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WILLKUER CLUSTER BEI DER LANDPOLIZEI IN LEOPOLDSDORF

 
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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: Sa Aug 21, 2021 6:11 pm    Titel: WILLKUER CLUSTER BEI DER LANDPOLIZEI IN LEOPOLDSDORF Antworten mit Zitat




Polizeiinspektion Leopoldsdorf
2333 Leopoldsdorf, Achauer Straße 43
Telefon: +43 59133 3229-100
Fax: +43 59133 3229-109
Mail: PI-N-Leopoldsdorf@polizei.gv.at

Diese Dienststelle der Landpolizei in Leopoldsdorf ist bei der Bevölkerung bekannt für Willkürakte und diktatorischen Umgang mit Bewohnern der Gemeinde Leopoldsdorf. Die Bewohner von Leopoldsdorf haben sich mit den Praktiken abgefunden und nehmen diese widerspruchslos hin.

Jetzt hat sich dieser selbstherrliche Club auch mit dem Meidlinger angelegt, der seit ein paar Jahren in der Gemeinde Leopoldsdorf wohnt. Der Meidlinger wird den unten stehenden Willkürakt des selbstherrlichen Club von Landpolizisten nicht hinnehmen und hat bereits eine Stellungsnahme abgegeben, welche unten beigefügt ist.








Betreff: Stellungnahme
Datum: Thu, 19 Aug 2021 14:39:35 +0200
Von: DER-MEIDLINGER <der-meidlinger@erpo.at>
An: POLIZEI BRUCK WAFFEN <polizei.bhbl@noel.gv.at>, POLIZEI BRUCK <jan.alteneder@polizei.gv.at>, POLIZEI LEOPOLDSDORF <pi-n-leopoldsdorf@polizei.gv.at>

GZ: PAD/21/01082304/001/VW

Sehr geehrte Damen und Herren der Polizei

Kurze Stellungnahme zum Bericht der Streife Leopoldsdorf 1 über Prüfung der Schusswaffen gemäß §25 WaffG am 02. 07. 2021 um 16:25 Uhr in der Ziegelgasse 4/26, 2333 Leopoldsdorf.

Die Angaben des Beamten entsprechen nicht den Tatsachen, denn in diesem Fall kann die erste gezeigte Waffe (Magnum 375) dem kleinen Tresor wohl am Griffstück aber aufgrund der Beengtheit nicht so entnommen werden, daß der Lauf in Richtung einer Person zeigen kann, schon gar nicht in ein Gesicht. Dieser Umstand kann jederzeit unter Beweis gestellt werden, denn der kleine Tresor kann nur versperrt werden, wenn die Waffe verkehrt reingelegt und demnach auch wieder verkehrt rausgenommen werden kann am Griffstück aber mit dem Lauf nach unten. Daß die Angaben des Beamten nicht der Wahrheit entsprechen bestätigt auch der Umstand, daß sich in den beengten Umkleideraum sogar zwei Beamte hinter mir reingedrängt hatten und es gab nicht einmal eine Möglichkeit die Hände zu heben und schon gar nicht den Lauf eines Revolvers.

Meine damalige Verletzung an meiner rechten Hand kam von einer Motorreparatur ein paar Tage vorher und beim Schießen am Vortag wurde die Abschürfung wieder aufgekratzt. Die subjektive Vermutung der Beamten ist sicherlich nicht relevant und ist ein weiterer Beweis der offensichtlichen Subjektivität der Beamten.

Im Gegensatz zur Annahme des Beamten bin ich sicher nicht pervers um mich am Geruch von Pulverrückständen zu begeilen. Wie der Beamte auf die Idee kommen kann und sich dazu hinreißen ließ, mich auf den Geruch von Pulverrückständen für pervers zu erklären ist mir schleierhaft. Die Formulierung der Übertreibungen im Bericht allein ist für jedermann ersichtlich zu viel des Guten und stellt die Glaubwürdigkeit und den Wahrheitsgehalt des gesamten Bericht in Frage und ich finde es traurig, daß gestandene Behörden nach solchen Berichten aktiv werden und nicht vorher intern eine Klärung herbeiführen.

Der begehbare Umkleideraum ist übrigens so beengt, daß beim Zurücklegen der Waffen gar nicht gesehen werden kann, ob meine Finger am Abzug waren oder nicht beim angeblichen lautstarken inhalieren der Pulverrückstände.

Obwohl ich mit den beiden jungen Beamten ein nettes Gespräch führte bezweifle ich die Objektivität der beiden jungen und offensichtlich unerfahrenen Beamten die sich zu einem solchen subjektiven und willkürlichen Bericht bzw gelinde gesagt Schauermärchen hinreißen ließen.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Polley

Beigefügt Foto des begehbaren Umkleideraum worin sich drei Personen drängten.

Beigefügt auch der Bericht, von dem ich erst beim Termin beim Amtsarzt Kenntnis erhalten habe, um Ihnen zu ermöglich beim Studium des Bericht selbst feststellen zu können, was Sie eigentlich abgesegnet haben und ich empfehle diesen Bericht einer nochmaligen Beurteilung zuzuführen. Um das Ansehen der Polizei zu wahren, ist dringend zu empfehlen, die Qualifikation von jungen unerfahrenen Beamten zu prüfen, bevor diese in speziellen Aufgaben auf die Öffentlichkeit losgelassen werden.

Zur Info: Ich behalte mir vor, entsprechend Ihrer weiteren Aktionen im Wege der geeigneten Schritte vorzugehen, ggfs bis zur BIA und anderen übergeordneten Behörden, denn Willkürakte von Behörden werde ich nicht unwidersprochen hinnehmen.

Jeder von mir kontaktierte Jurist findet es sonderbar, daß es überhaupt zu so einem Bericht kommen konnte und Juristen finden es noch mehr sonderbar, daß dieser Bericht überhaupt abgesegnet wurde.

Am Sonntag, den 22. 08. 2021 geht eine weitere Aufforderung raus, um mein Recht einzufordern. Kopie wird hier beigefügt.

