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admin
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 2347
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Verfasst am: Sa Jun 11, 2005 5:19 pm Titel: Feuer verwüstet Wiener "Schweizerhaus" |
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Brandstiftung im Bier- & Stelzenparadies?
Kriminalpolizei ermittelt: Rätselraten über Brandursache
Ein Brand in der berühmten Gaststätte "Schweizerhaus" im Wiener Prater hat in der Nacht auf Samstag großen Sachschaden verursacht. Das gesamte erste Stockwerk des Betriebes brannte aus, Personen kamen nicht zu Schaden. Zwar konnte die Feuerwehr den Brand bereits nach rund einer Stunde löschen, über die Brandursache herrschte jedoch noch Unklarheit.
Anmerkung: Es könnte ja sein, daß es wieder ein Treffen der KU-FO-User im Schweizerhaus gegeben hat. Bekanntlich handelt es sich bei den meisten KU-FO-Usern um Grenzdebile und wer weiß, was die angestellt haben könnten in ihrer Dummheit. |
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gladius
Anmeldungsdatum: 21.03.2004 Beiträge: 4408 Wohnort: Famagusta
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Verfasst am: So Jun 12, 2005 12:49 pm Titel: Re: Feuer verwüstet Wiener "Schweizerhaus" |
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admin hat folgendes geschrieben: | Brandstiftung im Bier- & Stelzenparadies?
Kriminalpolizei ermittelt: Rätselraten über Brandursache
Ein Brand in der berühmten Gaststätte "Schweizerhaus" im Wiener Prater hat in der Nacht auf Samstag großen Sachschaden verursacht. Das gesamte erste Stockwerk des Betriebes brannte aus, Personen kamen nicht zu Schaden. Zwar konnte die Feuerwehr den Brand bereits nach rund einer Stunde löschen, über die Brandursache herrschte jedoch noch Unklarheit.
Anmerkung: Es könnte ja sein, daß es wieder ein Treffen der KU-FO-User im Schweizerhaus gegeben hat. Bekanntlich handelt es sich bei den meisten KU-FO-Usern um Grenzdebile und wer weiß, was die angestellt haben könnten in ihrer Dummheit. |
Wenn allgemein bekannt ist, daß sich Grenzdebile aus dem KuFo im Schweizerhaus zusammenrotten: Warum nimmt man denen nicht die Zündhölzeln und Feuerzeuge weg? Und Biersaufen ist für solchene auch nicht gerade gesund! Wasser und eventuell Brausetabletten tuns doch auch!
Gott seis getrommel und gepfiffen, daß die Zubereitungsbereiche für die Stelzn nicht auch ein Raub der Flammen geworden sind. Das wär doch ein richtiges Jammertal gewesen, wenn nur der Schüsserl mit seiner Horde übriggeblieben wäre............
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Fidelio
Anmeldungsdatum: 22.03.2004 Beiträge: 1210 Wohnort: CH-3400 Burgdorf
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Verfasst am: Fr Sep 30, 2005 8:21 am Titel: |
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Wurde in diesem Fall eigentlich bekannt, weshalb das Schweizerhaus gebrannt hatte? _________________ Wir sind nicht verantwortlich für das, was uns widerfährt, sondern dafür, wie wir damit umgehen.
Vergebung ist, alle Hoffnung auf eine bessere Vergangenheit aufzugeben!
www.kopp-verlag.de
www.ginyrocket.ch |
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Pini Gast
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Verfasst am: Mi Nov 09, 2005 1:40 pm Titel: |
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@Meidlinger
@Admin
ARTIKEL I
Erster Abschnitt
Begriffsbestimmungen
§ 1. (1) Im Sinn der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist
1.
"Medium": jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung;
***********************************************************
Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung
§ 6. (1) Wird in einem Medium der objektive Tatbestand der üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung oder der Verleumdung hergestellt, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber (Verleger) Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Die Höhe des Entschädigungsbetrages ist nach Maßgabe des Umfangs und der Auswirkungen der Veröffentlichung, insbesondere auch der Art und des Ausmaßes der Verbreitung des Mediums, zu bestimmen; auf die Wahrung der wirtschaftlichen Existenz des Medienunternehmens ist Bedacht zu nehmen. Der Entschädigungsbetrag darf 14 535 Euro, bei einer Verleumdung oder bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede 36 337 Euro nicht übersteigen.
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bauernbündler
Anmeldungsdatum: 06.10.2005 Beiträge: 544
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Verfasst am: Sa Nov 12, 2005 1:47 pm Titel: |
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Pini hat folgendes geschrieben: | @Meidlinger
@Admin
ARTIKEL I
Erster Abschnitt
Begriffsbestimmungen
§ 1. (1) Im Sinn der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist
1.
"Medium": jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung;
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Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung
§ 6. (1) Wird in einem Medium der objektive Tatbestand der üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung oder der Verleumdung hergestellt, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber (Verleger) Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Die Höhe des Entschädigungsbetrages ist nach Maßgabe des Umfangs und der Auswirkungen der Veröffentlichung, insbesondere auch der Art und des Ausmaßes der Verbreitung des Mediums, zu bestimmen; auf die Wahrung der wirtschaftlichen Existenz des Medienunternehmens ist Bedacht zu nehmen. Der Entschädigungsbetrag darf 14 535 Euro, bei einer Verleumdung oder bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede 36 337 Euro nicht übersteigen.
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"Pinitrotterl" wie oft hast den Text abgeschrieben? Hat der Lehrer gesagt in deiner Hilfsschule, daß du Strafarbeit machen mußt?
_________________ Unkrautvertilgungsmittel nur gegen pflanzliches Unkraut einsetzen |
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bauernzündler
Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 9
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Verfasst am: Mo Nov 14, 2005 7:11 pm Titel: |
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bauernbündler, ich bin mir sicher, er ist nicht so stupide wie du und schriebe den text immer wieder aufs neue. weißt, bei deinem hohlraumschutz haben sie dir vergessen zu erjklären, dass texte KOPIERT werden können.
macht nix |
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bauernbündler
Anmeldungsdatum: 06.10.2005 Beiträge: 544
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Verfasst am: Mi Nov 16, 2005 1:40 pm Titel: |
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bauernzündler hat folgendes geschrieben: | bauernbündler, ich bin mir sicher, er ist nicht so stupide wie du und schriebe den text immer wieder aufs neue. weißt, bei deinem hohlraumschutz haben sie dir vergessen zu erjklären, dass texte KOPIERT werden können.
macht nix |
"Miese hirnlose Kopie" da bin ich aber paff! Unglaublich paff!
Gratulation!
Hätte mir nie gedacht, daß ihr mit den Vorderpfoten auch die Kopierfunktionen betätigen könnt und daß dazu genug Hirnreste in eurer oberen Warmblase vorhanden sind!
_________________ Unkrautvertilgungsmittel nur gegen pflanzliches Unkraut einsetzen |
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