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Störtebeker
Anmeldungsdatum: 14.05.2006 Beiträge: 1256
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Verfasst am: Do Jan 11, 2007 12:20 pm Titel: Im Namen des Volkes? |
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Für großes Aufsehen sorgte im Vorjahr der Fall Remmel aus Marburg. So konnten beim einstigen Präsidenten des Kasseler Verwaltungsgerichts, Johannes Remmel (54), mehr als 1000 Bilddateien und zwei Videos mit kinderpornographischen Inhalten sichergestellt werden. Insbesondere die breite Öffentlichkeit zeigte sich empört über die Mißstände, da dies leider kein Einzelfall war. Mittlerweile ist zwar bekannt, daß sich diese pädophilen Abarten durch sämtliche Gesellschaftsschichten ziehen, dennoch oder gerade weil, erfolgte die Bestrafung des Herren Remmel doch recht lapidar.
“Von einem minderschweren Fall redet hier niemand”, betonte Staatsanwalt Wölk zwar ausdrücklich, dennoch kann gerade bei diesem Urteil genau davon die Rede sein, wiegt man zwischen Vergehen und Urteil ab. Und so verurteilte man den 54-jährigen Marburger zu einer Geldbuße von 4.800 EUR, welcher an den Deutschen Kinderschutzbund entrichtet werden muß. Die aufgebrummte Freiheitsstrafe von neun Monaten wurde zudem zur Bewährung ausgesetzt. Ein Urteil, welches ohne Zweifel für Entrüstung sorgen dürfte, zumal eine öffentliche Gerichtsverhandlung aufgrund des Strafbefehls ausbleibt.
Interessanterweise wurde in einem ähnlichen Fall vor vier Jahren ein Gymnasiallehrer, der im Besitz von insgesamt 500 kinderpornographischen Bilddateien war, zu einer Geldstrafe von 10.000 EUR und sieben Monate Gefängnis, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung verurteilt. Auch in diesem Fall, erfolgte keine öffentliche Gerichtsverhandlung.
Natürlich steht außer Frage, daß Gerichte regional unterschiedlich entscheiden, dennoch ist ein derart mildes Urteil wie im Fall Remmler mehr als inakzeptabel. Mittlerweile gibt es eine Reihe von Studien, die besagen, daß insbesondere Ersttäter rückfällig werden. Es soll hierbei nicht die Höhe der Geldstrafe oder die Länge der Freiheitsstrafe zur Debatte stehen, sondern vielmehr in wie fern Verurteilte unter Beobachtung zu stehen haben. Hierzu sollte also in jedem Fall der Pflichtbesuch eines Psychologen für mehre Jahren zählen, wobei es hierbei nicht um Heilung gehen soll, sondern vielmehr um Überwachung. Anders läßt sich ein abschreckendes Urteil in keiner Weise erwirken, vor allem nicht für Personen die derart im öffentlichen Interesse und in derart hohen Ämtern stehen bzw. standen.
Angela Merkel formulierte in ihrer Neujahrsansprache passend:
“Jeder einzelne von uns, aber auch der Staat - wir dürfen nicht zur
Tagesordnung übergehen oder wegschauen! Wir müssen uns einmischen!”
Ob Frau Merkel nach diesem Urteil weiterhin in den Spiegel sehen kann, vermag ich zwar nicht zu beurteilen, dennoch verlieren Teile ihrer großen Reden an Wirkung und mangels Interesse auch an Nachhaltigkeit. Ein bißchen Politikgeschwätz zum Einklang ins neue Jahr - gänzlich ohne Hintergrund - mehr nicht. Und so dürfen wir uns nach dem Fund von Kinderpornographien bei über 300 Personen noch mehr auf solche Urteile “freuen” und vielleicht stellt man sich dann irgendwann die Frage: Warum habe ich nichts getan?