Gesendet am 22. 08. 2021


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: AUFFORDERUNG
Datum: Sun, 22 Aug 2021 18:47:52 +0200
Von: DER-MEIDLINGER <der-meidlinger@erpo.at>
An: POLIZEI BRUCK WAFFEN <polizei.bhbl@noel.gv.at>, POLIZEI BRUCK <jan.alteneder@polizei.gv.at>, POLIZEI LEOPOLDSDORF <pi-n-leopoldsdorf@polizei.gv.at>

GZ: PAD/21/01082304/001/VW

Nachdem in der unten stehenden Willkürangelegenheit bis jetzt keine Reaktion und Richtigstellung erfolgt ist, verlange ich die Namen und Dienstnummern der beiden jungen Beamten der Streife Leopoldsdorf 1 sowie auch den Namen ihres Vorgesetzten mit Dienstnummer, der den sonderbaren Bericht absegnete bzw. den Willkürakt sanktionierte und weitergeleitet hat.

Nach meiner Auffassung sind solche Leute für den Polizeidienst nicht geeignet, die sich zu Willkürakten und Schikanen gegenüber der Bevölkerung hinreißen lassen. Es wäre sicher ratsam die Qualifikation dieser Beamten einer Überprüfung zu unterziehen bevor es zu Zuständen wie in der nahen Vergangenheit kommt.

Ich habe zwischenzeitlich die Sache von mehreren Juristen prüfen lassen und man ist sehr verwundert über die willkürlichen Praktiken der Polizei in Leopoldsdorf und wozu scheinbar schon junge Beamte dazu angehalten werden sich zu Willkürakten hinreißen zu lassen.

Sie können davon ausgehen, daß ich keine Angst vor der Polizei habe und alles versuchen werde, um den in Leopoldsdorf nicht nur gegen mich eingerissenen Unfug der Willkürakte abzustellen. Ich werde keiner Konfrontation mit der Polizei bei Gerichten und Behörden aus dem Wege gehen. Ihr scheint vergessen zu haben, daß es auch noch Menschen mit ausgeprägten Gerechtigkeitssinn gibt, die sich nicht von euren Uniformen beeindrucken lassen und eure Selbstherrlichkeit und Willkür unwidersprochen hinnehmen.

Sollte sich die Sache nicht schnellstens erledigen und richtiggestellt werden wird es Anzeigen bei übergeordneten Behörden geben und ich werde bis zum Verwaltungsgericht und ggfs bis zum EuGH gehen, um mein Recht einzufordern.

Derartige Willkürakte der Polizei in Leopoldsdorf erinnern an gewisse Praktiken in der nahe Vergangenheit und haben in einem demokratischen Rechtsstaat nichts zu suchen und es ist an der Zeit, daß der Sumpf der Willkür und Selbstherrlichkeit ausgetrocknet wird.

Sollte keine Reaktion oder Richtigstellung bis zum 29. 08. 2021 erfolgen wird von mir in Erwägung gezogen nun auch die Presse und die Politik wie auch Landeshauptfrau Mikl-Leitner, Landespolizeidirektor Franz Popp und zuständige Stelle beim Innenministerium auf die Selbstherrlichkeit und die Willkürakte der Polizei in Leopoldsdorf aufmerksam zu machen.



Zuletzt bearbeitet von meidlinger am So Aug 22, 2021 7:35 pm, insgesamt einmal bearbeitet
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Wiener



Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 278
Wohnort: Branntweiner

BeitragVerfasst am: Sa Aug 21, 2021 8:13 pm    Titel: UM GOTTES WILLEN Antworten mit Zitat

Von gscherte Kiwara kann man nichts anderes erwarten. Aber sicher zum brunsen zu deppert. angelevil angelevil
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KURZER



Anmeldungsdatum: 11.02.2021
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Sa Aug 21, 2021 8:25 pm    Titel: ??? Antworten mit Zitat

Ich kenne Leopoldsdorf überhaupt nicht, aber die dortigen Landkiwara würden sicher in meine Familie passen. angelnice angelevil
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TRUMP



Anmeldungsdatum: 11.02.2021
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Sa Aug 21, 2021 9:17 pm    Titel: KORRUPT ? Antworten mit Zitat

Sind die Wachter vielleicht auch so korrupt wie ich ? Confused respect respect
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Lucky Luck



Anmeldungsdatum: 07.01.2006
Beiträge: 16
Wohnort: Am Rücken meines Pferd

BeitragVerfasst am: Sa Aug 21, 2021 11:24 pm    Titel: BESUCH Antworten mit Zitat

Da wäre ein Besuch von mir notwendig und schon wäre Ruhe und alle wären brav. knight knight
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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: So Jun 05, 2022 12:11 am    Titel: Re: KORRUPT ? Antworten mit Zitat

TRUMP hat folgendes geschrieben:
Sind die Wachter vielleicht auch so korrupt wie ich ? Confused respect respect


Die Wachter in Leopoldsdorf und bei der BH Bruck an der Leitha sind die Reinkarnation der Korruption. angelevil angelevil
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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: Sa Jul 29, 2023 9:43 pm    Titel: Antworten mit Zitat

In der Zwischenzeit sind aus der Sache der Überprüfung gem. § 25 WaffG mehr als 30 weitere Verfahren aller Art eingeleitet worden, da man mich nicht klein bekommen konnte.

Von Ing. Peter Loidolt, Fachbereich Polizei bei der BH Bruck an der Leitha wurde Gott und die Welt angerufen und gebeten gegen mich Anzeigen zu erstatten. Die Landespolizeidirektion NÖ. und das Landeskriminalamt wurden auf Zuruf motiviert Anzeigen gegen mich zu erstatten. Das heißt mit anderen Worten, daß Ing. Peter Loidolt andere Polizeistellen zu Amtsmißbrauch motivierte.

