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Justizskandal oder Märchen ?

 
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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2346

BeitragVerfasst am: Mo Jul 05, 2010 9:49 am    Titel: Justizskandal oder Märchen ? Antworten mit Zitat

Österreich eine Bananenrepublik oder übliche rechtswidrige Justizpraktiken ?

Ein 70-jährige Pensionist bezieht eine monatliche Pension von circa 428 € netto. Um überhaupt überleben zu können betrieb er daher neben der Pension ein kleines Bauunternehmen als Einzelunternehmer. Aufgrund von Zahlungsausfällen einiger Auftraggeber, sowie offensichtliche Betrügereien von ein paar Bauträger wie auch verschiedenster Machinationen der eigenen Dienstnehmer wurde die Finanzlage dieses Einzelunternehmens immer schlechter und schlussendlich im Februar 2008 das Konkursverfahren eröffnet. Zum Masseverwalter wurde die Rechtsanwältin Dr. Eva Riess, 1080 Wien, bestellt.

Die monatliche Rente von 428 € wurde von der Masseverwalterin zu Gunsten der Konkursmasse einbehalten, dies mit der unbelegten Behauptung der Pensionist würde an der Masse vorbeiwirtschaften und daneben ein eigenes Einkommen beziehen. Diese Vermutung gründete die Masseverwalterin auf die Tatsache, dass der Pensionisteinige Auslandsreisen unternommen hatte, sie hat sich allerdings nicht der Mühe unterzogen, diese Auslandsaufenthalte zu hinterfragen. Tatsächlich unternahm der Pensionist diese Auslandsreisen nämlich im Auftrag karitativer Organisationen, ausschließlich gegen Spesenersatz, somit ohne auch nur einen einzigen Cent dafür zu lukrieren.

Nach Beendigung des Konkursverfahrens machte der Pensionist gegen die Masseverwalterin seinen Anspruch auf Auszahlung der unter dem Existenzminimum liegenden Pension gerichtlich geltend und wurde seine Klage (zwischenzeitig rechtskräftig) im wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass er im März und April 2008 Reisen nach Bangkok unternommen habe und er darüber hinaus seinen Anspruch im (eigenen!) Konkursverfahren nicht geltend gemacht habe.

Die Masseverwalterin hat während des gesamten Konkursverfahrens nicht einmal versucht, die offenen Forderungen des Pensionisten einzutreiben, sie ist auch nicht gegen die ehemaligen untreuen Dienstnehmer vorgegangen, die einzige so genannte Tätigkeit der Masseverwalterin war es, die unter dem Existenzminimum liegende Pension einzubehalten sowie eine Strafanzeige gegen den Pensionisten zu erstatten. Eine weitere Tätigkeit der Masseverwalterin bestand darin, in Kooperation mit dem Finanzamt einen Umsatz i.H. von € 235.000 einzuschätzen, aber sämtliche darauf resultierende offenen Forderungen als nicht werthaltig zu bezeichnen. Für diese Tätigkeit wurde sie mit Zustimmung des Konkursgerichtes mit circa 4000 € entlohnt.

Parallel zur Konkurseröffnung wurde ein Finanzstrafverfahren gegen den Pensionisten eingeleitet, im Zuge dessen in der vom Pensionisten beauftragten Steuerberatungskanzlei vom Finanzamt Unterlagen beschlagnahmt worden sind, um den erhobenen Vorwurf der Steuerhinterziehung bekräftigen zu können. Seitens des Finanzamtes wurde der Umsatz in Kooperation mit der Masseverwalterin mit 235.000 € geschätzt, woraus sich (20 %) 47.000 € Umsatzsteuer ergeben. Das war auch der strafbestimmenden Betrag. Um in der Baubranche einen Umsatz von 235.000 € zu erwirtschaften, ist allerdings ein Wareneinsatz von zumindest 180.000 € notwendig, woraus sich wiederum eine gutzuschreibende Vorsteuer von 36.000 € ergibt. Korrekterweise verbleibt demnach ein strafbestimmende Betrag von 11.000 €. Die entsprechenden Unterlagen waren in der Steuerberatungskanzlei und wurden auch vom Finanzamt beschlagnahmt.

Dessen ungeachtet wurde der Pensionist durch den Spruchsenat unter dem Vorsitz des Richters Dr. Karl-Heinz Seewald wegen angeblicher Hinterziehung des vollen Betrages von 47.000 € verurteilt plus Finanzstrafe i.H. von € 3.600 plus € 492 Gerichtskosten, dies mit dem ausdrücklichen Bemerken des Spruchsenates, dass sich Hinweise auf Unterlagen aus dem Steuerberatungsbüro im gesamten Akt nicht finden.

Aufgrund dieses Fehlurteil betreibt das Finanzamt jetzt einen Vollstreckungsauftrag gegen den Pensionisten i.H. von € 51.195.92 und droht mit 9 Tagen Ersatzhaft, wenn die Finanzstrafe nicht beglichen wird.

Dementsprechend erstattete der Pensionist Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen unbekannte Täter beim Finanzamt wegen Urkundenunterdrückung. Im Zuge der Ermittlungen des Staatsanwaltes wurde seitens des Finanzamtes durch das Organ, das die Unterlagen in der Steuerberatungskanzlei beschlagnahmt hatte, ausdrücklich bestätigt.

