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Terror-Justiz in Österreich
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Störtebeker



Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 1256

BeitragVerfasst am: Mi Mai 14, 2008 2:09 pm    Titel: Terror-Justiz in Österreich Antworten mit Zitat


Zehn bis zwanzig Jahre Haft
weil sie einen Saal unter falschen Namen gemietet haben???

In Oberösterreich wird fünf Männern der Prozess gemacht. Ihnen wird NS-Wiederbetätigung vorgeworfen. Vor einem Jahr hatten sie unter falschen Namen einen Saal in St. Johann gemietet – dafür drohen jetzt –laut österreichischen Medien- zehn bis zwanzig Jahre Haft!

Der Prozess begann heute Vormittag. Der Vorwurf: 60 Mitglieder hätten sich zu einer Veranstaltung in St. Johann eingefunden. Darunter auch die fünf Angeklagten denen nun Wiederbetätigung im Sinne des österreichischen NS-Verbotsgesetzes droht. Der Wirtin und St. Johanner Vizebürgermeisterin Petra Nocker-Schwarzenbacher kamen die Gäste verdächtig vor. Sie alarmierte die Polizei.



Bei drei der Angeklagten handelt es sich um Stefan Magnet, René Hönig und Michael Scharfmüller aus dem Umfeld der Organisation „Bund freier Jugend“.

Alle Angeklagten sind im März 2007 verhaftet worden. Zunächst verlängerte die Justiz die Untersuchungshaft mehrfach aufgrund angeblicher Verdunkelungsgefahr. Die Richter hoben aber im September 2007, den Haftbefehl auf, mit der Begründung dass die Haftdauer kaum noch im Verhältnis zur Schwere der Tat stehe. Ein Urteil wird für Ende Mai erwartet.

Siehe auch
ORF 14.05.08
_________________
In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)
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Bukittimah



Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 140
Wohnort: Maynooth

BeitragVerfasst am: Mi Mai 14, 2008 2:45 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann nur hoffen, dass diese Subjekte so schnell nicht rauskommen und Jahrzehnte Zeit haben, ihr Weltbild auf Logikluecken zu überpruefen.


*
_________________
Menschenrechtserklaerung
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: Mi Mai 14, 2008 3:06 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bukittimah hat folgendes geschrieben:
Man kann nur hoffen, dass diese Subjekte so schnell nicht rauskommen und Jahrzehnte Zeit haben, ihr Weltbild auf Logikluecken zu überpruefen.


*


Hallo Stinki, haben wir heute schon gebadet und dabei auch Seife genommen, weil der Laller so kurz ausgefallen ist?

Oder hat die alte Lustmatratze wieder Prügel vom Alten bekommen, sodaß sie nach einem erfolgreichen Fluchtversuch wieder versucht ihren perversen Dünnpfiff unter die Leute zu bekommen?

_________________
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Hexenjager



Anmeldungsdatum: 30.01.2006
Beiträge: 106

BeitragVerfasst am: Mi Mai 14, 2008 9:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Wird das schön, wenn wir eines fernen Tages sämtliche Verantwortlichen wegen Demokratie-Wiederbetätigung in den Verliesen verschwinden lassen können, eines in Amstetten soll besonders geeignet für sowas sein.
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Erläuterungen zum Artikel
Gast





BeitragVerfasst am: Mi Mai 14, 2008 10:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Können Sie sich vorstellen, daß in Zeiten wie diesen, anständige junge Menschen auf Grund ihrer gewaltfreien Meinungsäußerung vor Gericht gezerrt werden? Das diesen bei einem Schuldspruch eine Haftstrafe von 10 Jahren bis lebenslänglich droht und das alles nur, weil sie den Mut hatten in Österreich das zu sagen was Sie denken?

Genau das müssen 4 junge Männer und ihr juristischer Berater in diesem Jahr 2008 erleben.

Drei von ihnen saßen bereits im vergangenen Jahr 6 Monate in Untersuchungshaft.
Nun sollen sie sich „IM NAMEN DES VOLKES“ vor einem Geschworenengericht rechtfertigen.
Doch genau im Namen dieses Volkes fühlten sich diese Idealisten berufen.
Denn in der Verbreitung ihrer Gedanken ging es immer nur um das eine: die Zukunft und das Wohl unseres Volkes und seiner Heimat!