Die Liste der eingeleiteten zusätzlichen Verfahren:
BH Bruck an der Leitha
GZ: BLS3-W-21143/004, BLS1-F-22122/001, BLS3-W-21143/000, PAD/22/01262161 (eingestellt)
Landespolizeidirektion Niederösterreich
GZ: PAD/21/01732836/018/AA
Polizeiinspektion Leopoldsdorf
GZ: PAD/21/01082304/001/VW, PAD/21/01870559/KRIM
Amtsarzt
GZ: BLA5-G-176/125
Gesundheitsamt Bruck an der Leitha
GZ: BLS1-F-22122/001
Verkehrspsychologische Stellungnahme
GZ: ID-WFCD2212538
Gesundheitsbefund Dr. Puhr
GZ: 22000195
Psychiatrischer Befund Dr. Peter Somsak
GZ: 83/2022
Landespolizeidirektion Niederösterreich
GZ: PAD/22/01262161/001/KRIM
LKA NÖ
GZ: PAD/22/00844430
Bundesministerium Inneres
GZ: 2022-0.691.035
Staatsanwaltschaft Korneuburg
GZ: 7 St 57/22w, 5 UT 30/22k-1.2
Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt
GZ: 18 UT 19/23t – 1, 18 St 118/23a - 10
Landesgericht Korneuburg
GZ: 328 Hv 40/22h – 1.13
Landesverwaltungsgericht Wr. Neustadt
GZ: LVwG-AV-429/001-2022, LVwG-AV-465/001-2022
Bezirksgericht Schwechat
GZ: 2 E 1669/23z – 2, 2 E 1019/22 k - 9
Verwaltungsgerichtshof
GZ: Ra 2023/03/0041-3
Meidlinger
GZ: Meidl-Offizial-1000/001-0011/2023, GZ: Meidl-Straf-2333/001/2023

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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: Sa Jul 29, 2023 10:33 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Es kam ein Bescheid nach dem anderen bis hin zur Anforderung eines psychologischen Verkehrstauglichkeit Statement.

Reine Willkür, denn was hat eine Überprüfung gem. § 25 WaffG mit meinem Führerschein zu tun.

Es folgten Organstrafen bis hin zu einer Anzeige wegen gefährlicher Drohung gegen einen Polizeibeamten.

Ich habe immer behauptet, daß der Bericht der Polizisten verfälscht ist und die Sache innerhalb von 2 Minuten geklärt werden kann durch einen Lokalaugenschein. Mit allen möglichen fadenscheinigen Ausreden wurde ein Lokalaugenschein umgangen, da man wußte, daß das ganze Lügenkonstrukt innerhalb von nur 2 Minuten zusammen brechen würde.

Dann kam es zu einem Verfahren beim Landesverwaltungsgericht am 28. 10. 2022, zu dem die beiden Polizisten als Zeugen geladen waren.

Ich habe dem Richter den damaligen Sachverhalt erklärt und die beengten räumlichen Verhältnisse mit Fotos belegt. Diese beengte Räumlichkeit hätte gar nicht zugelassen, einen Revolver den Beamten mit dem Lauf und Finger am Abzug an den Kopf zu halten. Die Fotos sind am Richtertisch gelegen.

Bei der Zeugeneinvernahme der beiden Polizisten stellte ich die Frage an beide Polizisten unabhängig voneinender, mit welcher Hand ich angeblich den Polizisten den Revolver an den Kopf gehalten haben soll. Beide sagten aus unabhängig voneinander, daß es meine rechte Hand gewesen ist. Die Fotos der beengten Räumlichkeiten haben eindeutig bewiesen, daß es mit der rechten Hand überhaupt nicht möglich war, die Waffe aus dem Tresor zu nehmen. Ich habe bei jeder Aussage sofort auf Lüge hingewiesen und somit auf Falschaussage.

Der Richter hat meine ihm übergegenen Fotos den beiden Polizisten nicht vorgelegt, sondern die Fotos als Beweis unterdrückt. Die Fotos sind erst wieder im Akt als Anlage A und B aufgetaucht, den ich sofort angefordert hatte, wie auch ein Tonbandprotokoll.

Es stellte sich heraus, daß das Tonbankprotokoll verfälscht wiedergegeben wurde, denn meine Frage wurde weggelassen, mit welcher Hand ich den Revolver aus dem Tresor genommen und dem Polizisten an den Kof gehalten haben soll.

Mit dieser Rechtsbeugung und Beweisunterdrückung wurde vom Richter Mag. Gernot Weber die Rechtsprechung so manipuliert, daß sämtliche Rechtsverletzung der Beteiligten bei der BH Bruck an der Leitha und die Verfälschungen und Falschaussagen der beiden Polizisten gesetzlich gedeckt werden können.

Meine weiteren Fotos der beengten Räumlichkeit konnte ich belegen, daß es nicht mit der linken, wie auch mit der rechten Hand nicht möglich ist die Waffe mit dem Lauf und Finger am Abzug den Polizisten an den Kopf zu halten.

Die junge Polizistin ist bei der Aktion hinter der Tür gestanden zur Eigensicherung und komischerweise hat sie nicht eingegriffen, was sie in einem solchen Fall hätte tun müssen. Da nichts geschehen ist von seiten der Polizistin ist demnach auch nicht das geschehen was im Bericht geschrieben und was bei Gericht ausgesagt wurde.





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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: Sa Jul 29, 2023 10:52 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Ich hatte am 28. 07. 2023 das Vergnügen einer Akteneinsicht der bei allen Abteilungen aufgestauten Akte. In jedem Fall wurde ich als hochgradig gefährlich eingestuft, denn ein Security wurde mir die ganze Zeit zur Seite gestellt.

In einem Raum neben der Ordination des Amtsarzt wurden mir die bei der BH Bruck an der Leitha vorliegenden Akte der Abteilung Polizei, Gesundheit, Verkehr und Ing. Peter Loidolt nacheinander zur Einsicht vorgelegt. Die Akte waren zum Teil dicke aber lose Ordner mit Gummiband und ein Akt war so groß, daß ein Karton herhalten mußte.

Ich habe schon viele Akten in meinem Leben gesehen, aber noch niemals so chaotische Akten wie die der BH Bruck an der Leitha. Bei keinem einzigen Akt waren die Seiten nummeriert, was rechtlich als eindeutiges Indiz für Amtsmißbrauch zu werten ist. Ich habe noch nie so viel dummes Geschreibsel gesehen als den Schriftverkehr zwischen den Abteilungen. Der Konsens des Schriftverkehr befaßte sich zum Großteil nur damit, wie und was kann man noch bestrafen.

