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Schauprozeß in Wien gegen David Irving

 
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Spitfire



Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 402
Wohnort: L.A., California

BeitragVerfasst am: Di Feb 21, 2006 11:27 pm    Titel: Schauprozeß in Wien gegen David Irving Antworten mit Zitat

– Haftstrafe trotz Canossagangs

Wien: In der österreichischen Hauptstadt fand heute der Prozeß gegen den britischen Historiker David Irving statt, den man am 11. November vergangenen Jahres in der Steiermark verhaftet hatte. Grundlage für die Verhaftung Irvings war ein Haftbefehl vom 8. November 1989 (!) der dem Historiker Wiederbetätigung im nationalsozialistischen Sinne vorwarf. Freilich hatte Irving weder an der Restauration des Dritten Reiches noch an einer anderen Wiederbelebung des Nationalsozialismus gearbeitet. Seine „Wiederbetätigung“ im nationalsozialistischen Sinne bestand darin, bestimmte Details der Zeitgeschichte kritisch hinterfragt zu haben. Irving hatte seinerzeit bei Vorträgen in Wien und Leoben die Existenz von Gaskammern in Auschwitz in Frage gestellt.

Wer jedoch geglaubt hatte, daß es in Wien nun zu einem ähnlichen Prozeßschauspiel kommen würde, daß sämtliche Vorstellungen von einem Rechtsstaat ad absurdum führt, der dürfte enttäuscht gewesen sein. Vielmehr bot sich hier ein Bild, das ein wenig an die Moskauer Schauprozesse der dreißiger Jahre des vorigen Jahrhunderts erinnerte, wo die Angeklagten sich bekanntlich auch selber aller möglichen Untaten bezichtigten, um am Ende jedoch trotz ihrer Geständnisse verurteilt zu werden.

So ließ Irving, der seine Anklage vor Verhandlungsbeginn vor Journalisten noch als lächerlich bezeichnete, bereits unmittelbar nach seiner Verhaftung keinen Zweifel daran, daß er vor Gericht auf jeden Kampf um die Wahrheit verzichten und sich in jedem Fall schuldig bekennen werde. Vor Gericht gestand er heute die ihm zur Last gelegten Vorwürfe und bezeichnete seine Äußerungen von damals als falsch. Gleichzeitig betonte er: „Ich bin kein Holocaust-Leugner“, um dann hinzu zu fügen, daß er seit 1989 viel dazugelernt habe. Lediglich seinen Vorwurf, daß er Auschwitz für „ein Disneyland für Touristen“ halte, behielt er aufrecht.

Sprach er in der Vergangenheit u. a. von Funden in sowjetischen Archiven, die ihn zu dieser Veränderung seines Denkens veranlaßt hätten, so nannte er heute in Wien auch die Aufzeichnungen von Adolf Eichmann. Diese waren in der jüngeren Vergangenheit unter großem Gepränge auch in Deutschland veröffentlicht worden. Details über die Existenz von Gaskammern beschreibt Eichmann in seinen Aufzeichnungen freilich auch nicht. Von seiner Behauptung von einst, wonach es in Auschwitz keine Gaskammern gegeben habe, sagte er, daß es sich dabei um Einzelheiten der Geschichte handele, nicht aber um „Holocaust“-Leugnung. Gleichzeitig betonter er: „Ich habe einen Fehler begangen, indem ich das behauptet habe. Es war ein methodischer Formfehler.”