Während überbezahlte Politiker sich über den Volkswillen hinwegsetzen („EU-Verfassung“), die Brüssler EU-Parlamentarier vom hohen Roß diktieren und die Jugend perspektivlos kapituliert, haben sich junge Idealisten Gedanken über die Zukunft gemacht.

Selbstbestimmungsrecht
Recht auf Heimat
Finanzielle Entschuldung des Volkes
Großzügige Förderung der Familien
Verwirklichung der Demokratie
Europa der souveränen, freien Staaten

Punkte wie diese waren Programm in den öffentlich wirksamen Kampagnen der „Gerinnungsverbrecher“. Von der politischen Polizei (auch so etwas gibt es in Österreich) stets unter Beobachtung, hatten die jungen Männer nichts zu verbergen. Denn im Gegensatz zu unseren sog. Politikern meinten sie es ehrlich und handelten aus Überzeugung.

Unbestechlich und unabhängig von den Großparteien war der Lohn der Tat nicht Geld und Karriere – sondern Verfolgung! Verachtet von den volksfremden Politikern. Verfolgt von deren Justiz, weil sie gewaltfrei in Wort und Schrift für die lebenswichtigen Belangen des eigenen Volkes eintreten.

Ihr ganzes Tun und Handeln war auf die Zukunft unseres Volkes gerichtet. Es ging stets um das Lebensrecht des Volkes und um die Stärkung des Nationalstaates.

Patriotenprozess!

In einem politischen Schauprozess soll nun der Öffentlichkeit klar gemacht werden, dass Kritik am politischen System unerwünscht ist und dass die Kritiker, in diesem Fall 4 Patrioten, sofort ausgeschaltet werden können.
Das Werkzeug dafür bietet das so genannte NS-Verbotsgesetz, was seinem Sinn und Buchstaben nach die NSDAP und die Betätigung für diese unter Strafe stellen sollte. Ein höchst unzeitgemäßes Gesetz – wie Experten weltweit meinen. Doch für die Zukunft der EU hörigen Politik notwendig: Kritische Äußerungen sollen verboten werden können, die Forderung nach nationaler Eigenständigkeit soll mit Adolf Dolfi und der NSDAP gleichgestellt und tabuisiert werden!
Dieses Gesetz ist weltweit einmalig und eine Verurteilung danach kann einer existenziellen Vernichtung gleichen.
Die Forderung nach einer europäischen Alternative zur EU-Diktatur wird damit zum „nationalen Komplott gegen die EU-Staaten“. Nicht nur Leser der Kronen-Zeitung wissen, dass viele Österreicher gegen die Auflösung der Staaten zugunsten der zentralistischen EU sind.
Eine Rückbesinnung auf den Nationalstaat ist der verständliche Wunsch vieler Bürger.

Der Nationalstaat schützt,
a) die Bauern vor tödlichen Lebensmittelimporten.
b) die Arbeiter vor dem Import von Billigarbeitskräften
c) die Unternehmer vor Enteignung und feindlicher Übernahme
d) Regierung, Presse und Kunst vor Zwangsverpflichtung im Dienst von Lüge und Fremdherrschaft

Diese Feststellung „fußt eindeutig auf einer nationalsozialistischen Grundeinstellung“. (Anklageschrift des Landesgerichtes Wels, S. 15). Wenn der Nationalstaat aber eine nationalsozialistische Idee ist, dann kann mit dieser Argumentation jede Alternative zur EU kriminalisiert und im Keime erstickt werden. Und genau darum geht es! Die Globalisierung, die antidemokratische EU und der gesellschaftliche Egoismus dürfen unter keinen Umständen in Frage gestellt werden. Abweichende Meinungen seien als „Na.zi-Propaganda“ zu bestrafen!