Dessen ungeachtet wurde seitens der Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren eingestellt, weil "kein Nachweis erbringlich gewesen wäre, dass Aktenteile vom Finanzamt nicht berücksichtigt worden sind".

Über den Fortsetzungsantrag entschied das Landesgericht für Strafsachen Wien, indem es den Antrag auf Fortführung des Verfahrens abgewiesen hat. zuständig dafür war die Abteilung 135, wer tatsächlich in dem dreiköpfigen Senat als Richter tätig geworden ist, ist dem Beschluss - entgegen den sonstigen Gepflogenheiten - nicht zu entnehmen, elektronisch unterfertigt wurde jedenfalls von Dr. Kurti Pohnert (Richter). Tatsächlich übermittelt wurde dieser Beschluss vom dafür zuständigen Richter Dr. Karl-Heinz Seewald, der interessanterweise auch Vorsitzender in dem gegen den Pensionisten geführten Finanzstrafverfahren gewesen ist. Es ist damit eine klassische Unvereinbarkeit und Befangenheit gegeben. Die befremdliche Tatsache, dass die erkennenden Richter nicht namentlich angeführt sind lässt den Rückschluss zu, dass der befangene Richter Dr. Karl-Heinz Seewald tatsächlich bei der Entscheidung mitgewirkt hat.

Eine Klage des Pensionisten gegen die Masseverwalterin beim Bezirksgericht Josefstadt wegen der widerrechtlich einbehaltenen Rente wurde kostenpflichtig abgewiesen wie auch die Berufung gegen den Beschluß.

Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass das offenkundige Fehlverhalten der Masseverwalterin betreffend Einbehaltung der Rente durch das Bezirksgericht Josefstadt mit einer fadenscheinigen Begründung gedeckt worden ist und die Urkundenunterdrückung seitens des Finanzamtes, durch welche eine Verurteilung im Finanzstrafverfahren unter dem Vorsitz des Richters Dr. Karl-Heinz Seewald erst möglich geworden ist, von der Staatsanwaltschaft Wien ebenfalls (durch Einstellung des Verfahrens) gedeckt wird und diese Vertuschung durch das Landesgericht für Strafsachen als Rechtsmittelinstanz unter der Mitwirkung des Richters Dr. Karl-Heinz Seewald für rechtens erklärt wird.

Normalerweise hört man von derartigen Praktiken nur in den Ländern, in denen die Haupteinnahmequelle die Züchtung und Verwertung von gekrümmten gelben Obst ist (wurde etwa deshalb die Bananenkrümmung von seiten der EU genormt ?).

Leider kein Märchen, sondern tatsächlich geschehen in Wien.
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Staatsanwalt



Anmeldungsdatum: 08.12.2007
Beiträge: 56
Wohnort: Villach

BeitragVerfasst am: So Aug 15, 2010 11:03 pm    Titel: Re: Justizskandal oder Märchen ? Antworten mit Zitat

admin hat folgendes geschrieben:
Österreich eine Bananenrepublik oder übliche rechtswidrige Justizpraktiken ?

Ein 70-jährige Pensionist bezieht eine monatliche Pension von circa 428 € netto. Um überhaupt überleben zu können betrieb er daher neben der Pension ein kleines Bauunternehmen als Einzelunternehmer. Aufgrund von Zahlungsausfällen einiger Auftraggeber, sowie offensichtliche Betrügereien von ein paar Bauträger wie auch verschiedenster Machinationen der eigenen Dienstnehmer wurde die Finanzlage dieses Einzelunternehmens immer schlechter und schlussendlich im Februar 2008 das Konkursverfahren eröffnet. Zum Masseverwalter wurde die Rechtsanwältin Dr. Eva Riess, 1080 Wien, bestellt.

Die monatliche Rente von 428 € wurde von der Masseverwalterin zu Gunsten der Konkursmasse einbehalten, dies mit der unbelegten Behauptung der Pensionist würde an der Masse vorbeiwirtschaften und daneben ein eigenes Einkommen beziehen. Diese Vermutung gründete die Masseverwalterin auf die Tatsache, dass der Pensionisteinige Auslandsreisen unternommen hatte, sie hat sich allerdings nicht der Mühe unterzogen, diese Auslandsaufenthalte zu hinterfragen. Tatsächlich unternahm der Pensionist diese Auslandsreisen nämlich im Auftrag karitativer Organisationen, ausschließlich gegen Spesenersatz, somit ohne auch nur einen einzigen Cent dafür zu lukrieren.

Nach Beendigung des Konkursverfahrens machte der Pensionist gegen die Masseverwalterin seinen Anspruch auf Auszahlung der unter dem Existenzminimum liegenden Pension gerichtlich geltend und wurde seine Klage (zwischenzeitig rechtskräftig) im wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass er im März und April 2008 Reisen nach Bangkok unternommen habe und er darüber hinaus seinen Anspruch im (eigenen!) Konkursverfahren nicht geltend gemacht habe.

