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Wie korrekt sind Finanzämter ?

 
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Wie korrekt sind Finanzämter ?
Überhaupt nicht
33%
 33%  [ 9 ]
Finanzämter waren nie korrekt
3%
 3%  [ 1 ]
Finanzämter sind teilweise korrekt
0%
 0%  [ 0 ]
Finanzämter sind Abzocker
44%
 44%  [ 12 ]
Finanzämter benachteiligen nur den kleinen Mann
0%
 0%  [ 0 ]
Finanzämter sind immer korrekt
3%
 3%  [ 1 ]
Finanzämter fahren über alles drüber
7%
 7%  [ 2 ]
Finanzämter mauscheln mit den Großen
7%
 7%  [ 2 ]
Stimmen insgesamt : 27

Autor Nachricht
meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: So Jan 11, 2009 1:41 pm    Titel: Wie korrekt sind Finanzämter ? Antworten mit Zitat

Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.

Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.

Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.
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Wiener



Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 278
Wohnort: Branntweiner

BeitragVerfasst am: So Jan 11, 2009 1:54 pm    Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? Antworten mit Zitat

Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.

Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.

Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.

Mich hat mein Finanzamt auch über den Tisch gezogen mit Steuervorschreibungen bis ich meine kleine Bude zumachen mußte, weil das Finanzamt illusorische Forderungen gepfändet hat. Später stellte sich dann heraus, daß das Finanzamt oberflächlich war, aber dann war es bereits zu spät.

Jetzt sitze ich jeden Tag beim Branntweiner mit meiner Sozialhilfe.
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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: Mo Feb 09, 2009 3:22 pm    Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? Antworten mit Zitat

Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.

Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.

Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.

Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.
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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: Mi Feb 11, 2009 4:36 pm    Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? Antworten mit Zitat

Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.

Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.

Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.

Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.

Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht.
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Amor



Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Fr Feb 13, 2009 1:52 am    Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? Antworten mit Zitat

Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.

Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.

Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.

Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.

Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht.

Meidlinger, zum Finanzamt sollte man immer lieb sein. angelnice
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3Affen



Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: Fr Feb 13, 2009 1:56 am    Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? Antworten mit Zitat

Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.

Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.

Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.

Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.

Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht.

Meidlinger, zum Finanzamt sollte man immer lieb sein. angelnice

Amor, wie kann man zu einem blinden, gehörlosen und schweigenden Finanzamt lieb sein, welches über den Meidlinger drüberfahren will. Ich hätte fast auch deppertes Finanzamt geschrieben, aber ich halte mich zurück, denn das darf man nicht sagen und schreiben. angelevil
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Applaus



Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: Fr Feb 13, 2009 1:59 am    Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? Antworten mit Zitat

Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.

Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.

Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.

Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.

Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht.

BRAVO Meidlinger, fahr denen mit Deinen Fingern nur ins Augerl, denn die verdienen nichts anders. angelevil
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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: Mo Apr 13, 2009 12:30 pm    Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? Antworten mit Zitat

meidlinger hat folgendes geschrieben:
Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.

Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.

Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.

Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.

Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht.


Die Strafanzeige scheint für die Staatsanwaltschaft ausreichend gewesen zu sein, um gegen das Finanzamt zu ermitteln.

Bis jetzt keine weitere Reaktion von der Staatsanwaltschaft. Wenn die Strafanzeige nicht verfolgungswürdig wäre, dann wäre sicherlich schon ein Einstellungsbescheid gekommen.
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Flitzerjoe



Anmeldungsdatum: 13.05.2005
Beiträge: 33

BeitragVerfasst am: Mi Mai 20, 2009 7:56 pm    Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? Antworten mit Zitat

meidlinger hat folgendes geschrieben:
meidlinger hat folgendes geschrieben:
Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.

Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.

Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.

Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.

Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht.


Die Strafanzeige scheint für die Staatsanwaltschaft ausreichend gewesen zu sein, um gegen das Finanzamt zu ermitteln.

Bis jetzt keine weitere Reaktion von der Staatsanwaltschaft. Wenn die Strafanzeige nicht verfolgungswürdig wäre, dann wäre sicherlich schon ein Einstellungsbescheid gekommen.


Jetzt flitzen sie sicherlich nicht mehr herum in diesem Fall mit ihren roten Dienstmarken und spielen die großen Helden oder ? angelevil
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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: Di Feb 16, 2010 4:28 pm    Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? Antworten mit Zitat

meidlinger hat folgendes geschrieben:
Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.

Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.

Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.

Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.

Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht.


