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Beschwerde aus Nord-Zypern an die EU wegen Rechtsbruch

 
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Autor Nachricht
admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2347

BeitragVerfasst am: Mo Jan 31, 2005 9:52 pm    Titel: Beschwerde aus Nord-Zypern an die EU wegen Rechtsbruch Antworten mit Zitat

Der "Meidlinger" hatte sich erlaubt mit der unten stehenden Beschwerde von Nord-Zypern Gott und die Welt in Brüssel und in Strasbourg anzuschreiben mit dem Erfolg, daß heute die erste Antwort eingelangt ist.

Ernst der MEIDLINGER
der-meidlinger@chello.at

Straßburg, den 31/01/2005


EMPFANGSBESTÄTIGUNG

Sehr geehrte Frau / Sehr geehrter Herr,

Ihre Beschwerde vom 26/01/2005, die das Büro des Europäischen Bürgerbeauftragten am 26/01/2005 erhalten hat, wurde unter folgender Beschwerdenummer registriert: 0295/2005/WP.

Sie wird von Frau Wiebke PANKAUKE (Telefon +33 (0)3.88.17.24.02) bearbeitet.

Der Bürgerbeauftragte kann hinsichtlich einer Beschwerde nur dann Untersuchungen durchführen, wenn die Beschwerde die in dem Vertrag über die Gründung der Europäischen Gemeinschaft und im Statut des Europäischen Bürgerbeauftragten enthaltenen Kriterien erfüllt. Eine Entscheidung über die Zulässigkeit Ihrer Beschwerde wird sobald wie möglich getroffen und Ihnen übermittelt werden.

Bitte beachten Sie, dass Beschwerden an den Europäischen Bürgerbeauftragten und die dazugehörigen Anlagen als öffentlich gelten, sofern der Beschwerdeführer keine vertrauliche Bearbeitung beantragt. Vertrauliche Beschwerden werden den betroffenen Gemeinschaftsorganen oder -institutionen jedoch zugänglich gemacht, um die Überprüfung der Beschwerde einzuleiten. Die Notiz auf der Rückseite dieses Schreibens beinhaltet weitere Informationen, unter anderem Verweise auf die geltenden Bestimmungen zum Schutz persönlicher Daten.

Gemäß Artikel 2 Absatz 6 des Statuts des Europäischen Bürgerbeauftragten hat das Einsenden von Beschwerden an den Bürgerbeauftragten keine Auswirkung auf Rechtsmittelfristen in verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Verfahren.

Für den zukünftigen Briefwechsel bitten wir um Zusendung einer Postadresse.

Mit freundlichen Grüßen

João SANT'ANNA

Leiter der Abteilung Verwaltung und Finanzen


Anschreiben des "Meidlinger":

-----Original Message-----
From: DER MEIDLINGER [mailto:der-meidlinger@aon.at]
Sent: 26 January 2005 11:14
To: Euro-Ombudsman
Subject: INFO


Sehr geehrte Damen und Herren

Es kann doch nicht angehen, daß in diesem Fall geltendes Recht und EU-Vorschriften unwidersprochen gebrochen werden.

Es wird um Stellungnahme ersucht.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst
der "Meidlinger"




-----Original Message-----
From: G Schatzerl
Sent: Sunday, January 23, 2005 3:18 PM
To: MAURER Leopold (ELARG)

Cc: Ernst Meidlinger; Heinrich MinRat Prof.Mag.DDr. Badura;

Subject: Strafverfahren gegen Britische Staatsbürger wegen Landankauf in Nordzypern

Sehr geehrter Herr Maurer,
aus der heutigen Ausgabe (23.01.2005) der türkischen Tageszeitung "Hürriyet" habe ich entnommen, daß die griechisch-zypriotische Verwaltung ein Strafverfahren gegen ein britisches Ehepaar eröffnet hat, mit der Begründung, daß diese sich Immobilien in Nordzypern
angeschafft haben. Dies mit Androhung einer Gefängnisstrafe.
Die türkische Überschrift dieser Nachricht lautet:

Rumlar KKTC'de emlak satin alan Ingilizlere hapis
yolunu acior

Im Hinblick darauf, daß das Staatsgebiet Nordzyperns de jure, wie Sie mir persönlich versichert haben, innerhalb der EU liegt, scheint diese Vorgangsweise der griechischen Zyprioten ein klarer Verstoß
diesbezüglicher verbindlicher Regeln der EU.
Ich habe weites diesem besagten Artikel entnehmen können, daß diese britische Familie durch den Anwalt

Günesh Mentesh
Barrister at Law
G i r n e
Tel 0090 392 81 53 869
GSM 0090 533 86 61 007
e-mail gmentesh@ebim.net

rechtsfreundlich vertreten wird.

Ich wäre Ihnen zu Dank verpflichtet, wenn Sie mir mitteilen würden, ob diese erwähnte Vorgangsweise der Griechen abgestellt werden kann, da ich selbst auch über Grund und Boden in Nordzypern verfüge und damit
Gefahr laufe, ebenfalls angeklagt zu werden.