Ein Beispiel möchte ich niemand vorenthalten. Der Amtsarzt Dr. Marcus Kocsisek hat am 21. Februar 2022 an Ing. Peter Loidolt geschrieben: “Bitte weiterleiten an die Strafabteilung und ein Strafverfahren einleiten lassen”.
Das ist der Amtsarzt der am 17. August 2021 bei mir nach nur ca. 15 Minuten eine “wahrscheinliche Persönlichkeitsstörung” diagnostiziert hat. Meine Fragen per Mail nach Begründung waren dem Herrn Amtsarzt sicher unangenehm und er konnte darauf bis heute keine Antwort geben. Es ist äußerst bemerkenswert und läßt tiefgründige Schlüße über die Qualifikation des Amtsarzt zulässig erscheinen, wenn er seine Diagnosen nicht erklären bzw. begründen kann.

Gestern hatte ich den Herrn Amtsarzt per Mail um ein Gespräch wegen ein paar Fragen ersucht und keine Antwort erhalten. Heute war ich bei der Akteneinsicht nur ca. 10 Meter neben der Ordination des Amtsarzt, der mit Sicherheit anwesend war, da Patienten im Warteraum waren. Bei meiner direkten Anfrage bei der Sekretärin hat sich der Amtsarzt verleugnen lassen und in seiner Ordination verkrochen.

Der Akt der Abteilung von Ing. Peter Loidolt hat auch einen Schriftverkehr von Ing. Peter Loidolt mit Mag. Gernot Weber vom Landesverwaltungsgericht beinhaltet, der mit “Dringend” und “Hoher Priorität” gekennzeichnet war.

Nachdem die nachweislich durch Rechtsbeugung manipulierte Rechtsprechung des Verfahren GZ: LVwG-AV-429/001-2022 bekannt ist kann man sich gut vorstellen was da noch alles gelaufen sein muß zwischen Ing.Peter Loidolt und Mag. Gernot Weber.

Auffallend ist, daß auch meine Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg im Akt von Ing. Peter Loidolt aufgetaucht sind.

Auffallend ist auch, daß vom Ursprung des Trauerspiel überhaupt keine Rede mehr ist, nämlich von der Überprüfung gem. § 25 WaffG vom 06. 07. 2021, die ja der Auslöser gewesen ist. Es haben sich in der Zwischenzeit in den Akten eine Menge Fotos der beengten Räumlichkeit angesammelt und jeder versucht krampfhaft den nachweislich verfälschten Bericht und die nachweislichen Falschaussagen der beiden Polizisten zu umgehen, um nicht das ganze Lügenkonstrukt der Polizeiinspektion Leopoldsdorf, Amtsarzt, BH Bruck an der Leitha und Landesverwaltungsgericht zum Einsturz zu bringen.

Man darf gespannt darauf sein, ob auch Ing. Peter Loidolt am Dienstag, den 1. August 2023 das Weite sucht wenn ich den Gesprächstermin mit dem Bezirkshauptmann wahrnehme, in dessen Namen alles geschehen ist.

Wenn sich auch Ing. Peter Loidolt am Dienstag, den 1. August 2023 verleugnen läßt oder das Weite sucht kann sich jeder selbst ein Urteil bilden, wie die ganze Angelegenheit moralisch zu bewerten ist. Über Recht und Gesetz braucht sicher nicht nachgedacht zu werden, denn die Umstände und Praktiken erinnern an einen totalitären Unrechtstaat.

Sicher haben ein paar Beteiligte in ihrer Überheblichkeit noch gar nicht bemerkt, daß sie sich bereits auf sehr dünnem Eis bewegen.

Nachdem sich der Amtsarzt Dr. Marcus Kocsisek nach großer Lippe als Reinkarnation der Feigheit erwiesen hat warten wir mit Spannung darauf, wer ihm von den großmäuligen Zeitgenossen noch folgen wird.
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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: Sa Jul 29, 2023 10:55 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Mail an die Staatsanwaltschaft am 29. 07. 2023

Sehr geehrte Damen und Herren der Staatsanwaltschaft

Ich möchte die Staatsanwaltschaft in Kenntnis setzen, daß ich gestern Freitag, den 28. 07. 2023 das Vergnügen wahrgenommen habe, die Akten der Abteilungen der BH Bruck an der Leitha einzusehen. Es waren Akten der Polizei, Gesundheitsamt, Verkehrsamt und der Abteilung Loidolt.

Ich habe schon viele Akten in meinem Leben gesehen, aber noch nie solche chaotischen Akte wie von der BH Bruck an der Leitha. Es waren alles zusammen ca. 20 kg Papiermüll. Es hat den Anschein, daß man die Akten “bereinigt” hat, um sich keine Blöße zu geben betreffend aktenkundigen Ungereimtheiten.

Bei den Akten waren die Seiten nicht nummeriert und keine Inhaltslisten wurden den Akten beigelegt, was natürlich eine “Bereinigung” oder “Manipulation” leicht möglich macht. Diese Umstände sind ein typisches Indiz für Amtsmißbrauch.

Die “Bereinigung” hat nicht ganz funktioniert und man hat wahrscheinlich nicht damit gerechnet, daß ich jedes einzelne Blatt umdrehen werde. Ich bin auf ein Blatt gestossen mit Kommunikation zwischen Ing. Peter Loidolt und Amtsarzt Dr. Marcus Kocsisek vom 21. Februar 2022, worin über private Mailadressen auf privater Basis die weitere Vorgangsweise betreffend Einleitung eines Strafverfahrens gegen mich abgesprochen wurde. Es ist zu vermuten, daß diese Absprache nicht über die behördlichen Mailadressen erfolgen sollte, die auch für andere Personen zugänglich sind.

