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Oberstes israelisches Gericht bestätigt faktische Anwendung

 
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Spitfire



Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 402
Wohnort: L.A., California

BeitragVerfasst am: Mo Mai 15, 2006 8:09 pm    Titel: Oberstes israelisches Gericht bestätigt faktische Anwendung Antworten mit Zitat

Oberstes israelisches Gericht bestätigt faktische Anwendung von Nürnberger Rassegesetzen an Palästinensern


Tel Aviv /Israel: Am 31. Juli 2003 änderte die israelische Knesset das Staatsbürgersetz von 1952 in einer Weise, daß mit Israelis verheirateten Palästinensern, die aus der Westbank oder Gaza stammen, die Staatsbürgerschaft Israels verweigert wird. Betroffen von dieser Gesetzgebung sind mehr als 20.000 Familien. Das Gesetz verbietet zwar nicht direkt, die Heirat zwischen Juden und Palästinensern, setzt aber alles dran solche Ehen künftig, wenn schon nicht zu verhindern, so doch wenigstens zu erschweren. So wird Nichtstaatsbürgern sogar verboten in Israel zu wohnen, selbst wenn sie schon lange dort leben und Kinder haben. Betroffene „Mischehen“ sind genötigt, sich entweder zu trennen oder aber zuzulassen, daß der nichtjüdische Partner in die Illegalität abtaucht.

Die JUNGE WELT schrieb am 1. Dezember 2003 über diese Gesetzgebung u. a.:
„…Das Herz der Änderung findet sich in Artikel 2: »Während der Dauer der Gültigkeit dieses Gesetzes … wird der Minister des Inneren keinem Bewohner der Region die Staatsbürgerschaft nach dem Staatsbürgerschaftsgesetz gewähren, noch wird er ihm die Genehmigung gemäß dem ›Gesetz zur Regelung der Aufnahme in Israel‹ erteilen. Der (Militär-)Befehlshaber der Region wird dem besagten Einwohner entsprechend der Sicherheitsbestimmungen der Region keine Erlaubnis erteilen, in Israel zu übernachten.« Um die rassistischen Untertöne zu verwischen, ist die Änderung in »Neusprach« formuliert. Statt zuzugeben, daß die Maßnahme eine bestimmte Gruppe aussondert, statt ganz einfach zu sagen: »Palästinenser aus den besetzten Gebieten«, spricht der Gesetzgeber von »Bewohnern der Region«. Die »Region« ist dann definiert als: »Judäa, Samaria oder der Distrikt von Gaza«. Die dortigen jüdischen Siedler gehören aber einer anderen Kategorie an. Bei der Definition »ein Bewohner der Region« macht der Gesetzgeber eine Einschränkung: »außer für den Bewohner eines israelischen Orts in der Region«. Das Gesetz dient offensichtlich der kollektiven Bestrafung aller arabischen Bürger Israels, die vielleicht Palästinenser aus den besetzten Gebieten heiraten wollen. Sie dürfen jeden heiraten, aber diese nicht. Die Änderung kennt aber auch Ausnahmen: für Kollaborateure, für »jeden Bewohner der Region« nämlich, »der sich mit dem Staat Israel und seinen Zielen identifiziert, wenn er oder ein Mitglied seiner Familie konkrete Handlungen zur Förderung der Sicherheit, Wirtschaft oder einer anderen für den Staat wichtigen Angelegenheit unternommen hat.«…“

Gestern wurde dieses Gesetz auch vom Obersten Gericht des Staates Israel bestätigt, in dem es eine entsprechende Klage gegen diese sichtbar an den Nürnberger Rassegesetzen orientierte Gesetzgebung zurückwies. Auf Klagen von Menschenrechtsorganisationen erwiderte Justizminister Haim Ramon: „Kein Ort in der Welt wird gezwungen, Staatsbürger aus einem Land aufzunehmen, mit dem er sich im Konflikt befindet.“ Eine seltsame Einstellung, die wohl die Frage erlaubt, weshalb man sich dann über die anti-judaistischen Repressivmaßnahmen der Nationalsozialisten echauffiert, die bezüglich der Juden ja seinerzeit ähnlich argumentierten. Hinzu kommt noch, daß die Araber auf dem Gebiete Israels seit vielen Jahrhunderten die eigentlichen Bewohner des Landes gewesen sind, während die jüdische Wiederbesiedelung hauptsächlich erst im 20. Jahrhundert und überwiegend gewaltsam erfolgte.

