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TERMIN POLIZEIINSPEKTION HIMBERG

 
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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2347

BeitragVerfasst am: So Nov 05, 2023 1:11 pm    Titel: TERMIN POLIZEIINSPEKTION HIMBERG Antworten mit Zitat

Bei diesem Termin wurde mir eine Strafsache gegen mich der Staatsanwaltschaft Korneuburg vorgelegt, wozu ich eine Stellungnahme abgeben sollte.

Mich wunderte etwas das Ansinnen, daß die Staatsanwaltschaft von mir eine Stellungnahme vorher zu einer geplanten Strafsache gegen mich haben wollte, bevor man eine Anklageschrift ausfertigt, wie es normal üblich ist. Normalerweise wird nicht vorher um eine Stellungnahme des Beschuldigten gefragt, sondern einfach angeklagt.

Ich glaube, daß ich mir durch meine harten und kontinuerlichen Attacken gegen Unrecht doch etwas Respekt verschafft hatte und man scheint erkannt zu haben, daß ich ohne Rücksicht furchtlos Willkür, Übergriffe und korrupte Behörden und Gerichte in NÖ mit kontinuierlichen Rundschreiben österreich- und europaweit anprangere.

Mit dieser Strafsache machte sich die Staatsanwaltschaft zur Lachnummer, denn die Taktik der Einschüchterung war unverkennbar.

Mich wunderte außerordentlich, daß man es nochmals auf diesem Weg versuchte, aber ich glaube, daß es ein verzweifelter Versuch war, um zu versuchen doch noch etwas retten was noch gerettet werden kann und nicht zugeben muß, daß es kein einziges rechtskonformes Stück Papier in der ganzen Angelegenheit mit den mehr als 30 zusätzlichen Verfahren gibt.






Meine Antwort auf dieses Ansinnen war kurz und bündig.




Die Antwort der Staatsanwaltschaft Korneuburg vom 23. Oktober 2023 ist sagenhaft. Die Staatsanwaltschaft Korneuburg hat einen Teil ihrer obigen Strafsache gegen mich eingestellt. Die mir in der Strafsache unterstellte Verleumdung § 297 Abs 1 2. Fall StGB hat man fallen gelassen, da die subjektive Tatseite nicht erweislich ist. Wegen der in der Strafsache unterstellten Üblen Nachrede ist man dabei geblieben und hat einen Strafantrag gegen mich beim Bezirksgericht Schwechat eingebracht. Demnach müßte ich dazu noch eine Anklageschrift erhalten bevor es zum Termin beim Bezirksgericht Schwechat kommt.

Die Staatsanwaltschaft Korneuburg ist sicher der Annahme, auf diesem Weg aus der selbstverschuldeten Misere rauszukommen, aber auch auf diesem Weg werde ich es nicht zulassen, obwohl die Staatsanwaltschaft nunmehr zum zweiten Mal meine Anzeigen wegen Amtsmißbrauch gegen 10 Personen kommentarlos mit wirren Angaben und nebulosen Schreiben scheinbar eingestellt hat. In diesen Schreiben werden wirre Daten genannt, welche nirgendwo zugeordnet werden können. Vorsichtshalber habe ich eine dritte Auflage meiner Anzeigen der Offizialdelikten gegen 10 Personen angefertigt, die bereits hier im Internet zu finden sind.
http://meidling-forum.at/forum/viewtopic.php?t=20334




Nachdem in diesem Schreiben alles zurückgezogen wurde darf mit gewisser Spannung darauf gewartet werden, zu welcher Übler Nachrede es in dem relativ kurzen Zeitraum vom 19. 04. 2023 bis zum 23. 07. 2023 im Zusammenhang mit der Polizeiinspektion Leopoldsdorf gekommen ist. So wie ich dem Schreiben entnehme dürfte es sich um einen Bericht der Polizeiinspektion handeln mit der GZ: PAD/23/01951813, der mir aber bis heute von der Staatsanwaltschaft vorenthalten wurde und ich auch um keine Stellungnahme befragt wurde.

Nachdem ich ohnehin bestens weiß, welchen Mist die Polizisten in Leopoldsdorf verzapfen sehe ich der Sache äußerst gelassen entgegen. Es wird mit Sicherheit nichts weltbewegendes sein was die ohnehin schief gestrickten Landpolizisten von sich geben.

Wir befinden uns im Jahr 2023 und nicht mehr im Jahr 1934 wo ländliche Polizisten und Militärs als Hahnenschwanzler ihr Unwesen getrieben haben.