Quelle: Brennpunkt 10.01.07
http://brennpunkt.tonstoerung.net/20070110/und-wieder-kein-prozess-fur-padophilen/ |
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Durchblick
Anmeldungsdatum: 12.02.2006 Beiträge: 133 Wohnort: In Schlüsselöchern
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Verfasst am: Sa Jan 13, 2007 12:40 am Titel: |
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Wenn der Staat nichts mehr zu sagen hat, so sagt er es um so eindringlicher! Da stellt sich nur die Frage, wer hört hier noch zu? Schließlich hat man vergessen in den Poesiealben von von Claudia Roth und auch allen Schulheften von Volker Beck nachzusehen! Ich halte das ganze für Affentheater. Wer sich strafbar macht, der soll belangt werden. Aber den Tagebuchschreiber und Phantasist, den soll man gefälligst in Ruhe lassen. Demnächst wird man die von einfältigen Kindern verfaßten Weihnachtswunschzettel der kargen, armseeligen deutschen Nachkriegszeit dahingehend überprüfen, ob von Kindern hier Zinnsoldaten, Panzer, Chemiebaukästen oder Puppen gewünscht wurden! Ich bin dafür, daß man die Veranstaltug BRDDR sofort abschaltet! |
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Mitzerl
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 92
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Verfasst am: Sa Jan 13, 2007 12:42 am Titel: |
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Zitat: | “Ob Frau Merkel nach diesem Urteil weiterhin in den Spiegel sehen kann, …” |
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Selbstverständlich kann sie das, sie kann sogar noch geradewegs in die Kamera gucken, das hat ihr der Chef beigebracht.
Solange diese Kinderschänder keine NS-Parolen oder “verfassungswidrige Symbole” auf Bildern und Videos einblenden, ist keine Strafe zu fürchten … |
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Exorzist
Anmeldungsdatum: 30.01.2006 Beiträge: 159
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Verfasst am: Sa Jan 13, 2007 12:44 am Titel: |
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4800 Euro und Bewährungsstrafe ?!?
Soll ich lachen oder weinen ?
Der Typ muß das Urteil - für seine wirtschaftlichen Verhältnisse - ja geradezu als BELOHNUNG auffassen !
Wie bereits bei der “Bestrafung” unseres hakennasigen Bundesmoralministers PAOLO PINKEL ist wieder mal der Beweis erbracht, daß in diesem “Rechtsstaat” eine Krähe der anderen kein Auge aushackt, oder mit Orwell gesprochen, alle Tiere gleich sind, nur manche sind gleicher….
In normalen, gesunden Staatsverhältnissen wäre dieser Fall billiger zu haben gewesen : Ein Baum, ein Strick….und erledigt…. _________________ “Ich bin bekannt fuer meine Ironie. Aber auf den Gedanken, im Hafen von New York eine Freiheitsstatue zu errichten, waere selbst ich nicht gekommen.”
George Bernard Shaw |
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Mariela
Anmeldungsdatum: 13.05.2006 Beiträge: 206
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Verfasst am: Sa Jan 13, 2007 12:47 am Titel: |
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Wie wäre es mit 10 Jahren gemeinnütziger Arbeit in der Jugendbetreuung und einer Beförderung? Das würde den Herrn Richter bestimmt noch viel härter treffen! _________________
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Aurora
Anmeldungsdatum: 09.03.2005 Beiträge: 88
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Verfasst am: Sa Jan 13, 2007 12:50 am Titel: |
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Meine Meinung zum Urteil des Richters Joh. Remmel
Die Geldstrafe von 4800 Euro und einer Freiheitsstrafe von 9 Monaten auf Bewährung ist ja wohl ein Schlag ins Gesicht all jener Kinder und Jugendlicher die für diese Gewalt- und Kinderpornobilder mißbraucht wurden. Scheinbar kratzt eine Krähe der anderen kein Auge aus. Wahrscheinlich sind die Richter, der im Amt und der Beklagte, auch noch gute Freunde, die sich privat zu mancheinem Videoabend oder auch einer Diaschau treffen.
Von einem Berufsverbot des Richters ist in seinem Urteil keine Rede. Rechtsanwalt Horst Mahler wurde die Lizenz entzogen wegen Meinungsdelikten, aber bei einem Kinderpornographie fördernden Richter scheint es keine Probleme zwischer der kriminellen Energie, seiner geistigen Störung sowie seinem art- und wesensfremden Verhaltens bezüglich der Ausführung des Berufes zugeben. |
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