Es wurde von mir auch ein Blatt gefunden womit direkter Kontakt mit privater Mailadresse von Ing. Peter Loidolt mit dem Richter Mag. Gernot Weber beim Landesverwaltungsgericht bestätigt wird. Im Mail wurde der Betreff als DRINGEND bezeichnet und auf PRIORITÄT HOCH speziell hingewiesen. Für mich steht eindeutig fest, daß in der Folge nicht über die behördlichen Mailadressen sondern auf dem Weg der privaten Mailadressen abgesprochen wurde, wie die Rechtsprechung manipuliert werden muß, um Ing. Peter Loidolt selbst und die beiden Polizisten nicht mit der Wahrheit in Schwierigkeiten zu bringen.

Ich habe einen Gesprächstermin mit Landeshauptman Dr. Suchanek am 1. August 2023 in der BH Bruck an der Leitha. Nachdem ich vermutlich aufgrund meiner Anzeigen gegen Polizei, BH Bruck an der Leitha und anderen Beteiligten vom Staatsanwalt Mag. Nur Dogan bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zur Prozeßpartei ernannt wurde interpretiere ich diesen Umstand so, daß ich auch das Recht habe im Sinne meiner Anzeigen und im Sinne der Staatsanwaltschaft Beteiligte bzw. von mir angezeigte Personen zu befragen und Berichte an die Staatsanwaltschaft zu verfassen.

Der verfälschte Bericht GZ. PAD/21/01082304/001/VW vom 06. 07. 2021 und die Falschaussagen beim Verfahren GZ: LVwG-AV-429/001-2022 vom 28. 10. 2022 sind bereits aktenkundig unter Beweis gestellt.

Die Gefälligkeitsdiagnose vom Amtsarzt Dr. Marcus Kocsisek hat sich von selbst bestätigt durch die Handlungen des Amtsarzt selbst. Ich werde noch prüfen, ob diese Sache nicht der Gegenstand von Ermittlungen der WKStA sein könnte. Alle Anzeichen sprechen dafür, daß noch mehr dahintersteckt beim Amtsarzt.

Durch meine Recherchen kann wesentlich mehr unter Beweis gestellt werden als der BH Bruclk an der Leitha und allen Beteiligten lieb ist.

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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: Sa Jul 29, 2023 11:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat



In der BH Bruck an der Leitha gibt es einen Gesprächstermin am 1. August 2023 mit dem Bezirkshauptmann Dr. Suchanek.

Ich werde darüber berichten.
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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2346

BeitragVerfasst am: Do Aug 03, 2023 12:36 am    Titel: Antworten mit Zitat

Bericht an alle Beteiligten, Freunde, Bekannte zur Kenntnisnahme

Ich hatte heute ab 8:45 Uhr ein interessantes Gespräch mit Bezirkshauptmann Dr. Suchanek in der BH Bruck an der Leitha.

Ich möchte niemand vorenthalten, dass mir der ansonst nette und sympathische Bezirkshauptmann 3 Mal die Ausgangstür gewiesen hat wegen meiner harten Fragen und meiner Verwendung von Begriffen wie z.B. Scheiße, was die ganze Sache aber nach meiner Auffassung tatsächlich ist, aber von Dr. Suchanek in dieser Form nicht gehört werden wollte.

Gerade in meiner Sache kann ich den schweren Stand von Dr. Suchanek sehr gut verstehen, denn einerseits muß er seine Mitarbeiter in Schutz nehmen und andererseits ihre Handlungen rechtfertigen, auch wenn die Handlungen und Bescheide nicht ganz rechtskonform sind und viele rechtstaatlichen Bestimmungen nicht beachtet wurden und ohne Moral nachweislich mehrmals gegen eigene Gesetze verstossen wurde.

Dr. Suchanek war ehrlich genug mir zu bestätigen, dass erkannt wurde, dass das Amtsärztliche Zeugnis GZ: BLA5-G-176/125 mit der Diagnose „wahrscheinliche Persönlichkeitsstörung“ falsch gewesen ist.

Den Bericht der Überprüfung gem. § 25 WaffG unter GZ: PAD/21/01082304/001/VW vom 06. 07. 2021 hat Dr. Suchanek lediglich kommentiert mit der etwas fadenscheinigen Begründung, dass man glauben muß was die Polizei sagt. Ich lasse diese Stellungnahme nicht gelten, denn aufgrund von meinen sofortigen Einwänden und zur Verfügung gestellten Fotos nach Erhalt einer Kopie des Bericht wäre mehr Sorgfalt und Zweifel am Bericht angebracht gewesen. Es hätte
sich bei mehr Sorgfalt innerhalb kürzester Zeit herausgestellt, dass der Bericht genau so falsch ist wie das Ärztliche Zeugnis des Amtsarzt.

Somit wurde heute vom Bezirkshauptmann selbst bestätigt, dass sämtliche nachfolgenden Bescheide der BH Bruck an der Leitha einen gravierenden rechtlichen Makel haben. Gemäß der heutigen Bestätigung des Bezirkshauptmann wurde von der BH Bruck an der Leitha als Grundlage für sämtliche weiteren Bescheide bis hin zum Waffenverbot eine falsche amtsärztliche Diagnose und ein ungeprüfter Bericht der Polizei verwendet.

Es stellt sich jetzt die logische Frage, wie sind die Bescheide bis hin zum Waffenverbot der BH Bruck an der Leitha tatsächlich rechtlich zu bewerten und inwieweit sind andere Behörden, Staatsanwaltschaft und Gerichte in die Irre geführt worden.

Der Bescheid GZ: BLS3-W-21143/004 vom 22. März 2022 der das Verfahren GZ: LVwG-AV-429/001-2022 vom 28. 10. 2022 ausgelöst hat beinhaltet als Grundlage den ungeprüften Bericht der Polizei und das als falsch erkannte amtsärztliche Gutachten. Demnach muß von einer Irreführung ausgegangen werden. Die andere Frage ist, welche Rechtskraft hat eine Rechtsprechung unter diesen Umständen, wobei noch zusätzlich – bewusst oder unbewußt – Rechtsbeugung und Manipulation der Rechtsprechung aktenkundig geworden ist. Die Frage ist nach wie vor offen, was einen Prozeßbetrug tatsächlich ausgelöst haben könnte.

