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Fragwürdige Justiz in Österreich

 
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Fidelio



Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 1210
Wohnort: CH-3400 Burgdorf

BeitragVerfasst am: Mo Aug 12, 2013 2:54 pm    Titel: Fragwürdige Justiz in Österreich Antworten mit Zitat

Ein Urteil das gefällt wurde, sollte eigentlich ein mittleres Erdbeben auslösen in Österreich. Es ging darum um eine Streitigkeit in Erbschaftsangelegenheiten. Dabei dürfte dieser Streit mit dem daraus folgenden Urteil für grossen Unmut sorgen.

Ein Antragsformular eines Erben wurde nicht korrekt ausgefüllt. Es handelt sich dabei um die Nachkommenschaft von einen Sanatoriumsarzt Fürth. Dieser Arzt wurde im April 1938 von seinem Hausmeister gezwungen vor seiner Hautüre zu kehren und das mit der Zahnbürste. Jetzt erst wurde ein Urteil gesprochen zu Ungunsten der Nachkommenschaft. Der Erbe aus dieser Familie ist ein Journalist mit Nahmen Stephan Templ und gilt als kritischer Journalist. Es wird vermutet, dass dieses Urteil so gesprochen wurde um dem Journalisten eins auszuwischen, weil er eben kritisch ist.

Solche Journalisten brauchen wir in dieser Welt, damit auch die Ungerechtigkeit an den Tag kommt. Aber eben die Zensur schlägt zu. Hier auf eine fragwürdige Art und Weise.


Zitat:
Fragwürdige Justiz in Österreich

Höchststrafe statt Wiedergutmachung


Auslandsnachrichten Freitag, 9. August

Weil er in einem Antragsformular andere mögliche Erben nicht angab, soll ein Wiener Journalist für drei Jahre hinter Gitter. Dem Urteil könnten Motive der Revanche zugrunde liegen.

Ulrich Schmid, Berlin

In Wien brachte sich im April 1938 der Arzt und Sanatoriumsbesitzer Lothar Fürth um. Sein eigener Hausmeister hatte ihn gezwungen, das Trottoir vor seinem Haus mit einer Zahnbürste zu putzen, worauf er sich eine tödliche Spritze setzte. 72 Jahre danach wird das von den Nazis «arisierte» und nach dem Krieg im Eigentum der Republik Österreich stehende Sanatorium an Fürths Erben restituiert. Einer der insgesamt 39 Antragsteller, der Publizist Stephan Templ, unterlässt es, auf die Existenz weiterer möglicher Erben hinzuweisen. Der Wiener Strafgerichtshof verurteilt ihn daraufhin Ende April zu 3 Jahren unbedingten Freiheitsentzugs.

Eine verblüffende Hypothese
Die Urteilsbegründung macht stutzig. Es gibt in der österreichischen Rechtsprechung keinen Paragrafen, der einen Antragsteller verpflichtet, andere Anspruchsberechtigte anzugeben. Templ hatte es tatsächlich versäumt, den Namen seiner antragsberechtigten Tante anzuführen. Der Ankläger konstruierte daraufhin die sonderbare These, nicht die Tante sei die Geschädigte, sondern die Republik Österreich, und zwar, weil nicht auszuschliessen sei, dass die Tante auf ihren Anteil zugunsten der Republik verzichte.

Das hat sie aber nicht. Die im 84. Lebensjahr stehende, rüstige Frau ist zwar wegen Fristversäumnisses im Restitutionsverfahren zurückgewiesen worden. Hätte sie vom Erbe rechtzeitig gewusst, hätte sie «augenblicklich» einen Antrag gestellt. Templ ist also aufgrund einer hypothetischen Annahme verurteilt worden. Dass es den «Betrug an der Republik Österreich», den das Urteil stipuliert, tatsächlich geben soll, ist nicht einzusehen.

Ein Unbequemer
Wie kann es zu einem derart eigenartigen Urteil kommen? Revanche ist eines der möglichen Motive. Stephan Templ ist ein Unbequemer, vor allem für die, die von Arisierungen profitiert haben. Der Publizist, der seit Jahren auch für die NZZ tätig ist, hatte schon 2001 mit seinem Werk «Unser Wien – ‹Arisierung› auf österreichisch» die Profiteure verärgert. Sein NZZ-Artikel über «Die Privatisierung der Restitution», in dem er kritisierte, dass eine vom Staat in Auftrag gegebene Liste arisierter Liegenschaften nie veröffentlicht wurde, tat ein Übriges.

Juristisch erscheint am Wiener Urteil manches fragwürdig. Templ unterliess es zwar im Antragsformular, seine Verwandte anzugeben, wie es die Schiedsinstanz für Naturalrestitution wünscht. Doch darin und in der Tatsache, dass er einen Stammbaum skizzierte, auf dem nur er erschien, lässt sich schwerlich betrügerisches Verhalten erblicken. Dass er bei einer Direktbefragung durch zwei Behördenvertreterinnen den Hinweis auf seine Tante unterlassen haben soll, wiegt etwas schwerer. Doch hier steht Aussage gegen Aussage, und die Tatsache, dass eine der beiden Frauen während der Verhandlung gegen Templ im Gerichtssaal sass und unmittelbar daraufhin als Zeugin einvernommen wurde, ist ein gravierender Verstoss gegen die Prozessordnung, der die Aussage der Frau praktisch wertlos macht.

Ungleiche Ellen
Besonders pikant erscheint die Tatsache, dass das Gericht geradezu ostentativ mit ungleichen Ellen misst. «Selbst aus der Tatsache, dass andere Antragsteller weitere Anspruchsberechtigte nicht bekanntgegeben haben, ist für die Verantwortung des Antragstellers nichts zu gewinnen», sagt die Richterin. Dies bedeutet nichts anderes, als dass hier der Gleichheitsgrundsatz aufgegeben wird. Dass auch andere Antragsteller die gleichen Unterlassungen begingen wie Templ, interessiert das Gericht nicht. Niemand ausser Templ wurde angeklagt. Es gibt keine härtere Strafe als den Freiheitsentzug. Dass Templ eine unbedingte Gefängnisstrafe von drei Jahren absitzen soll, erscheint angesichts der Unbescholtenheit des Angeklagten – er ist nicht vorbestraft – nicht nachvollziehbar, zumal die Gefahr einer Wiederholungstat wegfällt. Man raubt einem Menschen im Herzen Europas wegen einer derartigen Lappalie die Freiheit nicht.

Quelle: http://www.nzz.ch/aktuell/international/auslandnachrichten/hoechststrafe-statt-wiedergutmachung-1.18128990

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