Allerdings ist eine solche Gesetzgebung keineswegs überraschend für die jüdische Nation, kennt sie solche fremdenfeindlichen Gesetze doch schon seit ihrem Ursprung. Doch nicht nur Patriarchen des Alten Testamentes propagieren die förmliche Rassentrennung, denn als etwas anderes kann man diesen Prozeß ja wohl kaum bezeichnen. So meint auch der jüdische Geschichtsschreiber und Verfasser einer zehnbändigen „Weltgeschichte des jüdischen Volkes“, Simon Dubnow (1860-1941) mit schönster Selbstverständlichkeit über das Vertreiben „fremdstämmiger Weiber und Kinder“ in der Darstellung des Buches Esra:
„…Es war eine sehr schroffe Maßnahme, denn sie war mit der Auflösung engster Familienbande und mit der Verletzung persönlicher Gefühle verbunden; allein dieses schwere Opfer war unvermeidlich zur Festigung der zerrütteten nationalen Lebensordnung. Die Ausstoßung der fremdartigen Elemente aus der jüdischen Nation war zur Erhaltung der Reinheit der Rasse, der Religion und der eigenen Volkskultur unumgänglich. …“ (Siehe auch Dubnow, Weltgeschichte des jüdischen Volkes Bd. I, S. 368-374), um dann einige Seiten weiter (S. 383) zu resümieren:
„So gelangte das große, von Esra und Nehemia unternommene Reformwerk zur Vollendung. Der unter den damaligen Verhältnissen unumgängliche Prozeß der Isolierung des jüdischen Volkes von den auf einer tieferen Kultur stehenden Nachbarvölkerschaften kam zum Abschluß. Diese Säuberung des nationalen Organismus von fremdartigen Elementen trug zu seiner Gesundung bei und verlieh ihm jene Standhaftigkeit, die das jüdische Volk seitdem in sturmbewegten und gefahrvollen Momenten seiner Geschichte stets an den Tag gelegt hatte. …“
Dies schrieb Dubnow übrigens nicht etwa vor Olims Zeiten, sondern in den 20iger Jahren, einige Jahre vor dem Machtantritt der Nationalsozialisten.

Und da gibt es doch immer noch Juden, die sich über die Rassenpolitik des Deutschen Reiches in den dreißiger und vierziger Jahren des 20. Jahrhunderts ereifern. Warum eigentlich, setzte man dort doch nur die Politik in die Tat um, die die Juden ansonsten für gewöhnlich auch auf sich selber und wie man hier heute wieder sehen kann, auch auf andere anwenden, sobald sie die dafür notwendige politische Macht besitzen.
_________________
“Wenn ein Volk seit 3000 Jahren verfolgt und geächtet wird, dann muss dass wohl irgend einen Grund haben”.
Henry Kissinger
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Gastschreiber



Anmeldungsdatum: 03.01.2006
Beiträge: 193
Wohnort: Bin in allen Foren zuhause

BeitragVerfasst am: Mo Mai 15, 2006 8:17 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Interessantes Thema für eine juristische Dissertation:
Vergleich des Staatsbürgerschaftsrechts des Staates Israel mit den Nürnberger Rassengesetzen.
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xenia



Anmeldungsdatum: 13.05.2006
Beiträge: 27

BeitragVerfasst am: Mo Mai 15, 2006 9:11 pm    Titel: Antworten mit Zitat

wenn da der Staat Israel nicht selber eine ganz neue Sicht auf die Geschichte wirft…….? whisper
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Aurora



Anmeldungsdatum: 09.03.2005
Beiträge: 88

BeitragVerfasst am: Mo Mai 15, 2006 9:16 pm    Titel: Antworten mit Zitat

xenia hat folgendes geschrieben:
wenn da der Staat Israel nicht selber eine ganz neue Sicht auf die Geschichte wirft…….? whisper


Ach wo, wenn man richtig hinsieht, erkennt man, daß es immer nur die alte ist. angelevil
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Kristallnacht