Weitere Kostproben
:
Das Gesamtwohl des Volkes hätte der Staat vor engstirnigen Egoismus zu stellen - „die zentrale Forderung der NSDAP“
„Bedarfsorientierte Volkswirtschaft anstelle gewinnorientierter Wirtschaft“
Heimreise statt Einreise – Für eine humane Rückführung krimineller Ausländer“ - „vergleichbar mit der Ausweisung von Ostjuden!“
Die Lebensinteressen des Volkes stehen über den Parteien und Ständen. - „Ausschaltung des Parlamentarismus, Totalität.“

Die Angeklagten sind mit dem §3a des Verbotsgesetzes bedroht – die bedrohliche Zukunftsperspektive: Strafrahmen 10 Jahre bis lebenslang (!) bei einer Verurteilung!
(Ein Asylwerber vergewaltigte im Oktober 2006 eine Frau in Marchtrenk. Er musste 4 Monate hinter Gitter…)

Kein einziges mal – wirklich niemals! - haben sich die Angeklagten zum Nationalsozialismus oder zu Adolf Dolfi bekannt! Kein einziges Mal wurde die NS-Politik bewertet, geschweige denn gut geheißen! Sie hatten keine Hakenkreuzfahnen und keine Uniformen! Ihr einziges „Verbrechen“: Das Bekenntnis zu Volk und Heimat!

Es liegt folglich ein offensichtlicher Missbrauch des NS-Verbotsgesetzes vor. Die jungen Idealisten haben mehrmals betont, für das anständige Österreich zu stehen. Das anständige Österreich steht somit unter Anklage! Angeklagt für die Verteidigung seines Lebensrechtes!

Diese Seite wird über die aktuellen Ereignisse des Gesinnugsprozesses 2008 berichten!

4 Patrioten und ihr Menschenrechtsverteidiger stehen vor Gericht für ihr Bekenntnis zu Demokratie, Menschenrecht, Heimat und Rechtsstaat.

Ein vielfach verteiltes Flugblatt, das auf diesen Gesinnungsterror aufmerksam macht:

vorne
http://img399.imageshack.us/img399/8271/bild48rp9.png
hinten
http://img103.imageshack.us/img103/5285/bild49je5.png

ALS pdf
http://tinyurl.com/54z6hm
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Kieberer



Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 409
Wohnort: Rossauerkaserne

BeitragVerfasst am: Do Mai 15, 2008 3:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bukittimah hat folgendes geschrieben:
“Man kann nur hoffen, dass diese Subjekte so schnell nicht rauskommen und Jahrzehnte Zeit haben, ihr Weltbild auf Logikluecken zu überpruefen.”


@Bukittimah

Wenn Sie der Meinung sind, daß für eine solche Lappalie junge Menschen jahrzehntelang eingekerkert werden sollten werden sie sicher Verständnis haben wenn ich sage, daß ihresgleichen gleich auf das Schafott wandern sollte, sie widerwärtige Ratte in Menschengestalt.
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: Do Mai 15, 2008 3:58 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Kieberer hat folgendes geschrieben:
Bukittimah hat folgendes geschrieben:
“Man kann nur hoffen, dass diese Subjekte so schnell nicht rauskommen und Jahrzehnte Zeit haben, ihr Weltbild auf Logikluecken zu überpruefen.”


@Bukittimah

Wenn Sie der Meinung sind, daß für eine solche Lappalie junge Menschen jahrzehntelang eingekerkert werden sollten werden sie sicher Verständnis haben wenn ich sage, daß ihresgleichen gleich auf das Schafott wandern sollte, sie widerwärtige Ratte in Menschengestalt.


Ich erlaube mir hier die Rückfrage, warum der geschätzte User "Kieberer" hier der widerwärtigen Ratte Menschengestalt zubilligt?
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Schörner
Gast





BeitragVerfasst am: Do Mai 15, 2008 9:48 pm    Titel: Antworten mit Zitat

@Bukittimah

glauben sie denn wirklich, wenn das Regime den Einheimischen jede Möglichkeit nimmt, sich gewaltfrei und friedlich für die Beendigung des Heimatraubes und Völkermordes einzusetzen, daß sich der Volkswille keine anderen Bahnen suchen wird?