Seitens der Staatsanwaltschaft wurde Irving vorgeworfen, immer wieder von „Gaskammern-Märchen“ und einer „Gaskammern-Lüge“ gesprochen zu haben. Irvings Verteidiger Elmar Kresbach hingegen sprach davon, daß an dem, was Irving vor 17 Jahren gesagt hat, nicht zu rütteln wäre. Hatte Irving jedoch geglaubt, seine reumütige Haltung würde ihm wenigstens eine Bewährungsstrafe einbringen, so sah er sich getäuscht. Das Gericht erkannte auf drei Jahre Haft. Möglich wäre sogar ein Strafmaß von zehn Jahren gewesen. Bemerkenswerte Relationen für bloße Meinungsäußerungen. Erinnert sei in diesem Zusammenhang an die Aufregung in linken Kreisen von Graz, als Arnold Schwarzenegger in seiner Eigenschaft als Gouverneur des US-Staates Kalifornien zwei überführte Mörder hinrichten ließ, die bereits seit einigen Jahren in der Todeszelle ihres Schicksals harrten. Was für eine Aufregung. Hier hingegen wurde jemand wegen einer fast 20 Jahre zurückliegenden Meinungsäußerung zu einer Haftstrafe verurteilt, ohne daß es jemanden sonderlich aufgeregt hätte.

Zwar gab es in der Vergangenheit in verschiedenen internationalen Publikationen einzelne Proteste gegen die Behandlung Irvings, doch waren diese eher formeller Natur und dienten offenbar der Beruhigung des eigenen Gewissens bei einigen noch nicht völlig abgestumpften Journalisten, Nachhaltigkeit, wie man sie von anderen Kampagnen her kennt, besaßen sie freilich nicht.

Was Irving betrifft, so dürfte ihn sein Verhalten in der Untersuchungshaft und vor Gericht wohl nunmehr zwischen alle Stühle gesetzt haben. Verachtet von seinen früheren Lesern und Anhängern, brachte ihm sein reumütiges Verhalten auch nicht die geringste Sympathie auf der Gegenseite. Übrig blieb ein Mensch, der ein höchst interessanter Historiker mit mutigen Thesen war, jedoch unfähig sie in der Stunde der Bewährung zu verteidigen, um auf diese Weise eine ähnliche Größe zu zeigen, wie man sie gegenwärtig in Mannheim bei einem Mann wie Ernst Zündel bewundern kann. Muß man seine Bücher nun wegwerfen? Keineswegs. Über die Erbärmlichkeit und Rückgratlosigkeit des Menschen Irving sollte man nicht vergessen, daß eben nicht jeder Mensch fähig ist, um Unglück Größe zu zeigen und man es nicht von jedem verlangen kann, in brisanten Fällen zum Helden zu werden. Das ändert nichts an der Tatsache, daß Irvings Bekenntnisse vor Gericht nichts weiter als Lippenbekenntnisse sind, die dazu dienten, das Gericht zur Milde zu bewegen. Die Richter sahen das offenkundig auch nicht anders. Ihre Antwort: Drei Jahre Haft.

Bei dem Tarif hätte man auch bei seinen Thesen bleiben können, so wäre man wenigstens zum Helden geworden und zu einer unsterblichen Gestalt in der Historikerzunft. So aber bleibt die Erinnerung an einen Historiker, den man wohl mal in jüngeren Jahren gern gelesen hat, dessen Bücher man aber inzwischen etwas weiter nach hinten ins Regal stellt, gibt es doch würdigere Vertreter dieser Literaturgattung, die man dort hinstellen kann, um Besucher zu beeindrucken. Schade, von einem Manne wie Irving hätten wie mehr erwartet. Gewogen und für zu leicht befunden.

Wenn man aber so oder so verurteilt wird, was sollte einen Mann von Bedeutung dann dazu veranlassen

http://news.bbc.co.uk/1/hi/world/europe/4733820.stm

http://news.yahoo.com/s/ap/20060220/ap_on_re_eu/austria_holocaust_denial
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doberfrau



Anmeldungsdatum: 09.12.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: Mi Feb 22, 2006 5:47 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Was Wunder, da aus gewöhnlich gut informierten Kreisen verlautet wurde: der Mann sei halbversippt! Razz

Was hätte der wohl ausgefasst, wenn dem nicht so gewesen wäre? Twisted Evil
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Spitfire



