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Bundesumweltminister vergewaltigt seine Frau
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hbss



Anmeldungsdatum: 21.10.2004
Beiträge: 1315

BeitragVerfasst am: Di Okt 18, 2005 7:43 am    Titel: Antworten mit Zitat

Fidelio hat folgendes geschrieben:
hbss hat folgendes geschrieben:
Fidelio hat folgendes geschrieben:
hbss hat folgendes geschrieben:
Hätte eigentlich im Zitat erscheinen sollen hat aber nicht geklappt.

Nun gut, wenn ich dem Klienten Geld gebe, ist mir auch bewusst, dass der wieder kommt. Nur muss ich dir zugestehen, dass ich mir das zwar überlegt habe aber nicht geschrieben hatte. Dann kommt es vielleicht noch auf den Arbeitsbereicht an in dem ich Arbeite. Wenn ich auf der Sozialbehörde arbeiten würde, müsste ich anders handeln. Bei meiner jetztigen Tätigkeit habe ich eine kleineren Spielraum den wir ausnützen können.
_________________


das war zitat

wenn ich nicht geld gebe kommt er wieder.

weil sonst bin ich feige.
telefon beim sozial amt bei der kasse oder in der firma ist immer gleich

ehrlich sein und es gibt keinen stress.

habe gerade seminar im callcenter hinter mir

alle konflikte waren nur weil gelogen wurde
zb zu weit aus fenster gehaengt.


Und wie soll man sich verhalten, wenn du fast gezwungen wirst einem Kunden nicht die Wahrheit zu erzählen, weil das von der Geschäftsleitung so geforderte wird?

Ich kann dir nun sagen, dass das oben geschriebene für mich nicht stimmt, weil ich meinen Kunden die Wahrheit sage. Ich bekomme dadurch keinen Stress mit diesen Personen. Es ist wirklich besser man sagt ihnen was fakt ist.




hallo
also in deinem arbeitsvertrag steht
was sagt die gewerkschaft dazu?


mitarbeiter muessen und sollen die kunden anluegen.


glaube ich nicht.

wie denkst du denn
welche luegen sollst du subversiv dem kunden unterjubeln?
dass er nicht gern gesehen wird?
dass er nicht anrufen soll?
dass er stress machen soll?

erbitte erklaerungen.


hatte ich dich oben falsch gelesen
wie du oder dein pseudonym schrieb

du oder dein p. haetten stress mit kunden?

gruss hbss



verwundert



????


da gibt es keine Gewerkschaft und wenn da eine wäre, dann sind lau wie ein Sommerlüfterl.

Im Arbeitsvertrag steht geschrieben, dass erwartet wird, dass die Arbeit zur Zufreidenheit des Unternehmen gemacht wird.

Im Versicherungswesen im Gesundheitsbereich ist es leider fast normal, dass man hin und wieder leider nicht die Wahrheit erzählen darf. Schon nur bei Abklärungen ob eine Leistung bezahlt werden darf, obschon das Gesetz eigentlich nein sagt dazu. Dann bezahlt man dies auf Kulanterbasis. Einem weiteren Kunden wird dies abgelehnt, wohlverstanden die genau gleiche Leistung. Der ruft an und erkundigt sich weshalb. Erklärt ihm den Sachverhalt und dann kommt er und sagt vielleicht nun meiner Kollegin wurde dies aber vergütet, dann hat man Erklärungsnotstand.

Es gibt Kunden die man nicht gerne sieht oder hört, nur kann man denen das nicht einfach so mitteilen.



hallo
ist das nicth totat unlogisch was du da schreibst. war wegen anderer sache bei kk und die chefs erzaehlten mir genau das problem und dann habe ich ihnen gesagt

sie luegen
sich selbst in die tasche.

wegen kulanz
kulanz ist erstmal illegal.

den von dir erklaerungsnotstand ist eine ganz andere sache. da ich nicht weiss wie ihr es handelt hier wie es in der brd gemacht wird und falsch.

also arzt darf rollstuhl nicht verschreiben.
aber er tut damit der patient endlich die klappe haelt.
in seinem buch steht rollstuhl darf NICHT verschrieben werden.

nun gehen 10 patienten mit dem rollstuhlt rezept ins reha aus.

und kunde 7 kriegt den rollstuhlt
die anderen 9 nicht.
die 9 gehen jetzt zur krankenkasse und m achen einen schreikrampf.