Nachdem sich heute einiges zu meinen Gunsten geklärt hat bleibe ich dabei, dass der Bericht der Polizei verfälscht ist und die beiden Polizisten Falschaussagen beim Landesverwaltungsgericht gemacht hatten und die Rechtsprechung rechtlich als Prozeßbetrug zu bewerten ist. Die Frage bleibt, wer ist dafür verantwortlich zu machen ?

Dr. Suchanek hat sich heute darauf ausgeredet, dass meine Sache wegen Waffenverbot seit ca. 6 Wochen rechtskräftig erledigt ist und von ihm diese Sache aufgrund der Rechtskraft nicht mehr diskutiert wird. Für mich ist seine Stellungnahme vollkommen klar, denn es gibt sicher nicht oft so eine Sache mit so extremen behördlichen und gerichtlichen Ungereimtheiten.

Die Frage ist jetzt, was tun im Sinne des Rechtstaat Österreich, denn ich persönlich lasse diese Sache in der jetzigen unfertigen Form nicht im Raum stehen.

Bezirkshauptmann Dr. Suchanek hat mir übrigens heute beim persönlichen Gespräch bestätigt, dass die Anordnung der Erbringung eines verkehrspsychologischen Statement eine falsche Entscheidung der BH Bruck an der Leitha gewesen ist. Er hat sich aber zur Vorsicht vorbehalten, sich auf mein Alter zu berufen. Vermutlich um Regressforderungen zu umgehen.

Gemäß den Prinzipien des Rechtstaat müssen noch viele andere Ungereimtheiten einer Klärung zugeführt werden. Es stellt sich auch die Frage aus welchen Gründen es zu mehr als 30 zusätzlichen Verfahren gekommen ist und aus welchen Gründen vom LKA, der Landespolizeidirektion und vielen anderen Behörden gegen mich Anzeigen erstattet haben und sonstige Verfahren gegen mich eingeleitet haben ausschließlich nur auf Zuruf der BH Bruck an der Leitha und somit
gegen § 302 StGB verstossen haben.

Nachdem ich mit Nachdruck zu verstehen gegeben habe, dass aufgrund der rechtlichen Ungereimtheiten für mich die Sache erst dann erledigt ist bis Recht gesprochen wurde, denn für mich gibt es keine Rechtskraft welche nachweislich auf Falschaussagen, Rechtsbeugungen und Manipulation beruht.

Bezirkshauptmann Dr. Suchanek machte mir heute das Angebot, doch einen neuen Antrag auf Waffenbesitzkarte zu stellen. Ich glaube, der Herr Bezirkshauptmann unterschätzt mich noch immer gewaltig, wenn er geglaubt hat, dass ich ihm auf diesen Trick reinfalle. Ich halte das Angebot sowieso nur für Verarschung und wenn ich tatsächlich einen Antrag stellen würde, dann würde ich mich automatisch mit der Rechtsprechung des Landesverwaltungsgericht einverstanden erklären, die für mich aufgrund der nachweislichen Ungereimtheiten keine Rechtskraft hat und nicht relevant ist.

Es geht weiter ohne Unterlaß.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Polley
Ziegelgasse 4/26
2333 Leopoldsdorf
Mobil: +43 6702059252



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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2346

BeitragVerfasst am: Do Aug 03, 2023 12:41 am    Titel: Antworten mit Zitat

BH Bruck an der Leitha
GZ: BLS3-W-21143/004, BLS1-F-22122/001, BLS3-W-21143/000, PAD/22/01262161 (eingestellt)
Landespolizeidirektion Niederösterreich
GZ: PAD/21/01732836/018/AA
Polizeiinspektion Leopoldsdorf
GZ: PAD/21/01082304/001/VW, PAD/21/01870559/KRIM
Amtsarzt
GZ: BLA5-G-176/125
Gesundheitsamt Bruck an der Leitha
GZ: BLS1-F-22122/001
Verkehrspsychologische Stellungnahme
GZ: ID-WFCD2212538
Gesundheitsbefund Dr. Puhr
GZ: 22000195
Psychiatrischer Befund Dr. Peter Somsak
GZ: 83/2022
Landespolizeidirektion Niederösterreich
GZ: PAD/22/01262161/001/KRIM, PAD/23/01373796/001/AA, PAD/21/01732836
LKA NÖ
GZ: PAD/22/00844430
Bundesministerium Inneres
GZ: 2022-0.691.035
Staatsanwaltschaft Korneuburg
GZ: 7 St 57/22w, 5 UT 30/22k-1.2
Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt
GZ: 18 UT 19/23t – 1, 18 St 118/23a - 10
Landesgericht Korneuburg
GZ: 328 Hv 40/22h – 1.13
Landesverwaltungsgericht Wr. Neustadt
GZ: LVwG-AV-429/001-2022, LVwG-AV-465/001-2022
Bezirksgericht Schwechat
GZ: 2 E 1669/23z – 2, 2 E 1019/22 k - 9
Verwaltungsgerichtshof
GZ: Ra 2023/03/0041-3
Meidlinger
GZ: Meidl-Offizial-1000/001-0011/2023, GZ: Meidl-Straf-2333/001/2023



KOPIE AN
JUSTIZMINISTERIUM,
INNENMINISTERIUM,
POLITIK UND ANDERE GESETZESSTELLEN

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich möchte in Erinnerung rufen, daß ich seit der Ausstellung des amtsärztlichen Zeugnis am 17. August 2021 klar und deutlich zum Ausdruck brachte, daß das Gutachten falsch ist und es sich um ein Gefälligkeitsgutachten handelt. Am 01. 08. 2023 wurde mir bei einem Gespräch mit dem Bezirkshauptmann Dr. Suchanek bestätigt, daß ich recht hatte, denn man hat zwischenzeitlich selbst erkannt, daß das Gutachten falsch ist. Das heißt mit anderen Worten, daß man fast ganze 2 Jahre
Zeit gebraucht hat, um das nach meiner Auffassung vorsätzliche Fehlverhalten des Amtsarzt zu erkennen. Der Amtsarzt hätte als Allgemeinmediziner selbst erkennen müssen, daß er nicht dazu befugt ist psychiatrische Gutachten auszustellen. Auch wenn er nur eine “wahrscheinliche Persönlichkeitsstörung” diagnostizierte hat er
seine Kompetenzen weit überschritten und als beamteter Amtsarzt nach meiner Auffassung eindeutig gegen § 302 StGB verstossen.