Die Masseverwalterin hat während des gesamten Konkursverfahrens nicht einmal versucht, die offenen Forderungen des Pensionisten einzutreiben, sie ist auch nicht gegen die ehemaligen untreuen Dienstnehmer vorgegangen, die einzige so genannte Tätigkeit der Masseverwalterin war es, die unter dem Existenzminimum liegende Pension einzubehalten sowie eine Strafanzeige gegen den Pensionisten zu erstatten. Eine weitere Tätigkeit der Masseverwalterin bestand darin, in Kooperation mit dem Finanzamt einen Umsatz i.H. von € 235.000 einzuschätzen, aber sämtliche darauf resultierende offenen Forderungen als nicht werthaltig zu bezeichnen. Für diese Tätigkeit wurde sie mit Zustimmung des Konkursgerichtes mit circa 4000 € entlohnt.

Parallel zur Konkurseröffnung wurde ein Finanzstrafverfahren gegen den Pensionisten eingeleitet, im Zuge dessen in der vom Pensionisten beauftragten Steuerberatungskanzlei vom Finanzamt Unterlagen beschlagnahmt worden sind, um den erhobenen Vorwurf der Steuerhinterziehung bekräftigen zu können. Seitens des Finanzamtes wurde der Umsatz in Kooperation mit der Masseverwalterin mit 235.000 € geschätzt, woraus sich (20 %) 47.000 € Umsatzsteuer ergeben. Das war auch der strafbestimmenden Betrag. Um in der Baubranche einen Umsatz von 235.000 € zu erwirtschaften, ist allerdings ein Wareneinsatz von zumindest 180.000 € notwendig, woraus sich wiederum eine gutzuschreibende Vorsteuer von 36.000 € ergibt. Korrekterweise verbleibt demnach ein strafbestimmende Betrag von 11.000 €. Die entsprechenden Unterlagen waren in der Steuerberatungskanzlei und wurden auch vom Finanzamt beschlagnahmt.

Dessen ungeachtet wurde der Pensionist durch den Spruchsenat unter dem Vorsitz des Richters Dr. Karl-Heinz Seewald wegen angeblicher Hinterziehung des vollen Betrages von 47.000 € verurteilt plus Finanzstrafe i.H. von € 3.600 plus € 492 Gerichtskosten, dies mit dem ausdrücklichen Bemerken des Spruchsenates, dass sich Hinweise auf Unterlagen aus dem Steuerberatungsbüro im gesamten Akt nicht finden.

Aufgrund dieses Fehlurteil betreibt das Finanzamt jetzt einen Vollstreckungsauftrag gegen den Pensionisten i.H. von € 51.195.92 und droht mit 9 Tagen Ersatzhaft, wenn die Finanzstrafe nicht beglichen wird.

Dementsprechend erstattete der Pensionist Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen unbekannte Täter beim Finanzamt wegen Urkundenunterdrückung. Im Zuge der Ermittlungen des Staatsanwaltes wurde seitens des Finanzamtes durch das Organ, das die Unterlagen in der Steuerberatungskanzlei beschlagnahmt hatte, ausdrücklich bestätigt.

Dessen ungeachtet wurde seitens der Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren eingestellt, weil "kein Nachweis erbringlich gewesen wäre, dass Aktenteile vom Finanzamt nicht berücksichtigt worden sind".

Über den Fortsetzungsantrag entschied das Landesgericht für Strafsachen Wien, indem es den Antrag auf Fortführung des Verfahrens abgewiesen hat. zuständig dafür war die Abteilung 135, wer tatsächlich in dem dreiköpfigen Senat als Richter tätig geworden ist, ist dem Beschluss - entgegen den sonstigen Gepflogenheiten - nicht zu entnehmen, elektronisch unterfertigt wurde jedenfalls von Dr. Kurti Pohnert (Richter). Tatsächlich übermittelt wurde dieser Beschluss vom dafür zuständigen Richter Dr. Karl-Heinz Seewald, der interessanterweise auch Vorsitzender in dem gegen den Pensionisten geführten Finanzstrafverfahren gewesen ist. Es ist damit eine klassische Unvereinbarkeit und Befangenheit gegeben. Die befremdliche Tatsache, dass die erkennenden Richter nicht namentlich angeführt sind lässt den Rückschluss zu, dass der befangene Richter Dr. Karl-Heinz Seewald tatsächlich bei der Entscheidung mitgewirkt hat.

Eine Klage des Pensionisten gegen die Masseverwalterin beim Bezirksgericht Josefstadt wegen der widerrechtlich einbehaltenen Rente wurde kostenpflichtig abgewiesen wie auch die Berufung gegen den Beschluß.

Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass das offenkundige Fehlverhalten der Masseverwalterin betreffend Einbehaltung der Rente durch das Bezirksgericht Josefstadt mit einer fadenscheinigen Begründung gedeckt worden ist und die Urkundenunterdrückung seitens des Finanzamtes, durch welche eine Verurteilung im Finanzstrafverfahren unter dem Vorsitz des Richters Dr. Karl-Heinz Seewald erst möglich geworden ist, von der Staatsanwaltschaft Wien ebenfalls (durch Einstellung des Verfahrens) gedeckt wird und diese Vertuschung durch das Landesgericht für Strafsachen als Rechtsmittelinstanz unter der Mitwirkung des Richters Dr. Karl-Heinz Seewald für rechtens erklärt wird.