Sind sie wirklich - auch persönlich - bereit, das B zu tragen, wenn sie A sagen?
Ich glaube, sie haben gar keine Ahnung davon, wieso eine echte Demokratie ein politisch selbststabilisierendes System ist. Und daran erkennt man auch ihre unglaubliche Dummheit: diese Politprozesse die gegen das natürlichste anliegen der Welt, das Recht auf Heimat geführt werden, beschleunigen das Ende des Regimes sogar.

Das Beste das passieren könnte wäre, wenn die Angeklagten wie sie es wollen, tatsächlich 10 bis 20 Jahre Haft bekämen.
Die mediale Aufmerksamkeit wäre gewaltig und vor allem könnte man zum Europ. Gerichtshof für Menschenrechte gehen. Und dann wird es richtig spannend, weil man auf die höhere Ebene kommt.

Subjekten wie ihnen scheint weiters ja gar nicht klar zu sein, was ein hartes Urteil in den Kreisen der Rechtspflege anrichten würde.

Im Grunde könnte für die Freiheit der europ. Völker gar nichts Besseres passieren, als ein drakonisches Unrechtsurteil erster Güte. Besser kann sich kein Regime entlarven.
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erste APA - Meldung dazu
Gast





BeitragVerfasst am: So Mai 18, 2008 11:23 am    Titel: Antworten mit Zitat

Neonazi-Prozess in Wels hat begonnen

Anklage: Organisation “direkte Neuschöpfung der Dolfi Jugend”

Wels (APA) - Unter einem massiven Polizeiaufgebot und großem
Publikums- sowie Medieninteresse hat am Mittwoch im Landesgericht
Wels der Geschwornen-Prozess wegen Wiederbetätigungs gegen fünf
Aktivisten des “Bundes freier Jugend” (BfJ) begonnen. Die
Organisation sei als “direkte Neuschöpfung der Dolfi-Jugend” ins
Leben gerufen worden, führte Staatsanwalt Franz Haas zu Beginn der
von Richterin Birgit Ahammer geleiteten Verhandlung aus. Den
Angeklagten - für sie gilt die Unschuldsvermutung - drohen im Fall
einer Verurteilung zehn bis 20 Jahre Haft, in Extremfällen sieht das
Gesetz sogar lebenslänglich vor.

Zu Beginn seines Vortrages der 77-seitigen Anklageschrift ging
Haas auch auf eine Flugblattaktion ein, die in den vergangenen Tagen
“österreichweit, bis nach Tirol” durchgeführt worden sei. Auf ihnen
war von einem “politischen Schauprozess” die Rede. “Es ist kein
Politprozess, sondern ein Strafprozess”, so der Staatsanwalt zu den
Geschworenen.

Die Anklage wirft drei der Beschuldigten vor, im Zeitraum von
Oktober 2001 bis Jänner 2003 den BfJ auf Basis von NS-Gedankengut
geschaffen zu haben, um “durch dauerhafte Wiederbetätigung und
Propaganda die verfassungsmäßige Struktur der Republik Österreich
durch eine Volksgemeinschaft nationalsozialistischer Prägung zu
ersetzen”. Sie hätten sich als Leiter, dessen Stellvertreter und
“Propagandachef” führend in der Organisation betätigt. Die beiden
andern Angeklagten seien ebenfalls führend als “Leiter der
Einsatzgruppe” und als rechtlicher Berater aktiv gewesen.

Der BfJ habe keinen rechtlichen Status, so Haas weiter. Sein
Programm sei vielfach deckungsgleich mit dem Programm der NSDAP. Im
Gründungsprotokoll sei unter anderem die “Weigerung der
Zusammenarbeit mit dem Gegner bzw. dem Staat” festgehalten, erklärte
Haas. Der BfJ habe Kaderschulungen, Zeltlager und Kampfsporttrainings
für seine Mitglieder veranstaltet, um sie “fronttauglich” zu machen,
Die Teilnehmer seien “im Sinne des NS-Gedankenguts gedrillt” worden.
Seine Mitglieder hätten Einheitskleidung mit Ärmellogos getragen.
Davon zeigte der Staatsanwalt Fotos.

