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PENSIONIST VS MACHTAPPARAT IN NÖ
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[quote="admin"][size=18]NEUES RUNDSCHREIBEN AM SONNTAG, DEN 12. 11. 2023 Vorwort zum besseren Verständnis, um was es eigentlich bei dieser nunmehr fast 3-jährigen Sache geht. Die unten stehenden über 30 Verfahren sind eingeleitet worden von der BH Bruck an der Leitha nach einer routinemäßigen Überprüfung gem. § 25 WaffG, bei welcher vermutlich in Absprache ein vorsätzlich verfälschter Bericht der Polizei und ein Gefälligkeitsgutachten des Amtsarzt zu einem rechtswidrigen Waffenverbot geführt haben. Die unten stehenden Anzeigen von Amtsdelikten sind meine Antwort darauf. So wie ich die Sache sehe habe ich es hier in NÖ nur mit Psychopathen zu tun und nicht mit pflichtbewussten Polizisten, Behörden und rechtstaatlicher Justiz zu tun. INFORMATIONSDIENST ÜBER MISSTÄNDE BEI POLIZEI, BEHÖRDEN, VERWALTUNG UND JUSTIZ IN NÖ. MIT NAMEN UND AKTENZAHL. Anzeigen in Arbeit: Mag. Gernot Weber, Richter beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat sich nachweislich beim Verfahren GZ: LVwG-AV-429/001-2022 wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 302 StGB Amtsmissbrauch und vorsätzlich der Manipulation seiner Rechtsprechung sowie der Befangenheit im Verfahren schuldig gemacht. Diese nachgewiesenen Amtsdelikte belegen eindeutig, dass es sich bei Richter Mag. Gernot Weber um einen „Schandfleck des Richterstand“ handelt. Ing. Peter Loidolt, BH Bruck an der Leitha, Fachgebiet Polizei, Fischamender Strasse 10, 2460 Bruck an der Leitha, hat sich nachweislich wiederholt schuldig gemacht willkürlich Verfahren einzuleiten, der Beweisunterdrückung, der Rechtsbeugung, der Anstiftung Dritter zum Amtsmissbrauch, Absprache von Verfahren und Verstoß gegen § 302 StGB. Beweis: GZ: BLS3-W-21143/004, BLS3-W-21143/000, BLS1-F-22122/001 Diese Feststellung wird noch erhärtet, dass aus einer routinemäßigen Überprüfung gem. § 25 WaffG zwischenzeitlich mehr als 30 weitere Verfahren hinzugekommen sind. Es kann nicht besser bestätigt werden, dass es sich bei Ing. Peter Loidolt um ein „Krebsgeschwür“ des Rechtstaat handelt. Insp. Jan Alteneder, Dienstnummer: 90299289 und Insp. Sandra Becker, Dienstnummer: 90328792, Polizeiinspektion Leopoldsdorf, Achauer Strasse 43, 2333 Leopoldsdorf, haben sich des Amtsmissbrauch § 302 StGB schuldig gemacht durch vorsätzlich verfälschten Bericht bei einer Überprüfung gem. § 25 WaffG, nachweislich in Absprache mit der BH Bruck an der Leitha. Durch vorsätzliche aktenkundige Falschaussage am 12. 01. 2022 bei der BH Bruck an der Leitha und auch aktenkundige Falschaussagen beim Verfahren am 28. 10. 2022 beim Landesverwaltungsgericht. Beweis: GZ: PAD/21/01082304/001/VW, BLS3-W-21143/004, LVwG-AV-429/001-2022 Amtsarzt Dr. Marcus Kocsisek, BH Bruck an der Leitha, Außenstelle: Hauptplatz 4, 2320 Schwechat hat gegen § 302 StGB verstossen durch Ausstellen eines Gefälligkeitsgutachten mit vorsätzlich verfälschter Diagnose zur vielfältigen Verwendung als Grundlage für willkürliche Bescheide und Maßnahmen in Absprache mit den Beteiligten bei der BH Bruck an der Leitha. Beweis: GZ: BLA5-G-16/125 LPD LKA EB 5 BETRUG, Schanze 7, 3100 