Normalerweise hört man von derartigen Praktiken nur in den Ländern, in denen die Haupteinnahmequelle die Züchtung und Verwertung von gekrümmten gelben Obst ist (wurde etwa deshalb die Bananenkrümmung von seiten der EU genormt ?).

Leider kein Märchen, sondern tatsächlich geschehen in Wien.


Wenn es in sämtlichen Verfahren jetzt noch Anzeigen wegen Amtsmißbrauch bis hin zum Herrn Bundesminister für Finanz gibt, dann wird es interessant. Anzeigen wegen Amtsmißbrauch kann man nicht so leicht in Schubladen verschwinden lassen. angelevil
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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2346

BeitragVerfasst am: Do Nov 25, 2010 2:26 pm    Titel: Re: Justizskandal oder Märchen ? Antworten mit Zitat

admin hat folgendes geschrieben:
Österreich eine Bananenrepublik oder übliche rechtswidrige Justizpraktiken ?

Ein 70-jährige Pensionist bezieht eine monatliche Pension von circa 428 € netto. Um überhaupt überleben zu können betrieb er daher neben der Pension ein kleines Bauunternehmen als Einzelunternehmer. Aufgrund von Zahlungsausfällen einiger Auftraggeber, sowie offensichtliche Betrügereien von ein paar Bauträger wie auch verschiedenster Machinationen der eigenen Dienstnehmer wurde die Finanzlage dieses Einzelunternehmens immer schlechter und schlussendlich im Februar 2008 das Konkursverfahren eröffnet. Zum Masseverwalter wurde die Rechtsanwältin Dr. Eva Riess, 1080 Wien, bestellt.

Die monatliche Rente von 428 € wurde von der Masseverwalterin zu Gunsten der Konkursmasse einbehalten, dies mit der unbelegten Behauptung der Pensionist würde an der Masse vorbeiwirtschaften und daneben ein eigenes Einkommen beziehen. Diese Vermutung gründete die Masseverwalterin auf die Tatsache, dass der Pensionisteinige Auslandsreisen unternommen hatte, sie hat sich allerdings nicht der Mühe unterzogen, diese Auslandsaufenthalte zu hinterfragen. Tatsächlich unternahm der Pensionist diese Auslandsreisen nämlich im Auftrag karitativer Organisationen, ausschließlich gegen Spesenersatz, somit ohne auch nur einen einzigen Cent dafür zu lukrieren.

Nach Beendigung des Konkursverfahrens machte der Pensionist gegen die Masseverwalterin seinen Anspruch auf Auszahlung der unter dem Existenzminimum liegenden Pension gerichtlich geltend und wurde seine Klage (zwischenzeitig rechtskräftig) im wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass er im März und April 2008 Reisen nach Bangkok unternommen habe und er darüber hinaus seinen Anspruch im (eigenen!) Konkursverfahren nicht geltend gemacht habe.

Die Masseverwalterin hat während des gesamten Konkursverfahrens nicht einmal versucht, die offenen Forderungen des Pensionisten einzutreiben, sie ist auch nicht gegen die ehemaligen untreuen Dienstnehmer vorgegangen, die einzige so genannte Tätigkeit der Masseverwalterin war es, die unter dem Existenzminimum liegende Pension einzubehalten sowie eine Strafanzeige gegen den Pensionisten zu erstatten. Eine weitere Tätigkeit der Masseverwalterin bestand darin, in Kooperation mit dem Finanzamt einen Umsatz i.H. von € 235.000 einzuschätzen, aber sämtliche darauf resultierende offenen Forderungen als nicht werthaltig zu bezeichnen. Für diese Tätigkeit wurde sie mit Zustimmung des Konkursgerichtes mit circa 4000 € entlohnt.

Parallel zur Konkurseröffnung wurde ein Finanzstrafverfahren gegen den Pensionisten eingeleitet, im Zuge dessen in der vom Pensionisten beauftragten Steuerberatungskanzlei vom Finanzamt Unterlagen beschlagnahmt worden sind, um den erhobenen Vorwurf der Steuerhinterziehung bekräftigen zu können. Seitens des Finanzamtes wurde der Umsatz in Kooperation mit der Masseverwalterin mit 235.000 € geschätzt, woraus sich (20 %) 47.000 € Umsatzsteuer ergeben. Das war auch der strafbestimmenden Betrag. Um in der Baubranche einen Umsatz von 235.000 € zu erwirtschaften, ist allerdings ein Wareneinsatz von zumindest 180.000 € notwendig, woraus sich wiederum eine gutzuschreibende Vorsteuer von 36.000 € ergibt. Korrekterweise verbleibt demnach ein strafbestimmende Betrag von 11.000 €. Die entsprechenden Unterlagen waren in der Steuerberatungskanzlei und wurden auch vom Finanzamt beschlagnahmt.

