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Ehemalige polnische Fremdarbeiterin zur ersten Ehrenbürgerin

 
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Störtebeker



Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 1256

BeitragVerfasst am: Do Nov 02, 2006 9:47 pm    Titel: Ehemalige polnische Fremdarbeiterin zur ersten Ehrenbürgerin Antworten mit Zitat

Ehemalige polnische Fremdarbeiterin zur ersten Ehrenbürgerin von Sassnitz gekürt


Sassnitzer Ostmole

Sassnitz / Rügen: Zur ersten „Ehrenbürgerin“ von Sassnitz kürte man dieser Tage die frühere polnische Fremdarbeiterin Eugenia Waszak, die zwischen 1941 und 1945 in Sassnitz tätig war. PDS-Bürgermeister Dieter Holz sieht diese „Ehrenbürgerschafts“-Verleihungen als „Teil der Wiedergutmachung“ und „stellvertretend für alle Zwangsarbeiter, die zwischen 1939 und 1945 aus ihren ihren Lebensverhältnissen gerissen, nach Deutschland verschleppt und hier ausgebeutet wurden.“

Tatsächlich hat diese „Ehrenbürgerschafts“-Verleihung nichts mit ehrlicher Geschichtsaufarbeitung zu tun, so ignoriert der Bürgermeister völlig, dass der Einsatz der Bevölkerung besetzter Gebiete in Kriegen für die eigene Kriegswirtschaft durchaus üblich ist. Zudem kommt hinzu, dass die Fremdarbeiter in deutschen Betrieben oder Bauernwirtschaften für gewöhnlich um ein Vielfaches besser gehalten wurden, als „befreite“ Deutsche oder deutsche Kriegsgefangene nach (!) dem Krieg in Polen, der Tschechei und anderen Ostblockstaaten. Wenn jemand eine Ehrenbürgerschaft in Sassnitz verdient hätte, dann allenfalls einer jener Kapitäne, die unerschrocken ihre Flüchtlingsdampfer trotz Flugzeugbeschusses oder U-Boot-Gefahr in Sicherheit gebracht haben und nicht die Angehörige einer Nation, die durch ihre niederträchtige Behandlung von nationalen Minderheiten ihr Schicksal selbst heraufbeschworen hat und die auch nach dem Krieg nichts, aber auch nichts gelernt hat. Denkbar wäre natürlich auch eine Ehrenbürgerschaft für einen oder eine jener Heimatvertriebenen, die ebenfalls aus ihren Lebensverhältnissen gerissen wurden, indem man sie nach dem Krieg und mitten im Frieden aus ihrer angestammten Heimat vertrieb und die dann auf Rügen eine neue Heimat gefunden haben.

Glücklicherweise lehrt uns die Ehrenbürgerpraxis der letzten Jahre, dass solche „Ehrungen“ inzwischen sehr abhängig von den politischen Verhältnissen geworden sind, so dass wir uns durchaus vorstellen könnten, dass spätere Generationen, dem Vorbild ihrer Ahnen getreu, ebenfalls ihre Ehrenbürgerlisten kritisch durchgehen werden, um sie gegebenenfalls zu reinigen und zu berichtigen.

Der Chef der englischen Anti-Dolfi-Propaganda, Sefton Delmer, schrieb in seinen Memoiren, “Die Deutschen und ich” zum Thema „Zwangsarbeiter“:
„…Ich setzte keine Hoffnungen auf die Fremdarbeiter, denn ich glaubte – im Gegensatz zu der von meiner Abteilung verbreiteten Propaganda – nicht, daß die Mehrzahl von ihnen ‚zur Sklavenarbeit gepreßt’ worden sei. Ich sah in ihnen vielmehr willige Kollaborateure, die sich von der guten Bezahlung und dem guten Essen, die der schlaue Rüstungsminister Speer ihnen gab, nach Deutschland hatten locken lassen – eine Ansicht, die mir nach dem Krieg Willy Schlieker, der damalige Meisterschüler Speers, bestätigte. …“

Ein Schelm, der Arges dabei denkt.

Siehe auch
Ostsee-Zeitung 28.10.06
http://www.ostsee-zeitung.de/mantel_m-v_32343932303135.phtml
_________________
In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)
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Servas



Anmeldungsdatum: 09.03.2006
Beiträge: 118

BeitragVerfasst am: Fr Nov 03, 2006 9:53 pm    Titel: Antworten mit Zitat

In meiner bäuerlichen Verwandtschaft waren französische Kriegsgefangene auf den Bauernhöfen beschäftigt. Als sie am 8. Mai 45 befreit wurden und nach Hause zurückkehren sollten, waren viele von ihnen unauffindbar und mußten aus Verstecken auf Heuböden, Stadln und im Wald zum Abtransport in die Heimat herausgeholt werden. Einer kehrte kurz darauf zurück und heiratete die Tochter seines Bauern. Soweit zur Verschleppung, Ausbeutung und Zwangsarbeit.
_________________
Mit freundlichen Grüssen,
Rolf
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Eichenholz



Anmeldungsdatum: 01.07.2006
Beiträge: 203
Wohnort: Großdeutschland

BeitragVerfasst am: Fr Nov 03, 2006 9:56 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Aber lieber satt in deutscher Gefangenschaft als ohne Gewehr in Stalins Armee. Selbst Elie Wiesel blieb lieber bei der SS, als von den Russen befreit zu werden. Siehe “Die Nacht” von Elie Wiesel.