St. Pölten Verstoß gegen § 302 StGB durch grundlose und widerrechtliche Einleitung eines Verfahren auf Zuruf und Anstiftung von Ing. Peter Loidolt bei der BH Bruck an der Leitha bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg. Beweis: PAD/22/00844430 Obst Thaddäus Dürr, Landespolizeidirektion, Referat Dienstvollzug (A 1.2), Neue Herrengasse 15, 3100 St. Pölten Mit einer vorsätzlich verfälschten Sachverhaltsdarstellung einer angeblichen Überprüfung des Bericht der Überprüfung gem § 25 WaffG der Polizeiinspektion Leopoldsdorf gegen § 302 StGB verstossen zu haben. Beweis: GZ: PAD/21/01732836/018/AA Mag. Welzig, Fachgebiet Verkehr, BH Bruck an der Leitha, Fischamender Strasse 10, 2460 Bruck an der Leitha Verstoß gegen § 302 StGB durch widerrechtlicher Anordnung zur Erbringung eines verkehrspsychologischen Stellungnahme und einer internistischen Stellungnahme ohne Vorliegen von gesetzlichen Erfordernissen. Beweis: GZ: BLS1-F-22122/001 Bezirkshauptmann Dr. Suchanek, BH Bruck an der Leitha, Fischamender Strasse 10, 2480 Bruck an der Leitha Verstoß gegen § 302 StGB durch Duldung und Aufrechterhaltung von Maßnahmen, die aufgrund von vorsätzlich verfälschten Berichten und falschen Gefälligkeitsgutachten des Amtsarzt. Dr. Suchanek hat von den verfälschten Berichten und dem falschen Gutachten des Amtsarzt nach eigener Aussage gewusst und ist aus unerfindlichen Gründen nicht eingeschritten in seiner Funktion als Bezirkshauptmann. Kontrinsp Robert Oberenzer Polizeiinspektion Leopoldsdorf, Achauerstrasse 43, 2333 Leopoldsdorf Verstoß gegen § 302 wegen Vorschubleistung durch Motivation zur Beweismittelverfälschung als Vorgesetzter von Insp. Jan Alteneder und Insp. Sandra Becker. Der durch Einflussnahme der BH Bruck an der Leitha vorsätzlich verfälschte Bericht wurde von Kontrinsp Robert Oberenzer trotz Wissen der Beeinflussung und Verfälschung genehmigt und weitergeleitet. Mag. Ronald Schaffer, Staatsanwalt Staatsanwaltschaft Korneuburg, Landesgerichtsplatz 1, 2100 Korneuburg Verstoß gegen § 339 und § 302 StGB wegen Einleitung einer Strafsache in Voreingenommenheit und Befangenheit wegen §§ 111, 115 Abs 1, 116, 297 Abs 1 2. Fall StGB, im Wissen dass der Strafantrag wissentlich verfälscht war, da gemäß § 190 Z 2 StPO der Strafantrag § 297 Abs 1 2. Fall nicht aufrecht erhalten werden konnte, da kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestanden hat. Beweis: 5 St 191/23p Staatsanwaltschaft Korneuburg und Wiener Neustadt Befangenheitsantrag und Verstoß gegen § 339 und § 302 StGB. Am 19. Jänner 2023 Anzeigen gegen 9 Personen bei der Polizei, Behörden und Gericht persönlich eingebracht. Mit Datum vom 23. Jänner 2023 zusammenhangloses Schreiben mit Einstellung gem. § 35c StAG erhalten. Neuerliche Anzeigen von 10 Personen wegen Verstoß gegen § 339 und § 302 StGB im März, April und Mai 2023 mit zusammenhanglosen und wirren Schreiben gem. § 35c StAG eingestellt. Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Schreiben mit Einstellungen vom 01. Februar 2023, 05. Mai 2023, 22. Juni 2023, 11. Oktober 2023 und 13. Oktober 2023. Staatsanwaltschaft Korneuburg, Schreiben mit Einstellungen vom 23. Jänner, 11. Mai 2023, 28. Juni 2023, 11. Oktober 2023. Am 28. Juli 2023 eingeleitete Strafsache unter GZ: 5 St 191/23p ist klassischer Verstoß gegen § 339 und § 302 StGB. Strafantrag wegen Übler Nachrede im Zeitraum vom 19. 