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Burgenlandwahl

 
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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2346

BeitragVerfasst am: Fr Mai 28, 2010 5:34 am    Titel: Burgenlandwahl Antworten mit Zitat

Fehlerteufel hat keine Konsequenzen:
Kein Neudruck der Stimmzettel notwendig

* Wahlanfechtung möglich: "Ein Restrisiko bleibt"
* Burgenland: Kandidatennamen falsch geschrieben


Die fehlerhaften Stimmzettel für die burgenländische Landtagswahl werden nicht nachgedruckt. Die ausgegebenen Stimmzettel werden weiterverwendet. Das hat die Landeswahlbehörde in ihrer Sitzung in Eisenstadt beschlossen. Bei zwei Kandidaten der Liste Burgenland waren die Namen am amtlichen Stimmzettel falsch geschrieben worden.

Neue Stimmzettel nachzudrucken, die diese Fehler nicht enthalten, wäre nicht möglich. Die Fristen seien bereits abgelaufen, erläuterte der Verfassungsexperte Heinz Mayer, der ebenfalls an der Sitzung teilnahm.

"Restrisiko bleibt"
Man sei die Für und Wider aufgrund der Wahlordnung durchgegangen. Bezüglich der Chancen einer Anfechtung lasse man sich auf keine Spekulation in Zahlen ein, so der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein. "Ein Restrisiko bleibt", meinte Mayer.

"Wenn so eine Situation eintritt, dann kann das sein, dass diese sehr strittige Frage vom Verfassungsgerichtshof zu entscheiden ist." Die mathematische Endlage könne immer ein Grund sein, eine Wahl erfolgreich anzufechten, so Stein.

Die Auszählung der Vorzugsstimmen bei der Landtagswahl erfolgt über die Sprengelwahlbehörde. Wird beispielsweise der Name eines am amtlichen Stimmzettel falsch gedruckten Kandidaten von einem Wähler richtig auf den Stimmzettel geschrieben, könne man sich darauf verständigen, das so gelten zu lassen. "Aber das muss die Sprengelwahlbehörde entscheiden," so Landeswahlleiter Hofrat Andreas Gold nach der Sitzung.

Keine E-Mails
Die handschriftliche Einreichung der Kandidatennamen sei zulässig. Es gebe keine Bestimmung, die wahlwerbenden Gruppen zu verpflichten, die Eingabe mittels Maschinenschrift zu machen, sagte Gold. Ob Handschrift oder Maschinschrift beziehungsweise ein Computer verwendet wurde, sei "völlig irrelevant", so der Leiter der Wahlabteilung im Innenministerium, Robert Stein. Ausgeschlossen sei bei den Anträgen allerdings E-Mail.

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