Die Organisation habe eine Homepage betrieben und über Jahre eine
Zeitschrift mit einer Auflage von rund 1.000 Exemplaren
herausgebracht und verteilt, die von der Anklage bezüglich Inhalt und
Aufmachung ebenfalls als “nationalsozialistische Wiederbetätigung”
gewertet wird. Im Zuge der Ermittlungen seien bei den Angeklagten
Schulungsunterlagen sichergestellt worden. Es seien darin Thesen wie
“Integration ist Völkermord” und “Nein zum Türkensturm” vorgekommen.

Die drei Hauptangeklagten sollen außerdem maßgeblich an der
Organisation des “Tags der Volkstreuen Jugend” beteiligt gewesen
sein. Die Veranstaltung, die am 17. März 2007 in St. Johann im Pongau
(Salzburg) stattfinden sollte, wurde von der Exekutive aufgelöst.
Zuvor habe die Polizei die Führungsriege beschatten müssen, weil
“höchste Konspiration” geherrscht habe, schilderte der Staatsanwalt.
Nur die BfJ-Spitzen seien über den Ort informiert gewesen, die
einfachen Mitglieder erst im letzten Augenblick. Auf der Fahrt
dorthin sei in einem Zug das Eröffnungslied des Liederbuchs der
Dolfi-Jugend “Ein junges Volk steht auf” gesungen worden. Dies und
eine “Brandrede” gegen Gegner des BfJ wurden auf einer
sichergestellten Videokassette gefunden.
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Gast






BeitragVerfasst am: So Mai 18, 2008 11:26 am    Titel: Antworten mit Zitat

Neonazi-Prozess - Verteidiger spricht von “Politprozess”
Angeklagte: “Nie gegen den Staat gewendet”

Der Verteidiger einiger Angeklagter, Herbert Schaller, beharrte in
einer ersten Antwort auf die Anklage darauf, dass es sich um einen
“Politprozess” handle und nicht um einen Strafprozess. Es sei in
Diktaturen üblich, politisch Andersdenkende als Kriminelle zu
behandeln, sagte er im Welser Wiederbetätigungs-Prozess gegen fünf
Aktivisten des “Bundes freier Jugend” (BfJ).

Die Angeklagten - die Schaller schon in früheren einschlägigen
Verfahren vertreten hat - hätten sich “nie gegen den Staat gewendet”.
Sie seien staatstreuer als viele andere und würden nur gegen
“Auswüchse” auftreten. Sie hätten nie den Blick in die Vergangenheit
gerichtet und sich etwa mit der Judenverfolgung befasst, sondern
immer nur in die Zukunft, meinte Schaller.

Dass der Staatsanwalt Vergleiche mit dem Parteiprogramm der NSDAP
herangezogen habe, sei nicht zulässig. Ein Parteiprogramm sei noch
kein Verbrechen, sondern “normale Politik”. Das sei noch keine
Wiederbetätigung, meinte der Anwalt. Er argumentierte zudem, die
Bestimmung des Verbotsgesetzes, die in diesem Prozess zur Anklage
verwendet werde, sei von namhaften Juristen als eine Strafbestimmung
ohne Tatbild, uferloser Weite und ohne rechtsstaatliche Garantien
gerügt worden.
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Medienberichte dazu
Gast





BeitragVerfasst am: So Mai 18, 2008 11:38 am    Titel: Antworten mit Zitat

Empfehlenswerte prozessbegleitende Berichterstattung auf

http://www.patrioten-prozess.net (Besuch lohnt sich auf jeden Fall!)
bzw. auf
gesinnungsterror.info

Berichte vom 1. Prozeßtag von einigen österreichischen Medien:
Die Richterin hat den Prozess auf den 17. Juli vertagt.

Presse

Oberösterreichischen Nachrichten

ORF Oberösterreich

ORF Salzburg

Kronen Zeitung (= auflagenstärkste Zeitung Österreichs)

Der Standard
Der Verweis auf dieses lachsrosa Juden-Blattl wird verschwiegen!

