verfasst am: So Jan 22, 2006 9:10 pm Titel: |
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Da stimme ich Dir voll zu, denn genau dasselbe haben wir den "Jurist" auch gesagt. [/quote]
"den Jurist"? "gewsagt"?
Dachte ich mir's doch... nix Deutsch, hm? |
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KeinGast
Anmeldungsdatum: 09.01.2006 Beiträge: 80 Wohnort: Unter der Erde
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Verfasst am: So Jan 22, 2006 9:41 pm Titel: |
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***Dachte ich mir's doch....***
Womit willst Du Trottel denn denken? _________________ Lieber im Sumpf übernachten, als über Nacht versumpfen! |
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Gast
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Verfasst am: So Jan 22, 2006 9:55 pm Titel: |
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Mit dem Kopf, mit dem ich so nebenbei auch orthographisch korrekte Postings zustande bringe. Dadurch unterscheide ich mich vom Meidlinger. |
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meidlinger
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 1404
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Verfasst am: So Jan 22, 2006 9:59 pm Titel: |
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Anonymous hat folgendes geschrieben: | Mit dem Kopf, mit dem ich so nebenbei auch orthographisch korrekte Postings zustande bringe. Dadurch unterscheide ich mich vom Meidlinger. |
Aber dafür nur Scheiße schreibst lieber Gast. |
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Gast
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Verfasst am: So Jan 22, 2006 10:02 pm Titel: |
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Aber dafür nur Scheiße schreibst lieber Gast. [/quote]
Gar nicht so schlecht jetzt; das Verb, oder Zeitwort, sollte halt in die zweite Position; und ein Komma zwischen "schreibst" und "lieber Gast" wäre auch gut. Aber naja, nur zwei Fehler, bin begeistert.
Für einen Proleten beachtenswert. |
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meidlinger
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 1404
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Verfasst am: So Jan 22, 2006 10:04 pm Titel: |
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Anonymous hat folgendes geschrieben: | Aber dafür nur Scheiße schreibst lieber Gast. |
Gar nicht so schlecht jetzt; das Verb, oder Zeitwort, sollte halt in die zweite Position; und ein Komma zwischen "schreibst" und "lieber Gast" wäre auch gut. Aber naja, nur zwei Fehler, bin begeistert.
Für einen Proleten beachtenswert.[/quote]
Auch in Meidling wachsen Orchideen, lieber Gast. |
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