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Wie korrekt sind Finanzämter ? |
Überhaupt nicht |
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33% |
[ 9 ] |
Finanzämter waren nie korrekt |
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3% |
[ 1 ] |
Finanzämter sind teilweise korrekt |
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0% |
[ 0 ] |
Finanzämter sind Abzocker |
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44% |
[ 12 ] |
Finanzämter benachteiligen nur den kleinen Mann |
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0% |
[ 0 ] |
Finanzämter sind immer korrekt |
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3% |
[ 1 ] |
Finanzämter fahren über alles drüber |
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7% |
[ 2 ] |
Finanzämter mauscheln mit den Großen |
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7% |
[ 2 ] |
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Stimmen insgesamt : 27 |
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Autor |
Nachricht |
meidlinger
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 1404
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Verfasst am: So Jan 11, 2009 1:41 pm Titel: Wie korrekt sind Finanzämter ? |
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Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.
Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.
Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte. |
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Wiener
Anmeldungsdatum: 16.02.2005 Beiträge: 278 Wohnort: Branntweiner
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Verfasst am: So Jan 11, 2009 1:54 pm Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? |
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Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.
Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.
Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.
Mich hat mein Finanzamt auch über den Tisch gezogen mit Steuervorschreibungen bis ich meine kleine Bude zumachen mußte, weil das Finanzamt illusorische Forderungen gepfändet hat. Später stellte sich dann heraus, daß das Finanzamt oberflächlich war, aber dann war es bereits zu spät.
Jetzt sitze ich jeden Tag beim Branntweiner mit meiner Sozialhilfe. |
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meidlinger
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 1404
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Verfasst am: Mo Feb 09, 2009 3:22 pm Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? |
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Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.
Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.
Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.
Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht. |
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meidlinger
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 1404
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Verfasst am: Mi Feb 11, 2009 4:36 pm Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? |
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Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.
Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.
Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.
Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.
Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht. |
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Amor
Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: Fr Feb 13, 2009 1:52 am Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? |
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Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.
Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.
Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.
Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.
Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht.
Meidlinger, zum Finanzamt sollte man immer lieb sein. |
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3Affen
Anmeldungsdatum: 13.02.2006 Beiträge: 2
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Verfasst am: Fr Feb 13, 2009 1:56 am Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? |
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Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.
Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.
Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.
Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.
Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht.
Meidlinger, zum Finanzamt sollte man immer lieb sein.
Amor, wie kann man zu einem blinden, gehörlosen und schweigenden Finanzamt lieb sein, welches über den Meidlinger drüberfahren will. Ich hätte fast auch deppertes Finanzamt geschrieben, aber ich halte mich zurück, denn das darf man nicht sagen und schreiben. |
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Applaus
Anmeldungsdatum: 20.02.2006 Beiträge: 13
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Verfasst am: Fr Feb 13, 2009 1:59 am Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? |
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Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.
Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.
Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.
Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.
Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht.
BRAVO Meidlinger, fahr denen mit Deinen Fingern nur ins Augerl, denn die verdienen nichts anders. |
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meidlinger
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 1404
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Verfasst am: Mo Apr 13, 2009 12:30 pm Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? |
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meidlinger hat folgendes geschrieben: | Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.
Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.
Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.
Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.
Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht. |
Die Strafanzeige scheint für die Staatsanwaltschaft ausreichend gewesen zu sein, um gegen das Finanzamt zu ermitteln.
Bis jetzt keine weitere Reaktion von der Staatsanwaltschaft. Wenn die Strafanzeige nicht verfolgungswürdig wäre, dann wäre sicherlich schon ein Einstellungsbescheid gekommen. |
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Flitzerjoe
Anmeldungsdatum: 13.05.2005 Beiträge: 33
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Verfasst am: Mi Mai 20, 2009 7:56 pm Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? |
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meidlinger hat folgendes geschrieben: | meidlinger hat folgendes geschrieben: | Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.
Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.
Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.
Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.
Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht. |
Die Strafanzeige scheint für die Staatsanwaltschaft ausreichend gewesen zu sein, um gegen das Finanzamt zu ermitteln.
Bis jetzt keine weitere Reaktion von der Staatsanwaltschaft. Wenn die Strafanzeige nicht verfolgungswürdig wäre, dann wäre sicherlich schon ein Einstellungsbescheid gekommen. |
Jetzt flitzen sie sicherlich nicht mehr herum in diesem Fall mit ihren roten Dienstmarken und spielen die großen Helden oder ? |
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meidlinger
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 1404
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Verfasst am: Di Feb 16, 2010 4:28 pm Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? |
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meidlinger hat folgendes geschrieben: | Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.
Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.
Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.
Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.
Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht. |
In dieser Sache wird es in Kürze ein paar Neuigkeiten geben, nachdem die Staatsanwaltschaft Wien 2 Mal einstellen wollte. Mit den Stellungnahmen hat das Finanzamt selbst die Beweise geliefert, welche seit Monaten aktenkundig sind. |
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meidlinger
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 1404
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Verfasst am: Di Jun 15, 2010 1:26 pm Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? |
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meidlinger hat folgendes geschrieben: | meidlinger hat folgendes geschrieben: | Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.
Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.
Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.
Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.
Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht. |
In dieser Sache wird es in Kürze ein paar Neuigkeiten geben, nachdem die Staatsanwaltschaft Wien 2 Mal einstellen wollte. Mit den Stellungnahmen hat das Finanzamt selbst die Beweise geliefert, welche seit Monaten aktenkundig sind. |
Die Behörden selbst haben jetzt die Beweise erbracht mit Widersprüchen bei ihrem schlangengleichen Durchwandern des Paragraphendschungel um einen Weg zu finden die Sache abzuweisen.
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es eine Klage gegen die Republik geben wegen offensichtlicher Fehlurteile. |
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Kortschi
Anmeldungsdatum: 03.07.2008 Beiträge: 74
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Verfasst am: Di Jun 15, 2010 2:29 pm Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? |
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meidlinger hat folgendes geschrieben: | meidlinger hat folgendes geschrieben: | meidlinger hat folgendes geschrieben: | Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.
Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.
Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.
Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.
Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht. |
In dieser Sache wird es in Kürze ein paar Neuigkeiten geben, nachdem die Staatsanwaltschaft Wien 2 Mal einstellen wollte. Mit den Stellungnahmen hat das Finanzamt selbst die Beweise geliefert, welche seit Monaten aktenkundig sind. |
Die Behörden selbst haben jetzt die Beweise erbracht mit Widersprüchen bei ihrem schlangengleichen Durchwandern des Paragraphendschungel um einen Weg zu finden die Sache abzuweisen.
Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es eine Klage gegen die Republik geben wegen offensichtlicher Fehlurteile. |
Ich habe schon immer gesagt, daß allesamt Gfraster sind |
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meidlinger
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 1404
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Verfasst am: So Jul 18, 2010 9:16 am Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? |
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meidlinger hat folgendes geschrieben: | Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.
Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.
Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte. |
Jetzt wird diese Sache hochinteressant, denn es wurden sämtliche Eingaben abgewiesen und das Verfahren gegen das Finanzamt von der Staatsanwaltschaft eingestellt mit fadenscheiniger Begründung.
Es wurde in der Folge eindeutig mit Fakten nachgewiesen, daß es sich um Fehlurteile handelt. Ein Rechtsmittel ist aber nicht mehr zulässig und das Finanzministerium beharrt weiter auf der unberechtigten Forderung welche auf Fehlurteile basiert.
Zur Zeit wird an Anzeigen wegen Amtsmißbrauch gegen sämtliche in der Sache involvierten Behörden und Personen bis hin zum Finanzminister gearbeitet. In Kürze mehr. |
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