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Frage zur ZPO und StPO
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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: Sa Jun 28, 2008 7:25 pm    Titel: Frage zur ZPO und StPO Antworten mit Zitat

Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?
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Staatsanwalt



Anmeldungsdatum: 08.12.2007
Beiträge: 56
Wohnort: Villach

BeitragVerfasst am: Sa Jun 28, 2008 7:46 pm    Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO Antworten mit Zitat

Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?

Geh Meidlinger, das ist wohl ein Witz, denn so etwas spielt es auf der ganzen Welt nicht oder ich habe es immer mit den falschen Richtern zu tun die mir meine Hack´n nicht abnehmen, sondern mir mit ihrer Objektivität ständig auf die Nerven gehen. headshot
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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: Sa Jun 28, 2008 7:54 pm    Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO Antworten mit Zitat

Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?

Geh Meidlinger, das ist wohl ein Witz, denn so etwas spielt es auf der ganzen Welt nicht oder ich habe es immer mit den falschen Richtern zu tun die mir meine Hack´n nicht abnehmen, sondern mir mit ihrer Objektivität ständig auf die Nerven gehen. headshot

Lieber Staatsanwalt, dann bist eben beim falschen Gericht tätig. Hättest Dich beim Landesgericht Wien für Strafsachen um einen Posten bewerben sollen.

Aber vielleicht ist es besser, wenn Du Deine Hack´n selbst machen mußt, denn es könnte ja sein, daß Du dann nur in Spelunken hockst und selbst zum Kriminalfall wirst, wenn Dir die Richter Deine Hack´n wegnehmen wie es im Landesgericht Wien für Strafsachen üblich zu sein scheint. angelevil
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Knacker



Anmeldungsdatum: 12.02.2006
Beiträge: 4
Wohnort: Meistens im Häfn

BeitragVerfasst am: Sa Jun 28, 2008 8:21 pm    Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO Antworten mit Zitat

Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?

Geh Meidlinger, das ist wohl ein Witz, denn so etwas spielt es auf der ganzen Welt nicht oder ich habe es immer mit den falschen Richtern zu tun die mir meine Hack´n nicht abnehmen, sondern mir mit ihrer Objektivität ständig auf die Nerven gehen. headshot

Geh weiter Freund Staatsanwalt, tue nicht so als würdest du nicht wissen, daß Strizzi immer Strizzi bleibt, egal auf welcher Seite. smoke
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Hero



Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: Sa Jun 28, 2008 9:02 pm    Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO Antworten mit Zitat

Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?

Ich glaubte immer, das gibt es nur bei uns in Guantanamo im Terroristen-KZ.

Hat Österreich vielleicht auch ein Guantanamo ?
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Monarchen-Riege



Anmeldungsdatum: 27.05.2006
Beiträge: 26

BeitragVerfasst am: Sa Jun 28, 2008 9:04 pm    Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO Antworten mit Zitat

Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?

Bei uns in der Zeit der Monarchie hat es das nicht gegeben. In einem demokratischen Rechtsstaat ist es natürlich etwas anderes. austria
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Lausbua



Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: Sa Jun 28, 2008 9:10 pm    Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO Antworten mit Zitat

Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?

Meidlinger, es gibt halt überall Lausbuam und Lausmenscha. angelevil
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Geisterbahn



Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 30

BeitragVerfasst am: Sa Jun 28, 2008 9:20 pm    Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO Antworten mit Zitat

Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?

Meidlinger, gibt es denn in der Wickenburggasse auch eine Geisterbahn ? angelevil
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Applaus



Anmeldungsdatum: 20.02.2006
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: So Jun 29, 2008 10:42 am    Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO Antworten mit Zitat

Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?

Applaus für eine solche Justiz. Diese Praktiken erinnern an die nahe historische Vergangenheit Ende der 30-er und Anfang der 40-er Jahren als Volksgerichtshöfe tätig waren. angelevil
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Asylant



Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 12
Wohnort: Traiskirchen

BeitragVerfasst am: So Jun 29, 2008 10:59 am    Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO Antworten mit Zitat

Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?

Applaus für eine solche Justiz. Diese Praktiken erinnern an die nahe historische Vergangenheit Ende der 30-er und Anfang der 40-er Jahren als Volksgerichtshöfe tätig waren. angelevil

Jessas Maria da muß ich ja aufpassen wenn ich wieder einmal geladen werde, denn vielleicht haben sie auch wieder die Erschießungsstätte auf Hochglanz gebracht, wer weiß .... angelevil
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Hosengacker



Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: So Jun 29, 2008 11:07 am    Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO Antworten mit Zitat

Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?

