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In der Steiermark bitte nicht furzen !

 
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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2346

BeitragVerfasst am: Do Sep 10, 2009 1:26 pm    Titel: In der Steiermark bitte nicht furzen ! Antworten mit Zitat

Niemand konnte zunächst glauben, was man uns da aus der Steiermark bekannt wurde: Ein 20-jähriger Steirer war von der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung zu einer Strafe von 50 Euro verdonnert worden. Sein Vergehen: Er hatte einen Furz gelassen. Tatort: ein Zeltfest in Frohnleiten. Zitat aus der Anzeige: “Sie haben einer Amtshandlung der Polizei als Unbeteiligter beigewohnt und neben den Beamten und den beteiligten Personen einen Darmwind (Furz) gelassen, was unter den Anwesenden zu großem Gelächter geführt hat.” Der 20-jährige J. habe damit gegen § 2 des Steiermärkischen Landessicherheitsgesetzes verstoßen, gegen den – wie Anwälte meinen – umstrittenen „Anstandsparagrafen“, der geschaffen wurde, damit die Polizei eine Handhabe hat, wenn man ihr etwa den Stinkefinger zeigt, die Amtshandlung also herabwürdigt. Doch während das Zeigen des Stinkefingers als bewusst unfreundlicher Akt interpretiert werden muss, könnte es auch sein, dass einem ein Darmwind unwillkürlich entweicht.
Gefängnis. Kein Anwalt hatte allerdings die Chance, so im Sinne des Furzers zu argumentieren. Der junge Mann zahlte die 50 Euro Strafe; aus Angst – wie er im Interview erzählte – weil im Falle der Uneinbringlichkeit ein Tag Freiheitsstrafe droht. Und ins Gefängnis wollte er nicht – “wegen so einem Schas!”
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: Fr Sep 11, 2009 9:08 am    Titel: Antworten mit Zitat

Es wird bestimmt Leute geben, die sich darüber freuen, daß man den uniformierten Bütteln mit ensprechender Unterwürfigkeit, wenn notwendig auch mit Zwang, begegnet, eventuell mit vollendetem Kotau und Küssen der Stiefelspitzen.

Es gibt aber bestimmt auch andere Leute, denen bei der gezeigtn Amtskappelmentalität das Gespiebene hochkommt zusammen mit einem unbändigen Verlangen, diese Krot in der Bezirkshauptmannschaft Graz-Umgebung herauszufangen und so zu verdreschen, daß ihm Hören und Sehen vergeht. Weil abgesehen von diesem Anfall beamteter Größenwahnsinnigkeit hat diese Krot noch dazu Amtsmißbrauuch betrieben, da er ohne Anhörung des Beschuldigten den Strafbescheid ausgestellt hat.

_________________
Das DÖW arbeitet mit einem Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation
Das DÖW erscheint in pseudowissenschaftlicher Aufmachung
Ich fordere: Der Gesinnungs-Freiheit eine Gasse
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Störtebeker



Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 1256

BeitragVerfasst am: Sa Sep 12, 2009 2:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Musste bei dem Bericht unwillkürlich lachen... Mr. Green Selten so ein Büttelscheiß (im wahrsten Sinne des Wortes) gelesen.

Also in manchen Fällen wird anstatt Maulkorb auch nen Arschkorb verpasst...
Das nennt sich dann Freiheit, wenn ich im Angesichte von Staatsbediensteten meine Darmperistaltik unter Kontrolle halten muss wenn's ziept und zwickt.
Im Anbetracht dessen, das der Darmwindproduzent seine Handlung eh just bei vollzogener Ausführung peinlich gewesen sein dürfte (was je nach sozialem Grad der genossenen Erziehung wahrscheinlich ist) wird er darauf staatlich verordnet hingewiesen und zur Kasse gebeten.
Bei einer guten Darmflora und einem gutem Essen (da es im Festzelt war) vielleicht beim Alkoholgenuss, reagieren die Bakterien im Darm und produzieren Gärgase, die sich in unwillkürlichen Flatulenzen äußern.
Anfängliche harmlose Darmwinde kann man vielleicht noch unterdrücken, wenn's aber nach fortgeschrittenen Gär- und Faulprozessen im Darm haarig wird, dann tun die Unterdrückungen weh und können sogar schädlich sein (Darmprobleme, Magenschmerzen) (Jeder kennt ja wahrscheinlich den inneren Furz, wenns so richtig nach innen knurrt?)

Von demher kann man ja rein rechtlich das Flatulenzverbot als unterlassene Hilfeleistung betrachten Mr. Green
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