Aber so ist das mit der Gehirnwäsche.

Ein weltweit üblicher Usus, um dem Gegner keine Kämpfer zu überlassen, nimmt man sie halt in Gefangenschaft.

Ein Freund von mir wurde als 12-jähriger !!!!! von den Russen aus Ostpreussen nach Karelien zur Zwangsarbeit verschleppt. Von den 3000 Gefangenen haben nur 600 !!!! die ersten 4 Monate überlebt.

Auf eine Entschädigung wartet er heute noch.
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catusserl



Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: Fr Nov 03, 2006 10:00 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Und was genau hat die Polin für die “Versöhnung” getan ? Gelegenheit hätte sie genug, die Ostsee-Zeitung gibt als ihre Heimatstadt Bromberg an (Natürlich verwendet das DemokRatten-Schmutz-Umerziehungsblatt dafür die polnische Ersatzbezeichnung)

http://www.ostseezeitung.de/archiv.phtml?SID=009d81a5115cb1a383f3f386443adc81&Param=DB-Artikel&ID=1764627

Wie jeder weiß war Bromberg der Schauplatz des ersten Kriegsverbrechens. Die Hinterbliebenen der deutschen Opfer haben niemals eine Entschädigung erhalten und müssen sich von den polnischen Gesindel und ihren “deutschen” Arschkriechern bis zum Tod verhöhnen lassen.
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Kieberer



Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 409
Wohnort: Rossauerkaserne

BeitragVerfasst am: Fr Nov 03, 2006 10:08 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Auf Anfrage beim BUNDESARCHIV, Koblenz, kam von dort am 2.11.1994 folgende Antwort - Gesch.-Z. III Jo – 9911 – :
…….. auf Ihr Schreiben vom 24.10.1994 teile ich mit, daß die Versicherungsbestimmungen für ausländische Arbeitskräfte wohl weitgehend in den einschlägigen Verordnungsblättern des Reichsarbeitsministeriums und des Reichsversicherungsamtes sowie im Reichsarbeitsblatt veröffentlicht worden sind.
Den Abschnitt „Sozialversicherung“ aus dem Sonderdruck „Der Einsatz ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland“ füge ich zu Ihrer Information bei.“

Anlage
„Sonderdruck aus dem Reichsarbeitsblatt
Der Einsatz ausländischer Arbeitskräfte in Deutschland, [Emblem] Berlin 1942

Die AA. überwachen die Durchführung des Lohntransfers laufend. Auch die Lagerführer und die Beauftragten des Amts für Arbeitseinsatz der DAF [Deutsche Arbeitsfront] kümmern sich darum, ob die Lohnüberweisungen pünktlich erfolgen.

Sozialversicherung.
Ausländische Arbeiter und Angestellte unterliegen grundsätzlich der deutschen Krankenversicherung, Unfallversicherung und Rentenversicherung (Invalidenversicherung, Angestelllenversicherung, knappschaftliche Pensionsversicherung) in derselben Weise wie die vergleichbaren deutschen Arbeitskräfte. Für sie sind daher die Versicherungsbeiträge nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften zu entrichten; eine Ausnahme gilt zur Zeit in der Invalidenversicherung für polnische landwirtschaftliche Arbeiter aus dem Generalgouvernement (s. unter c Abs. 1).