Nach meiner Auffassung müßten demnach sämtliche Bescheide und Maßnahmen umgehend aufgehoben werden bei denen das nunmehr als falsch erkannte Gutachten als gesetzliche Grundlage verwendet wurde.

Bei dem Bericht GZ: PAD/21/01082304/001/VW vom 06. 07. 2021 der Überprüfung gem. § 25 WaffG haben wir die selbe Situation. Ich bleibe bei der Auffassung, daß der Bericht verfälscht ist. Es wurde wahrscheinlich mit Vorsatz bis jetzt nicht zur Kenntnis genommen, daß ich bei der Überprüfung gem. § 25 WaffG anwesend war und demnach genau den Sachverhalt und den Ablauf wissen muß. Es wurde bis jetzt auch wahrscheinlich mit Absicht mein Fotomaterial übersehen womit ich
eindeutig unter Beweis gestellt habe, daß der im Bericht geschriebene Sachverhalt aus Gründen der beengten raumtechnischen Möglichkeiten überhaupt nicht stimmen kann. Die Gründe warum es nicht zu einer Überprüfung gemäß meiner Sachverhaltsdarstellung gekommen ist entziehen sich naturgemäß meiner Kenntnis. Ich liege mit großer Wahrscheinlichkeit nicht falsch, wenn ich behaupte, daß es an der fehlenden Qualifikation der Mitarbeiter der BH Bruck an der Leitha gelegen hat. Die Inhalte der Protokolle der Einvernahme der beiden Polizisten am 12. 01. 2022 in der BH Bruck an der Leitha lassen eindeutig erkennen, daß es bei der Einvernahme nicht um eine professionelle Befragung über den tatsächlichen Sachverhalt geht, sondern ausschließlich um eine subjektive Diskriminierung meiner Person zur Bekräftigung des Wahrheitsgehalt des ursprünglichen verfälschten Bericht. Nachdem ich die beiden Polizisten kenne halte ich beide für etwas naiv, aber Vorgesetzten gegenüber hörig,
um vorgegebene gewünschte Texte bei der Befragung zu bestätigen. Die Protokolle sind so extrem formuliert mit Ausschweifungen und zusätzlichen Ergänzungen, die überhaupt nicht geschehen sind, daß von mir stark bezweifelt wird, daß diese Aussagen von den Polizisten selbst gemacht wurden. Da hat noch jemand mitgeholfen.

Diese Umstände werden auch eindeutig bestätigt durch die permanente Verweigerung eines Lokalaugenschein. In jedem Fall steht eindeutig fest, daß die Wahrheitsfindung mit Vorsatz behindert und verhindert worden ist. Es stellt sich die Frage, ob dem Mitarbeiter der BH Bruck an der Leitha die Qualifikation fehlte um durchblicken zu können oder vorsätzlich durch Fehlentscheidungen seine fehlende Qualifikation zu ersetzen versuchte.

Was das Verfahren GZ: LVwG-AV-429/001-2022 vom 28. 10. 2022 beim Landesverwaltungsgericht anbelangt mit Vernehmung der beiden Polizisten steht eindeutig fest, daß mit eindeutigen Falschaussagen und Beweisunterdrückung die Rechtsprechung manipuliert wurde. Der Richter Mag. Gernot Weber hat unterlassen zur Wahrheitsfindung beizutragen mit Unterdrückung von ihm vorliegenden Fotos und schwerwiegenden Verfahrensmangel, nämlich Unterlassung bzw. Verhinderung eines von mir beantragten Lokalaugenschein.

Nachdem man fast genau 2 Jahre Zeit brauchte um zu erkennen, daß das Gefälligkeitsgutachten des Amtsarzt falsch ist bin ich neugierig, wie viel Zeit man benötigt, um zu erkennen, daß der ursprüngliche Bericht der Polizei vorsätzlich verfälscht wurde und es auch zu Falschaussagen der Polizisten gekommen ist. Ich teile nicht die Meinung des Herrn Bezirkshauptmann Dr. Suchanek, daß man den Worten der Polizei glauben muß. Ich bin der Meinung, daß man vorsätzlich verabsäumt hat die Sachverhaltsdarstellungen der Polizisten zu überprüfen, um Klarheit zu schaffen.

Ich bleibe dabei, daß von der Polizei, den Mitarbeitern der BH Bruck an der Leitha und dem Landesverwaltungsgericht ohne jeder Moral gegen die eigenen Gesetze verstossen wurde.

Dr. Suchanek hat mich freundlicherweise gewarnt vor Reaktionen des Richters beim Landesverwaltungsgericht wegen meiner Formulierungen der Rechtsbeugungen und Manipulation der Rechtsprechung vom 28. 10. 2022. Ich bin der Auffassung, daß jegliche Reaktion außer rechtlicher Bereinigung als Zeichen von Schwäche und Mangel an rechtlich haltbarer Argumentation gewertet werden muß.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Polley
Ziegelgasse 4/26
2333 Leopoldsdorf
Mail: der-meidlinger@erpo.at
Mobil: +43 6702059252

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Beiträge: 2346

BeitragVerfasst am: Mi Aug 09, 2023 10:10 pm    Titel: RUNDSCHREIBEN VOM 09.08.2023 Antworten mit Zitat