04. 2023 und 23. 0. 2023 beim Bezirksgericht Schwechat ist Alibihandlung und klassischer Amtsmissbrauch vermutlich aus Gefälligkeit. Anklageschrift noch ausständig. Auflistung der von der BH Bruck an der Leitha eingeleiteten zusätzlichen Verfahren: BH Bruck an der Leitha GZ: BLS3-W-21143/004, BLS1-F-22122/001, BLS3-W-21143/000, PAD/22/01262161 (eingestellt) Landespolizeidirektion Niederösterreich GZ: PAD/21/01732836/018/AA Polizeiinspektion Leopoldsdorf GZ: PAD/21/01082304/001/VW (verfälscht) , PAD/21/01870559/KRIM PAD/23/01951813 Polizeiinspektion Himberg GZ: PAD/23/01579118/001/KRIM Amtsarzt GZ: BLA5-G-176/125 (falsches Gutachten) Gesundheitsamt Bruck an der Leitha GZ: BLS1-F-22122/001 (Bescheid war nicht rechtens) Verkehrspsychologische Stellungnahme GZ: ID-WFCD2212538 Gesundheitsbefund Dr. Puhr GZ: 22000195 Psychiatrischer Befund Dr. Peter Somsak GZ: 83/2022 Landespolizeidirektion Niederösterreich GZ: PAD/22/01262161/001/KRIM, PAD/23/01373796/001/AA, PAD/21/01732836 LKA NÖ GZ: PAD/22/00844430 (Anzeige aus Gefälligkeit) Bundesministerium Inneres GZ: 2022-0.691.035 Staatsanwaltschaft Korneuburg GZ: 7 St 57/22w, 5 UT 30/22k-1.2, 5 St191/23p, 9 St 210/23m – 1.3, 5 St 191/23p – 1.9 Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt GZ: 18 UT 19/23t – 1, 18 St 118/23a – 10, 14 UT 104/23p – 1, 2 UT 170/23f - 1 Landesgericht Korneuburg GZ: 328 Hv 40/22h – 1.13 Landesverwaltungsgericht Wr. Neustadt GZ: LVwG-AV-429/001-2022, LVwG-AV-465/001-2022 Bezirksgericht Schwechat GZ: 2 E 1669/23z – 2, 2 E 1019/22 k - 9 Verwaltungsgerichtshof GZ: Ra 2023/03/0041-3 Meidlinger GZ: Meidl-Offizial-1000/001-0011/2023, GZ: Meidl-Straf-2333/001/2023 (von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt und Korneuburg willkürlich eingestellt mit wirren Angaben ohne Bezug.) Meidlinger´s 3. Auflage von 10 Anzeigen von Offizialdelikten unter GZ: Meidl-001/2023 bis Meidl-010/2023 Anregungen, Informationen über Missstände werden gerne entgegen genommen zur Auflistung und weiteren Bearbeitung. Ernst Polley Ziegelgasse 4/26 2333 Leopoldsdorf Mail: der-meidlinger@erpo.at Mobil: +43 6702059252 [/size][/quote]
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admin
Verfasst am: Fr Nov 10, 2023 6:13 pm
Titel: RUNDSCHREIBEN AM 12. 11. 2023
NEUES RUNDSCHREIBEN AM SONNTAG, DEN 12. 11. 2023
Vorwort zum besseren Verständnis, um was es eigentlich bei dieser nunmehr fast 3-jährigen Sache geht.
Die unten stehenden über 30 Verfahren sind eingeleitet worden von der BH Bruck an der Leitha nach einer routinemäßigen Überprüfung gem. § 25 WaffG, bei welcher vermutlich in Absprache ein vorsätzlich verfälschter Bericht der Polizei und ein Gefälligkeitsgutachten des Amtsarzt zu einem rechtswidrigen Waffenverbot geführt haben.
Die unten stehenden Anzeigen von Amtsdelikten sind meine Antwort darauf. So wie ich die Sache sehe habe ich es hier in NÖ nur mit Psychopathen zu tun und nicht mit pflichtbewussten Polizisten, Behörden und rechtstaatlicher Justiz zu tun.
INFORMATIONSDIENST ÜBER MISSTÄNDE BEI POLIZEI, BEHÖRDEN, VERWALTUNG UND JUSTIZ IN NÖ. MIT NAMEN UND AKTENZAHL.