a) Krankenversicherung.
Die Gewährung von Leistungen der Krankenversicherung setzt regelmäßig voraus, daß der Versicherte und — soweit Leistungen für seine Familienangehörigen in Betracht kommen — auch die Angehörigen sich innerhalb des Deutschen Reichs, das Protektorat Böhmen und Mähren nicht einbegriffen, aufhalten. Jedoch werden Arbeitern aus dem Protektorat Böhmen und Mähren, der Slowakei, Italien, Ungarn, Rumänien, Frankreich, Belgien, den Niederlanden und Dänemark die Leistungen der deutschen Krankenversicherung auch in ihrem Heimatland gewährt, wenn sie dort während eines Urlaubs erkranken oder wenn sie in ihre Heimat zurückkehren und die zuständige deutsche Krankenkasse der Rückkehr zugestimmt hat. Arbeiter aus den genannten Ländern müssen daher im Falle der Erkrankung v o r ihrer Rückkehr die Zustimmung der zuständigen Krankenkasse zur Rückkehr erwirken. Ausländische Arbeiter oder Protekloratsangehörige, die unter Bruch des Arbeitsvertrages in ihre Heimal zurückkehren, erhalten dort in keinem Fall Leistungen der deutschen Krankenversicherung.
Den in ihrem Heimatland zurückgebliebenen Familienangehörigen der Arbeitskräfte aus dem Protektorat Böhmen und Mähren, der Slowakei, Italien, Ungarn, Rumänien, Frankreich. Belgien, den Niederlanden, Norwegen und Dänemark werden im Falle ihrer Erkrankung oder ihrer Niederkunft bestimmte Familienhilfeleistungen : auf Kosten der deutschen Krankenversicherung gewährt. Die Familienangehörigen im Protektorat Böhmen und Mähren, der Slowakei, Italien, Ungarn, Rumänien, Dänemark, Norwegen und dem unbesetzten französischen Gebiet haben sich wegen der Gewährung von Familienhilfeleistungen an den für ihren Wohnort zuständigen Träger der Krankenversicherung zu wenden. Familienangehörige aus den besetzten französischen Gebieten wenden sich an die Deutsche Krankenkasse für die besetzten französischen Gebiete in Paris, Avenue de l’Opera Nr. 28, Familienangehörige in Belgien an die Deutsche Krankenkasse für Belgien in Brüssel, Rue Ravensteln 42, Familienangehörige in den Niederlanden an die Deutsche Krankenkasse in den Haag, Raamweg 90.

b) Unfallversicherung.
Ausländische Arbeiter sowie Protektoratsangehörige und ihre Hinterbliebenen erhalten die Leistungen der deutschen Unfallversicherung im allgemeinen auch beim Aufenthalt im Ausland; dies gilt insbesondere für Arbeiter und ihre Hinterbliebenen aus dem Protektorat Böhmen und Mähren, der Slowakei, Italien, Ungarn, Rumänien, Kroatien, Spanien, Dänemark, Schweden, Finnland, der Schweiz, Frankreich, Belgien, der Niederlanden und Norwegen. Auch. bulgarische Staatsangehörige erhalten Leistungen der deutschen Unfallversicherung,

c) Invalidenversicherung.
Der Grundsatz, daß die in Deutschland beschäftigten ausländischen Arbeiter der deutschen Invalidenversicherung unterliegen, gilt nicht für polnische landwirtschaftliche Arbeiter, die im Generalgouvernement beheimatet sind und keinen Befreiungsschein besitzen. Diese Arbeiter hat der Betriebsführer binnen drei Tagen nach Beginn der Beschäftigung der zuständigen Landesversicherungsanstalt zu melden. Er hat für diese Arbeiter Zahlungen in Höhe des halben Invalidenversicherungsbeitrags an die Landesversicherungsanstall zu leisten. Die in den eingegliederten Ostgebieten beheimateten polnischen Arbeiter unterliegen ebenso wie reichsdeutsche Arbeiter der Invalidenversicherung.
Die bisher bestehende Sonderstellung der italienischen Arbeiter in der deutschen Invalidenversicherung ist seit dem Inkrafttreten des deutsch-italienischen Vertrags über Sozialversicherung (l.Seplember 1040) fortgefallen.“

Im Reichsgesetzblatt vom 23.3.1944, § 5: „Ostarbeiter erhalten Urlaub und Familienheimfahrten.“
Ihre Berichte in der Heimat führten dazu, daß die auf Heimaturlaub befindlichen Fremdarbeiter weitere Arbeitskräfte anwarben.

Als Verteidiger im Nürnberger Prozeß hatte der spätere bayerische Justizminister Dr. Seidl (CSU) ausgeführt, daß hunderttausende ausländischer Arbeitskräfte, die angeblich unter Zwang verschleppt wurden, sich weigerten, in ihre Heimat zurückzukehren und man deshalb annehmen muß, daß die Behandlung in Deutschland nicht schlecht gewesen sein kann.

Es ist falsch, „Zwangsarbeit“ als Sammelbegriff für jeden kriegsbedingten Arbeitseinsatz von ost- und westeuropäischen „Fremdarbeitern“ zu verwenden, denn ein Großteil von ihnen wurde im Rahmen staatlich organisierter Anwerbungsmaßnahmen in deutschen Unternehmen beschäftigt, und zwar auf der Grundlage regulärer Arbeitsverträge und gegen arbeitsgerechte Entlohnung. Auch Millionen deutscher Hausfrauen wurden zur Arbeit in Wirtschaftsbetrieben „dienstverpflichtet“.
Zwangsarbeit kann nur der Einsatz von KZ-Häftlingen genannt werden.
Quelle: „Deutschland“

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