Dessen ungeachtet wurde der Pensionist durch den Spruchsenat unter dem Vorsitz des Richters Dr. Karl-Heinz Seewald wegen angeblicher Hinterziehung des vollen Betrages von 47.000 € verurteilt plus Finanzstrafe i.H. von € 3.600 plus € 492 Gerichtskosten, dies mit dem ausdrücklichen Bemerken des Spruchsenates, dass sich Hinweise auf Unterlagen aus dem Steuerberatungsbüro im gesamten Akt nicht finden.

Aufgrund dieses Fehlurteil betreibt das Finanzamt jetzt einen Vollstreckungsauftrag gegen den Pensionisten i.H. von € 51.195.92 und droht mit 9 Tagen Ersatzhaft, wenn die Finanzstrafe nicht beglichen wird.

Dementsprechend erstattete der Pensionist Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen unbekannte Täter beim Finanzamt wegen Urkundenunterdrückung. Im Zuge der Ermittlungen des Staatsanwaltes wurde seitens des Finanzamtes durch das Organ, das die Unterlagen in der Steuerberatungskanzlei beschlagnahmt hatte, ausdrücklich bestätigt.

Dessen ungeachtet wurde seitens der Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren eingestellt, weil "kein Nachweis erbringlich gewesen wäre, dass Aktenteile vom Finanzamt nicht berücksichtigt worden sind".

Über den Fortsetzungsantrag entschied das Landesgericht für Strafsachen Wien, indem es den Antrag auf Fortführung des Verfahrens abgewiesen hat. zuständig dafür war die Abteilung 135, wer tatsächlich in dem dreiköpfigen Senat als Richter tätig geworden ist, ist dem Beschluss - entgegen den sonstigen Gepflogenheiten - nicht zu entnehmen, elektronisch unterfertigt wurde jedenfalls von Dr. Kurti Pohnert (Richter). Tatsächlich übermittelt wurde dieser Beschluss vom dafür zuständigen Richter Dr. Karl-Heinz Seewald, der interessanterweise auch Vorsitzender in dem gegen den Pensionisten geführten Finanzstrafverfahren gewesen ist. Es ist damit eine klassische Unvereinbarkeit und Befangenheit gegeben. Die befremdliche Tatsache, dass die erkennenden Richter nicht namentlich angeführt sind lässt den Rückschluss zu, dass der befangene Richter Dr. Karl-Heinz Seewald tatsächlich bei der Entscheidung mitgewirkt hat.

Eine Klage des Pensionisten gegen die Masseverwalterin beim Bezirksgericht Josefstadt wegen der widerrechtlich einbehaltenen Rente wurde kostenpflichtig abgewiesen wie auch die Berufung gegen den Beschluß.

Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass das offenkundige Fehlverhalten der Masseverwalterin betreffend Einbehaltung der Rente durch das Bezirksgericht Josefstadt mit einer fadenscheinigen Begründung gedeckt worden ist und die Urkundenunterdrückung seitens des Finanzamtes, durch welche eine Verurteilung im Finanzstrafverfahren unter dem Vorsitz des Richters Dr. Karl-Heinz Seewald erst möglich geworden ist, von der Staatsanwaltschaft Wien ebenfalls (durch Einstellung des Verfahrens) gedeckt wird und diese Vertuschung durch das Landesgericht für Strafsachen als Rechtsmittelinstanz unter der Mitwirkung des Richters Dr. Karl-Heinz Seewald für rechtens erklärt wird.

Normalerweise hört man von derartigen Praktiken nur in den Ländern, in denen die Haupteinnahmequelle die Züchtung und Verwertung von gekrümmten gelben Obst ist (wurde etwa deshalb die Bananenkrümmung von seiten der EU genormt ?).

Leider kein Märchen, sondern tatsächlich geschehen in Wien.


Es scheint nun Bewegung in die Sache zu kommen.


Zuletzt bearbeitet von admin am Sa Jan 15, 2011 3:08 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Wiener



Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 278
Wohnort: Branntweiner

BeitragVerfasst am: Do Nov 25, 2010 3:52 pm    Titel: Re: Justizskandal oder Märchen ? Antworten mit Zitat

Es scheint nun Bewegung in die Sache zu kommen.

Würde mich freuen, wenn da etwas weitergeht und etwas Ordnung reingebracht wird.
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: Do Nov 25, 2010 6:42 pm    Titel: Re: Justizskandal oder Märchen ? Antworten mit Zitat

Wiener hat folgendes geschrieben:
Es scheint nun Bewegung in die Sache zu kommen.

Würde mich freuen, wenn da etwas weitergeht und etwas Ordnung reingebracht wird.


Da war doch dieser Tage der Antrag, die Bandion-Ortner zusammen mit einigen ihrer Vögel in U-Haft zu nehmen, möglicherweise hilft das jetzt. Die Justizler sind jetzt bestimmt genug abgehärtet weil Krampus-Tag is!

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Wiener



Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 278
Wohnort: Branntweiner

BeitragVerfasst am: Fr Dez 03, 2010 2:38 pm    Titel: Re: Justizskandal oder Märchen ? Antworten mit Zitat

gladius hat folgendes geschrieben:
Wiener hat folgendes geschrieben:
Es scheint nun Bewegung in die Sache zu kommen.


Würde mich freuen, wenn da etwas weitergeht und etwas Ordnung reingebracht wird.


