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Klage eines Ungeborenen gegen die Republik Österreich

 
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Fidelio



Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 1210
Wohnort: CH-3400 Burgdorf

BeitragVerfasst am: Do Jul 17, 2008 3:16 pm    Titel: Klage eines Ungeborenen gegen die Republik Österreich Antworten mit Zitat

Die Eltern von Emil Karg, der Ende Juli mit einer Fehlbildung der Wirbelsäule zur Welt kommen wird, haben beim Bezirksgericht Bregenz einen Kurator für ihren Sohn beantragt. Emil soll die Republik Österreich verklagen, weil sie seine Menschenwürde missachte und ungeborene, behinderte Kinder durch die derzeitige Gesetzeslage als "Schadensfall" betrachtet würden.

Hintergrund ist ein Entscheid des Obersten Gerichtshofs (OGH), der den Eltern eines behinderten Kindes den Ersatz sämtlicher Lebensunterhaltskosten - nicht nur den erforderlichen Mehraufwand - für das Kind zugesprochen hatte, weil die Behinderung von einer Krankenhausärztin bei einem Organ-Screening während der Schwangerschaft nicht erkannt worden war.

Ein Zeichen setzen
Der Generalvikar der Diözese Feldkirch, Benno Elbs bezeichnete das Vorhaben als ein "beachtliches öffentliches Zeichen". Das Vorarlberger Ehepaar zeige mit der beabsichtigten Klage, dass die Folgen einer Geburt kein Schadensfall sein können: "Ihr ungeborener Sohn hat einen Namen und das Ehepaar Karg setzt sich für ihn ein. Das darf in künftigen Debatten zum Thema 'Schutz des Lebens' nicht vergessen werden, denn: Jedes ungeborene Kind trägt einen Namen".

Unantastbare Würde
Elbs erinnerte daran, dass die katholische Kirche stets betone, dass ein Mensch ein Geschöpf Gottes sei und nie als Schadensfall definiert werden könne. "Das gilt für alle Ungeborenen, aber natürlich auch für alle Menschen mit Behinderung und alle Pflegebedürftigen", sagte der Feldkircher Generalvikar. Jedem Leben komme zu jedem Zeitpunkt seiner Existenz unantastbare Würde zu. "Es wäre wünschenswert, wenn die nunmehr beabsichtigte Klage Anlass für eine Gesetzesänderung ist.".


http://www.jesus.ch/index.php/D/article/762-3/43103-Klage_eines_Ungeborenen_gegen_die_Republik_Oesterreich/


Ist eigentlich sehr traurig, dass man auf diesem Weg zu seinem Recht kommen muss.
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Eberndorfer



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 2267

BeitragVerfasst am: Fr Jul 18, 2008 3:26 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Gebetsanliegen vom 18.07.08 von 1 bis 10

Keine Nachtbilder

"Ich möchte Gott darum bitten, dass ich allen Nacktbildern aus dem Wege gehe und vor allem keine anschaue."

Quelle: Josef R. - Datum: 17.07.08
http://www.jesus.ch/service/gebet/


Kommentar!

Warum, ist nicht gerade ein schoener nackter Mensch beiderlei Geschlechts ein reineres Abbild Gottes als ein haesslich angezogener? Rolling Eyes
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Eberndorfer



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 2267

BeitragVerfasst am: Mo Jul 21, 2008 9:46 am    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin der Ansicht, dass ein Foetus erst mit der Geburt JURISTISCH ein Mensch sein soll.

Denn wenn schon frueher, ab WANN genau?

Bis zur Geburt eines Kindes soll seine leibliche Mutter seine JURISTISCHE Verteterin sein.

Der Vater des Kindes soll bis zur Geburt eines Kindes JURISTISCH keinen Einfluss auf das Austragen oder die Unterbrechung einer Schwangerschaft seiner Gattin oder Lebensgefaehrtin haben.
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Fidelio



Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 1210
Wohnort: CH-3400 Burgdorf

BeitragVerfasst am: Di Jul 22, 2008 7:28 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Eberndorfer hat folgendes geschrieben:
Gebetsanliegen vom 18.07.08 von 1 bis 10

Keine Nachtbilder

"Ich möchte Gott darum bitten, dass ich allen Nacktbildern aus dem Wege gehe und vor allem keine anschaue."

