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Nach Patriotenprozess in Österreich

 
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Störtebeker



Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 1256

BeitragVerfasst am: Mo Nov 17, 2008 8:29 pm    Titel: Nach Patriotenprozess in Österreich Antworten mit Zitat

Der Anfang vom Ende des

NS-Verbotsgesetzes?


Was in Deutschland der Paragraph 130 regelt, läuft in Österreich über das so genannte NS-Verbotsgesetz, mit dem Meinungsabweichler zu Kriminellen stilisiert und ins Gefängnis geworfen werden sollen. In den letzten Monaten erregte der Patriotenprozess für Aufsehen, von dem sich die Staatsanwaltschaft erhofft hatte fünf junge Österreicher vom „Bund freier Jugend“ (BfJ) für mehrere Jahre in den Knast zu schicken.


Freispruch für alle Angeklagten

Der Anklagevorwurf „Wiederbetätigung“ war an den Haaren herbeigezogen, denn er stützte sich allenfalls auf Unterstellungen der Staatsanwaltschaft, die sie überhaupt nicht belegen konnte was aber in Prozessen dieser Art keineswegs ein Novum ist. Denn für gewöhnlich meinen Anklagevertreter es genüge bereits die politische Korrektheit für sich gepachtet zu haben, womit deren Anklageschrift schon einer Verurteilung gleich käme. Im Fall der fünf jungen Männer aus Österreich war diese Annahme ein Schuß in den Ofen – sie wurden allesamt freigesprochen, nicht ein einziger der acht Geschworenen plädierte für schuldig.

In einem Bericht der österreichischen Nationalen Volkspartei, heißt es dazu:
Klare Niederlage für Verfassungsschutz und linke Hetzer. Sensationell und vl. auch Richtungweisend. Der Prozess, der Anfang dieses Jahres begann, ist somit kläglich gescheitert.

In einem einzigartigen Schauprozess sollten fünf junge Aktivisten öffentlich politisch hingerichtet werden. Durch das weltweit einzigartige Verbotsgesetz, das für Meinungsdelikte noch immer Strafen von bis zu 20 Jahren (oder auch lebenslänglich) vorsieht wollte man einschüchtern und politisch Andersdenkende fertig machen.

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In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)
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