Da war doch dieser Tage der Antrag, die Bandion-Ortner zusammen mit einigen ihrer Vögel in U-Haft zu nehmen, möglicherweise hilft das jetzt. Die Justizler sind jetzt bestimmt genug abgehärtet weil Krampus-Tag is!


Was ist wenn sich die Züchtlinge aber fürchten vor der wohlbeleibten Schreckschraube ?
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: Fr Dez 03, 2010 7:25 pm    Titel: Re: Justizskandal oder Märchen ? Antworten mit Zitat

gladius hat folgendes geschrieben:
Wiener hat folgendes geschrieben:
Es scheint nun Bewegung in die Sache zu kommen.

Würde mich freuen, wenn da etwas weitergeht und etwas Ordnung reingebracht wird.


Da war doch dieser Tage der Antrag, die Bandion-Ortner zusammen mit einigen ihrer Vögel in U-Haft zu nehmen, möglicherweise hilft das jetzt. Die Justizler sind jetzt bestimmt genug abgehärtet weil Krampus-Tag is!


Was ist wenn sich die Züchtlinge aber fürchten vor der wohlbeleibten Schreckschraube ?


Die werden doch wohl auch einen Keller haben wo sich höchstens Ratzen wegen einer fetten Schreckschraube fürchten!

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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: Di Feb 22, 2011 5:00 pm    Titel: Re: Justizskandal oder Märchen ? Antworten mit Zitat

admin hat folgendes geschrieben:
Österreich eine Bananenrepublik oder übliche rechtswidrige Justizpraktiken ?

Ein 70-jährige Pensionist bezieht eine monatliche Pension von circa 428 € netto. Um überhaupt überleben zu können betrieb er daher neben der Pension ein kleines Bauunternehmen als Einzelunternehmer. Aufgrund von Zahlungsausfällen einiger Auftraggeber, sowie offensichtliche Betrügereien von ein paar Bauträger wie auch verschiedenster Machinationen der eigenen Dienstnehmer wurde die Finanzlage dieses Einzelunternehmens immer schlechter und schlussendlich im Februar 2008 das Konkursverfahren eröffnet. Zum Masseverwalter wurde die Rechtsanwältin Dr. Eva Riess, 1080 Wien, bestellt.

Die monatliche Rente von 428 € wurde von der Masseverwalterin zu Gunsten der Konkursmasse einbehalten, dies mit der unbelegten Behauptung der Pensionist würde an der Masse vorbeiwirtschaften und daneben ein eigenes Einkommen beziehen. Diese Vermutung gründete die Masseverwalterin auf die Tatsache, dass der Pensionisteinige Auslandsreisen unternommen hatte, sie hat sich allerdings nicht der Mühe unterzogen, diese Auslandsaufenthalte zu hinterfragen. Tatsächlich unternahm der Pensionist diese Auslandsreisen nämlich im Auftrag karitativer Organisationen, ausschließlich gegen Spesenersatz, somit ohne auch nur einen einzigen Cent dafür zu lukrieren.

Nach Beendigung des Konkursverfahrens machte der Pensionist gegen die Masseverwalterin seinen Anspruch auf Auszahlung der unter dem Existenzminimum liegenden Pension gerichtlich geltend und wurde seine Klage (zwischenzeitig rechtskräftig) im wesentlichen mit der Begründung abgewiesen, dass er im März und April 2008 Reisen nach Bangkok unternommen habe und er darüber hinaus seinen Anspruch im (eigenen!) Konkursverfahren nicht geltend gemacht habe.

Die Masseverwalterin hat während des gesamten Konkursverfahrens nicht einmal versucht, die offenen Forderungen des Pensionisten einzutreiben, sie ist auch nicht gegen die ehemaligen untreuen Dienstnehmer vorgegangen, die einzige so genannte Tätigkeit der Masseverwalterin war es, die unter dem Existenzminimum liegende Pension einzubehalten sowie eine Strafanzeige gegen den Pensionisten zu erstatten. Eine weitere Tätigkeit der Masseverwalterin bestand darin, in Kooperation mit dem Finanzamt einen Umsatz i.H. von € 235.000 einzuschätzen, aber sämtliche darauf resultierende offenen Forderungen als nicht werthaltig zu bezeichnen. Für diese Tätigkeit wurde sie mit Zustimmung des Konkursgerichtes mit circa 4000 € entlohnt.

Parallel zur Konkurseröffnung wurde ein Finanzstrafverfahren gegen den Pensionisten eingeleitet, im Zuge dessen in der vom Pensionisten beauftragten Steuerberatungskanzlei vom Finanzamt Unterlagen beschlagnahmt worden sind, um den erhobenen Vorwurf der Steuerhinterziehung bekräftigen zu können. Seitens des Finanzamtes wurde der Umsatz in Kooperation mit der Masseverwalterin mit 235.000 € geschätzt, woraus sich (20 %) 47.000 € Umsatzsteuer ergeben. Das war auch der strafbestimmenden Betrag. Um in der Baubranche einen Umsatz von 235.000 € zu erwirtschaften, ist allerdings ein Wareneinsatz von zumindest 180.000 € notwendig, woraus sich wiederum eine gutzuschreibende Vorsteuer von 36.000 € ergibt. Korrekterweise verbleibt demnach ein strafbestimmende Betrag von 11.000 €. Die entsprechenden Unterlagen waren in der Steuerberatungskanzlei und wurden auch vom Finanzamt beschlagnahmt.

