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Das Fracksausen der Landgrafen

 
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: Mi Mai 30, 2012 7:52 am    Titel: Das Fracksausen der Landgrafen Antworten mit Zitat

Angespornt von den Rülpsern vom UBP der wie der Teufel das Weihwasser das Mitbestimmen des Volkes in Fragen von Allgemeininteresse fürchtet hat sich wieder so ein Heißluftbläser zu Wort gemeldet.
Dermal ist es der Korinek.
Warnen tut er der Korinek, daß das Parlament nicht übergangen werden soll. Bitte was ist so ein Parlament doch? In einer Demokratie, aber ned bei uns, ist das der Ausdruck des politischen Volkswillens.
Nachdem dauernd gerade von diesen in der Regierung befindlichen und erwähnten Falotten das Wort Demokratie überstrapaziert und der Begriff nach Kräften umgedeutet und verfälscht wird ist klar, daß diese ausgefressenen Experten sofort mit vor Schreck geweiterten A....löchern jegliche Regung nach wirklicher Volksherrschaft = Demokratie unterbinden wollen. Und dabei mit ihren Blödheiten und Gemeinheiten nur so herumwerfen.
Merks ihr Affen, Parasiten und Drecksäcke:
In der Schweiz herrscht Demokratie und der Wille des Volkes wird exekutiert.
Bei dem Staat aber was da Österreich heißt ganz bestimmt nicht!

_________________
Das DÖW arbeitet mit einem Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation
Das DÖW erscheint in pseudowissenschaftlicher Aufmachung
Ich fordere: Der Gesinnungs-Freiheit eine Gasse
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Fidelio



Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 1210
Wohnort: CH-3400 Burgdorf

BeitragVerfasst am: Mo Jun 18, 2012 2:31 pm    Titel: Ein Lehrstück wie man die Demokratie unterwandert Antworten mit Zitat

@gladius

Hier hast du ein Lehrbeispiel wie mit der Demokratie in der Schweiz umgegangen wird. Als Stimmbürger wird man hier in der Schweiz verarscht.

Im Jahre 2008 wurde in der Schweiz über eine Initiative abgestummen die vorsah, dass bei Sexualdelikten an Kindern die Verjährung aufgehoben werden soll. Bis Anhin galt bei solchen Delikten eine Verjährungsfrist von gerade mal 15 Jahren.

Das Initiativkommitee hat diese Abstimmung gewonnen, trotz einem Gegenvorschlag von der Bundesversammlung. Die leider eine Verjährungsfrist von 25 Jahren vorsah.

Das Initiativkommitee ist davon ausgegangen, wenn ein Mädchen vergewaltigt wird, es nicht immer den Mut aufbringt dies ihren Eltern oder wenigstens der Mutter zu sagen. Meistens liegt ja in solchen Fällen eben auch der Vergewaltiger in der Familie. Sie es der Vater selbst oder der Stiefvater oder auch der Onkel oder sonst ein Bekannter. Deshalb wollte das Inititivkommitee eben diesen alten Artikel aus den Bundesgesetz ersetzen.

Wir schreiben in der Zwischenzeit das Jahr 2012 und das Gesetz wurde nun von der zweiten Kammer in die Vernehmlassung geschickt mit folgendem Inhalt: Bei Sexualdelikten die bis zum 12. Altersjahr geschehen ist keine Verjährung vorgesehen.

Begründung der Rechtskommission: Ab dem 12. Lebensjahr ist ein Mädchen oder ein Junge bereits voll in der Pubertät und kann sich dementsprechend zur Wehr setzen, da die jungen Menschen immer früher Geschlechtsreif werden und sie zudem wissen, dass es nicht erlaubt ist bis zum 16. Altersjahr sexuellen Kontakt mit einem ältern Mann oder Frau zu haben.

Der Schweizerbürger ging abstimmen über ein Gesetz, dass sie zwar angenommen haben und nun aber von dem Gesetzgeber ganz klar nicht befolgt wird.

Somit muss sich die Schweiz nicht wundern, dass bei Abstimmungen fast keiner mehr hin gehen will. Wenn die Abstimmungen mit ja unterwandert werden, nur weil ein Rat mit irgend etwas nicht einverstanden ist.

