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Holocaust-Überlebende als Steuersünder ?

 
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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2347

BeitragVerfasst am: Fr Jul 16, 2010 5:41 pm    Titel: Holocaust-Überlebende als Steuersünder ? Antworten mit Zitat

Von einem »historisch heiklen Aspekt« sprechen schweizerische Medien hinsichtlich der schlimmsten Steuerhinterziehung in der Geschichte der Vereinigten Staaten, in den über die UBS-Bank auch ehemalige Naziopfer verwickelt sein sollen.

Es ist nicht alles Gold, was glänzt, auch nicht in Europas Bankenstaat Nummer eins, der Schweiz. Und das nicht erst, seitdem eidgenössische Banker Hitlers Raubgold gewaschen haben, dem Dritten Reich so kriegswichtige Rohstoffkäufe ermöglichten und der Zweite Weltkrieg damit unnötig verlängert wurde. Auch jüdische Gelder verschwanden in jener Zeit in den Rückstellungen der Banken, die als »nachrichtenlose Vermögen« in die unrühmliche Geschichte eingingen. So veranlassten Mitte der 1990er-Jahre Holocaust-Überlebende Sammelklagen gegen jene Schweizer Banken, die mit den Nazis kooperiert hatten, und riefen zu Boykotts gegen Produkte der Eidgenossen auf. 1998 kam es schließlich zu einem Vergleich: Insgesamt 1,25 Milliarden Dollar zahlten Schweizer Großbanken in einen Wiedergutmachungsfonds ein.
2010 könnte es nun zu einem – gewiss unbeabsichtigten – Boommerang kommen: Im Zuge einer Steueraffäre zwischen den Eidgenossen und den Amerikanern müssen auf politischen Druck hin Schweizer Banken, allen voran die UBS, (auch) Erben jener Holocaustopfer der US-Justiz ausliefern.

Hintergrund

Die Schweizer Großbank UBS ist ein globales Finanzinstitut mit Hauptsitz in Zürich und Basel, das in mehr als 50 Ländern der Welt vertreten ist und über 64.000 Mitarbeiter beschäftigt. Im laufenden Geschäftsjahr wird ein Reingewinn von 15 Milliarden Schweizer Franken erwartet. Damit ist sie die weltweite Nummer zwei in der Vermögensverwaltung. Doch trotz dieser positiven Bankdaten und -zahlen erlitt ihr Image einen immensen Schaden: Die UBS verhalf vermögenden US-Bürgern jahrelang zur Steuerflucht, darunter sollen auch Familien von Naziopfern sein.

Chronologie der Steueraffäre

* Im Dezember 2007 kam die US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS) den unlauteren Geschäften der UBS-Bank auf die Spur.
* 2008 schloss die UBS einen Vergleich mit der US-Justiz und zahlte für ihre Beihilfe zur Steuerhinterziehung eine Strafe in Höhe von 780 Millionen Dollar.
* Trotz dieses Vergleichs strengte das amerikanische Justiz-Departement ein Zivilverfahren gegen die UBS an und reichte im November 2008 vor einem Gericht in Florida den sogenannten »John Doe Summons« ein: die Forderung einer Auskunft über bis zu 52.000 Konten vermögender Privatkunden.
* Im August 2009 unterzeichnete der Schweizer Bundesrat ein Amtshilfeabkommen mit den USA, um eine mögliche Anklage der UBS vor einem Gericht in Florida abzuwenden und um den wichtigen Handelspartner nicht zu verprellen: Dafür sollte die Schweiz den Amerikanern 4.450 UBS-Daten der Hauptverdächtigen US-Steuerpflichtigen überreichen.
* Im Januar 2010 erklärte das Schweizerische Bundesverwaltungsgericht die Herausgabe dieser Kontendaten jedoch für illegal.
* Im Juni 2010 stimmte das Schweizer Parlament schließlich dem Staatsvertrag zu, bis zum August 2010 die Bankinformationen an die USA auszuliefern.

Das Problem »Steuerflucht« wird nicht gelöst

Den Steuersündern ihre gerechte Strafverfolgung, wird manch einer nun denken. Doch es gibt Bedenken, wie beispielsweise von Stephen Cohn, dem Direktor des National Whistleblowers Center. »Es gibt keine einzige Garantie dafür, dass die zu liefernden Namen die interessantesten oder die wichtigsten sein werden«, erklärte er. »Wer werden die 4.450 Personen sein? Kunden, welche die UBS bereits verlassen haben? Oder die meistgeschätzten Kunden der UBS, die noch Beziehungen mit dieser Bank pflegen?« Raymond Baker, Gründer der Washingtoner Nicht-Regierungs-Organisation Global Financial Integrity sieht das ähnlich: »Dieses Abkommen löst nur das Problem mit diesen 4.450 UBS-Konten. Aber es löst nicht das Problem der Steuerflucht.«

Steuerhinterziehung und Holocaust-Opfer

Brisant wird es zudem, wenn man weiß, dass es sich bei den Steuerkriminellen nicht einfach nur um Superreiche, sondern auch um Familien von Holocaust-Opfern handeln soll. »Ja, es sind auch Holocaust-Erben unter jenen Namen, die jetzt an die US-Steuerbehörden ausgeliefert werden sollen«, meldete das Handelsblatt in Berufung auf einen Banker in Zürich, der mit den Sachverhalten vertraut sein soll, aber über die Zahl der jüdischen Flüchtlinge und Steuersünder und deren Vermögensumfang keine Angaben machen wollte. Diese hatten einst auf das Schweizer Bankgeheimnis vertraut, das sie vor Nachstellungen der US-Steuerbehörden schützen würde. Die Holocaust-Erben sollen die Auslandsvermögen, die nicht deklariert wurden, jedoch bislang kaum angerührt, sondern lediglich verwaltet haben.
Jüdische Organisationen hoffen zwischenzeitlich auf Milde der amerikanischen Steuerfahnder. Arie Zuckerman, Generalsekretär des European Jewish Fund, erklärte sogar, dass diese Vermögen »nicht besteuert« werden sollten und gab außerdem zu bedenken, dass sie von »europäischen Juden und nicht von US-Staatsbürgern« verdient worden sind.
Es bleibt zu hoffen, dass Zuckerman dies nicht so meint, wie es ihm manche Kritiker bereits vorwerfen, nämlich dass europäische Juden aufgrund eines imaginären »Holocaust-Bonus« Steuern hinterziehen dürfen, US-Bürger aber nicht.
Jedenfalls darf man gespannt sein, ob überhaupt die Namen der 4.450 UBS-Kontoinhaber öffentlich bekannt gemacht werden, wenn die Bankdaten im August 2010 an die USA ausgeliefert werden. Die zweite Frage wird sein, ob ein Schleier der Verschwiegenheit über den Banken- und Steuerhinterziehungsskandal gelegt wird, in den offensichtlich auch Holocaust-Opfer verstrickt sind.
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