Dessen ungeachtet wurde der Pensionist durch den Spruchsenat unter dem Vorsitz des Richters Dr. Karl-Heinz Seewald wegen angeblicher Hinterziehung des vollen Betrages von 47.000 € verurteilt plus Finanzstrafe i.H. von € 3.600 plus € 492 Gerichtskosten, dies mit dem ausdrücklichen Bemerken des Spruchsenates, dass sich Hinweise auf Unterlagen aus dem Steuerberatungsbüro im gesamten Akt nicht finden.

Aufgrund dieses Fehlurteil betreibt das Finanzamt jetzt einen Vollstreckungsauftrag gegen den Pensionisten i.H. von € 51.195.92 und droht mit 9 Tagen Ersatzhaft, wenn die Finanzstrafe nicht beglichen wird.

Dementsprechend erstattete der Pensionist Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien gegen unbekannte Täter beim Finanzamt wegen Urkundenunterdrückung. Im Zuge der Ermittlungen des Staatsanwaltes wurde seitens des Finanzamtes durch das Organ, das die Unterlagen in der Steuerberatungskanzlei beschlagnahmt hatte, ausdrücklich bestätigt.

Dessen ungeachtet wurde seitens der Staatsanwaltschaft Wien das Verfahren eingestellt, weil "kein Nachweis erbringlich gewesen wäre, dass Aktenteile vom Finanzamt nicht berücksichtigt worden sind".

Über den Fortsetzungsantrag entschied das Landesgericht für Strafsachen Wien, indem es den Antrag auf Fortführung des Verfahrens abgewiesen hat. zuständig dafür war die Abteilung 135, wer tatsächlich in dem dreiköpfigen Senat als Richter tätig geworden ist, ist dem Beschluss - entgegen den sonstigen Gepflogenheiten - nicht zu entnehmen, elektronisch unterfertigt wurde jedenfalls von Dr. Kurti Pohnert (Richter). Tatsächlich übermittelt wurde dieser Beschluss vom dafür zuständigen Richter Dr. Karl-Heinz Seewald, der interessanterweise auch Vorsitzender in dem gegen den Pensionisten geführten Finanzstrafverfahren gewesen ist. Es ist damit eine klassische Unvereinbarkeit und Befangenheit gegeben. Die befremdliche Tatsache, dass die erkennenden Richter nicht namentlich angeführt sind lässt den Rückschluss zu, dass der befangene Richter Dr. Karl-Heinz Seewald tatsächlich bei der Entscheidung mitgewirkt hat.

Eine Klage des Pensionisten gegen die Masseverwalterin beim Bezirksgericht Josefstadt wegen der widerrechtlich einbehaltenen Rente wurde kostenpflichtig abgewiesen wie auch die Berufung gegen den Beschluß.

Zusammenfassend ist somit festzuhalten, dass das offenkundige Fehlverhalten der Masseverwalterin betreffend Einbehaltung der Rente durch das Bezirksgericht Josefstadt mit einer fadenscheinigen Begründung gedeckt worden ist und die Urkundenunterdrückung seitens des Finanzamtes, durch welche eine Verurteilung im Finanzstrafverfahren unter dem Vorsitz des Richters Dr. Karl-Heinz Seewald erst möglich geworden ist, von der Staatsanwaltschaft Wien ebenfalls (durch Einstellung des Verfahrens) gedeckt wird und diese Vertuschung durch das Landesgericht für Strafsachen als Rechtsmittelinstanz unter der Mitwirkung des Richters Dr. Karl-Heinz Seewald für rechtens erklärt wird.

Normalerweise hört man von derartigen Praktiken nur in den Ländern, in denen die Haupteinnahmequelle die Züchtung und Verwertung von gekrümmten gelben Obst ist (wurde etwa deshalb die Bananenkrümmung von seiten der EU genormt ?).

Leider kein Märchen, sondern tatsächlich geschehen in Wien.


LAST NEWS:

Ich habe in der neuen ATV-Sendung "Schuldenfalle" den Auftritt der in der obigen Sache involvierten lieben Frau Dr. Eva Riess wie folgt kommentiert:

Genau, mein Kommentar über die liebe Dr. Eva Riess wurde von ATV entfernt. Ich kenne die Dame und weiß, daß es in Absprache mit Gerichten zu sogenannten "Fehlurteilen" kommt und Betroffene abgezockt werden, die vor der lieben Dr. Eva Riess nicht kriechen. Es wurden von der Dame mit fadenscheinigen Begründungen sogar Renten abgezockt die unter dem Existenzminimum liegen. Mit den sogenannten Gerichtsbeschlüssen deckt man sich gegenseitig. Berechtigte Forderungen einzubringen ist der Dame zu viel Aufwand. Es wird alles als nicht werthaltig abgetan und es wurden eben mit Hilfe der Gerichte Renten abgezockt damit das Honorar stimmt. Beweise können jederzeit erbracht werden.