dann bekommen 1 4 und 8 auch einen rollstuhl.

der rest bringt sich um.

nun liegt der fehler nicht bei der kk sondern beim arzt.
und wenn nun die kasse sich mal lieb kind macht und einen stuhl rausrueckt dann ist klar dass alle einen wollen.
und das ist nicht der fehler der mitarbeiter aber die kommen in stress wenn sie das nicth verstehen und dann fuer fehler der kollegen hingehaengt werden.
loesung. die zusammenhaenge verstehen.
so wie jesus es den 12 erklaert aht, wenn sie was nicht verstanden haben.

gruss hbss
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Fidelio



Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 1210
Wohnort: CH-3400 Burgdorf

BeitragVerfasst am: Di Okt 18, 2005 8:26 am    Titel: Antworten mit Zitat

Nun hier gibt es gegenüber der Deutschland einen grossen Unterschied.

Die Kulanzzahlungen sind erhlaubt, da sie in einem Gesetz sogar festgehalten. Die sind bei uns nicht Illegal.

Dann ist es so bei uns, wenn eine Person einen Rollstuhl haben muss, dann muss dieses Hilfsmittel von einem Arzt verschrieben werden. Die KK bezahlt keinen roten Cent daran, weil da die Invalidenversicherung zuständig ist. Somit ist in diesem Fall bereits die Kulanzzahlung ausser Kraft gesetzt.

Anders ist es der Fall bei anderen Hilfsmitteln, die nicht durch die KK übernohmen werden müssen. Da haben wir die Möglichkeit, dies aus einer Zusatzversicherung zu vergüten, und in diesem Bereich wird es unterschiedlich gehandhabt. Da kann es durchaus vorkommen, dass Kunde A einen Beitrag erhält und der Kunde B nicht. Bei Anfragen hat man dann Erklärungsbedarf, weshalb eben nicht. Derjenige Kunde der sich beschwert hat eher das Glück, dass er dann einen Beitrag auf kulanter Basis erhält. Verordnende Personen sind da auch immer Ärzte.

Bei den gesetzlichen Grundlagen kann keine Ausnahme gemacht werden, da müssen alle gleich behandelt werden.

Und aus diesem Grunde werden in dieser Branche viel Sachen nicht bei der Wahrheit genommen.
_________________
Wir sind nicht verantwortlich für das, was uns widerfährt, sondern dafür, wie wir damit umgehen.
Vergebung ist, alle Hoffnung auf eine bessere Vergangenheit aufzugeben!

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hbss



Anmeldungsdatum: 21.10.2004
Beiträge: 1315

BeitragVerfasst am: Di Nov 01, 2005 2:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Fidelio hat folgendes geschrieben:
Nun hier gibt es gegenüber der Deutschland einen grossen Unterschied.

Die Kulanzzahlungen sind erhlaubt, da sie in einem Gesetz sogar festgehalten. Die sind bei uns nicht Illegal.

Dann ist es so bei uns, wenn eine Person einen Rollstuhl haben muss, dann muss dieses Hilfsmittel von einem Arzt verschrieben werden. Die KK bezahlt keinen roten Cent daran, weil da die Invalidenversicherung zuständig ist. Somit ist in diesem Fall bereits die Kulanzzahlung ausser Kraft gesetzt.

Anders ist es der Fall bei anderen Hilfsmitteln, die nicht durch die KK übernohmen werden müssen. Da haben wir die Möglichkeit, dies aus einer Zusatzversicherung zu vergüten, und in diesem Bereich wird es unterschiedlich gehandhabt. Da kann es durchaus vorkommen, dass Kunde A einen Beitrag erhält und der Kunde B nicht. Bei Anfragen hat man dann Erklärungsbedarf, weshalb eben nicht. Derjenige Kunde der sich beschwert hat eher das Glück, dass er dann einen Beitrag auf kulanter Basis erhält. Verordnende Personen sind da auch immer Ärzte.

Bei den gesetzlichen Grundlagen kann keine Ausnahme gemacht werden, da müssen alle gleich behandelt werden.

Und aus diesem Grunde werden in dieser Branche viel Sachen nicht bei der Wahrheit genommen.


hallo
nein
die kulanz ist legal.
aber unsauber.
also der arzt darf
aber nicht immer.
und das gibt stress weil der arzt nett sein will und schenkt der rollstuhl.


und deswegen wird gemogelt
und wer nicht aufpasst
kriegt mobbing.
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Fidelio



Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 1210
Wohnort: CH-3400 Burgdorf

BeitragVerfasst am: Di Nov 01, 2005 3:34 pm    Titel: Antworten mit Zitat

hbss hat folgendes geschrieben:
Fidelio hat folgendes geschrieben:
Nun hier gibt es gegenüber der Deutschland einen grossen Unterschied.

