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Drei Freisprüche und eine Verurteilung!

 
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Störtebeker



Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 1256

BeitragVerfasst am: Mi Mai 28, 2008 8:07 pm    Titel: Drei Freisprüche und eine Verurteilung! Antworten mit Zitat

Halberstadt-Prozess:

Nur der Verräter
muss in den Knast!


Ausgerechnet er muss jetzt in Haft – und dann auch noch als einziger! Das entbehrt nicht einer gewissen Ironie: Denn der 23-Jährige hatte vor Gericht als einziger der vier Angeklagten den reuigen Sünder gemimt. Geschworen dem „rechten Gedankengut“ inzwischen abhold zu sein. Zur Krönung andere Mittäter verpfiffen. Urteil des Amtsgerichtes Magdeburg: Zwei Jahre Haft – Freispruch für die anderen mangels Beweisen!


Alexander Junghans

Es geht um die Auseinandersetzung von Halberstadt vor fast einem Jahr. Am 9. Juni war eine Theatergruppe nach einem Zechgelage von rechtsorientierten Jugendlichen angegriffen worden. Grund für die Auseinandersetzung soll die Kostümierung der Schauspieler gewesen sein, die seinerzeit die „Rocky-Horror-Picture-Show“ aufführten. Einer der Darsteller, Alexander Junghans, hatte einen roten Irokesenschnitt - dessen Visage tagelang durch die Medien gehechelt wurde, um einmal mehr den vermeintlichen Aufstand der Anständigen ausrufen zu können. Getroffen hat es aber keineswegs einen falschen: Denn Junghans ist in der Zwischenzeit selbst ins Visier der Ermittler geraten, weil er im November einen Magdeburger angegriffen hatte, den er für einen „Na.zi“ hielt.

Damit dürfte die Chose um Halberstadt wohl beendet sein. Dass es überhaupt eine Verurteilung gegeben hat, ist eigentlich nur dem Hauptverdächtigen zu „verdanken“. Der Vorsitzende Richter begründete die Entscheidung, nur einen der Angeklagten zu verurteilen, mit dem Mangel an Beweisen. Ein Gericht könne nur so gut sein, wie das die Beweisaufnahme ergebe. Keine Aussage – Keine Verurteilung! Hier zeigt sich eigentlich einmal mehr, dass es gar nichts nützt sich vor Gericht Asche aufs Haupt zu streuen und darauf zu setzen, mit einem Geständnis oder Denunziation einen Vorteil zu erlangen. Einen Falschen trifft es also keineswegs mit der heutigen Verurteilung. Hätte er die Klappe gehalten, wäre er möglicherweise auch mit einem Freispruch davon gekommen. So hat er jetzt nicht nur den Schaden, sondern auch den Spott!

Siehe auch
linie1-news 28.05.08
_________________
In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: Do Mai 29, 2008 8:28 am    Titel: Antworten mit Zitat

Man könnte diese Nachricht auch als Lichtblick zum Sonntag bezeichnen:

- der Kollege Junghans hat seine Tracht Prügel bekommen, welche von keinem Richter heruntergenommen werden kann
- man liebt den Verrat, nicht aber den Verräter und der Afterkriecher bekommt die Chance auf länger andauernde stille Besinnung
- der Kollege Junghans darf sich mit den Bütteln wegen seiner von ihm angezettelten Schlägerei unterhalten

_________________
Das DÖW arbeitet mit einem Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation
Das DÖW erscheint in pseudowissenschaftlicher Aufmachung
Ich fordere: Der Gesinnungs-Freiheit eine Gasse
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Kieberer



Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 409
Wohnort: Rossauerkaserne

BeitragVerfasst am: Do Mai 29, 2008 7:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was wieder einmal beweist, daß man die Klappe halten sollte wenn man sich schon selbst in solche Schwierigkeiten gebracht hat und sich nicht von den “lieben, verständnisvollen Beamten” die einen verhören reinlegen lassen sollte.
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Servas



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: Fr Mai 30, 2008 10:40 am    Titel: Antworten mit Zitat

Schaut Euch doch mal das Bild von dem verlausten Zeckenkopp an, der muß doch nicht mal schlecht Theater spielen, damit man ihm eins auf die Fresse haut !
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
Rolf
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