Anzeigen in Arbeit:
Mag. Gernot Weber,
Richter beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat sich nachweislich beim Verfahren GZ: LVwG-AV-429/001-2022 wegen § 339 StGB Rechtsbeugung und § 302 StGB Amtsmissbrauch und vorsätzlich der Manipulation seiner Rechtsprechung sowie der Befangenheit im Verfahren schuldig gemacht.
Diese nachgewiesenen Amtsdelikte belegen eindeutig, dass es sich bei Richter Mag. Gernot Weber um einen „Schandfleck des Richterstand“ handelt.
Ing. Peter Loidolt,
BH Bruck an der Leitha, Fachgebiet Polizei, Fischamender Strasse 10, 2460 Bruck an der Leitha, hat sich nachweislich wiederholt schuldig gemacht willkürlich Verfahren einzuleiten, der Beweisunterdrückung, der Rechtsbeugung, der Anstiftung Dritter zum Amtsmissbrauch, Absprache von Verfahren und Verstoß gegen § 302 StGB.
Beweis: GZ: BLS3-W-21143/004, BLS3-W-21143/000, BLS1-F-22122/001
Diese Feststellung wird noch erhärtet, dass aus einer routinemäßigen Überprüfung gem. § 25 WaffG zwischenzeitlich mehr als 30 weitere Verfahren hinzugekommen sind. Es kann nicht besser bestätigt werden, dass es sich bei Ing. Peter Loidolt um ein „Krebsgeschwür“ des Rechtstaat handelt.
Insp. Jan Alteneder, Dienstnummer: 90299289 und Insp. Sandra Becker, Dienstnummer: 90328792,
Polizeiinspektion Leopoldsdorf, Achauer Strasse 43, 2333 Leopoldsdorf, haben sich des Amtsmissbrauch § 302 StGB schuldig gemacht durch vorsätzlich verfälschten Bericht bei einer Überprüfung gem. § 25 WaffG, nachweislich in Absprache mit der BH Bruck an der Leitha. Durch vorsätzliche aktenkundige Falschaussage am 12. 01. 2022 bei der BH Bruck an der Leitha und auch aktenkundige Falschaussagen beim Verfahren am 28. 10. 2022 beim Landesverwaltungsgericht.
Beweis: GZ: PAD/21/01082304/001/VW, BLS3-W-21143/004, LVwG-AV-429/001-2022
Amtsarzt Dr. Marcus Kocsisek,
BH Bruck an der Leitha, Außenstelle: Hauptplatz 4, 2320 Schwechat hat gegen § 302 StGB verstossen durch Ausstellen eines Gefälligkeitsgutachten mit vorsätzlich verfälschter Diagnose zur vielfältigen Verwendung als Grundlage für willkürliche Bescheide und Maßnahmen in Absprache mit den Beteiligten bei der BH Bruck an der Leitha.
Beweis: GZ: BLA5-G-16/125
LPD LKA EB 5 BETRUG,
Schanze 7, 3100 St. Pölten
Verstoß gegen § 302 StGB durch grundlose und widerrechtliche Einleitung eines Verfahren auf Zuruf und Anstiftung von Ing. Peter Loidolt bei der BH Bruck an der Leitha bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg.
Beweis: PAD/22/00844430
Obst Thaddäus Dürr,
Landespolizeidirektion, Referat Dienstvollzug (A 1.2),
Neue Herrengasse 15, 3100 St. Pölten
Mit einer vorsätzlich verfälschten Sachverhaltsdarstellung einer angeblichen Überprüfung des Bericht der Überprüfung gem § 25 WaffG der Polizeiinspektion Leopoldsdorf gegen § 302 StGB verstossen zu haben.
Beweis: GZ: PAD/21/01732836/018/AA
Mag. Welzig,
Fachgebiet Verkehr, BH Bruck an der Leitha, Fischamender Strasse 10, 2460 Bruck an der Leitha
Verstoß gegen § 302 StGB durch widerrechtlicher Anordnung zur Erbringung eines verkehrspsychologischen Stellungnahme und einer internistischen Stellungnahme ohne Vorliegen von gesetzlichen Erfordernissen.