Des weiteren steht vieles, auch bisher nicht medienveröffentlichtes, in einem bestimmten linken Forum (jenes der Rosa Antifa Wien [RAW]) aus Wien. - Entspricht jedoch nicht immer den Fakten oder gar der Wahrheit. Dort kann sich jeder anmelden - es kommt jeder rein (ausgenommen Idioten,…), es geht jedoch nur über https!

n3tw0rk.org

Nochmals zur Erinnerung § 3a des in Ö herrschenden Verbotsgesetzes:

§ 3a Verbotsgesetz
Eines Verbrechens macht sich schuldig und wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft:

1. wer versucht, eine gesetzlich aufgelöste nationalsozialistische Organisation aufrechtzuerhalten oder wiederherzustellen oder mit einer solchen Organisation oder einer in ihrem Namen handelnden Person in Verbindung zu treten; als nationalsozialistische Organisationen (§ 1) gelten: die NSDAP, die SS, die SA, das NSKK, das NSFK, der NS-Soldatenring, der NS-Offiziersbund, alle sonstigen Gliederungen der NSDAP und die ihr angeschlossenen Verbände sowie jede andere nationalsozialistische Organisation;

2. wer eine Verbindung gründet, deren Zweck es ist, durch Betätigung ihrer Mitglieder im nationalsozialistischen Sinn die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Republik Österreich zu untergraben oder die öffentliche Ruhe und den Wiederaufbau Österreichs zu stören, oder wer sich in einer Verbindung dieser Art führend betätigt;

3. wer den Ausbau einer der in der Z. 1 und der Z. 2 bezeichneten Organisationen und Verbindungen durch Anwerbung von Mitgliedern, Bereitstellung von Geldmitteln oder in ähnlicher Weise fördert, die Mitglieder einer solchen Organisation oder Verbindung mit Kampfmitteln, Verkehrsmitteln oder Einrichtungen zur Nachrichtenübermittlung ausrüstet oder in ähnlicher Weise die Tätigkeit einer solchen Organisation oder Verbindung ermöglicht oder unterstützt;

4. wer für eine solche Organisation oder Verbindung Kampfmittel, Verkehrsmittel oder Einrichtungen zur Nachrichtenübermittlung herstellt, sich verschafft oder bereithält.
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sind angeklagt aufgrund
Gast





BeitragVerfasst am: So Mai 18, 2008 12:07 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Verbotsgesetz 1947

§ 3a.
Einer gerichtlich strafbaren Handlung macht sich schuldig und wird mit Freiheitsstrafe von zehn bis zu zwanzig Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung auch mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft:
(…)
2. wer eine Verbindung gründet, deren Zweck es ist, durch Betätigung ihrer Mitglieder im nationalsozialistischen Sinn die Selbständigkeit und Unabhängigkeit der Republik Österreich zu untergraben oder die öffentliche Ruhe und den Wiederaufbau Österreichs zu stören, oder wer sich in einer Verbindung dieser Art führend betätigt;
§ 3 g.
Wer sich auf eine andere als die in den §§ 3 a bis f bezeichnete Weise im nationalsozialistischen Sinn betätigt, wird, sofern die Tat nicht nach einer anderen Bestimmung strenger strafbar ist, mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren, bei besonderer Gefährlichkeit des Täters oder der Betätigung bis zu 20 Jahren bestraft.

http://patrioten-prozess.net/prozess/?p=14
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Die Anklageschrift
Gast





BeitragVerfasst am: So Mai 18, 2008 12:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Erde bleibt eine Scheibe – was man in Österreich trotz freier
Meinungsäußerung und Demokratie besser nicht sagt!

Die Anklageschrift

Was lange dauert, wird bekanntlich gut. In diesem Fall ist die
jahrelange Entstehungsodyssee kein Zeichen für hohe Qualität:

Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, aber schlampig?

Man sollte wohl meinen, dass das Welser Landesgericht von Personen,
die sich sechs monatelang in ihrer Obhut befanden, zumindest die
persönlichen Daten wissen sollte. Aber selbst bei dieser
einfachsten Aufgabe schlich sich schon der böse Fehlerteufel
mehrmals ein. Der Verfasser der Anklageschrift war wohl gedanklich
schon im wohlverdienten (?) Weihnachtsurlaub, als er Ende Dezember
sein Werk fertig stellte, denn es strotzt gerade nur so von
Schlampigkeitsfehlern. Würde ein Maturant bei seiner Prüfung so
ungenau arbeiten, könnte er sich seine Matura wohl aufzeichnen.
Dass die Staatsanwaltschaft entlastendem Material einen ebenso
großen Raum einräumt wie der belastenden Substanz, war ohnedies
nicht zu erwarten. Dies wäre nach den einseitigen Ermittlungen der
österreichischen „Staatssicherheit“ (bitte nicht mit STASI
abkürzen) ja auch kaum möglich gewesen.

