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Störtebeker
Anmeldungsdatum: 14.05.2006 Beiträge: 1256
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Verfasst am: So Okt 12, 2008 11:45 pm Titel: Gerechtigkeit abgelehnt |
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Der so genannte “Europäische Gerichtshof für Menschenrechte” hat die Sammelklage der Preußischen Treuhand über eine Entschädigung ihrer 1945 durch Vertreibung verlorenen Wertgegenstände als “unzulässig” abgelehnt. Damit haben die gut bezahlten Gutmenschenrichter wieder einmal bewiesen, dass sie nur politische Befehlsempfänger sind. Die Bundesregierung, vor allem Merkel und die SPD, und die hyperventilierenden Polen und Tschechen hatten dies vorher so erbeten.
Vertreibung von 8 Millionen Deutschen - laut
Menschenrechtsgerichtshof kein Verbrechen
Die Begründung schlägt dem Fass den Boden heraus:
Zitat: | Die Straßburger Richter verwiesen darauf, daß Polen die Europäische Menschenrechtskonvention erst 1994 ratifiziert habe. Klagen über Enteignungen im Jahre 1945 seien daher unzulässig. Zudem habe der polnische Staat zu jener Zeit weder rechtlich noch faktisch Kontrolle über die entsprechenden deutschen Gebiete gehabt. |
Nach der Vertreibung und Ermordung von Millionen Deutschen hatte der polnische Staat sehr wohl Kontrolle über die Gebiete. Schlesien, Pommern, Ostpreußen, Danzig und Co. wurden annektiert, die Bevölkerung enteignet. Wenn dies kein Verbrechen ist, was ist es dann? _________________ In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell) |
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