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meidlinger
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 1403
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Verfasst am: Sa Jun 28, 2008 7:25 pm Titel: Frage zur ZPO und StPO |
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Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ? |
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Staatsanwalt
Anmeldungsdatum: 08.12.2007 Beiträge: 56 Wohnort: Villach
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Verfasst am: Sa Jun 28, 2008 7:46 pm Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO |
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Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?
Geh Meidlinger, das ist wohl ein Witz, denn so etwas spielt es auf der ganzen Welt nicht oder ich habe es immer mit den falschen Richtern zu tun die mir meine Hack´n nicht abnehmen, sondern mir mit ihrer Objektivität ständig auf die Nerven gehen. |
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meidlinger
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 1403
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Verfasst am: Sa Jun 28, 2008 7:54 pm Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO |
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Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?
Geh Meidlinger, das ist wohl ein Witz, denn so etwas spielt es auf der ganzen Welt nicht oder ich habe es immer mit den falschen Richtern zu tun die mir meine Hack´n nicht abnehmen, sondern mir mit ihrer Objektivität ständig auf die Nerven gehen.
Lieber Staatsanwalt, dann bist eben beim falschen Gericht tätig. Hättest Dich beim Landesgericht Wien für Strafsachen um einen Posten bewerben sollen.
Aber vielleicht ist es besser, wenn Du Deine Hack´n selbst machen mußt, denn es könnte ja sein, daß Du dann nur in Spelunken hockst und selbst zum Kriminalfall wirst, wenn Dir die Richter Deine Hack´n wegnehmen wie es im Landesgericht Wien für Strafsachen üblich zu sein scheint. |
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Knacker
Anmeldungsdatum: 12.02.2006 Beiträge: 4 Wohnort: Meistens im Häfn
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Verfasst am: Sa Jun 28, 2008 8:21 pm Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO |
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Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?
Geh Meidlinger, das ist wohl ein Witz, denn so etwas spielt es auf der ganzen Welt nicht oder ich habe es immer mit den falschen Richtern zu tun die mir meine Hack´n nicht abnehmen, sondern mir mit ihrer Objektivität ständig auf die Nerven gehen.
Geh weiter Freund Staatsanwalt, tue nicht so als würdest du nicht wissen, daß Strizzi immer Strizzi bleibt, egal auf welcher Seite. |
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Hero
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 7
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Verfasst am: Sa Jun 28, 2008 9:02 pm Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO |
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Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?
Ich glaubte immer, das gibt es nur bei uns in Guantanamo im Terroristen-KZ.
Hat Österreich vielleicht auch ein Guantanamo ? |
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Monarchen-Riege
Anmeldungsdatum: 27.05.2006 Beiträge: 26
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Verfasst am: Sa Jun 28, 2008 9:04 pm Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO |
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Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?
Bei uns in der Zeit der Monarchie hat es das nicht gegeben. In einem demokratischen Rechtsstaat ist es natürlich etwas anderes. |
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Lausbua
Anmeldungsdatum: 14.05.2006 Beiträge: 20
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Verfasst am: Sa Jun 28, 2008 9:10 pm Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO |
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Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?
Meidlinger, es gibt halt überall Lausbuam und Lausmenscha. |
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Geisterbahn
Anmeldungsdatum: 08.02.2006 Beiträge: 30
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Verfasst am: Sa Jun 28, 2008 9:20 pm Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO |
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Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?
Meidlinger, gibt es denn in der Wickenburggasse auch eine Geisterbahn ? |
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Applaus
Anmeldungsdatum: 20.02.2006 Beiträge: 13
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Verfasst am: So Jun 29, 2008 10:42 am Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO |
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Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?
Applaus für eine solche Justiz. Diese Praktiken erinnern an die nahe historische Vergangenheit Ende der 30-er und Anfang der 40-er Jahren als Volksgerichtshöfe tätig waren. |
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Asylant
Anmeldungsdatum: 05.01.2006 Beiträge: 12 Wohnort: Traiskirchen
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Verfasst am: So Jun 29, 2008 10:59 am Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO |
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Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?
Applaus für eine solche Justiz. Diese Praktiken erinnern an die nahe historische Vergangenheit Ende der 30-er und Anfang der 40-er Jahren als Volksgerichtshöfe tätig waren.
Jessas Maria da muß ich ja aufpassen wenn ich wieder einmal geladen werde, denn vielleicht haben sie auch wieder die Erschießungsstätte auf Hochglanz gebracht, wer weiß .... |
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Hosengacker
Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 15
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Verfasst am: So Jun 29, 2008 11:07 am Titel: Re: Frage zur ZPO und StPO |
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Darf ein Richter gemäß österreichischen Recht bei einem öffentlichen Verfahren die Staatsanwaltschaft vertreten während diese in der Nase bohrt ?