Anmeldungsdatum: 14.05.2006
Beiträge: 235

BeitragVerfasst am: Di Mai 16, 2006 1:09 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Dies wird von dem Zentralrat der Juden in Deutschland sicherlich totgeschwiegen. Wie dieser wohl darauf reagieren würde, wenn eine Stellungnahme erforderlich wird ? Sie würden nie empfehlen, daß in Deutschland ähnliche Gesetze eingeführt werden. Stattdessen befürworten sie, genauso wie die linken Gutmenschen, das “Antidiskriminierungsgesetz” und eine verstärkte Zuwanderung, wohl vorzugsweise aus Afrika, wie es aussieht. Hauptsache Deutschland und Europa werden noch mehr multikulturell, während in Israel das Gegenteil der Fall ist, wo es ja sogar “Neonazis” geben soll, die aber nicht mit einem Hubschrauber zur Mossad Zentrale geflogen werden, wenn sie orthodoxe Juden angreifen:

http://www.n24.de/politik/ausland/?a2006051214153456354
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fran



Anmeldungsdatum: 29.03.2006
Beiträge: 133
Wohnort: Im Freilebendem Traum 14, Schlaraffenland

BeitragVerfasst am: Di Mai 16, 2006 2:05 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Kristallnacht hat folgendes geschrieben:
Dies wird von dem Zentralrat der Juden in Deutschland sicherlich totgeschwiegen. Wie dieser wohl darauf reagieren würde, wenn eine Stellungnahme erforderlich wird ? Sie würden nie empfehlen, daß in Deutschland ähnliche Gesetze eingeführt werden. Stattdessen befürworten sie, genauso wie die linken Gutmenschen, das “Antidiskriminierungsgesetz” und eine verstärkte Zuwanderung, wohl vorzugsweise aus Afrika, wie es aussieht. Hauptsache Deutschland und Europa werden noch mehr multikulturell, während in Israel das Gegenteil der Fall ist, wo es ja sogar “Neonazis” geben soll, die aber nicht mit einem Hubschrauber zur Mossad Zentrale geflogen werden, wenn sie orthodoxe Juden angreifen:

http://www.n24.de/politik/ausland/?a2006051214153456354


Ob da wohl der Mossad - oder in diesem Fall eher der Inlandsgeheimdienst Shaback - mal wieder zur Spraydose gegriffen hat?

Hat man die Hakenkreuze womöglich in kabbalistisch-abergläubischer Weise wieder mal seitenverkehrt aufgesprüht, um ja den “bösen Gröfaz-Satan” nicht samt “Blondie” (keine schlafenden Hunde wecken) wieder herbeizubeschwören?
Denn die Geister, die man rief, wird man nicht selten…man kennt das Elend ja, immer dasselbe Lied!

Man vermutet die Tatverdächtigen, wie aus dem von Ihnen geposteten Link hervorgeht, in Kreisen “armer russischer Einwanderer, von denen nur ein Teil jüdisch ist” (soll wohl heißen, unter denen es auch Halb- und Vierteljuden und womöglich gar noch Achteljuden gibt), und die will man wohl möglichst schnell wieder aus dem “Gelobten Land” verschwinden sehen, vielleicht indem man ihnen das bewährte “Liebling-Etikett” umhängt und sie so aus dem “Paradies des auserwählten Volkes” in ziemlich “rassistischer” Weise abschiebt.

Wir freuen uns ja hierzulande über jeden russischen Juden, der uns die Ehre erweist, im “Land der Täter” unsere Sozialleistungen nicht zu verschmähen, wie “unsere” Politiker nicht müde werden, dem Zentralrat der Juden zu versichern, also darf man dreimal raten, wohin diese “armen russischen Einwanderer” dann abgeschoben würden.

Was die dann wohl in dem von unseren Christdemokraten so hoch geschätzten Einbürgerungsfragebogen auf die Frage nach dem Existenzrecht Israels antworten würden - und wenn der Generalbundesanwalt erst bei dem in dem n24-Bericht erwähnten israelischen Wehrpflichtigen das eintätowierte Hakenkreuz erblicken würde - auweia!
Eine kosmetische Operation auf Kosten der Sozialhilfekassen wäre da wohl umgehend fällig (die fallen ja nicht unter’s Krankenkassenbudget, wie jeder normale AOK-Beitragszahler).
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