Dass der Inhalt der Anklageschrift eher an ein Märchen aus 1001
Nacht, mit kommunistischer DÖW-Prägung, als an ein amtliches
Dokument erinnert, ist nicht verwunderlich, denn mit der reinen
Wahrheit könnte die Staatsanwaltschaft zwar auch Bände füllen, für
ein Verfahren wegen einem Verbrechen nach dem Verbotsgesetz würde
dies jedoch lange nicht reichen. Noch ein Problem haben die Welser
Juristen und ihre, nach medialer Aufmerksamkeit haschenden Freunde:
die Strafregisterkarten aller fünf Beschuldigten sind gähnend leer!
Und auch bei den zahlreichen Haus-, Kfz- und Personendurchsuchungen
wurde außer niedergeschriebener Gedanken nichts gefunden, weder
Drogen, noch Waffen, Hakenkreuze oder sonstiges. Wie würde es da
wohl aussehen, würde die politische Polizei eine durchschnittliche
Hauptschulklasse oder gar die Parteijugend der Grünen oder der
Roten ähnlich stark terrorisieren?

Der absurde Vorwurf

Den vier jungen beschuldigten Oberösterreichern und ihrem
Menschenrechtsverteitdiger wird vorgeworfen, sie hätten eine
Nachfolgeorganisation der Hitlerjugend gründen wollen mit dem
Fernziel die verfassungsmäßige Struktur der Rep. Österreich und
seiner Gesellschaft zu beseitigen, und durch eine Volksgemeinschaft
zu ersetzen.

Die noch absurdere Begründung


Begründet wird dieser völlig aus der Luft gegriffene Tatverdacht
mit den lächerlichsten Behauptungen. So phantasiert die
Staatsanwaltschaft Wels allen ernstes, dass folgende Punkte typisch
nationalsozialistisch seien und somit klar sei, dass der
Tatverdacht die Hitlerjugend neu/wieder zu gründen, gegeben sei:

Das Volk steht über dem Staat- ist oberstes Gebot aller politischen
Maßnahmen.
Bedarfsorientierte statt gewinnorientierte Produktion.
Sicherung der Ernährung aus eigenem Boden.
Forderung nach Zuwanderungsstopp.
Kampf gegen Verfälschung der Geschichte.
Heimatrecht ist Menschenrecht – Nein zum Türkensturm.
Wehrdienst ist Ehrdienst am Volk - Kein Einsatz unserer Soldaten
für fremde Interessen.
Forderung nach Disziplin bei Demonstrationen und anderen
Veranstaltungen.

Die angeklagten, heimattreuen Aktivisten verkündeten stets in
redlicher Absicht: „Gemeinnutz geht vor Eigennutz“ und forderten
die „Abschaffung von Zins und Zinses-Zins“. Dazu meint die Welser
Staatsanwaltsschaft: dies seien die „beiden zentralen Forderungen ,
die letztlich im Rassenwahn und dem Holocaust ihre ‘Vollendung’
fand(en).“ (Seite 22, der Anklageschrift)

Aber auch wer den Menschen als Teil der Natur sieht und wie Darwin
die Evolution nicht leugnet, stößt den selbst ernannten (Anti-
)Faschisten und Innen sauer auf und gerät somit ins Visier
„pflichtbewusster“ Staatsanwälte.

Sind diese Forderungen wirklich nationalsozialistisch und somit der
Beleg für „eine Gründung der Hitlerjugend“?

