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Religiöse Beschneidung ist strafbar

 
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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2346

BeitragVerfasst am: Mi Jun 27, 2012 5:24 pm    Titel: Religiöse Beschneidung ist strafbar Antworten mit Zitat

In einem womöglich wegweisenden Urteil hat das Landgericht Köln die Beschneidung von Jungen aus religiösen Motiven als Straftat eingeschätzt. Der im konkreten Fall angeklagte Arzt wurde trotzdem freigesprochen.

Nach dem Kölner Urteil ist die religiöse Beschneidung von Jungen im Judentum oder Islam rechtswidrig und eine strafbare Körperverletzung. Schwerer als die Religionsfreiheit wiegt demnach das Selbstbestimmungsrecht des Kindes. In der am Dienstag veröffentlichten Entscheidung verwies das Kölner Landgericht unter anderem darauf, dass der Körper des Kindes durch die in Islam und Judentum verbreitete Beschneidung „dauerhaft und irreparabel verändert“ werde. Scharfe Kritik an dem Urteil übte der Zentralrat der Juden.

Die Richter befanden, die mit der Beschneidung einhergehene körperliche Veränderung des Kindes laufe dessen Interesse zuwider, „später selbst über seine Religionszugehörigkeit entscheiden zu können“. Weiter heißt es in dem Urteil, auch sei das Erziehungsrecht der Eltern „nicht unzumutbar beeinträchtigt“, wenn sie abwarten müssten, ob sich das Kind später für eine Beschneidung als „sichtbares Zeichen der Zugehörigkeit zum Islam“ entscheide.

Das Kölner Gericht hatte in zweiter Instanz über die Strafbarkeit eines Arztes zu entscheiden, der einen vierjährigen muslimischen Jungen beschnitten hatte. Er hatte den vier Jahre alten Jungen auf Wunsch der muslimischen Eltern fachgerecht beschnitten. Dennoch kam es zwei Tage später zu Nachblutungen, die Mutter brachte den Jungen in die Notaufnahme. Davon erfuhr die Kölner Staatsanwaltschaft und erhob Anklage gegen den Arzt. Das Amtsgericht Köln sprach den Mediziner in erster Instanz frei, weil eine Einwilligung der Eltern vorgelegen habe. Außerdem dokumentiere die Beschneidung als rituelle Handlung die Zugehörigkeit zum Islam.

Mit dem Kölner Urteil haben Ärzte erstmals Rechtssicherheit
Das Landgericht bestätigte den Freispruch, doch aus einem anderen Grund: Der Mediziner habe sich in einem sogenannten Verbotsirrtum befunden. Dies bedeutet, dass ein Angeklagter ohne Schuld handelt, wenn ihm bei Tatbegehung die Einsicht fehlt, Unrecht zu tun. Tatsächlich aber müssten religiöse Beschneidungen als illegal betrachtet werden, da sie die körperliche Unversehrtheit und das Selbstbestimmungsrecht des Kindes verletzten. Etwas anderes sei es, wenn eine Beschneidung medizinisch geboten sei, etwa aufgrund einer Vorhautverengung.

Der Strafrechtler Holm Putzke bezeichnete das Kölner Urteil als „für Ärzte enorm wichtig, weil diese jetzt zum ersten Mal Rechtssicherheit haben“. „Das Gericht hat sich – anders als viele Politiker – nicht von der Sorge abschrecken lassen, als antisemitisch und religionsfeindlich kritisiert zu werden“, sagte Putzke der „Financial Times Deutschland“ vom Dienstag, die zuerst über das Urteil berichtete. „Das Urteil ist für andere Gerichte nicht bindend, es dürfte allerdings eine Signalwirkung entfalten“, erläuterte der Strafrechtler von der Universität Passau.

Der Zeitung zufolge stellte mit dem rechtskräftigen Kölner Urteil erstmals ein deutsches Gericht den religiösen Brauch der Beschneidung unter Strafe. Laut „FTD“ werden in Deutschland jährlich mehrere tausend jüdische und muslimische Jungen auf Wunsch der Eltern beschnitten. Dabei hätten Ärzte über Jahrzehnte in einer juristischen Grauzone agiert, wenn sie Jungen aus religiösen Gründen beschnitten.

Bislang hätten Ärzte sich darauf berufen können, keine Kenntnis von der Strafbarkeit religiöser Beschneidungen gehabt zu haben, berichtete die Zeitung. Mit dem Kölner Urteil entfalle nun künftig die Möglichkeit, wegen eines solchen unvermeidbaren Verbotsirrtums freigesprochen zu werden.
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