In dieser Sache wird es in Kürze ein paar Neuigkeiten geben, nachdem die Staatsanwaltschaft Wien 2 Mal einstellen wollte. Mit den Stellungnahmen hat das Finanzamt selbst die Beweise geliefert, welche seit Monaten aktenkundig sind. angelevil
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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: Di Jun 15, 2010 1:26 pm    Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? Antworten mit Zitat

meidlinger hat folgendes geschrieben:
meidlinger hat folgendes geschrieben:
Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.

Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.

Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.

Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.

Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht.


In dieser Sache wird es in Kürze ein paar Neuigkeiten geben, nachdem die Staatsanwaltschaft Wien 2 Mal einstellen wollte. Mit den Stellungnahmen hat das Finanzamt selbst die Beweise geliefert, welche seit Monaten aktenkundig sind. angelevil


Die Behörden selbst haben jetzt die Beweise erbracht mit Widersprüchen bei ihrem schlangengleichen Durchwandern des Paragraphendschungel um einen Weg zu finden die Sache abzuweisen.

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es eine Klage gegen die Republik geben wegen offensichtlicher Fehlurteile.
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Kortschi



Anmeldungsdatum: 03.07.2008
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: Di Jun 15, 2010 2:29 pm    Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? Antworten mit Zitat

meidlinger hat folgendes geschrieben:
meidlinger hat folgendes geschrieben:
meidlinger hat folgendes geschrieben:
Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.

Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.

Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.

Der Meidlinger läßt es jetzt darauf ankommen und hat am 5. Februar 2009 Anzeige wegen Urkundenunterdrückung und Betrug gegen das Finanzamt 4/5/10 bei der Staatsanwaltschaft Wien erstattet. Mit heutiger Post werden der Staatsanwaltschaft Wien weitere Fakten nachgereicht.

Heute wurde Beschwerde beim Finanzministerium nachgereicht.


In dieser Sache wird es in Kürze ein paar Neuigkeiten geben, nachdem die Staatsanwaltschaft Wien 2 Mal einstellen wollte. Mit den Stellungnahmen hat das Finanzamt selbst die Beweise geliefert, welche seit Monaten aktenkundig sind. angelevil


Die Behörden selbst haben jetzt die Beweise erbracht mit Widersprüchen bei ihrem schlangengleichen Durchwandern des Paragraphendschungel um einen Weg zu finden die Sache abzuweisen.

Mit großer Wahrscheinlichkeit wird es eine Klage gegen die Republik geben wegen offensichtlicher Fehlurteile.



Ich habe schon immer gesagt, daß allesamt Gfraster sind angelevil
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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: So Jul 18, 2010 9:16 am    Titel: Re: Wie korrekt sind Finanzämter ? Antworten mit Zitat

meidlinger hat folgendes geschrieben:
Dem Meidlinger liegt ein Fall vor über unterstelltes Nichtabführen von Abgaben der bis zum Spruchsenat gegangen ist und dieser eine Finanzstrafe verhängt hat.

Bei sorgfältiger Prüfung der Angelegenheit auf Veranlassung des Meidlinger stellte sich nun heraus, daß scheinbar vom zuständigen Finanzamt geschlampt worden war und Kraut und Rüben vermischt wurden. Auch der Spruchsenat, der sich bekanntlich aus Finanzexperten des Finanzamt und einem Richter des LG zusammensetzt waren nicht in der Lage die Ungereimtheiten zu erkennen und es wurde ganz einfach drübergefahren und eine Finanzstrafe verhängt. Es ist zu vermuten, daß diese offensichtlichen Ungereimtheiten und die Oberflächlichkeit des zuständigen Finanzamt wohl erkannt wurde, aber mit der Verhängung der Finanzstrafe vertuscht werden sollte in der Annahme, daß der zur Finanzstrafe Verurteilte nichts gegen die Erkenntnis des großen Spruchsenat unternehmen und die Verurteilung hinnehmen wird.

Der Meidlinger hat aber empfohlen Wiederaufnahme zu beantragen, da die Faktenlage eine ganz andere ist als der Spruchsenat zu erkennen glaubte.


Jetzt wird diese Sache hochinteressant, denn es wurden sämtliche Eingaben abgewiesen und das Verfahren gegen das Finanzamt von der Staatsanwaltschaft eingestellt mit fadenscheiniger Begründung.

Es wurde in der Folge eindeutig mit Fakten nachgewiesen, daß es sich um Fehlurteile handelt. Ein Rechtsmittel ist aber nicht mehr zulässig und das Finanzministerium beharrt weiter auf der unberechtigten Forderung welche auf Fehlurteile basiert.

Zur Zeit wird an Anzeigen wegen Amtsmißbrauch gegen sämtliche in der Sache involvierten Behörden und Personen bis hin zum Finanzminister gearbeitet. In Kürze mehr.
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