Wie mir ATV telefonisch mitteilte möchte die liebe Frau Dr. Eva Riess nun gegen mich Anzeige erstatten.

Wobei ich sehr hoffe, daß sie auch den Mut dazu findet, denn mir wäre es eine Freude die Wahrheitsbeweise für meine Behauptung in der Öffentlichkeit anzutreten. angelevil


MAILWECHSEL MIT ATV

----- Original Message -----
From: DER MEIDLINGER
To: ATV
Sent: Tuesday, February 22, 2011 4:22 PM
Subject: Fw: INFO - REGISTRIERUNG


Grüß Gott

Ich betone ausdrücklich, daß ich niemand benötige für eine Schlichtung, denn es sind in meiner Sache Gesetze verletzt und gebeugt worden im Zusammenspiel der lieben Frau Dr. Eva Riess (dem neuen ATV-Star Smile)) mit Gerichten und anderen Behörden.
Die mir von Ihnen telefonisch mitgeteilte Drohung der lieben Frau Dr. Eva Riess gegen mich wegen meiner Kommentare Anzeige zu erstatten stimmt mich sogar froh und glücklich. Lassen wir uns doch überraschen, ob die Dame auch tatsächlich den Mut hat, ihre Drohung wahrzumachen.
Sollte die Dame nicht den Mut dazu aufbringen und ihre Drohung nicht wahrmachen, dann läßt dieser Umstand tiefgründige Schlüsse zu über den Wahrheitsgehalt meiner Behauptungen und das Gefasel des neuen ATV-Star Dr. Eva Riess.

Etwas mehr Engagement hätte ich mir vom ATV doch erwartet, aber was soll es. Freie Meinungsäußerung scheint halt doch nicht in der Bananenrepublik Österreich möglich zu sein.

Ich halte aber gerne ATV auf dem Laufenden über die Entwicklung der Angelegenheit.

Mit Grüßen
Ernst
Der-Meidlinger


----- Original Message -----
From: Online
To: DER MEIDLINGER
Sent: Tuesday, February 22, 2011 3:56 PM
Subject: AW: INFO - REGISTRIERUNG


Hallo Der-Meidlinger,

wir freuen uns, wenn User rege über unsere Sendungen auf ATV.at diskutieren, wenn es um die Sendungsinhalte geht.

Da es sich aber um eine Angelegenheit zwischen Ihnen und Frau Dr. Riess handelt, ist ATV.at nicht die richtige Plattform um diese auszutragen. Wir sind keine Anwälte, die die Sache aufklären oder schlichten können. Bitte wenden Sie sich direkt an sie.


Liebe Grüße,

ATV Online


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Von: DER MEIDLINGER [mailto:der-meidlinger@chello.at]
Gesendet: Dienstag, 22. Februar 2011 11:22
An: Online
Betreff: INFO - REGISTRIERUNG








Sehr geehrte Damen und Herren


Ich muß mich schon etwas wundern über den Umstand, daß ihr den User "Der-Meidlinger" deaktiviert habt,

nachdem fast sämtliche Kommentare im Thread "Schuldenfalle" permanent gelöscht wurden.


Mit der Wahrheit scheint ihr demnach nicht viel am Hut zu haben. Anstatt Wahrheitsfindung greift ihr lieber

zum Mittel der Zensur oder ist das eure Verständnis von Meinungsfreiheit ?


Ich hatte immer geglaubt, daß wir in einem demokratischen Staat leben, aber scheinbar liege ich doch falsch.


Grüße

Ernst

Der-Meidlinger
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: Di Feb 22, 2011 6:06 pm    Titel: Was Neues - doch nicht! Antworten mit Zitat

Sind halt die Goschenreißer unter sich und wenns brenzlig wird, naja dann tun mia halt löschen, zensieren, Stinkefinger zeigen, rechthaben und Blödsinn gackern.

Sind doch diese Schreiberlinge und diese Journaille drauf trainiert mit dem Gegacker von Demokratie und was weiß Gott noch für Freiheiten das nichtsahnende Volk dummzureden und einzulullen.

Der ganze Haufen von Regierung abwärts bis über dieses Gesindel stinkt ja so gewaltig daß einem nur mehr die Grausbirnen aufsteigen können.

_________________
Das DÖW arbeitet mit einem Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation
Das DÖW erscheint in pseudowissenschaftlicher Aufmachung
Ich fordere: Der Gesinnungs-Freiheit eine Gasse
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Patridiot



Anmeldungsdatum: 12.01.2011
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: Mi Feb 23, 2011 1:05 am    Titel: Antworten mit Zitat

Bananenrepublik "oder" rechtswidrige Justizpraktiken?
Da wir nach wie vor in einem tiefgehend braun gefärbten Österreich leben, kann man gesichert davon ausgehen, dass bananenrepublikanisch rechts-staatliche Praktiken die absolute Norm bei Exekutive und Justiz darstellen, die beiden geschwisterlich Hand in Hand arbeiten (siehe z.B. www.bananenrepublik-austria.com).
Vertuschung, Unterdrückung, Mundtotmachung und bei Bedarf auch ein bisserl mehr inklusive.
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