Quelle: Josef R. - Datum: 17.07.08
http://www.jesus.ch/service/gebet/


Kommentar!

Warum, ist nicht gerade ein schoener nackter Mensch beiderlei Geschlechts ein reineres Abbild Gottes als ein haesslich angezogener? Rolling Eyes


Das stimmt.

Bei diesem Menschen geht es aber um die Sünde in dem er Nacktbilder ansieht und davon will er befreit werden.
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Fidelio



Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 1210
Wohnort: CH-3400 Burgdorf

BeitragVerfasst am: Di Jul 22, 2008 7:30 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Eberndorfer hat folgendes geschrieben:
Ich bin der Ansicht, dass ein Foetus erst mit der Geburt JURISTISCH ein Mensch sein soll.

Denn wenn schon frueher, ab WANN genau?

Bis zur Geburt eines Kindes soll seine leibliche Mutter seine JURISTISCHE Verteterin sein.

Der Vater des Kindes soll bis zur Geburt eines Kindes JURISTISCH keinen Einfluss auf das Austragen oder die Unterbrechung einer Schwangerschaft seiner Gattin oder Lebensgefaehrtin haben.


Da kann ich dir rechtgeben.

Ab wann das ein Mensch juristisch als Kind gilt, vermag niemand auf dieser Welt zu klären.
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Fidelio



Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 1210
Wohnort: CH-3400 Burgdorf

BeitragVerfasst am: Di Jul 22, 2008 7:50 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Du hast mich geschaffen mit Leib und Geist, mich zusammengefügt im Schoß meiner Mutter. Dafür danke ich dir, es erfüllt mich mit Ehrfurcht. An mir selber erkenne ich: Alle deine Taten sind Wunder! Psalm 139 13-14 aus Gute Nachricht.

Ich denke, von dem Moment an wie es von unserem Schöpfer geschafen wurde ist ein Lebewesen. Das heisst für mich von dem Moment an wo das Ei befruchtet wurde.
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Eberndorfer



Anmeldungsdatum: 10.09.2006
Beiträge: 2267

BeitragVerfasst am: Mi Jul 23, 2008 5:57 am    Titel: Antworten mit Zitat

Fidelio hat folgendes geschrieben:
Du hast mich geschaffen mit Leib und Geist, mich zusammengefügt im Schoß meiner Mutter.


"Zusammengefuegt" ist eine, die erste Sache, "geschaffen mit Leib und Geist", die zweite, endgueltige.

Und die Reihenfolge stimmt nicht.

Wenn die Bibel vom 'Menschen' spricht, tut sie dies offensichtlich erst nachdem er "das Licht der Welt erblickt" hat.

Was vorher war/ist, faellt unter: "Du sollst nicht toeten."

Abtreibung: Vergehen gegen die Natur des Menschen!
Schwangerschaft ist keine 'Krankheit' die 'geheilt' werden soll, sondern ein natuerlicher koerperlicher Zustand zwischen Empfaengnis und Geburt.
Natuerliche Vorgaenge, innerhalb und ausserhalb des Menschen sollten nicht unterbrochen werden.

Das Problem: bei Frauen, falsche Partnerwahl, Sieg von Lust oder Dummheit ueber Pflicht ('Kunst'fehler), bei Maennern, Frau als Sex-Objekt ('Kunst'fehler).

Neuzeitlich und religionslos betrachtet, kann der Mensch mit seinem Koerper tun und lassen was er will, bis er eine Grenze erreicht, eine Schwangerschaft als 'Spielverderber', die ihn, moralisch, seine Natur-'Haftigkeit' in Erinnerung ruft, die keinen Kompromiss erlaubt.
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Fidelio



Anmeldungsdatum: 22.03.2004
Beiträge: 1210
Wohnort: CH-3400 Burgdorf

BeitragVerfasst am: Mo Aug 18, 2008 11:35 pm    Titel: Antworten mit Zitat

In deinen Ausführungen kann ich dir recht geben. Was der Mensch mit seinem Leben und Körper anstellt muss er selbst verantworten.
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