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admin
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 2347
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Verfasst am: Mi Jan 27, 2010 3:47 pm Titel: Deutsche Familie erhält politisches Asyl in den USA |
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Ein Paar, das mit seinen Kindern wegen der allgemeinen Schulpflicht aus Deutschland in die USA geflohen ist, hat nun in den Vereinigten Staaten politisches Asyl erhalten. Damit können Uwe und Hannelore Romeike mit ihren fünf Kindern in Tennessee bleiben, wo sie seit 2008 leben und Heimunterricht anbieten.
Die Romeikes, die sich als evangelikale Christen verstehen, vertreten die Ansicht, dass die deutschen Unterrichtsinhalte gegen christliche Werte verstoßen, weil unter anderem auch Sexualkunde angeboten wird.
"Obszöne" Begriffe in Biologiebüchern
Das Hickhack begann, als Vater Uwe im Biologiebuch seines ältesten Kindes blätterte und dabei auf Abbildungen und Begriffe stieß, die in seinen Augen "obszön" sind. "Dort werden für den Geschlechtsverkehr Worte gebraucht, die ich meinen Söhnen und Töchtern nicht zumuten werde. Ich habe mich deshalb dazu entschlossen, meine drei schulpflichtigen Kinder zu Hause zu unterrichten", sagte Romeike, der der streng gläubigen evangelikalen Bewegung angehört.
Doch der studierte Musiklehrer hatte die Rechnung ohne die Behörden gemacht. Denn Heimunterricht ist in Deutschland kategorisch untersagt. Nach mehreren erfolglosen Gesprächen und schriftlichen Ermahnungen wurde schließlich für jeden Tag, an dem die Kinder nicht in der Schule erschienen, ein Bußgeld in Höhe von 90 Euro festgelegt. Als auch das nichts nützte, erschien bei der Familie die Polizei, verschaffte sich Zutritt zu dem Haus und brachte die weinenden Kinder in die Schule.
"Wir werden aus religiösen Gründen verfolgt"
Weil auch eine Klage vor dem Oberverwaltungsgericht scheiterte, griff der Vater zum letzten Mittel. Der begeisterte Pianist veräußerte seine mehrere Instrumente umfassende Klaviersammlung und kaufte von dem Erlös für sich und seine Familie Flugtickets in den USA. Kaum dort angekommen, ersuchte er um Asyl. "In meiner Heimat werde ich aus religiösen Gründen verfolgt", lautete die Begründung für den Antrag, dem nun stattgegeben wurde. |
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