Ich glaube die sind genau so Hosengacker wie ich und haben Angst bei fairen Verfahren gemäß der MRK, daß sie ihre Hack´n verlieren und als arbeitslose Juristen beim herumlungern in Spelunken selbst vielleicht zu Kriminalfälle werden. |
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gladius
Anmeldungsdatum: 21.03.2004 Beiträge: 4408 Wohnort: Famagusta
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Verfasst am: So Jun 29, 2008 11:13 am Titel: |
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Tut's ned raunzen, diese angeblichen Rechtspfleger haben es jetzt eh schwer genug.
Früher war's ja einfach für die Knaben in der Robe: Happel ab und fertig war der Rechtsfall getrau dem Spruch:
WOS SCHEISS I MI!
Der Spruch wird ja weiter angewendet, nur funktioniert er wegen der Überlebensfähigkeit der Klienten blöderweise nicht immer! _________________ Das DÖW arbeitet mit einem Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation
Das DÖW erscheint in pseudowissenschaftlicher Aufmachung
Ich fordere: Der Gesinnungs-Freiheit eine Gasse |
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meidlinger
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 1403
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Verfasst am: So Jun 29, 2008 3:03 pm Titel: |
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Tut's ned raunzen, diese angeblichen Rechtspfleger haben es jetzt eh schwer genug.
Früher war's ja einfach für die Knaben in der Robe: Happel ab und fertig war der Rechtsfall getrau dem Spruch:
WOS SCHEISS I MI!
Der Spruch wird ja weiter angewendet, nur funktioniert er wegen der Überlebensfähigkeit der Klienten blöderweise nicht immer!
Ich muß schon sehr um etwas Mäßigung ersuchen, denn es handelt sich im anstehenden Fall um Richter und Staatsanwälte im Rechtsstaat Österreich und Nasenbohren ist doch menschlich, auch bei einem Staatsanwalt oder ? |
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gladius
Anmeldungsdatum: 21.03.2004 Beiträge: 4408 Wohnort: Famagusta
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Verfasst am: So Jun 29, 2008 3:36 pm Titel: |
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meidlinger hat folgendes geschrieben: | Tut's ned raunzen, diese angeblichen Rechtspfleger haben es jetzt eh schwer genug.
Früher war's ja einfach für die Knaben in der Robe: Happel ab und fertig war der Rechtsfall getrau dem Spruch:
WOS SCHEISS I MI!
Der Spruch wird ja weiter angewendet, nur funktioniert er wegen der Überlebensfähigkeit der Klienten blöderweise nicht immer!
Ich muß schon sehr um etwas Mäßigung ersuchen, denn es handelt sich im anstehenden Fall um Richter und Staatsanwälte im Rechtsstaat Österreich und Nasenbohren ist doch menschlich, auch bei einem Staatsanwalt oder ? |
Ich bin zerknirscht wegen meiner Anzüglichkeit! Mea culpa, mea maxima culpa!
Dabei habe ich das mit dem Nasenbohren gar nicht so arg gefunden. Arg wärs nur, wenns hinten beißt, sich vor allen Anwesenden hinten zu kratzen! _________________ Das DÖW arbeitet mit einem Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation
Das DÖW erscheint in pseudowissenschaftlicher Aufmachung
Ich fordere: Der Gesinnungs-Freiheit eine Gasse |
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meidlinger
Anmeldungsdatum: 22.07.2004 Beiträge: 1403
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Verfasst am: So Jun 29, 2008 3:48 pm Titel: |
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Tut's ned raunzen, diese angeblichen Rechtspfleger haben es jetzt eh schwer genug.
Früher war's ja einfach für die Knaben in der Robe: Happel ab und fertig war der Rechtsfall getrau dem Spruch:
WOS SCHEISS I MI!
Der Spruch wird ja weiter angewendet, nur funktioniert er wegen der Überlebensfähigkeit der Klienten blöderweise nicht immer!
Ich muß schon sehr um etwas Mäßigung ersuchen, denn es handelt sich im anstehenden Fall um Richter und Staatsanwälte im Rechtsstaat Österreich und Nasenbohren ist doch menschlich, auch bei einem Staatsanwalt oder ? [/quote]
Ich bin zerknirscht wegen meiner Anzüglichkeit! Mea culpa, mea maxima culpa!
Dabei habe ich das mit dem Nasenbohren gar nicht so arg gefunden. Arg wärs nur, wenns hinten beißt, sich vor allen Anwesenden hinten zu kratzen!
Bitte mäßige Dich, denn im anstehenden Fall handelt es sich um Mädchen und es könnte ja sein, daß sie sich nicht nur hinten unter den Roben kratzen wenn sie sich unbeobachtet fühlen. Also Mäßigung und nicht hinsehen. |
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