Zitat:
Unverjährbarkeitsinitiative

Die Altersgrenze liegt bei 12 Jahren

Schweiz 12.06.2012, 10:20

National- und Ständerat haben sich bei der Umsetzung der Unverjährbarkeitsinitiative auf eine Altersgrenze von 12 Jahren geeinigt. Ein Antrag, die Altersgrenze bei 14 Jahren anzusetzen, scheiterte. Das Parlament hat zudem den Delikt-Katalog des Bundesrates ausgeweitet.

(sda) Schwere sexuelle Straftaten an bis zu 12-jährigen Kindern sollen künftig nicht mehr verjähren. Nach dem Nationalrat hat sich auch der Ständerat mit dieser Altersgrenze einverstanden erklärt. Die Unverjährbarkeitsinitiative steht damit vor der Umsetzung.


Kleine Differenz bleibt

Der Ständerat hiess die neuen Regeln am Dienstag mit 35 zu 2 Stimmen gut. Die Vorlage geht mit einer kleinen, formalen Differenz zurück an den Nationalrat. Wird diese ausgeräumt, ist die Gesetzesrevision bereit für die Schlussabstimmung.

Volk und Stände hatten die Initiative von Marche Blanche am 30. November 2008 gegen den Willen von Bundesrat und Parlament angenommen. Seither steht in der Bundesverfassung, dass die Verfolgung sexueller oder pornografischer Straftaten an Kindern vor der Pubertät und die Strafe für solche Taten unverjährbar sind.


«Mit 13 ist man ein Kind»

Nun mussten die Räte genauer festlegen, was «vor der Pubertät» heisst. Justizministerin Simonetta Sommaruga sagte, gemäss Fachliteratur beginne die Pubertät bei Mädchen mit 9 Jahren und bei Knaben mit etwa 11 Jahren. Der Bundesrat habe darum die Grenze zunächst bei 10 Jahren festgesetzt, nach der Vernehmlassung dann aber auf 12 Jahre angehoben.

This Jenny (Glarus, svp.) forderte, die Grenze bei 14 Jahren festzulegen. Er verwies auf den Ende letzten Jahres bekanntgewordenen Missbrauch von 12- bis 16-jährigen Knaben durch einen Trainer. «Wollen wir, dass solche Taten verjähren?», fragte er. «Mit 13 Jahren ist man wirklich noch ein Kind.» Dies gelte jedenfalls für Knaben. Möglichst viele sollten an ihnen begangene sexuelle Straftaten auch Jahre später noch anzeigen können.

Nur für schwerste Verbrechen

Die Befürworter der Altersgrenze von 12 Jahren führten ihrerseits ins Feld, die Unverjährbarkeit – die bisher nur für Verbrechen wie Völkermord vorgesehen war – sollte ausschliesslich für schwerste Verbrechen gelten.

Zudem sei die geltende Regelung für über 12-Jährige ausreichend. Sie könnten bis zum Alter von 27 Jahren Anzeige erstatten, denn die Taten verjährten erst nach 15 Jahren. Die Mehrheit überzeugte dies: Der Rat lehnte Jennys Antrag mit 24 zu 9 Stimmen ab.


Auch Anstaltspflegekinder

Präzisiert werden musste im Strafrecht auch, welche Straftaten unverjährbar sein sollen. Der Bundesrat hatte vorgeschlagen, dass Täter lediglich für sexuelle Handlungen mit Kindern sowie sexuelle Nötigung, Vergewaltigung und Schändung von Kindern lebenslang zur Verantwortung gezogen werden können sollen.

Doch National- und Ständerat setzten nun auch sexuelle Handlungen mit Anstaltspfleglingen, Gefangenen, Beschuldigten sowie die sexuelle Ausnützung einer Notlage auf die Liste der unverjährbaren Delikte. Kinderpornografie steht wie vom Bundesrat beantragt nicht auf der Liste der unverjährbaren Delikte.

Der indirekte Gegenvorschlag, den die Räte mit Blick auf die Initiative ursprünglich ausgearbeitet hatten, wird nun nicht in Kraft treten, wie Sommaruga erklärte.