Anmeldungsdatum: 21.02.2006
Beiträge: 402
Wohnort: L.A., California

BeitragVerfasst am: Mi Feb 22, 2006 10:08 pm    Titel: Starke Worte Antworten mit Zitat

Starke Worte


Es herrschen nicht nur Gesinnungsdruck und Gesinnungsschnüffelei; es herrscht auch ein Gesinnungsstrafrecht. …Viel mehr als Ansicht und Gesinnung ist dieser Gedankenpolizei noch nie eingefallen …

Die Welt 12.12.05

Berlin: Ein recht bemerkenswertes und für bundesdeutsche Medien erstaunlich freimütiges Plädoyer in Sache Meinungsfreiheit gab am 27. Dezember der Soziologe Sir Ralf Dahrendorf (*1929) in der WELT. Dahrendorf ist ein typischer Vertreter des bundesrepublikanischen politischen Wanderarbeitertums, daß ihn in den fünfziger Jahren zunächst in die SPD, später aber in die FDP führte. Dort trug er in erheblichem Maße mit dazu bei, den dort ursprünglich einmal vorhandenen deutschnationalen Charakter zu beseitigen und sie auf linken Anpassungskurs zu bringen. Später aber verließ er auch die FDP und ging nach England, wo er den „Liberal Democrats“ beitrat. Darüber hinaus agierte er dort zunächst von 1974 bis 1984 als Direktor der London School of Economics. Von 1987 bis 1997 agierte er dann als Rektor der St. Antony’s College, um dann von 1991 bis 1997 den Posten eines Prorektors an der Universität Oxford zu bekleiden. Zunächst von Königin Elisabeth II. zum Sir gemacht, darf er sich seit 1993 auch als Baron Dahrendorf of Clare Market nennen, ein Adelstitel der ihm auch einen Platz im Oberhaus des britischen Parlamentes verschaffte. Seit Januar 2005 ist er Forschungsprofessor am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung.

In der WELT nun gab Sir Dahrendorf seiner Sorge über die wachsende Bedrohung der Meinungsfreiheit innerhalb der westlichen Hemisphäre beredten Ausdruck, wobei er sich auch nicht scheute, ganz besonders heiße Themen anzufassen, aber man lese selbst, wir zitieren wie folgt:

Nicht alle Widerwärtigkeiten sind Straftaten - Gastkommentar - Bedrohte Meinungsfreiheit
von Ralf Dahrendorf

Seit dem 11. September 2001 werden immer mehr Freiheiten im Namen der Freiheitsverteidigung beschnitten. Neue Visa-Bestimmungen und andere Reisebeschränkungen, immer mehr staatlich erfaßte persönliche Daten und die allgegenwärtige Präsenz von Überwachungskameras erinnern mehr an George Orwell als an John Stuart Mill. Großbritannien ist nicht das einzige Land, in dem Habeas-Corpus-Rechte wie die Unantastbarkeit der Person beschränkt werden sollen.
Jetzt ist sogar das fundamentale Grundrecht einer liberalen Ordnung, die Meinungsfreiheit, unter Druck geraten.

Manche Einschränkungen sind verständliche Relikte aus der Vergangenheit, die aber trotzdem überprüft werden sollten. In Österreich wurde der britische Historiker David Irving verhaftet, weil er den Holocaust leugnet; doch in der Gefängnisbücherei fand er zwei seiner Bücher, die zu seiner Verhaftung geführt hatten! In Berlin herrscht große Sorge vor einer Schändung des Holocaust-Mahnmals, obwohl der Architekt Peter Eisenman den Aktionen rund um sein Werk gelassen entgegensieht. Die Ursachen für andere Einschränkungen sind jüngeren Datums. In den Niederlanden werden seit der Ermordung Theo van Goghs neue Gesetze gegen Haßpredigten gefordert. In Großbritannien haben Gesetzesvorschläge über die Anstiftung zu religiösem Haß zu Zweifeln an der liberalen Reputation von Tony Blair geführt.
Können derartige Forderungen nach Beschränkung der Meinungsfreiheit jemals legitim sein? Die grundsätzliche Antwort darauf muß sicher nein lauten.

