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Feuer verwüstet Wiener "Schweizerhaus"

 
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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2347

BeitragVerfasst am: Sa Jun 11, 2005 5:19 pm    Titel: Feuer verwüstet Wiener "Schweizerhaus" Antworten mit Zitat

Brandstiftung im Bier- & Stelzenparadies?

Kriminalpolizei ermittelt: Rätselraten über Brandursache

Ein Brand in der berühmten Gaststätte "Schweizerhaus" im Wiener Prater hat in der Nacht auf Samstag großen Sachschaden verursacht. Das gesamte erste Stockwerk des Betriebes brannte aus, Personen kamen nicht zu Schaden. Zwar konnte die Feuerwehr den Brand bereits nach rund einer Stunde löschen, über die Brandursache herrschte jedoch noch Unklarheit.

Anmerkung: Es könnte ja sein, daß es wieder ein Treffen der KU-FO-User im Schweizerhaus gegeben hat. Bekanntlich handelt es sich bei den meisten KU-FO-Usern um Grenzdebile und wer weiß, was die angestellt haben könnten in ihrer Dummheit. angelevil
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: So Jun 12, 2005 12:49 pm    Titel: Re: Feuer verwüstet Wiener "Schweizerhaus" Antworten mit Zitat

admin hat folgendes geschrieben:
Brandstiftung im Bier- & Stelzenparadies?

Kriminalpolizei ermittelt: Rätselraten über Brandursache

Ein Brand in der berühmten Gaststätte "Schweizerhaus" im Wiener Prater hat in der Nacht auf Samstag großen Sachschaden verursacht. Das gesamte erste Stockwerk des Betriebes brannte aus, Personen kamen nicht zu Schaden. Zwar konnte die Feuerwehr den Brand bereits nach rund einer Stunde löschen, über die Brandursache herrschte jedoch noch Unklarheit.

Anmerkung: Es könnte ja sein, daß es wieder ein Treffen der KU-FO-User im Schweizerhaus gegeben hat. Bekanntlich handelt es sich bei den meisten KU-FO-Usern um Grenzdebile und wer weiß, was die angestellt haben könnten in ihrer Dummheit. angelevil


Wenn allgemein bekannt ist, daß sich Grenzdebile aus dem KuFo im Schweizerhaus zusammenrotten: Warum nimmt man denen nicht die Zündhölzeln und Feuerzeuge weg? Und Biersaufen ist für solchene auch nicht gerade gesund! Wasser und eventuell Brausetabletten tuns doch auch!
Gott seis getrommel und gepfiffen, daß die Zubereitungsbereiche für die Stelzn nicht auch ein Raub der Flammen geworden sind. Das wär doch ein richtiges Jammertal gewesen, wenn nur der Schüsserl mit seiner Horde übriggeblieben wäre............

rofl flower rofl
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Fidelio



Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 1210
Wohnort: CH-3400 Burgdorf

BeitragVerfasst am: Fr Sep 30, 2005 8:21 am    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde in diesem Fall eigentlich bekannt, weshalb das Schweizerhaus gebrannt hatte?
_________________
Wir sind nicht verantwortlich für das, was uns widerfährt, sondern dafür, wie wir damit umgehen.
Vergebung ist, alle Hoffnung auf eine bessere Vergangenheit aufzugeben!

www.kopp-verlag.de
www.ginyrocket.ch
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Pini
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Nov 09, 2005 1:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@Meidlinger
@Admin

ARTIKEL I
Erster Abschnitt

Begriffsbestimmungen

§ 1. (1) Im Sinn der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist

1.

"Medium": jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung;
***********************************************************
Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung

§ 6. (1) Wird in einem Medium der objektive Tatbestand der üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung oder der Verleumdung hergestellt, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber (Verleger) Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Die Höhe des Entschädigungsbetrages ist nach Maßgabe des Umfangs und der Auswirkungen der Veröffentlichung, insbesondere auch der Art und des Ausmaßes der Verbreitung des Mediums, zu bestimmen; auf die Wahrung der wirtschaftlichen Existenz des Medienunternehmens ist Bedacht zu nehmen. Der Entschädigungsbetrag darf 14 535 Euro, bei einer Verleumdung oder bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede 36 337 Euro nicht übersteigen.
************************************************************
Razz Razz Razz Razz Razz Razz Razz Razz Razz Razz Razz
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bauernbündler



Anmeldungsdatum: 06.10.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: Sa Nov 12, 2005 1:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Pini hat folgendes geschrieben:
@Meidlinger
@Admin

ARTIKEL I
Erster Abschnitt

Begriffsbestimmungen

§ 1. (1) Im Sinn der Bestimmungen dieses Bundesgesetzes ist

1.

"Medium": jedes Mittel zur Verbreitung von Mitteilungen oder Darbietungen mit gedanklichem Inhalt in Wort, Schrift, Ton oder Bild an einen größeren Personenkreis im Wege der Massenherstellung oder der Massenverbreitung;
***********************************************************
Üble Nachrede, Beschimpfung, Verspottung und Verleumdung

§ 6. (1) Wird in einem Medium der objektive Tatbestand der üblen Nachrede, der Beschimpfung, der Verspottung oder der Verleumdung hergestellt, so hat der Betroffene gegen den Medieninhaber (Verleger) Anspruch auf eine Entschädigung für die erlittene Kränkung. Die Höhe des Entschädigungsbetrages ist nach Maßgabe des Umfangs und der Auswirkungen der Veröffentlichung, insbesondere auch der Art und des Ausmaßes der Verbreitung des Mediums, zu bestimmen; auf die Wahrung der wirtschaftlichen Existenz des Medienunternehmens ist Bedacht zu nehmen. Der Entschädigungsbetrag darf 14 535 Euro, bei einer Verleumdung oder bei besonders schwerwiegenden Auswirkungen einer üblen Nachrede 36 337 Euro nicht übersteigen.
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Razz Razz Razz Razz Razz Razz Razz Razz Razz Razz Razz


"Pinitrotterl" wie oft hast den Text abgeschrieben? Hat der Lehrer gesagt in deiner Hilfsschule, daß du Strafarbeit machen mußt?

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_________________
Unkrautvertilgungsmittel nur gegen pflanzliches Unkraut einsetzen
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bauernzündler



Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: Mo Nov 14, 2005 7:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

bauernbündler, ich bin mir sicher, er ist nicht so stupide wie du und schriebe den text immer wieder aufs neue. weißt, bei deinem hohlraumschutz haben sie dir vergessen zu erjklären, dass texte KOPIERT werden können.
macht nix lecturer
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bauernbündler



Anmeldungsdatum: 06.10.2005
Beiträge: 544

BeitragVerfasst am: Mi Nov 16, 2005 1:40 pm    Titel: Antworten mit Zitat

bauernzündler hat folgendes geschrieben:
bauernbündler, ich bin mir sicher, er ist nicht so stupide wie du und schriebe den text immer wieder aufs neue. weißt, bei deinem hohlraumschutz haben sie dir vergessen zu erjklären, dass texte KOPIERT werden können.
macht nix lecturer


"Miese hirnlose Kopie" da bin ich aber paff! Unglaublich paff!
Gratulation! respect
Hätte mir nie gedacht, daß ihr mit den Vorderpfoten auch die Kopierfunktionen betätigen könnt und daß dazu genug Hirnreste in eurer oberen Warmblase vorhanden sind!

rofl headshot rofl
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