Zuletzt bearbeitet von admin am Fr Nov 10, 2023 6:38 pm, insgesamt 2-mal bearbeitet
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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2347

BeitragVerfasst am: Mo Nov 06, 2023 8:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es war mir vollkommen klar, daß die Staatsanwaltschaft nicht glücklich war über meine kurze und bündige Stellungnahme zur Strafsache gegen mich wegen §§ 111 Abs 1, 116, 115 Abs 1, 297 Abs 1 2. Fall StGB.

Ich vermute sehr stark, daß es der Versuch der Staatsanwaltschaft war es mit Einschüchterungstaktik auszuprobieren und herauszufinden, ob man auf diesem Weg die ganze Angelegenheit zu Ende bringen kann ohne Gesichtsverlust. Meine kurze und bündige Stellungnahme hat die Staatsanwaltschaft aus ihren Träumen munter werden lassen.

Die Staatsanwaltschaft weiß ganz genau, daß ich meine Feststellungen jederzeit beweisen kann und diesbezügliche öffentliche Verfahren wären für die Staatsanwaltschaft sehr riskant geworden. Aus diesem Grund wurde von der Verfolgung des § 297 Abs 1 2. Fall StGB Abstand genommen, da befürchtet werden mußte, daß meine Beweisführung bei einem öffentlichen Verfahren die ganze Angelegenheit ins wahre Licht rücken würde und für die Staatsanwaltschaft nichts mehr zu holen gewesen wäre.

Man hat bis jetzt vertuscht, daß in der ganzen Angelegenheit vom Beginn an bis jetzt kein einziges rechtskonformes Stück Papier zu finden ist. Es ist die Vermutung naheliegend, daß es entweder keinen Juristen bei der Staatsanwaltschaft gibt und bei der Staatsanwaltschaft nur Azubis ihr Unwesen treiben.

Das Zurückrudern auf Üble Nachrede für den Zeitraum vom 19. 04. 2023 bis 23. 07. 2023 im Zusammenhang mit der Polizeiinspektion Leopoldsdorf ist sehr bezeichnend und ist nach meiner Auffassung lediglich ein Ablenkungsmanöver. Ich bin sicher, daß man auf diesem Weg wenigstens zu einer Verurteilung kommen möchte, um wenigstens einen Erfolg verzeichnen zu können, so zu sagen eine Alibihandlung.

Wenn es tatsächlich zu einem öffentlichen Verfahren beim Bezirksgericht Schwechat kommen sollte, dann werde ich auch in dieser Sache die Staatsanwaltschaft überraschen.
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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2347

BeitragVerfasst am: Di Nov 07, 2023 8:07 pm    Titel: Mail an Staatsanwaltschaft Antworten mit Zitat

Mail an die Staatsanwaltschaft Korneuburg vom 3. November 2023

Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft

Meine Befürchtung hat sich leider bestätigt, daß es entweder bei der Staatsanwaltschaft keine Juristen gibt oder der Akt der obigen Sache überhaupt nicht bekannt ist. Schon bei oberflächlicher Prüfung des Akt hätte bereits am 17. 08. 2021 erkannt werden müssen, daß sich die ganze Angelegenheit von selbst erledigt hat, denn es war jedem Beteiligten bekannt und auch aktenkundig, daß der Bericht GZ: PAD/21/01082304/001/VW beeinflußt und verfälscht wurde und somit rechtlich wertlos geworden ist. KontrInspektor Robert Oberenzer hat als Vorgesetzter die Genehmigung zur Weiterleitung des Bericht gegeben, obwohl er wußte, daß dieser beeinflußt und verfälscht war. Ing. Peter Loidolt ist am 17. 08. 2021 im Bezug auf dem Bericht der Polizei nachweislich eine Beschreibung der beengten Räumlichkeit mit Foto vorgelegen, welche am 17. 08. 2021 um 21 : 51 : 00 Uhr per Mail gesendet wurde, welche in der Folge bei den weiteren Maßnahmen unterdrückt worden ist, da meine Beschreibung mit Foto niemals mehr in den ganzen Verfahren auftauchte.