Quelle: http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/schweiz-unverjaehrbarkeit-initiative-staenderat-1.17227401.

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Fidelio



Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 1210
Wohnort: CH-3400 Burgdorf

BeitragVerfasst am: Mo Jun 18, 2012 2:36 pm    Titel: Re: Das Fracksausen der Landgrafen Antworten mit Zitat

gladius hat folgendes geschrieben:
In der Schweiz herrscht Demokratie und der Wille des Volkes wird exekutiert.


Leider nicht immer. Es gibt da Abstimmungen die werden eingehalten ohne wenn und aber. In der Regel geht es leider so zu und her wie eben mit Verjährbarkeitsartikel. Sie finden immer wiede so genannte Schlupflöcher, damit eine Abstimmung so durchgeht wie die Parlamentarier es sich wünschen und der Gesellschaft im Ende überhaupt nicht das bringt wie es vorgesehen wäre.

Der neuste Vorschlag der eingebracht wurde sieht so aus, dass bei Initiativen und Referenden zuerst das Parlament entscheidet und erst danach der Stimmbürger.

Würde das Parlament ja zu einer Vorlage sagen und das Volk nein zu eben dieser Vorlage wäre die Abstimmung nutzlos. Weil die Vorlage bereits eingeführt wäre. So schauts aus mit der Demokratie.
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Fidelio



Anmeldungsdatum: 22.03.2004
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BeitragVerfasst am: Mo Jun 18, 2012 2:37 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Weisst du, bei uns tischen die Linken immer wieder schöne Märchen auf. Sie versprechen weis nicht was alles und halten können sie das wenigste. Und dann am Ende stehen sie erneut wieder als Wahlsieger da. Es gibt darunter sehr geschickte Personen, die können dir das schönste auf den Tisch legen und dabei meinen sie eigentlich gar nicht das. Das Grosse erwachen wird kommen, sobald mal eine andere Regierung gewählt werden würde.

Wir hatten da schon mancher bürgerlicher Politiker der hat auf Missstände aufmerksam gemacht. Die wurden allesamt so behandelt als wären sie die grössten Lügner.

Wenn ich schon nur daran denke was in der Stadt Bern alles für Grossbauprojekte durch geboxt wurden, kann einem Schlecht werden. Immer wird wieder ein Versprechen daraus gemacht, dass es der Bevölkerung besser geht, weil damit ja Arbeitsplätze aufrecht erhalten werden und erst noch neue dazu gewonnen werden. Nach der Hälfte der Bauzeit kommt das grosse staunen, dass dieses Projekt doch nicht nur 120 Millionen Franken kostet sondern, dass es auf einmal 50 Millionen mehr kostet. Dies ist nur ein Beispiel. Leider aber sehr oft schon geschehen.

In der Schweiz wird immer wieder gejammert über das teure Gesundheitswesen. Man müsse Sparen. Man bringt Vorlagen vor das Volk in dem der Bürger aufgefordert wird zu sparen, weil wir ja alle davon profiteren sollten. Sprich die Krankenversicherungsprämien sollten sinken. Wird eine solche Vorlage angenommen, kommt der Hammer einige Monate später, mit der Schlagzeile: Krankenversicherungsprämien steigen im nächsten Jahr um ca. 12%. Im gleichen Atemzug werden Vorlagen vor das Volk gebracht in dem es um einen Neubau eines Spitales geht. Das Volk soll sparen, sie nehmen diese Vorlage an. Damit sie im Herbst wiederum eine Versicherungsprämie in Kauf nehmen können. Aber eben die Vorlage wurde so austattet, dass am Ende gesagt wird, es werden damit Kosteneingespart. Und das Dumme daran ist, die Stimmbürger glauben es auch noch und sagen ja dazu.

Das letzte grosse Bauvorhaben in einem Spital war hier in Bern. Ein sogenanntes Intensiv- und Notfallspital. Kostenpunkt ca. 250 Millionen Franken. Der Stimmbürger hat zugestimmt. Die Kosten bezahlt am Ende der Krankenversicherungsnehmer und der Steuerzahler. 1. über die Prämien und 2. über die Subventionen die der Staat dem Spital bezahlt.