Die Kulanzzahlungen sind erhlaubt, da sie in einem Gesetz sogar festgehalten. Die sind bei uns nicht Illegal.

Dann ist es so bei uns, wenn eine Person einen Rollstuhl haben muss, dann muss dieses Hilfsmittel von einem Arzt verschrieben werden. Die KK bezahlt keinen roten Cent daran, weil da die Invalidenversicherung zuständig ist. Somit ist in diesem Fall bereits die Kulanzzahlung ausser Kraft gesetzt.

Anders ist es der Fall bei anderen Hilfsmitteln, die nicht durch die KK übernohmen werden müssen. Da haben wir die Möglichkeit, dies aus einer Zusatzversicherung zu vergüten, und in diesem Bereich wird es unterschiedlich gehandhabt. Da kann es durchaus vorkommen, dass Kunde A einen Beitrag erhält und der Kunde B nicht. Bei Anfragen hat man dann Erklärungsbedarf, weshalb eben nicht. Derjenige Kunde der sich beschwert hat eher das Glück, dass er dann einen Beitrag auf kulanter Basis erhält. Verordnende Personen sind da auch immer Ärzte.

Bei den gesetzlichen Grundlagen kann keine Ausnahme gemacht werden, da müssen alle gleich behandelt werden.

Und aus diesem Grunde werden in dieser Branche viel Sachen nicht bei der Wahrheit genommen.


hallo
nein
die kulanz ist legal.
aber unsauber.
also der arzt darf
aber nicht immer.
und das gibt stress weil der arzt nett sein will und schenkt der rollstuhl.


und deswegen wird gemogelt
und wer nicht aufpasst
kriegt mobbing.


Ein alte bekanntes Schema. Ich will, also setze ich mich zur wehr. Ich bin ruhig, dann erhalte ich auch nichts.
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hbss



Anmeldungsdatum: 21.10.2004
Beiträge: 1315

BeitragVerfasst am: Di Nov 08, 2005 9:39 am    Titel: FALSCH! Antworten mit Zitat

Fidelio hat folgendes geschrieben:
hbss hat folgendes geschrieben:
Fidelio hat folgendes geschrieben:
Nun hier gibt es gegenüber der Deutschland einen grossen Unterschied.

Die Kulanzzahlungen sind erhlaubt, da sie in einem Gesetz sogar festgehalten. Die sind bei uns nicht Illegal.

Dann ist es so bei uns, wenn eine Person einen Rollstuhl haben muss, dann muss dieses Hilfsmittel von einem Arzt verschrieben werden. Die KK bezahlt keinen roten Cent daran, weil da die Invalidenversicherung zuständig ist. Somit ist in diesem Fall bereits die Kulanzzahlung ausser Kraft gesetzt.

Anders ist es der Fall bei anderen Hilfsmitteln, die nicht durch die KK übernohmen werden müssen. Da haben wir die Möglichkeit, dies aus einer Zusatzversicherung zu vergüten, und in diesem Bereich wird es unterschiedlich gehandhabt. Da kann es durchaus vorkommen, dass Kunde A einen Beitrag erhält und der Kunde B nicht. Bei Anfragen hat man dann Erklärungsbedarf, weshalb eben nicht. Derjenige Kunde der sich beschwert hat eher das Glück, dass er dann einen Beitrag auf kulanter Basis erhält. Verordnende Personen sind da auch immer Ärzte.

Bei den gesetzlichen Grundlagen kann keine Ausnahme gemacht werden, da müssen alle gleich behandelt werden.

Und aus diesem Grunde werden in dieser Branche viel Sachen nicht bei der Wahrheit genommen.


hallo
nein
die kulanz ist legal.
aber unsauber.
also der arzt darf
aber nicht immer.
und das gibt stress weil der arzt nett sein will und schenkt der rollstuhl.


und deswegen wird gemogelt
und wer nicht aufpasst
kriegt mobbing.


Ein alte bekanntes Schema. Ich will, also setze ich mich zur wehr. Ich bin ruhig, dann erhalte ich auch nichts.






falsch.


der kriegt haue.
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