Beweis: GZ: BLS1-F-22122/001
Bezirkshauptmann Dr. Suchanek,
BH Bruck an der Leitha, Fischamender Strasse 10, 2480 Bruck an der Leitha
Verstoß gegen § 302 StGB durch Duldung und Aufrechterhaltung von Maßnahmen, die aufgrund von vorsätzlich verfälschten Berichten und falschen Gefälligkeitsgutachten des Amtsarzt. Dr. Suchanek hat von den verfälschten Berichten und dem falschen Gutachten des Amtsarzt nach eigener Aussage gewusst und ist aus unerfindlichen Gründen nicht eingeschritten in seiner Funktion als Bezirkshauptmann.
Kontrinsp Robert Oberenzer
Polizeiinspektion Leopoldsdorf, Achauerstrasse 43, 2333 Leopoldsdorf
Verstoß gegen § 302 wegen Vorschubleistung durch Motivation zur Beweismittelverfälschung als Vorgesetzter von Insp. Jan Alteneder und Insp. Sandra Becker. Der durch Einflussnahme der BH Bruck an der Leitha vorsätzlich verfälschte Bericht wurde von Kontrinsp Robert Oberenzer trotz Wissen der Beeinflussung und Verfälschung genehmigt und weitergeleitet.
Mag. Ronald Schaffer, Staatsanwalt
Staatsanwaltschaft Korneuburg, Landesgerichtsplatz 1, 2100 Korneuburg
Verstoß gegen § 339 und § 302 StGB wegen Einleitung einer Strafsache in Voreingenommenheit und Befangenheit wegen §§ 111, 115 Abs 1, 116, 297 Abs 1 2. Fall StGB, im Wissen dass der Strafantrag wissentlich verfälscht war, da gemäß § 190 Z 2 StPO der Strafantrag § 297 Abs 1 2. Fall nicht aufrecht erhalten werden konnte, da kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung bestanden hat.
Beweis: 5 St 191/23p
Staatsanwaltschaft Korneuburg und Wiener Neustadt
Befangenheitsantrag und Verstoß gegen § 339 und § 302 StGB. Am 19. Jänner 2023 Anzeigen gegen 9 Personen bei der Polizei, Behörden und Gericht persönlich eingebracht. Mit Datum vom 23. Jänner 2023 zusammenhangloses Schreiben mit Einstellung gem. § 35c StAG erhalten.
Neuerliche Anzeigen von 10 Personen wegen Verstoß gegen § 339 und § 302 StGB im März, April und Mai 2023 mit zusammenhanglosen und wirren Schreiben gem. § 35c StAG eingestellt.
Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, Schreiben mit Einstellungen vom 01. Februar 2023, 05. Mai 2023, 22. Juni 2023, 11. Oktober 2023 und 13. Oktober 2023.
Staatsanwaltschaft Korneuburg, Schreiben mit Einstellungen vom 23. Jänner, 11. Mai 2023, 28. Juni 2023, 11. Oktober 2023.
Am 28. Juli 2023 eingeleitete Strafsache unter GZ: 5 St 191/23p ist klassischer Verstoß gegen § 339 und § 302 StGB. Strafantrag wegen Übler Nachrede im Zeitraum vom 19. 04. 2023 und 23. 0. 2023 beim Bezirksgericht Schwechat ist Alibihandlung und klassischer Amtsmissbrauch vermutlich aus Gefälligkeit. Anklageschrift noch ausständig.