Zwar können alle Freiheiten von den Feinden der Freiheit mißbraucht werden, aber die Vorteile der freien Meinungsäußerung sind größer als der Schaden durch ihren Mißbrauch.
So hat Amartya Sen gezeigt, wie Meinungsfreiheit dazu beiträgt, vermeintliche Naturkatastrophen wie Hungersnöte zu lindern, weil sie aufzeigen hilft, wie ein paar Wohlhabende die Not der vielen ausnutzen. Auch ist die Aufdeckung von Korruption in vielen Fällen gleichbedeutend mit deren Verhinderung. Der Nutzen der Meinungsfreiheit kann somit weit über den befreienden Effekt eines “Marktplatzes der Ideen” hinausgehen.
Gibt es also keine Ausnahmen? Heute machen wir uns Sorgen über die Ausnutzung der Meinungsfreiheit zur Beschwörung von Gewalt. Doch um das Gedeihen freier Gesellschaften zu fördern, sollten die Beschränkungen der freien Meinungsäußerung eher gelockert als verschärft werden.

Meiner Meinung nach sollte die Leugnung des Holocaust im Gegensatz zur Forderung nach Tötung von Juden nicht unter Strafe gestellt werden.
Ebensowenig sollten die in den Moscheen verbreiteten Attacken gegen den Westen, wie bösartig sie auch sein mögen, verboten werden. Anders zu behandeln jedoch sind offene Aufforderungen, sich einem Selbstmordkommando anzuschließen. Wie steht es um die Verherrlichung der “Märtyrer”, die bei der Ermordung anderer ums Leben kamen? Die Grenze zwischen impliziter und expliziter Anstiftung ist nicht so leicht zu ziehen, aber auch hier sollte man eher großzügig als einschränkend agieren.

In allen Fällen sind aktive und wache Bürger gefragt, die gegen Dinge auftreten, die ihnen mißfallen, und nicht der Ruf nach einem Staat, der strenger dagegen vorgeht. Die direkte Anstiftung zu Gewalt wird - zu Recht - als inakzeptabler Mißbrauch der Meinungsfreiheit gesehen, aber viel von den Widerwärtigkeiten, die ein David Irving und die Haßprediger von sich geben, fällt nicht in diese Kategorie. Deren Tiraden sollte man mit Argumenten beikommen, nicht mit der Polizei.

Der Autor, Mitglied des britischen Oberhauses, war Rektor des St. Antony’s College in Oxford.
© Project Syndicate/Institut für die Wissenschaften vom Menschen, 2005
Übersetzung: Helga Klinger-Groier

Quelle: Die Welt 27.12.05
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gladius



Anmeldungsdatum: 21.03.2004
Beiträge: 4408
Wohnort: Famagusta

BeitragVerfasst am: Do Feb 23, 2006 5:51 pm    Titel: Antworten mit Zitat

Anzunehmen ist, daß wir jetzt einige Tage von den geistigen Ausflüssen eines DÖW und sonstiger antifa Hirnederln verschont bleiben!
Weil diese Bande hat sich bestimmt wegen dem Urteil gegen den Irving unter den Tisch gesoffen. Die Durchsetzung der Meinungsfreiheit war ja immer schon eine vordringliche Aufgabe für diese Demokraturen!

hirnwix bobsch hirnwix
_________________
Das DÖW arbeitet mit einem Gemisch aus Lüge, Fälschung und Denunziation
Das DÖW erscheint in pseudowissenschaftlicher Aufmachung
Ich fordere: Der Gesinnungs-Freiheit eine Gasse
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