Oder soll bald ein Schauprozess stattfinden, der die Existenz von
fünf anständigen Landsleuten in ihren Grundfesten erschüttert und
ein Exempel statuiert. Ein Exempel, welches zeigt, dass allen
besorgten, aufmüpfigen Österreichern ihre demokratischen Rechte
ohne weiteres geraubt werden können. Wenn sie eine, vom
geheuchelten politischen „Meanstream“ abweichende Meinung laut
verkünden und unbestechlich für ihre gewaltfreien und
zukunftsweisenden Ideen eintreten?

Bilden Sie sich Ihre eigene Meinung!

Wir wissen jedoch jetzt schon:

Niemals haben sich die Beschuldigten für verbrecherische Ziele oder
Maßnahmen des NS-Staates wie die Judenverfolgung, Verfolgung
politisch Andersdenkender, Konzentrationslager, Diktatur,
Totalitarismus oder dergleichen eingesetzt oder solches Gedankengut
verbreitet. Sie schauten nicht in die Vergangenheit, so wie der
Staatsanwalt, der weit über 60 Jahre zurück sieht, um überhaupt
einen vermeintlichen Grund für eine Anklage zu finden. Nein, die
vier heimattreuen Aktivisten bemühten sich ausschließlich, um ein
auch in Zukunft lebenswertes Österreich und Europa.

Sollen sie dafür zwischen 10 Jahre und lebenslang in den
Gesinnungskerker gesperrt werden, wie es Staatsanwaltschaft und die
Feinde eines freien Europas verlangen?

Quelle: http://patrioten-prozess.net/prozess/?p=11
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Bukittimah



Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 140
Wohnort: Maynooth

BeitragVerfasst am: So Mai 18, 2008 12:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zehn bis zwanzig Jahre Haft
weil sie einen Saal unter falschen Namen gemietet haben???


Die Anmietung einer Sache unter falschem Namen stellt im Regelfall noch nicht einmal Betrug dar; isoliert betrachtet, liegt keine Straftat vor.
Etwas anderes ergibt sich natuerlich, wenn die Anmietung dem Zweck dient, eine verbotene Organisation weiterzufuehren. Da kommen wir in ganz andere Bereiche. Da sind dann auch drastische Strafandrohungen vollauf berechtigt. Gerade in der “Ostmark”, die doch einige prominente Verantwortliche für die masslosen Verbrechen des tausendjaehrigen Reichs, von dem uns 988 erspart geblieben sind, hervorgebracht hat, muss gelten: Wehret den Anfaengen.


*
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: So Mai 18, 2008 1:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Bukittimah hat folgendes geschrieben:
Zitat:
Zehn bis zwanzig Jahre Haft
weil sie einen Saal unter falschen Namen gemietet haben???


Die Anmietung einer Sache unter falschem Namen stellt im Regelfall noch nicht einmal Betrug dar; isoliert betrachtet, liegt keine Straftat vor.
Etwas anderes ergibt sich natuerlich, wenn die Anmietung dem Zweck dient, eine verbotene Organisation weiterzufuehren. Da kommen wir in ganz andere Bereiche. Da sind dann auch drastische Strafandrohungen vollauf berechtigt. Gerade in der “Ostmark”, die doch einige prominente Verantwortliche für die masslosen Verbrechen des tausendjaehrigen Reichs, von dem uns 988 erspart geblieben sind, hervorgebracht hat, muss gelten: Wehret den Anfaengen.


*


Hallo Stinki, wieder etwas an Dreck gefunden um diesen zu verschleudern? Und wie die ausgeschiedene Lustmatratze diesmal belehrend den Zeigefinger aus der Unterhose herauszieht und linke Scheiße als allgemeingültig herstellen will ist einfach toll.

Was das Thema betreffen sollte: Nach einem intensiven Bade- bzw. Waschvorgang inklusive Gebrauch von Seife dürfte sich auch bei linken Trampeln die Geruchsentwicklung von unten herum soweit reduzieren, daß der verzapfte Blödsinn gedämpft wird und bei anderen Leuten keine mehrstündigen Lachkrämpfe hervorruft. Als Empfehlung: Es wäre angezeigt, doch mehrmals im Jahr sich einem Waschvorgang zu unterziehen inklusive Reinigung der Dritten, das tun doch mordamerikanische und israelische Kriegsverbrecher auch!

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