Daß es bei der Staatsanwaltschaft an geschulten Personal mangelt zeigt auch der Umstand, welche Art von Mitteilungen mit wirren Texten betreffend Einstellungen in Unkenntnis des Sachverhalt verschickt werden, welche nirgendwo zugeordnet werden können. Es ist zu vermuten, daß bei der Staatsanwaltschaft keine Juristen tätig sind, sondern nur Auszubildende ihr Unwesen treiben, die von Akten lesen und verstehen, sowie auch von Recht und Gesetz keine Ahnung haben und bis jetzt nicht bemerkt haben, daß es in den o.g. Verfahren kein EINZIGES rechtskonformes Stück Papier gibt.

Da ich alles nachweisen kann habe ich vorsorglich einen Antrag auf Befangenheit und eine Anzeige gegen die Staatsanwaltschaft wegen Pflichtverletzung und Amtsmißbrauch vorbereitet.

Zusätzlich ist eine Liste in Arbeit der Personen bzw. Beteiligten, die von mir wegen Verstoß gegen § 302 StGB, Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB, Manipulation und zu vermutende Korruption angezeigt wurden. Beweise für meine Feststellungen können von mir jederzeit erbracht werden und es wäre für die Staatsanwaltschaft nicht ratsam, die von mir angezeigten Verstöße in Abrede zu stellen. Meine Beweise sind viel zu eindeutig und schwerwiegend, daß sie von der Staatsanwaltschaft auch nicht mit juristischen Tricks widerlegt werden können.

Nachdem sich die Staatsanwaltschaft schon einmal nachweislich mit vorsätzlich verfälschten Angaben zur Irreführung eines Gericht schuldig gemacht hat, würde ich nun zu etwas Mässigung raten.

Die Staatsanwaltschaft ist außerdem schlecht beraten, wenn sie glaubt die ganze Angelegenheit vertuschen zu können indem man jetzt versucht gegen mich vorzugehen wegen Verleumdung, übler Nachrede und sonstigen Schmarr´n. Ich habe Zeit und kann warten bis sich der Rechtstaat durchsetzt. Die Staatsanwaltschaft kann sicher sein, daß ich erreichen werde, daß sich der Rechtstaat durchsetzen und kein Armutszeugnis ausstellen wird. Es ware ratsam für die Staatsanwaltschaft, sich beizeiten auf den Rechtsweg zu besinnen.

Ich habe bereits vom Anfang an ab August 2021 mehrmals der BH Bruck an der Leitha empfohlen, zur Vernunft zu kommen und die verfälschte und getürkte Sache einzustellen, da im Endeffekt nichts rauskommen wird, was leider nicht zur Kenntnis genommen wurde. Ich appelliere jetzt auch an die Staatsanwaltschaft mit diesem nunmehr fast 3-jährigen Schmarr´n endlich aufzuhören und nach einer anderen einvernehmlichen Lösung zu suchen. Alle anderen Wege und Versuche bringen nichts. Es sollte von der Staatsanwaltschaft lieber darüber nachgedacht werden wie solche Auswüchse und Übergriffe der Polizei und Behörden in der Provinz in ihrer Überheblichkeit in Zukunft verhindert werden können anstatt jetzt selbst noch zu versuchen mit dem Instrumentarium der Paragraphen im Provinz-Orchester mitzuspielen. Leider werde ich nur als Störenfried dabei sein, da ich nicht musikalisch bin, schon gar nicht für laute, aber falsche Töne von überheblichen Provinz Zambanos.

Die 2 Herzinfarkte meiner Ehefrau durch dieses ungesetzliche Kasperltheater, die ich nunmehr fast 40 Jahre kenne, bleiben bei mir unvergessen.

Bei mir beißt ihr auf Granit, das schwöre ich der Staatsanwaltschaft schon jetzt. Mein nächstes Schreiben wird nicht mehr so freundlich sein wie dieses.

Ich betone nochmals in aller Form, die ganze Angelegenheit hätte vom Gesetz her schon aufgrund der aktenkundigen Vorkommnisse spätestens am 17. 08. 2021 abgeschlossen werden müssen. Es hätte niemals zu den zusätzlichen mehr als 30 Verfahren kommen dürfen. Dafür wird von mir noch Rechenschaft gefordert.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Polley
Ziegelgasse 4/26
2333 Leopoldsdorf
Mail: der-meidlinger@erpo.at
Mobil: +43 6702059252

PS: Dieses Mail bleibt vorerst noch unter uns. Sollte keine Antwort erfolgen macht eine mit Fakten überarbeitete Version seine Rundreise zu mehr als 1.000 Empfänger in Österreich bei Justiz, Politik und Presse. In der Folge wird auch an eine europaweite Aktion gedacht mit mehr als 4.000 Empfänger bei der EU, Politik und Presse.
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