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Landratsamt verbietet erwartungsgemäß Heß-Gedenkmarsch

 
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Störtebeker



Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 1256

BeitragVerfasst am: Mo Jul 16, 2007 10:15 am    Titel: Landratsamt verbietet erwartungsgemäß Heß-Gedenkmarsch Antworten mit Zitat

Landratsamt verbietet erwartungsgemäß Heß-Gedenkmarsch am 18.08.2007 in Wunsiedel - organisiert Aktionswochen!



Landkreis Wunsiedel. Wie nicht anders zu erwarten, hat das Landratsamt auch den für dieses Jahr angemeldeten Gedenkmarsch für Rudolf Heß in Wunsiedel verboten. Logischerweise fühlen sich die Inquisitoren aus dem Wichtelgebirge bislang in ihrem repressiven Vorgehen bestätigt, denn bereits seit zwei Jahren läßt das Bundesverfassungsgericht den Anmelder Jürgen Rieger im Unklaren darüber, ob die Verbotsmethoden des Landratsamtes rechtswidrig sind oder nicht.

Das Hauptsacheverfahren aus dem Verbotsjahr 2005 wurde vor den bayerischen Verwaltungsgerichten einmütig zugunsten des Landratsamtes entschieden, was niemanden wirklich wundern dürfte. Die Revision dieses Hauptsacheverfahrens ist noch vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig anhängig und das Verfassungsgericht hält sich bis zu dessen Ausgang bedeckt. Das kostet Zeit und möglicherweise noch weitere Verbotsjahre. Ein ärgerlicher Umstand, denn eigentlich ist schon seit 2005 ersichtlich, dass nur auf höchster verfassungsrechtlicher Ebene die Kernfrage geklärt werden kann, ob die Erweiterung des § 130 - derzeitige Verbotsgrundlage für Wunsiedel - überhaupt rechtmäßig und anwendbar ist. Für uns steht sowieso fest, dass Maulkorbparagraphen wie § 130 und § 86 grundsätzlich abgeschafft werden müssen, weil sie ausschließlich dafür gemacht wurden, unliebsame politische Meinungen mit staatlicher Gewalt verfolgen und unterdrücken zu können.

Vor unliebsamen politischen Meinungen hat das Landratsamt offenbar so viel Angst, dass es über das konkrete Verbot des Gedenkmarsches hinaus noch vorsorglich für den Zeitraum vom 17.-19.August 2007 ein allgemeines Versammlungsverbot für das gesamte Gebiet der Stadt Wunsiedel erlassen hat. Ob das etwas nützen wird, darf bezweifelt werden, denn es gibt ja auch andere Möglichkeiten, den Mord an Rudolf Heß in die Öffentlichkeit zu bringen. Bislang steht das Landratsamt Wunsiedel mit seiner Ansicht, dass ein öffentliches Gedenken an Rudolf Heß strafbar sein soll, ziemlich isoliert da. Selbst in München, also im selben Bundesland, wurde 2005 trotz der bereits bekannten Wunsiedel-Verbotsargumentation eine angemeldete Mahnwache für Rudolf Heß nicht verboten, sondern mit den üblichen Auflagen zugelassen.

Juristisch bleibt es also nach wie vor unbedenklich, öffentlich auf den Mord an Rudolf Heß aufmerksam zu machen. Das kann mit angemeldeten Aktionen ebenso geschehen wie ganz spontan*. Außerdem sollten sich Aktivisten/-gruppen rechtzeitig darüber informieren, wo das Anbringen von Plakaten und Aufklebern** bei ihnen vor Ort legal möglich ist und wo nicht. Hier gibt es aus der Vergangenheit diverse Gerichtsurteile sowie von Bundesland zu Bundesland verschiedene Regelungen, die zum Beispiel mit Hilfe des Deutschen Rechtsbüros (www.deutsches-rechtsbuero.de) in Erfahrung gebracht werden können. Bundesweite Aktionswochen im August sollten unabhängig davon, ob der Marsch in Wunsiedel doch noch stattfinden kann, auf jeden Fall organisiert werden!