In Erwartung Ihrer geschätzten Stellungnahme verbleibe ich mit den besten Grüßen aus Famagusta
Ihr ergebener
Kurti P. Schatzerl


Antwort Leopold Maurer:

Sehr verehrter Herr Schatzerl, es ist uns nicht erlaubt in ein laufendes
Verfahren einzugreifen. Es bleibt nur übrig abzuwarten, was die Gerichte
entscheiden werden.
Viele Grüsse
Leopold Maurer


Rückfrage aus Famagusta:

Sehr geehrter Herr Maurer,

danke für Ihre Antwort auf mein Mail vom 25.01.2005 in obiger Angelegenheit und entschuldigen Sie bitte, daß ich mich neuerdings an Sie wende.

Daß ein Eingriff in ein schwebendes Verfahren unstatthaft wäre, ist völlig einleuchtend. Aber was mir hier unklar ist wäre der Umstand, daß ein solches Verfahren überhaupt im Hinblick auf gültige EU-Bestimmungen eröffnet werden kann. Jeder EU-Bürger hat doch das Recht der Niederlassungsfreiheit in allen Mitgliedsstaaten und das Recht dort selbst Besitz zu erwerben. Und wie Sie mir selbst persönlich erklärten bei unserem Treffen in Waidhofen an der Ybbs, ist Nordzypern de jure Territorium der EU.

Wenn ein Mitgliedsstaat nun gültiges EU-Recht bricht ist da keine Möglichkeit, derartige Dinge a priori zu unterbinden?

Für eine Stellungnahme hiezu wäre ich Ihnen zu Dank verpflichtet.

Mit den besten Grüßen aus Famagusta
Ihr ergebener
Kurti P. Schatzerl


Zuletzt bearbeitet von admin am So Okt 04, 2009 8:33 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2347

BeitragVerfasst am: Do Apr 07, 2005 8:18 am    Titel: Antwort von Mag. Othmar Karas Antworten mit Zitat





Antwort der Botschaft von Zypern

Anmerkung: Eine äußerst komische Sache und offensichtlich nicht konform mit EU-Bestimmungen. Die Stellungnahme der Botschaft von Zypern ist in jedem Fall nicht ganz astrein entsprechend Aussagen verschiedener hochrangiger EU-Politiker bei der Europakonferenz in Laa an der Thaya.

Der "Meidlinger" hat zwischenzeitlich auch Kontakt aufgenommen mit dem Anwalt Menes in Zypern, der den englischen Staatsbürger Oram vertritt.
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: Do Apr 07, 2005 8:12 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Das mit der "komischen Sache" ist ein wahres Wort.
Erstens einmal ist anzumerken, daß im Zuge des Bevölkerungsaustausches zwischen Nord und Süd ein völkerrechlich bindendender Vertrag zwischen den Türken und Griechen in Wien 1976 ausverhandelt wurde (Clerides für die Griechen und Denktas für die Türken) wonach neben der Umsiedlung auch die Frage des Grundeigentums verhandelt wurde. Hier wurde vereinbart, daß aus dem Norden stammende Griechen im Süden ehemals türkischen Grund und Boden übernehmen und umgekehrt die Türken im Norden ehemals griechischen. Damit ist klargestellt, daß der Erwerb von Boden von Türken im Norden legal ist, da die Griechen hier im Süden entschädigt wurden.
Es wären nicht die Griechen mit ihren byzantinischen Tricks, wenn sie nicht diesen Vertrag in Frage stellen wollten. Und dies mit Hilfe der dumben oder gekauften Leute in Europa, welche vom Tuten und Blasen keine Ahnung haben und auf die griechischen Märchen gewollt oder ungewollt hereinfallen.
Gestützt auf den Fall Loizides, wo der ECHR geurteilt hat, daß die Dame trotz Herumprüglerei mit der türkischen Polizei rechtens Besitzer von Haus und Grund in Girne sei, sind die Typen im Süden jetzt auf den Geschmack gekommen, das erwähnte Abkommen zu vergessen und kreuz und quer zu klagen, wer rechtschaffen Grund und Boden in Nordzypern erwirbt.
Jetzt bleibt nur einmal abzuwarten, was die Gerichte im Süden wirklich hier an den Haaren herbeiziehen werden und welche Argumente hier zur Verbreitung gelangen. Dann wird man weitersehen.
Letztlich wäre noch anzumerken, daß das ganze Theater schon längst gelaufen wäre, wenn die Griechen den famosen Annan-Plan so wie die Türken akzeptiert hätten. Dieser Kelch ist aber an den Türken ungewollt vorbeigegangen, weil dieser Plan in mehreren Jahren zum Auslöschen des türkischen Volksteils in Zypern geführt hätte.


smoke textinsist smoke
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odysseus



Anmeldungsdatum: 27.03.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: Mo Apr 11, 2005 12:26 pm    Titel: Dumpfe Wut der Türken Antworten mit Zitat

Vor ca. 1 Jahr haben 2 Drittel der Griechen den UN-Plan abgelehnt.
Wen wunderts.