Ich glaube die sind genau so Hosengacker wie ich und haben Angst bei fairen Verfahren gemäß der MRK, daß sie ihre Hack´n verlieren und als arbeitslose Juristen beim herumlungern in Spelunken selbst vielleicht zu Kriminalfälle werden. angelevil
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: So Jun 29, 2008 11:13 am    Titel: Antworten mit Zitat

Tut's ned raunzen, diese angeblichen Rechtspfleger haben es jetzt eh schwer genug.

Früher war's ja einfach für die Knaben in der Robe: Happel ab und fertig war der Rechtsfall getrau dem Spruch:

WOS SCHEISS I MI!

Der Spruch wird ja weiter angewendet, nur funktioniert er wegen der Überlebensfähigkeit der Klienten blöderweise nicht immer!

_________________
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Das DÖW erscheint in pseudowissenschaftlicher Aufmachung
Ich fordere: Der Gesinnungs-Freiheit eine Gasse
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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: So Jun 29, 2008 3:03 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Tut's ned raunzen, diese angeblichen Rechtspfleger haben es jetzt eh schwer genug.

Früher war's ja einfach für die Knaben in der Robe: Happel ab und fertig war der Rechtsfall getrau dem Spruch:

WOS SCHEISS I MI!

Der Spruch wird ja weiter angewendet, nur funktioniert er wegen der Überlebensfähigkeit der Klienten blöderweise nicht immer!


Ich muß schon sehr um etwas Mäßigung ersuchen, denn es handelt sich im anstehenden Fall um Richter und Staatsanwälte im Rechtsstaat Österreich und Nasenbohren ist doch menschlich, auch bei einem Staatsanwalt oder ? angelevil
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: So Jun 29, 2008 3:36 pm    Titel: Antworten mit Zitat

meidlinger hat folgendes geschrieben:
Tut's ned raunzen, diese angeblichen Rechtspfleger haben es jetzt eh schwer genug.

Früher war's ja einfach für die Knaben in der Robe: Happel ab und fertig war der Rechtsfall getrau dem Spruch:

WOS SCHEISS I MI!

Der Spruch wird ja weiter angewendet, nur funktioniert er wegen der Überlebensfähigkeit der Klienten blöderweise nicht immer!


Ich muß schon sehr um etwas Mäßigung ersuchen, denn es handelt sich im anstehenden Fall um Richter und Staatsanwälte im Rechtsstaat Österreich und Nasenbohren ist doch menschlich, auch bei einem Staatsanwalt oder ? angelevil


Ich bin zerknirscht wegen meiner Anzüglichkeit! Mea culpa, mea maxima culpa!
Dabei habe ich das mit dem Nasenbohren gar nicht so arg gefunden. Arg wärs nur, wenns hinten beißt, sich vor allen Anwesenden hinten zu kratzen!

_________________
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meidlinger



Anmeldungsdatum: 22.07.2004
Beiträge: 1403

BeitragVerfasst am: So Jun 29, 2008 3:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Tut's ned raunzen, diese angeblichen Rechtspfleger haben es jetzt eh schwer genug.

Früher war's ja einfach für die Knaben in der Robe: Happel ab und fertig war der Rechtsfall getrau dem Spruch:

WOS SCHEISS I MI!

Der Spruch wird ja weiter angewendet, nur funktioniert er wegen der Überlebensfähigkeit der Klienten blöderweise nicht immer!


Ich muß schon sehr um etwas Mäßigung ersuchen, denn es handelt sich im anstehenden Fall um Richter und Staatsanwälte im Rechtsstaat Österreich und Nasenbohren ist doch menschlich, auch bei einem Staatsanwalt oder ? angelevil [/quote]

Ich bin zerknirscht wegen meiner Anzüglichkeit! Mea culpa, mea maxima culpa!
Dabei habe ich das mit dem Nasenbohren gar nicht so arg gefunden. Arg wärs nur, wenns hinten beißt, sich vor allen Anwesenden hinten zu kratzen!


Bitte mäßige Dich, denn im anstehenden Fall handelt es sich um Mädchen und es könnte ja sein, daß sie sich nicht nur hinten unter den Roben kratzen wenn sie sich unbeobachtet fühlen. Also Mäßigung und nicht hinsehen. angelevil
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