* Bitte meldet Euch mit entsprechenden Unterlagen/Infos beim Wunsiedel-Komitee, wenn angemeldete Versammlungen stattfinden durften oder Verbotsverfügungen erlassen wurden. Beides ist juristisch von Interesse und muß dokumentiert werden. Gleiches gilt, wenn aufgrund von spontanen Versammlungen oder anderen Heß-Aktivitäten Strafverfahren wegen § 130, § 86 o.ä. eingeleitet werden sollten.

** Konkrete Infos, wo Ihr Material bestellen könnt, folgen noch. Bitte spart Euch diesbezüglich Anfragen per E-Mail, denn es wird zu gegebener Zeit ein öffentlicher Materialverweis auf dieser Netzseite erfolgen.

Mit kameradschaftlichem Gruß!
Wunsiedel-Komitee
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Werwolf



Anmeldungsdatum: 03.03.2006
Beiträge: 77

BeitragVerfasst am: Di Jul 17, 2007 12:24 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Schöne Sache mal wieder! Typisch für ein am Boden liegendes System. Die wissen einfach nicht weiter gegen unsere Übermacht und deswegen verbieten sie den traditionellen Gedenkmarsch, an unseren Helden Rudolf Heß. Hoffe bzw. weiß von ihm, dass Rieger dagegen prozessiert und nach dem Sieg vorm BVfG kommen wir dann alle ins bayrische Wunsiedel, wo uns bekanntermaßen die Bevölkerung sehnsüchtig erwartet. Vielleicht sollten die dämliche Vasallen unseren Staates mal wirklich mit der Bevölkerung kommunizieren, damit ihnen langsam ein Licht aufgeht. Wir sind die Mehrheit und die Lügen verlieren sekündlich an Glaubwürdigkeit. Sie sollten es verstehen, bevor es zu spät ist! Aber wer will, kann natürlich die Probe auf`s Exempel jederzeit ausprobieren. Ich (und viele, viele andere) steh jederzeit bereit!
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Kieberer



Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 409
Wohnort: Rossauerkaserne

BeitragVerfasst am: Di Jul 17, 2007 1:02 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Werwolf hat folgendes geschrieben:
“unsere Übermacht” und “Wir sind die Mehrheit”…


…schön wär’s ja und ein Licht sollte zuerst mal der Bevölkerung aufgehen, das wäre effektiver. Idea
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Lukrezia



Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 48

BeitragVerfasst am: Mi Jul 18, 2007 5:04 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Die Faschisten betiteln Heß als “Friedensflieger”, wg. des Englandfluges. Spare mir Ausführungen über die voll erblühte Natur des Hitlerwahns, des Terrors, der Morde, das zieht nicht, man billigt das soweit es juristisch möglich ist. Auch Kommentare über den Sinn des Unternehmens sind müßig, Heß hatte im Ränkespiel der verschiedenen Ebenen (Partei, Staat, SS sowie persönliche Karrieren dank Bonzen) größtenteils versagt und neigte immer zu Ideen die freundlich betrachtet als ausnehmend obskur und wirr durchgehen. Sein Wesen war sicher extrem kauzig und zumindest etappenweise kann man ihm meiner Meinung nach eine behandlungswürdigekeit nicht absprechen, passt auch das dumme Klischee des “Wahnsinnigen” letztlich nicht auf ihn.

Und spare dir auch Fragen warum es nach über vierzig Jahren Haft zweckmäßig gewesen sein soll Heß zu ermorden, da finden sich Verschwörungstheorien für.

Heß hat sich, möglicherweise mit Hilfe eines ihm gewogenen Bewachers, das Leben genommen, nach 40 Jahren, davon über 20 als einziger Gefagener ganz und gar verständlich. Man muss der UdSSR die durch ihr Veto eine Entlassung verhinderte durchaus kleinlichsten Sadismus unterstellen. Meiner Meinung nach sollte jeder Gefangene seine letzten Lebenjahre in Freiheit verbringen können. Es entbehrt jedoch nicht einer Gewissen Ironie dass die Haftbedigungen die Heß hatte den allermeisten der hiesigen Faschisten durchaus noch zu milde erscheinen, geht es nicht um ihre “Vorbilder”. Da wird dann ein rein repressiver, die Rache möglichst befriedigender, entwürdigender Stafvollzug gefordert, was natürlich eindeutig über die Persönlichkeitsstrukturen der Fordernden spricht.

Ansonsten - die allwissende Müllhalde mag helfen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rudolf_Hess
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