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Anzapfen ohne Verdacht

 
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admin



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 2346

BeitragVerfasst am: Di Feb 01, 2011 10:53 am    Titel: Anzapfen ohne Verdacht Antworten mit Zitat

Hamburg: Bankdaten von Erwerbslosen und säumigen Steuerzahlern werden von Ämtern wie selbstverständlich und anlaßlos durchleuchtet

Das Abrufen von Kontodaten durch die Hamburger Finanzbehörde hat sich in den vergangenen fünf Jahren versechsfacht. Die Zahl der Anfragen an Banken erhöhte sich von 710 im Jahr 2005 auf 4263 im Jahr 2010. Bei anderen Behörden schnellten die Schnüffelanfragen zwischen 2005 und 2010 von anfangs lediglich einer auf heute 622 hoch. Diese Fakten gehen aus der Senatsantwort auf eine parlamentarische Anfrage der Hamburger Linksfraktion hervor.

Deren Innenexpertin, Christiane Schneider, bezeichnete es am Wochenende als »rechtsstaatlich höchst bedenklich«, daß den Abfragen nicht ein »einziger konkreter Anhaltspunkt für einen Gesetzesverstoß« zugrunde liege. Diese Formulierung verwendet der CDU-Senat in seiner Antwort selbst. Bundesweit seien die Durchleuchtungen innerhalb nur eines Jahres um ein ganzes Drittel auf 58000 Fälle Ende 2010 geklettert. Die verdachtsabhängigen Überprüfungen von Bankkonten durch Polizei und Staatsanwaltschaften seien dagegen seit 2005 konstant geblieben, so Schneider.

Die Hamburger Strafverfolgungsbehörden rufen jährlich die Kontenbewegungen in rund 1000 Ermittlungsverfahren ab. Pro Verfahren fielen in den vergangenen beiden Jahren durchschnittlich zwei Bankanfragen an, insgesamt also knapp 2000. Das Landes­kriminalamt und die Bankenaufsicht BaFin müssen in jedem Einzelfall vorab prüfen, ob alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Nach Senatsangaben müssen die Verdächtigen hinterher aber nicht in Kenntnis von der Durchleuchtung gesetzt werden.

Anders die zivile Verwaltung. Außer der Finanzbehörde hat im vergangenen Jahr nur die Behörde für Wirtschaft und Arbeit Einsicht in Bank­interna genommen. Allerdings ohne jeden konkreten Verdacht. Wie aus der Senatsantwort an die Linksparteiabgeordnete Schneider hervorgeht, handelte es sich ausschließlich um Abfragen bei Arbeitslosengeld-II-Beziehern. Im Vergleich zum Vorjahr stellten die Sachbearbeiter 2010 dreieinhalbmal mehr Ersuchen: 622 statt 178. Auf die Möglichkeit einer Kontenprüfung werden die Hartz-IV-Betroffenen bei Antragstellung hingewiesen.

Auch die Finanzbehörde macht nach Senatsangaben darauf aufmerksam, verzichtet in der Regel aber auf eine Anhörung vor einer tatsächlichen Prüfung, weil dadurch »der Ermittlungszweck gefährdet« würde. In über 90 Prozent der Fälle handele es sich um Vollstreckungen, dabei wird nach »unbekannten Depots und Konten« gesucht. Voraussetzung sei lediglich, daß ein Auskunftsersuchen an den Steuerpflichtigen »nicht zum Ziel geführt hat oder keinen Erfolg verspricht«.

Arbeitslose und säumige Steuerzahler stehen an der Elbe also unter Generalverdacht, Gelder vor Jobcenter und Fiskus zu verbergen. Sie erfahren erst im nachhinein, daß ihre Kontobewegungen von Behördenmitarbeitern durchforstet wurden. Nur wenn »echte Anhaltspunkte« für Sozialbetrug oder Steuerhinterziehung vorlägen, sollten Abfragen noch zulässig sein, verlangte Innenexpertin Schneider. Die Befugnisse der Behörden müßten wieder »entsprechend dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit« beschränkt werden. Diese Forderung hat auch der Bundesdatenschutzbeauftragte aufgestellt.

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