Auflistung der von der BH Bruck an der Leitha eingeleiteten zusätzlichen Verfahren:
BH Bruck an der Leitha
GZ: BLS3-W-21143/004, BLS1-F-22122/001, BLS3-W-21143/000, PAD/22/01262161 (eingestellt)
Landespolizeidirektion Niederösterreich
GZ: PAD/21/01732836/018/AA
Polizeiinspektion Leopoldsdorf
GZ: PAD/21/01082304/001/VW (verfälscht) , PAD/21/01870559/KRIM
PAD/23/01951813
Polizeiinspektion Himberg
GZ: PAD/23/01579118/001/KRIM
Amtsarzt
GZ: BLA5-G-176/125 (falsches Gutachten)
Gesundheitsamt Bruck an der Leitha
GZ: BLS1-F-22122/001 (Bescheid war nicht rechtens)
Verkehrspsychologische Stellungnahme
GZ: ID-WFCD2212538
Gesundheitsbefund Dr. Puhr
GZ: 22000195
Psychiatrischer Befund Dr. Peter Somsak
GZ: 83/2022
Landespolizeidirektion Niederösterreich
GZ: PAD/22/01262161/001/KRIM, PAD/23/01373796/001/AA, PAD/21/01732836
LKA NÖ
GZ: PAD/22/00844430 (Anzeige aus Gefälligkeit)
Bundesministerium Inneres
GZ: 2022-0.691.035
Staatsanwaltschaft Korneuburg
GZ: 7 St 57/22w, 5 UT 30/22k-1.2, 5 St191/23p, 9 St 210/23m – 1.3,
5 St 191/23p – 1.9
Staatsanwaltschaft Wr. Neustadt
GZ: 18 UT 19/23t – 1, 18 St 118/23a – 10, 14 UT 104/23p – 1, 2 UT 170/23f - 1
Landesgericht Korneuburg
GZ: 328 Hv 40/22h – 1.13
Landesverwaltungsgericht Wr. Neustadt
GZ: LVwG-AV-429/001-2022, LVwG-AV-465/001-2022
Bezirksgericht Schwechat
GZ: 2 E 1669/23z – 2, 2 E 1019/22 k - 9
Verwaltungsgerichtshof
GZ: Ra 2023/03/0041-3
Meidlinger
GZ: Meidl-Offizial-1000/001-0011/2023, GZ: Meidl-Straf-2333/001/2023 (von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt und Korneuburg willkürlich eingestellt mit wirren Angaben ohne Bezug.)
Meidlinger´s 3. Auflage von 10 Anzeigen von Offizialdelikten unter GZ: Meidl-001/2023 bis Meidl-010/2023
Anregungen, Informationen über Missstände werden gerne entgegen genommen zur Auflistung und weiteren Bearbeitung.
Ernst Polley
Ziegelgasse 4/26
2333 Leopoldsdorf
Mail:
der-meidlinger@erpo.at
Mobil: +43 6702059252
admin
Verfasst am: So Nov 05, 2023 12:52 pm
Titel: ANZEIGEN WEGEN AMTSMISSBRAUCH
Ich habe am Donnerstag, den 19. Jänner 2023 bei der Staatsanwaltschaft Korneuburg persönlich Anzeigen wegen Amtsmißbrauch gegen 10 Persinen bei Polizei, Behörden und Justiz eingebracht. Der Eingang wurde mit Amtsstempel bestätigt.
Am 25. Jänner 2023 erhielt ich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft Korneuburg mit Einstellung meiner Anzeigen, datiert mit Montag, den 23. Jänner 2023.
Ich habe der Staatsanwaltschaft Korneuburg mitgeteilt, daß mit dem nebulosen Schreiben der Staatsanwaltschaft keine Zusammenhänge mit meinen Anzeigen vom 19. Jänner 2023 festzustellen sind und das nebulose Schreiben für mich nicht relevant ist, um überhaupt beachtet zu werden. Es hatte für mich den Anschein, daß in der Sache mit der Einstellung gemäß § 35c kein Jurist am Werk war, sondern Azubis ihr Unwesen treiben.
Um sicher zu gehen habe ich meine Anzeigen gegen 10 Personen wegen Amtsmißbrauch im Text etwas verändert und mit neuer GZ versehen und nochmals per Post mit Rückschein an die Staatsanwaltschaft Korneuburg geschickt.
Anfang Oktober 2023 meldete sich bei mir die Polizeiinspektion Himberg wegen einer Einvernahme im Auftrag der Staatsanwaltschaft Korneuburg. Wir haben als Termin den 20. September 2023 vereinbart.
Vor diesen Termin bekam ich noch von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt und Korneuburg je ein Schreiben mit Einstellungen gemäß § 35c gegen unbekannten Täter mit Daten, die ich nicht nachvollziehen konnte. Also nur wirres Zeug, was nirgendwo zugeordnet werden konnte und ich habe beiden Staatsanwaltschaften mitgeteilt, daß die beiden mit 11. Oktober 2023 datierten Schreiben für mich nicht relevant sind.
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