2 Drittel der Türken hätten gern geerntet, wo sie nicht gesät haben.
Nix neues.



Gegen den drohenden Beitritt der Türkei:

----> www.tuerkeibeitritt.at
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Gast






BeitragVerfasst am: Mo Apr 11, 2005 2:49 pm    Titel: Re: Dummheiten des "odysseus" Antworten mit Zitat

odysseus hat folgendes geschrieben:
Vor ca. 1 Jahr haben 2 Drittel der Griechen den UN-Plan abgelehnt.
Wen wunderts.

2 Drittel der Türken hätten gern geerntet, wo sie nicht gesät haben.
Nix neues.



Gegen den drohenden Beitritt der Türkei:

----> www.tuerkeibeitritt.at


Es erhebt sich jetzt lediglich die Frage, was der "odysseus" mehr ist:

Mehr hoch oder mehr dumm

Weiß nix, kann nix, sieht nix aber Sinnloses verzapfen das geht locker daher!

headshot
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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2347

BeitragVerfasst am: Fr Apr 29, 2005 7:12 pm    Titel: Re: Beschwerde aus Nord-Zypern an die EU wegen Rechtsbruch Antworten mit Zitat

Es wird in Kürze eine offizielle Anfrage betreffend des Falles Oram von einem EU-Abgeordneten geben.

Der "Meidlinger" wird darüber berichten.
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: Sa Jun 04, 2005 7:08 am    Titel: Re: Dumpfe Wut der Türken Antworten mit Zitat

odysseus hat folgendes geschrieben:
Vor ca. 1 Jahr haben 2 Drittel der Griechen den UN-Plan abgelehnt.
Wen wunderts.

2 Drittel der Türken hätten gern geerntet, wo sie nicht gesät haben.
Nix neues.



Gegen den drohenden Beitritt der Türkei:

----> www.tuerkeibeitritt.at


Wieder einmal einer der einen Dreck weiß aber laut Blödsinn vor sich hin gröhlt um sich zu zeigen.........

headshot bobsch headshot
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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2347

BeitragVerfasst am: Di Aug 02, 2005 9:01 pm    Titel: Re: Beschwerde aus Nord-Zypern an die EU wegen Rechtsbruch Antworten mit Zitat

admin hat folgendes geschrieben:
Es wird in Kürze eine offizielle Anfrage betreffend des Falles Oram von einem EU-Abgeordneten geben.

Der "Meidlinger" wird darüber berichten.


Auf Ersuchen vom "Meidlinger" hat MEP Andreas Mölzer eine offizielle Anfrage an die EU-Kommission gestellt.

Grundstückserwerb in Nordzypern
geschrieben von: nika am 04.07.2005, 08:38 Uhr

Anfrage an die EU-Kommission gestellt am 30.06.2005

Diversen Tageszeitung (siehe Beilage) kann entnommen werden, dass die griechich-zypriotische Verwaltung ein Strafverfahren (mit Androhung einer Gefängnisstrafe) gegen ein britisches Ehepaar eröffnet hat, weil dieses sich Immobilien in Nordzypern angeschafft hat. Die britische Familie ist vertreten durch:

Günesh Mentesh
Barrister at Law
Girne
Tel: 0090 392 81 53 869
GSM: 0090 533 86 61 007
Email: gmentesh@ebim.net

Ein besorgter EU-Bürger, der selbst auch über Grund und Boden in Nordzypern verfügt und sich dementsprechend sorgt, in Gefahr zu laufen, auch angeklagt zu werden, hat sich nun mit der Bitte um Klarstellung an mich gewandt.

Meiner Information nach gehört die Türkische Republik Nordzypern seit dem 1. Mai 2004 formal auch zur EU wonach die oben erwähnte Vorgehensweise gegen EU-Recht verstoßen müsste.


1.) Gilt das EU-Recht mit allen ihren Freiheiten (Niederlassung etc.) für die Türkische Republik Nordzyperns oder gibt es hier Einschränkungen?
2.) Wurden Übergangsbestimmungen erlassen, die das erwähnte Vorgehen rechtfertigen?
3.) Falls EU-Recht ohne Einschränkungen anzuwenden ist, was gedenkt die Kommission zu unternehmen, um diesem Problem beizukommen?


Zuletzt bearbeitet von admin am Di Aug 02, 2005 9:05 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2347

BeitragVerfasst am: Di Aug 02, 2005 9:03 pm    Titel: Re: Beschwerde aus Nord-Zypern an die EU wegen Rechtsbruch Antworten mit Zitat



Am 28. Juli 2005 war MEP Karin Resetarits und der "Meidlinger" vor Ort, um betreffend dieses Rechtsbruchs Erkundigungen einzuziehen.
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