Aber man hat es durchgeboxt. Bern braucht ein solches Notfallzentrum. Auf dem Boden der Gemeinde Bern stehen sage und schreibe 11 Spitäler und Kliniken das bei einer Einwohneranzahl von ca. 120'000 Personen.

Tja das ist nur ein Beispiel von vielen die wir hier erleben.

Die Kunst der Politik ist etwas zu sagen, dass andere meint doch, der versteht sein Handwerk, und nicht merkt, dass er das gegenteil meint.
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Fidelio



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BeitragVerfasst am: Mo Jun 18, 2012 2:38 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Am letzten Wochenende wurden wir wieder zur Urne gerufen um über drei Eidgenössiche Vorlagen abzustimmen.

Die erste Vorlage war Bausparen: Hier sollte dem Mittelstand ermöglicht werden, mittels Bausparverträgen zu einem Eigenheim zu verhelfen. So könnte eine einzelne Person im Jahr 10'000.00 Schweizer Franken pro Jahr sparen und dies von den Steuernabsetzen können und das während maximal 10 Jahren. Heute kann man mittels dem Pensionsgeld ein Eigenheim finanzieren, welches man Steuergünstig abheben kann.

Hat eine Person also keine grosse Möglichkeit zu Sparen so kann er auf das Kapital zurückgreifen der Pensionskasse. Der Nachteil an diesem System ist, dass er mit der Rente keine oder nur eine Geringe zusätzliche Rente zur ordentlichen Rente erhält. Nur stehen die Kassen für dieses Rentensystem alle mit einer Unterdeckung da, das heisst, wenn alle Arbeitnehmer einer solchen Kasse auf einmal in Rente gingen so wäre diese Kasse sofort bankrott. Die Kassen dürfen mit dem einbezahlten Guthaben in Aktien oder in Immobilien investieren.

Da in der Abstimmungsbotschaft stand, dass dem Staat da Millionenbeträge an Steuergeldern abhanden käme ist die Vorlage abzulehnen.
So geschehen die Schweizer haben es abgelehnt.


Die zweite Vorlage ging um die Staatsverträge: Das Initiativkommitee hatte zum Ziel, dass sämtliche Staatsverträge vor das Volk sollten, sofern es Verträge sind die für die Stimmbürger wichtig wären.

Der Bundesrat und das Parlament hätten nicht mehr das alleinige Bestimmungsrecht für die Verträge sondern das Parlament oder eine Partei könnte das Referendum ergreifen und eine Abstimmung erreichen. Da der Bundesrat bereits dieses Recht seit mehreren Jahren hat wollte man daran nichts ändern und empfahl ein Nein. In der Abstimmungsbotschaft ist versteckt, dass es eine Einschneidung ist in das Recht des Parlamentes selbst zu bestimmen, was wichtige Verträge sind und was nicht.

Die dritte Vorlage war das sogenannte Maneged Care: Mit dieser Vorlage wollte man das Gesundheitswesen revolutionieren. Es sollte damit ein gossflächiges System geschaffen werden, damit die Ärzte nur noch Gemeinschaftspraxen haben und sich der Versicherungsnehmer nur noch solchen Systemen anschliessen soll. Heute kennen wir in der Schweiz diverse Systeme in der Krankenversicherung. Keines dieser Systeme würde die Rechte des Versicherungsnehmer so einschränken wie dieses Maneged Care. Als Versicherungsnehmer dürfte man nur noch zu einem solchen Arzt gehen. Keine freie Arztwahl mehr.

Versprochen wurde, dass mit diesem System die Gesundheitskosten gesenkt werden sollte. Die Ärzte waren sich nicht einig ob dies so sein werde. Die Ärzteschaft lehnte diese Vorlage ab. Es kann darüber spekuliert werden ob es nur darum ging, dass sie dann weniger verdienen würden oder sie auch weniger Handlungsbedarf hätten. Vermutlich liegt der Ursprung im Verdienst. Versicherungsprämien hätten auch mit diesem System nicht gespart werden können.

Denn der Versicherungsnehmer hätte auch mehr an den Kosten bezahlen müssen, die der Arzt der Krankenversicherung verrechnen würde.
Der Bürger wäre und ist auch jetzt wieder der angeschmierte. So oder so.
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