Betrifft: GANZ LINKE TOUR DER BEZIRKSHAUPTMANNSCHAFT

BH Bruck an der Leitha
GZ: BLS3-W-21143/004, BLS1-F-22122/001, BLS3-W-21143/000, PAD/22/01262161 (eingestellt)
Landespolizeidirektion Niederösterreich
GZ: PAD/21/01732836/018/AA
Polizeiinspektion Leopoldsdorf
GZ: PAD/21/01082304/001/VW (verfälscht) , PAD/21/01870559/KRIM
Amtsarzt
GZ: BLA5-G-176/125 (falsches Gutachten)
Gesundheitsamt Bruck an der Leitha
GZ: BLS1-F-22122/001 (Bescheid war nicht rechtens)
Verkehrspsychologische Stellungnahme
GZ: ID-WFCD2212538
Gesundheitsbefund Dr. Puhr
GZ: 22000195
Psychiatrischer Befund Dr. Peter Somsak
GZ: 83/2022
Landespolizeidirektion Niederösterreich
GZ: PAD/22/01262161/001/KRIM, PAD/23/01373796/001/AA, PAD/21/01732836
LKA NÖ
GZ: PAD/22/00844430 (Anzeige aus Gefälligkeit)
Bundesministerium Inneres
GZ: 2022-0.691.035
Staatsanwaltschaft Korneuburg
GZ: 7 St 57/22w, 5 UT 30/22k-1.2
Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt
GZ: 18 UT 19/23t – 1, 18 St 118/23a - 10
Landesgericht Korneuburg
GZ: 328 Hv 40/22h – 1.13
Landesverwaltungsgericht Wr. Neustadt
GZ: LVwG-AV-429/001-2022, LVwG-AV-465/001-2022
Bezirksgericht Schwechat
GZ: 2 E 1669/23z – 2, 2 E 1019/22 k - 9
Verwaltungsgerichtshof
GZ: Ra 2023/03/0041-3
Meidlinger
GZ: Meidl-Offizial-1000/001-0011/2023, GZ: Meidl-Straf-2333/001/2023



KOPIE AN
JUSTIZMINISTERIUM,
INNENMINISTERIUM,
POLITIK UND ANDERE GESETZESSTELLEN



Sehr geehrter Herr Bezirkshauptmann und Ing. Peter Loidolt

Nachdem sich jetzt alles sukzessive in Luft aufzulösen scheint, was von der Polizei, der BH Bruck an der Leitha, Amtsarzt, Gesundheitsamt, Staatsanwaltschaft und Landesverwaltungsgericht akribisch zusammengetragen und für widerrechtliche Maßnahmen und Rechtsprechungen verwendet wurde, sollte man sich nun langsam aber sicher Gedanken darüber machen wie die Angelegenheiten zu bereinigen sind.

Das amtsärztliche Gutachten hat sich als falsch herausgestellt.

Der Bescheid der Anforderung eines verkehrspsychologischen Statement war nicht rechtens

Der Bericht von der Überprüfung gem. § 25 WaffG ist so gut wie widerlegt und als Verfälschung entlarvt, wie auch die Falschaussage der Polizisten.

Die Rechtsprechung des Landesverwaltungsgericht im Verfahren GZ: LVwG-AV-429/001-2022 ist so gut wie bestätigt durch Rechtsbeugung manipuliert worden. Der Sachverhalt ist unschwer dem Tonbandprotokoll und der Urteilsbegründung zu entnehmen, sowie auch meinen eindeutigen Fakten und Fotos.

Im Falle der Rechtsprechung GZ: LVwG-AV-465/001-2022 wegen angeblich beleidigender und verhöhnender Mails ist so gut wie bestätigt, daß dem Inhalt meiner Mails immer mehr Berechtigung zukommt, da sich der in den Mails beschriebene Sachverhalt fast zur Gänze bestätigt hat und auch von kurzsichtigen und unqualifizierten Behörden unschwer nachvollzogen werden kann. Selbst ein Sonderschüler hätte damit kein Problem.

Als Bezirkshauptmann würde ich mich schämen an solchen linken Touren mit meinem Namen beteiligt zu sein und offensichtliche Rechtsverletzungen, Rechtsbeugungen und Lügen mit meinen Namen abzusegnen. Besonders verwerflich und erbärmlich ist die Beteiligung und Absegnung von Diebstahl von Eigentum von Rentnern. Charakter kann auch ein Bezirkshauptmann nicht kaufen.

Aufgrund dieses Sachverhalt sehe ich keine Veranlassung neue Anträge wegen einer Waffenbesitzkarte zu stellen, wie vom Bezirkshauptmann beim persönlichen Gespräch am 1. August 2023 empfohlen wurde. Es wird von meiner Seite keine neuen Anträge wegen einer Waffenbesitzkarte geben, auch nicht wegen meiner Waffen, denn die sind und bleiben aufgrund des eindeutigen Sachverhalt mein Eigentum. Aufgrund des eindeutigen Sachverhalt liegt behördlicher Diebstahl vor.

Mein ursprünglicher Antrag auf 5 Waffen bleibt ebenfalls aufrecht.

Es ist nur bedauerlich und auch sehr bezeichnend, daß Polizei, Behörden und Gerichte nun schon 2 Jahre an der Sache herumfummeln und scheinbar noch immer nicht gemerkt haben, wie sehr der Karren verfahren wurde durch Kurzsichtigkeit und eigenes alleiniges Verschulden.

Es hat sich nunmehr meine ursprüngliche Meinung bestätigt, daß Ing. Peter Loidolt in seiner Position bei der BH Bruck an der Leitha – gelinde gesagt – offensichtlich überlastet ist und eine Überprüfung der Qualifikation wäre äußerst ratsam. Als Bezirkshauptmann hätten Sie diese Umstände erkennen müssen anstatt sich mitschuldig zu machen an den Machenschaften des Ing. Peter Loidolt.

Meine Aktionen und meine Informationspflicht gegenüber der Allgemeinheit wird so lange fortgesetzt bis es zu einer akzeptablen Einigung kommt. Außerdem bestehe ich darauf, daß die 2 Herzinfarkte meiner Ehefrau durch diese widerrechtliche Angelegenheit in irgendeiner Form berücksichtigt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Ernst Polley
Ziegelgasse 4/26
2333 Leopoldsdorf
Mail: der-meidlinger@erpo.at
Mobil: +43 6702059252
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